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In the past 30 years, the end of the Cold War and the breakdown of the modernist frame of politics have promoted the historical turn of international law. A non-Eurocentric narrative of international law is needed not only to help it go beyond the geographical and conceptual self-justification, but also to open itself to other normative orders. This presents an intellectual and normative challenge to legal historians, who increasingly explore the normative dialogue and competition in interstitial areas, such as South and Southeast Asia in their existence between the Islamic, Sinocentric and European orders. It is this issue and this important era of globalisation that Clara Kemme’s book examines roughly over the period from 1500 to 1900, in particular how the key concepts of tribute and treaty were understood through diplomatic ideas and practices in South and SoutheastAsia, how the treaty system as a product of international law became global and why it prevailed over other systems of order (2). ...
Cómo reaccionaba la inquisición española ante la presencia de protestantes en sus colonias americanas es una de las preguntas transversales de la investigación que nos presenta el libro de Joël Graf. A partir de un análisis comparativo de los respectivos procesos inquisitoriales, el autor analiza las lógicas históricas, geográficas, jurídicas y teológicas que estaban a la base de las formas en que los tres tribunales inquisitoriales americanos procesaron a los diversos protestantes entre los siglos XVI y XVIII. Presentado de forma cronológica, el autor va mostrando las diferentes formas de reaccionar de los tribunales, sus prácticas jurídicas y principales debates. Entre ellos, quisiéramos resaltar algunos aspectos fundamentales del libro: a) los mecanismos de inclusión del catolicismo, basados en prácticas de disimulo, reverencia y auto-denuncia; b) las particularidades americanas de los denominados "herejes nacionales"; c) el poco uso de los tratados internacionales en medio de una amplia oferta normativa. ...
Das seit etwa zwanzig Jahren gesteigerte internationale Interesse an der Geschichte des Völkerrechts ist offenbar der wissenschaftliche Reflex einer geänderten Weltlage. Wo neue staatliche und nichtstaatliche Akteure auftreten und die gewohnten räumlichen Grenzen sich auflösen, wo Kriege mit neuen Mitteln geführt und nicht mehr in klassischer Weise begonnen und beendet werden, verschiebt sich auch der Normenkomplex des Völkerrechts. Seine akademischen Vertreter registrieren eine Auflösung der alten Epocheneinteilung, die dem Zug der Welt- bzw. Kolonialreiche folgte, ein Wiederaufflammen der Figur des "gerechten Kriegs" sowohl im Namen der Religion als auch der "humanitären Intervention". Neben den Tendenzen zur Universalisierung der Menschenrechte und zur Konstitutionalisierung der Weltordnung gibt es eine robuste Rückkehr zu nationalstaatlichen Egoismen und autoritären Regimen, die sich jede Einmischung in innere Angelegenheiten verbitten. ...
Westeuropa, das Baltikum, Russland und Skandinavien erscheinen heute als benachbarte Regionen von großer sprachlicher und kultureller Vielfalt. Wie eng sie historisch miteinander verwoben sind, wie dynamisch sich mit den imperialen auch die Rechtsräume in diesen Regionen veränderten, gerät dadurch leicht aus dem Blick. Livland, besiedelt von Esten, Letten und Litauern, seit dem 13. Jahrhundert unter dem Einfluss von deutschen Schwertbrüdern, Missionsbistümern, bald Herrschaftsgebiet des Deutschen Ordens, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts zu Polen gehörend, im 17. Jahrhundert unter schwedischer, vom 18. bis zum 20. Jahrhundert unter russischer, eigener und deutscher Herrschaft, ist sicher ein Extremfall. Einem Ausschnitt aus der wechselvollen Geschichte dieser historischen Region – den Jahrzehnten schwedischer Besetzung zwischen 1630 und 1710 – widmet sich das Buch des finnischen Rechtshistorikers Heikki Pihlajamäki. ...
Die Strafrechtsgeschichte hat – mit Ausnahme von Geständnis und Folter – einzelne Interaktions- und Kommunikationsmodi des Strafverfahrens eher selten untersucht. Insofern schließt die Monografie von Antje Schumann eine Forschungslücke, da sie die historische Entwicklung von Verhör, Vernehmung und Befragung in Deutschland bis zum Strafprozessänderungsgesetz von 1964 verfolgt. Letzteres sowie die aktuellen strafprozessrechtlichen Rechtsprobleme bilden den Ausgangspunkt der Untersuchung, die insofern eine teleologische Perspektive einnimmt, um "d[ie] Notwendigkeit und de[n] Wert eines Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess" zu rekonstruieren (2). Methodisch erfolgt dies mit einem dogmen- und begriffsgeschichtlichen Ansatz, der sich auf die Analyse des Strafverfahrensrechts und der entsprechenden juristischen Literatur beschränkt. Die empirische Untersuchung bezieht Kriminalakten und Verhörprotokolle nicht und die ab dem 17.Jahrhundert entstehende Praxisliteratur nur exemplarisch ein. Die einschlägigen Studien der historischen Kriminalitätsforschung und Kommunikationswissenschaften zieht Schumann immerhin punktuell bei der theoretischen Konturierung des Vernehmungsbegriffs und der historischen Grundlegung von Untersuchungsgegenstand und Fragestellung heran, soweit diese "für die Erklärung des jeweiligen rechtlichen Gegenstandes von Interesse sind" (67). ...
Das hier zu besprechende Buch des an der Yale-University lehrenden Rechtshistorikers James Q. Whitman ist in Amerika mit großer Zustimmung besprochen worden, und zwar mit Recht, besonders wegen seiner Fragestellung und der Sorgfalt ihrer Bearbeitung. Der deutsche Leser gewinnt dabei den Eindruck, dass die inneramerikanische Zustimmung den Nebensinn hat, die amerikanische Gesellschaft solle nicht nur auf das rassistische Nazi-Deutschland zeigen, sondern auch die eigene Vergangenheit und Gegenwart kritisch reflektieren. ...
"In the beginning all the World was America" reads the iconic opening of § 49 in John Locke’s Second Treatise of Government. Beyond mentioning "America", Locke’s theory and the story told by Juan Pablo Scarfi in The Hidden History of International Law in the Americas share an unsettling resemblance. The expansion of international law and the deepening of legal techniques for the purposes of US hegemony in the American hemisphere, the invasion of politics by the language of science, the double standard, one of real military and monetary interventions, and another of (usually) suave diplomatic correspondence about the advantages of pan-Americanism, all are part and parcel of The Hidden History. Moreover, around the mid-20th century the pattern extended around the entire globe. Therefore, as Scarfi elegantly suggests, the interventions in Latin America by the newly established US empire in the early 20th century had the nature of laboratory experiments. In the end, all the world was America again, but with a good number more of international organizations, institutions devoted to the scientific study of international law, and international legal norms and principles. This image, of course, simplifies tremendously the complex history of the past century. However, it summarizes the message of Scarfi’s book. ...
Der Sammelband von Claudia Garnier und Christine Vogel widmet sich vormoderner interkultureller Ritualpraxis. Dafür haben die beiden Historikerinnen ein einigermaßen abgegrenztes Feld gewählt, nämlich die im Untertitel genannte "diplomatische Interaktion an den östlichen Grenzen der Fürstengesellschaft", was vor allem das Großfürstentum bzw. Zarenreich Moskau sowie das Osmanische Reich umfasst. Garniers und Vogels Einführung (7–17) umreißt knapp und lesbar die Forschungsfragen des Bandes, der aus einer 2012 an der Universität Vechta abgehaltenen Tagung hervorgegangen ist. Dass der kompakte Band zwei Schwächen aufweist, ist Ergebnis der kongruenten Perspektiven seiner Beiträge, die zugleich seine Qualität begründen. ...
Endlich hat nun auch die Dissertationsliteratur ihren Rechtspluralismus. Gleich drei deutschsprachige juristische Dissertationen aus dem vergangenen Jahr tragen "Rechtspluralismus" im Titel. Das ist zwar nicht verwunderlich. Rechtspluralismus herrscht offenbar "überall" Aber es ist doch bemerkenswert. Denn die Konjunktur des Modewortes überschreitet eine neue Schwelle. Was in den 1970er Jahren fernab des juristischen Mainstreams begann, ist heute dissertationsfähig. ...
Ob wirklich alle Theorie grau ist, wie der Teufel in Goethes Faust einem "Freund" einflüstern will, wissen wir nicht. Doch dass der Blick ins Leben überall bunte Bilder zeigt, kann die Rechtsgeschichte vielfach bestätigen. Selbst das von Goethe zitierte grüne Leben taucht in der frühen Neuzeit wörtlich auf, nämlich als viridis observantia, als grünende Observanz. Die Rechtspraxis hat je nach Sichtweise verschiedene Farben oder eben verschiedene Körper. "Many bodies", wie der Titel des Sammelbandes verheißt, ist also nicht nur auf gleichzeitig vorhandene mehrere normative Rechtstexte bezogen, sondern auch auf das Verhältnis von Rechtsnorm und Rechtspraxis. Die Anlage des Buches, die Auswahl der Beispiele und die einzelnen Fallstudien rennen offene Türen ein. Wenn Seán Patrick Donlan und Dirk Heirbaut, die beiden Herausgeber, sich auf legal hybridity und jurisdictional complexity berufen, klingt das nach einer Anbiederung an überstaatliche Globalisierungen des modernen Rechts. Aber solche aufgesetzten Modernisierungen hat der sehr lehrreiche Band nicht nötig. Die Einleitung sagt genau, worum es geht. Auch die Rechtsgeschichte kann nämlich ihren eigenen Beitrag leisten, um weltweite Rechtsvielfalt näher zu untersuchen. Den Schwerpunkt legen die Herausgeber und die meisten Verfasser der Einzelbeiträge auf die frühe Neuzeit. Das ist angemessen, denn in der älteren Zeit ohne Staat stellten sich zahlreiche Fragen noch gar nicht. Doch beim Blick auf die frühneuzeitlichen Jahrhunderte kann die Rechtsgeschichte die Fremdheit der Vormoderne auf sich wirken lassen, die zeitgenössische Staatsgewalt angemessen relativieren und auch den Gegensatz zwischen Norm und Praxis gezielt erforschen. Pluralität war immer Teil der europäischen Rechtstradition, die kleinräumigen iura propria ergänzten immer das großräumige ius commune, wie immer man die Rechtsmassen auch bezeichnete. Vollständige staatliche Herrschaft über das gesamte Recht gab es nie, wie die Herausgeber mit überzeitlichem Wahrheitsanspruch verkünden (16). Der Blick auf die tägliche Praxis, vor allem auf die Untergerichte, sei zu lange vernachlässigt gewesen, meinen sie. Ein europäisches Ergebnis stellt sich bei diesem Ansatz nahezu von selbst ein. Die besondere Rolle Englands verflüchtigt sich nämlich mehr und mehr. Viele übergreifende europäische Erscheinungen lassen sich auch hier erkennen, wenn man nicht immer ausschließlich nach der "Geltung" einzelner Sätze des römischen Rechts fragt. Die Gemeinsamkeit der europäischen Rechtsgeschichte besteht bei einer solchen Sichtweise nicht vornehmlich in der Prägung durch eine gelehrte Rechtswissenschaft oder in der Strahlkraft des römisch-kanonischen Rechts, sondern im gleichzeitigen Mit- und Nebeneinander kleinräumiger und großräumiger Rechtsordnungen, verschiedenster Versatzstücke für Argumentationen, gelehrter und dinggenossenschaftlich geprägter Gerichte und so weiter. Mehrere damals wichtige Rechtsquellen- und Rechtsanwendungsfragen stellten sich in vielen europäischen Ländern in derselben Weise bis hin zu Beweisfragen auf der Suche nach dem einschlägigen geltenden Recht. ...