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Die Enquete-Kommission des 14. Deutschen Bundestages „Recht und Ethik der modernen Medizin“ hat die Aufgabe, Kriterien für die ethische Bewertungsowie für gesetzgeberisches Handeln in bezug auf neue medizinische Entwicklungen zu erarbeiten. Sie befaßt sich mit drei Themengruppen: der Reproduktionsmedizin und dem Embryonenschutz (Themengruppe 1), der angewandten Forschung und den neuen diagnostischen und therapeutischen Methoden (Themengruppe 2) und den genetischen Daten (Themengruppe 3). In allen drei Bereichen ist eine Klärung der Frage erforderlich, welcher verfassungsrechtliche Status dem Embryo in vitro zukommt. Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“, Leistungsbeschreibung für ein Gutachten zum Thema „Der verfassungsrechtliche Status des Embryos in vitro, S. 1. Die Enquete-Kommission hat mich daher beauftragt, ein Gutachten zum verfassungsrechtlichen Status des Embryos in vitro zu erstellen. Die in der Leistungsbeschreibung für das Gutachten Leistungsbeschreibung, S. 3 f. gestellten Untersuchungsfragen betreffen dabei sowohl grundsätzliche Fragen nach den anwendbaren verfassungsrechtlichen Normen als auch konkrete Anwendungsfragen, wie etwa die Auswirkungen des verfassungsrechtlichen Status des Embryos in vitro auf die Präimplantationsdiagnostik, auf die Forschung an menschlichen Embryonen, das therapeutische Klonen und für die Verwendung von Daten, die im Rahmen diagnostischer Maßnahmen gewonnen werden. Das Gutachten wird diese Fragen in zwei Schritten beantworten. Zunächst soll der verfassungsrechtliche Maßstab herausgearbeitet werden (B.), um die 5 maßstäblichen Überlegungen dann im Hinblick auf die gestellten Anwendungsfragen zu konkretisieren (C.).
Trotz ihrer hohen Zahl besetzen Jugendliche in westafrikanischen Staaten gesellschaftlich marginalisierte Positionen. Die Gründe für die Organisation der ländlichen Jugend in Jugendvereinen ergeben sich somit aus ihrer Lebenssituation. Formen sozialer Solidarität zur Verbesserung der Lebensmöglichkeiten wie die Aktivitäten der Jugendvereine stellen eine rationale Folge ihrer ökonomisch schlechten Situation dar (WEICKER 1992:550). Die im frankophonen Westafrika weit verbreiteten Jugendvereine, die im weiteren Verlauf auch als associations des jeunes bezeichnet werden, dienen Jugendlichen als Instrumente zur Gestaltung ihrer Lebenswelt. Als gemeinsames Betätigungsfeld bieten diese Vereine Einblicke in den Alltag der Jugendlichen (jeunes) (vgl. JENSEN 1996:61). Hier werden ihre Beziehungen untereinander sowie zu ihrer Umwelt erkennbar. Die Vereine sind Spiegel ihrer Interessen und Bedürfnisse. In diesem Kontext sind Jugendvereine als Instrumente zur Verfolgung ihrer spezifischen Interessen zu verstehen. Eine Betrachtung der Vereine macht deutlich, mit welchen unterschiedlichen Strategien die jeunes diese Interessen verfolgen. Über die Vereine engagieren sich die Mitglieder im Kollektiv für gemeinnützige Ziele, sie verstehen es aber auch, über ihre Mitgliedschaft individuelle Lebenskonzepte durchzusetzen. Dabei sind die jeunes keineswegs die einzigen Akteure, die über die Vereine ihre Umwelt zu gestalten versuchen. Die associations des jeunes stehen in einem besonderen Spannungsfeld. Sie stellen eine „Linse“ dar, welche die verschiedenen Interessen der Mitglieder bündelt. Die Vereine stellen nicht nur für die Jugend wichtige soziale Sprachorgane dar, sondern dienen auch der Artikulation allgemeiner gesellschaftlicher Bedürfnisse. Vereinsmässige Organisationsformen der Jugend (jeunesse) haben in dieser Funktion im frankophonen Westafrika vor und nach der völkerrechtlichen Unabhängigkeit von der französischen Kolonialmacht immer eine gesellschaftlich wichtige Rolle gespielt. So ist die Relevanz der jugendlichen Klientel der Partei RDA (Rassemblement Démocratique Africain) in ihrem Kampf um die völkerrechtliche Unabhängigkeit der französischen Kolonien Westafrikas im historischen Kontext ausschlaggebend für die heutige Verwendung des Begriffs jeunesse als übergreifende Bezeichnung für organisierte Jugendbewegungen (d’ALMEIDA-TOPOR 1992:16). Nach der Demokratisierung westafrikanischer Staaten ermöglichten jedoch Parteien der Bevölkerung die politische Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen. Gewerkschaften und Vereine verloren als Mittel zur Artikulation und Verfolgung gesellschaftlicher Bedürfnisse an Bedeutung. Im aktuellen Diskurs der Entwicklungszusammenarbeit und der staatlichen Entwicklungsagenda bieten sich den (ländlichen) Vereinen jedoch neue Möglichkeiten, auf die sozioökonomische Entwicklung ihrer Umwelt – und damit der Lebenswelt der Jugendlichen – Einfluss zu nehmen. Durch ihre Funktion als Selbsthilfegruppen dienen die Vereine als Transmissionsinstrumente für die Vorhaben lokal agierender NGOs (Non-Governmental Organisations) und erlangen dadurch für die lokale Bevölkerung sozioökonomische Relevanz. Aus diesem Grund stellen sie auch ein Zugriffsinstrument für politische Eliten dar, die sich die Reputation der Vereine nutzbar machen wollen, um über sie ihren Einfluss in der Bevölkerung zu vergrößern. So verstehen es vor allem die Vertreter der städtischen modernen Elite, die Vereine auch zur Verfolgung ihrer individuellen Ziele zu nutzen. Zurückgekehrte Migranten, aber auch durch Schulbildung qualifizierte, vor Ort lebende jeunes sind als potenzielle Initiatoren der Vereine zu sehen. Sie besitzen organisatorische Fähigkeiten, die sie zu Gründung, Leitung oder aktiven Mitgliedschaft in einer Vereinigung befähigen, die der Entwicklungszusammenarbeit dienen können. Die Zusammenarbeit der Vereine mit (staatlichen und nichtstaatlichen) Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit eröffnet ihnen den Zugang zu ökonomischem und sozialem Kapital, das auch zur Verbesserung der eigenen Lebenssituation genutzt werden kann. Da sich die Berufs- und Studienabschlüsse der besser ausgebildeten jeunes nicht mehr zwangsläufig positiv auf ihre Lebenssituation auswirken, dienen ihnen die Vereine somit als ideales Instrument, entsprechende Ressourcen zu erschließen. Auf diese Weise hoffen die jeunes auch, sich zunehmend aus Abhängigkeiten befreien und ihren sozialen Status als Jugendliche hinter sich lassen zu können.
Global Governance bezeichnet ein produktives Zusammenwirken aller an einer effizienten und legitimen Lösung von grenzüberschreitenden Sachproblemen ernsthaft interessierten Akteure. Es handelt sich weder um Multilateralismus noch um Unilateralismus, sondern um eine Koalition des Weltbürgertums. Auf dem Gebiet des privaten Wirtschaftsrechts gibt es zwei Beispiele für von solchen zivilgesellschaftlichen Koalitionen geschaffene Regimes, anhand derer die Funktionsweise transnationaler Rechtssysteme aufgezeigt werden kann. Dabei handelt es sich einerseits um das Recht der Handelsverträge, wo bereits seit geraumer Zeit die Entstehung einer neuen Lex Mercatoria diskutiert wird (I.). Andererseits bildet die von ICANN errichtete Uniform Dispute Resolution Policy für Domain-Namen ein gutes Beispiel für die Entstehung eines transnationalen Markenrechts im Wege der Co-Regulierung (II.). In beiden Fällen ist unter Juristen umstritten, ob es sich überhaupt um Rechtsphänomene, geschweige denn um (autonome) Rechtssysteme handelt. Wie der Konflikt zwischen Traditionalisten und Transnationalisten in der seit gut vierzig Jahren andauernden Debatte um die Lex Mercatoria zeigt, ist diese Frage auf der strukturellen Normebene nicht zu lösen. Es erscheint deshalb als sinnvoll, sich dem Phänomen transnationaler Zivilregimes zunächst unter Verwendung sozialwissenschaftlicher Kriterien beschreibend zu nähern, bevor in einem dritten Schritt gezeigt wird, wie man die Emergenz transnationaler Zivilregimes im Rahmen einer auf operativer Ebene ansetzenden Theorie des Rechts als autopoietisches Kommunikationssystem auch rechtstheoretisch in den Griff bekommen kann (III.). Die folgenden Ausführungen orientieren sich dabei an den von Zangl und Zürn entwickelten Begriffen der Verrechtlichung und Konstitutionalisierung, weil diese eine Beschreibung anhand der der quantitativen Kategorien des Mehr oder Weniger anstelle des juristischen Alles oder Nichts (Recht/Nicht-Recht) ermöglichen.
Thema dieser Stellungnahme ist der spezielle Teil der "Abschlussarbeit" für alle Hauptschulen Frankfurts des Staatlichen Schulamts (Arbeitsgruppe Q ... Q soll für Qualität stehen), der sich im Teil Gesellschaftslehre in Teil 10 bis 15 mit der Nazi-Zeit beschäftigt. Die grundsätzliche Problematik zentralstaatlicher Tests - hier zunächst für alle 24 Hauptschulen in FFM - das ist ein eigenes Thema. Sinn, Chancen und Gefahren solcher Zentraltestverfahren ohne Kenntnis der jeweiligen Lerngruppen sollen hier nicht diskutiert werden.
Bossing in den Schulen
(2000)
Kind und Computer
(2000)
Vortrag gehalten am 12. Januar 2005 in Frankfurt am Main, am Physikalischen Verein, anläßlich der Verleihung des Philipp-Siedler-Wissenschaftspreises an Dipl.-Phys. Christine Meurer, als Anerkennung für ihre Diplomarbeit "Xi- und Xi+ Produktion in Pb+Pb Stößen bei 40 A GeV am CERN SPS" (urn:nbn:de:hebis:30-13740). Am CERN, dem Europäischen Kernforschungszentrum, werden Bleiatomkerne auf nahezu Lichtgeschwindigkeit beschleunigt und zur Kollision gebracht. Dabei wird die Materie in einer Art Feuerball extrem verdichtet und erhitzt. Unter diesen Bedingungen brechen die Bestandteile der Atomkerne, die Nukleonen, auf und der Blick auf die eigentlichen Bausteine der Materie, die Quarks, wird möglich. Nach der Kollision expandiert der Feuerball und viele neue Teilchen, darunter auch die sogenannten seltsamen Teilchen, entstehen. Ihre Besonderheiten werden im Vortrag diskutiert: Ergebnisse zur Produktion des seltsamen Xi- -Teilchens in Pb+Pb-Stößen bei einer Energie von 40 A GeV werden vorgestellt. Aus dem transversalen Massenspektrum bei mittlerer Rapidität erhält man einen inversen Steigungsparamenter von T Xi- = (210±11±21)MeV . Die Integration des Rapiditätsspektrums liefert eine totale Anzahl der s im gesamten Phasenraum von (2.41 ± 0.15 ± 0.24) Teilchen pro Kollision. Desweiteren wird die Anregungsfunktion des Xi- -Hyperons sowie seine Zentralitätsabhänigkeit bei 40 A GeV diskutiert.
Plenarvortrag Weltkongress der Rechtsphilosophie und Sozialphilosophie, 24.-29. Mai, Granada 2005. Englische Fassung: Globalized Justice - Fragmented Justice. Human Rights Violations by "Private" Transnational Actors. In: Manuel Escamilla and Modesto Saavedra (eds.), Law and Justice in a global society, International Association for philosophy of law and social philosophy, Granada 2005, S.547-562. Spanische Fassung: Sociedad global, justicia fragmentada: sobre la violatión de los derechos humanos por actores transnacionales 'privados'. In: Manuel Escamilla and Modesto Saavedra (eds.), Law and Justice in a global society, International Association for philosophy of law and social philosophy, Granada 2005, S. 529-546.
Englische Fassung: Contracting Worlds: Invoking Discourse Rights in Private Governance Regimes (Annual Lecture Edinburgh 1997) Social and Legal Studies 9, 2000, 399-417. Italienische Fassung: Mondi contrattuali. Discourse rights nel diritto privato. In: Gunther Teubner, Diritto policontesturale: Prospettive giuridiche della pluralizzazione dei mondi sociali. La città del sole, Neapel 1999, 113-142. Portugiesische Fassung: Mundos contratuais: o direito na fragmentacao de regimes de private governance. In: Gunther Teubner, Direito, Sistema, Policontexturalidade, Editora Unimep, Piracicaba Sao Paolo, Brasil 2005, 269-298.
Vorliegender Text ist die leicht erweiterte Fassung von: Harald Hillgärtner: Ein Kramladen des Glücks. Filesharing aus Leidenschaft, in: Harald Hillgärtner, Thomas Küpper (Hg.): Medien und Ästhetik. Festschrift für Burkhardt Lindner, Bielefeld: transcript 2003, S. 332-342. Dieser Aufsatz war Grundlage eines Vortrages bei der Tagung "interfiction X - 2003 filesharer values - Ökonomien des (Aus-)Tauschs Utopien und Realitäten von Kulturproduktion unter Netzbedingungen", aus der Anregungen für diesen Text hervorgingen.