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Seit einigen Jahren wird in wissenschaftlichen und politischen Kontexten immer häufiger der Begriff der 'Kultur' mit dem der 'Sicherheit' in Zusammenhang gebracht. Diesem Trend liegt offenbar die Vermutung zugrunde, mit dem Kulturbegriff ließen sich ungleichzeitige Veränderungen von objektiver und subjektiver, nationaler und internationaler, sozialer und militärischer Sicherheit beschreiben und das Verhältnis von sicherheitspolitischen Diskursen und sicherheitspolitischer Praxis analysieren. Noch freilich wird der Begriff der 'Sicherheitskultur' so unterschiedlich und unbestimmt verwendet, dass Erkenntnisse aus der einen Disziplin nicht einfach in eine andere übertragen werden können und der politische Sprachgebrauch uneinheitlich bleibt.
ichere Gesellschaften fordern immer mehr Sicherheit. Der Staat, traditionell verantwortlich für die Sicherheitsgewährleistung, gerät dadurch an die Grenzen seiner Steuerungsfähigkeit. In Zeiten globaler Risiken ist er allein schon durch seine territoriale Begrenztheit in seinen Kapazitäten überfordert, die wachsenden Sicherheitsbedürfnisse seiner vielfach verunsicherten Bevölkerung vollständig zu befriedigen. Gleichwohl machen politische Entscheidungsträger immer größere Sicherheitsversprechen, die ihr Verwaltungsapparat in Zeiten begrenzter Haushaltsbudgets kaum mehr einzulösen vermag. Damit befindet sich der Staat in einer paradoxen Situation. Je mehr Sicherheit er bereitstellt, desto weitgehender werden die gesellschaftlichen Sicherheitsanforderungen und desto weniger ist er selber in der Lage, diese zu befriedigen. Der Staat wird zum Opfer seines eigenen Erfolgs. Dies ist einer der Haupteffekte des Wandels der Sicherheitskultur. Dieser Beitrag, der als Einleitung zum zweiten Projektband konzipiert ist, geht auf die Folgen dieses Wandels für die Sicherheitspolitik nach und geht dabei insbesondere auf innenpolitische Faktoren von Sicherheitspolitik ein. In diesem Zusammenhang kommt der Kommunikation von Gefahr und Sicherheit und dem Zusammenwirken von Laien- und Expertenwissen im Rahmen einer demokratischen Sicherheitspolitik eine zentrale Rolle zu.
Am 12. Januar 2015 schwärmten 58 ForscherInnen und Studierende, 31 aus Berlin, 27 aus Chemnitz, auf den Skatepark in der Dresdener Lingnerallee. Ziel der Aktion war es, mehr über die Proteste der "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) herauszufinden. Seit Oktober 2014 hatten sich in Dresden immer mehr Menschen unter diesem sperrigen Motto versammelt. Mit den Protesten wuchs auch die Kritik an den völkischen und rassistischen Deutungsmustern, die dort Raum griffen. Wer waren die Demonstrierenden? Was trieb sie auf die Straße? Wie verbreitet waren die Ressentiments, die in Reden, Sprechchören und auf Transparenten hör- und sichtbar waren? ...
In der Pandemie hört die Gesundheit auf, Privatsache zu sein: Aufgrund der kollektiven Gefährdung der Bevölkerung wird sie zu einem öffentlichen Gut, das unter die Schutzverantwortung des Staates und nicht mehr allein unter die Selbstverantwortung des Individuums fällt, ja fallen darf. Pandemieereignisse können die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung massiv in Frage stellen. Die jedes Mal vorhandene wissenschaftliche Unsicherheit bei neu auftretenden und unbekannten Erregern können Gesellschaften – Experten, Laien und die Politik – in Angst und Schrecken versetzen und zu heftigen Reaktionen zur Gefahrenabwehr in der Sicherheitspolitik führen. Pandemien fordern somit 'den Staat' in seinen Kernwerten heraus; es ist der klassische Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit. Das empirische Beispiel dieses Beitrags untersucht den politische Diskurs über den 'richtigen' Umgang mit dem HI-Virus (Human Immunodeficiency Virus oder HIV) in den 1980er Jahren in der Bundesrepublik. Dass sich dieser Diskurs letztendlich zugunsten der moderateren Position verlagert hat und eine Versicherheitlichung von AIDS (Acquired Immunodeficiency Syndrome) vermieden werden konnte, ist vor allem der institutionellen Gewaltenverschränkung sowie der demokratischen Debatte um die Krankheit geschuldet, in der die Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen öffentlich begründet und damit deren Sinnhaftigkeit trotz der vorherrschenden gesellschaftlichen Ängste rational hinterfragt und institutionell eingehegt – also entsicherheitlicht – werden konnte.
Am 1. Januar 2012 tritt das KORUS-Freihandelsabkommen zwischen Südkorea und den USA in Kraft. Mit dem KORUS-Freihandelsabkommen und dem vergleichbar umfangreichen, bereits seit Juli 2011 rechtskräftigen Abkommen mit der EU (KOREU) verfügt Südkoreas exportorientierte Volkswirtschaft über einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den beiden stärksten Wirtschaftsräumen der Welt, die gemeinsam mehr als 50 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaften. Nicht zuletzt angesichts der jüngsten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie des Stillstands der multilateralen Doha-Verhandlungsrunde zur globalen Handelsliberalisierung, setzen zahlreiche Staaten
in Ostasien wie auch Südkorea auf eine expansive und vor allem bilaterale Freihandelspolitik. In Seoul hat diese Politik mit den beiden jüngsten Abkommen ihren vorläufigen
Höhepunkt erreicht. Die weitere Handelsstrategie des Landes sieht eine Diversifizierung und Ausweitung der Freihandelspolitik vor.
* Insbesondere die jüngeren Abkommen mit Indien, den USA und der EU stellen eine Weiterentwicklung der bisherigen Freihandelspolitik Südkoreas dar. Verglichen
mit den anfänglichen Abkommen mit Chile oder auch Singapur haben diese umfangreichen und tiefgreifenden Vereinbarungen eine neue Qualität.
* In den neueren bilateralen Freihandelsprojekten Südkoreas mit dem Golfkooperationsrat oder Australien werden zunehmend auch Themen wie Rohstoff- und Ernährungssicherung in den Blick genommen. Mit dem Abschluss der Freihandelsabkommen werden auch politische Ziele verfolgt, wie zum Beispiel die Stärkung der Allianz mit den USA oder das Knüpfen
strategischer Partnerschaften über die ostasiatische Region hinaus.
* Vor allem für Japan stellen KORUS und KOREU eine ökonomische Herausforderung dar. Es ist möglich, dass nun in Ostasien, wie auch im gesamten pazifischen Raum, weitere große Freihandelsabkommen folgen werden.
Den Menschen als vernunftbegabtes Wesen, als animal rationale, zu begreifen heißt, ihn als rechtfertigendes Wesen anzusehen. Die Vernunft ist die Fähigkeit, sich anhand rechtfertigender Gründe in der Welt zu orientieren. Denn „ratio, raison, reason bedeutet“, wie Tugendhat hervorhebt, „ebenso sehr ‚Grund‘ wie ‚Vernunft‘. Das Vermögen der Vernunft ist die Fähigkeit, für seine Meinungen und für seine Handlungen Rede und Antwort stehen zu können; lat. rationem reddere, griech. logon didonai.“ Dieses Rede-und-Antwort-Stehen ist eine soziale Praxis kulturell und historisch situierter Wesen, die einerseits frei sind, ihre Gründe zu wählen und zu prüfen, andererseits aber daran gebunden, welche Gründe ihnen zur Verfügung stehen und welche als gut oder rechtfertigend gelten. Der Raum der Gründe ist ein Raum der Rechtfertigungen, die nicht nur Einzelhandlungen, sondern auch komplexe Handlungsordnungen, also soziale Verhältnisse und politische Institutionen, legitimieren.
Menschen sind aber auch erzählende Wesen. Der Raum der Gründe, in dem sie sich orientieren, ist kein nackter Raum einzelner Sätze oder gar Normen, sondern bevölkert von Narrativen.
Die Herausbildung normativer Ordnungen : zur Idee eines interdisziplinären Forschungsprogramms
(2010)
Ein geistes- und sozialwissenschaftliches Forschungsprogramm betritt mit der These, dass wir in einer Zeit tiefgreifender sozialer Veränderungen leben, kein Neuland. Ein thematischer Fokus auf die Frage der Herausbildung normativer Ordnungen mit Bezug auf die entsprechenden Verschiebungen, Umbrüche und Konflikte in verschiedenen Gesellschaften und auf transnationaler Ebene bringt dagegen etwas Neues und Wichtiges ans Licht. Das ist jedenfalls unsere Überzeugung.
Diese Studie analysiert die deutsche UN-Reformpolitik der letzten Jahre. Im Mittelpunkt steht eine kritische Auseinandersetzung mit der politischen Zielsetzung, einen nationalen ständigen Sitz für Deutschland im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu erlangen. Vor dem Hintergrund prominenter Vorschläge zur Reform des Sicherheitsrats wird zunächst die Genese dieses Anspruchs rekonstruiert. In einem weiteren Schritt werden die Positionen wichtiger Verbündeter und Partner untersucht. Dabei wird deutlich, wie wenig Unterstützung Deutschland selbst von seinen wichtigsten Partnern erfährt und wie sehr diese Unterstützung in den letzten Jahren abgenommen hat. Die anschließende Analyse der wichtigsten Argumente für einen ständigen deutschen Sitz zeigt, dass sie einer kritischen Prüfung nicht Stand halten können. Die Studie schließt mit einem Plädoyer und konkreten Vorschlägen für eine Wiederbelebung einer europäischen Option.
Am Beginn des 21. Jahrhunderts wird der Zustand der US-Demokratie kontrovers diskutiert. Während manche Beobachter eine zu hohe Responsivität des politischen Systems gegenüber den Ansprüchen seiner Bürger entdeckt haben wollen und deshalb von demosclerosis und einer Hyperdemokratie sprechen, in welcher der Volkswille in einen unantastbaren, göttlichen Rang erhoben worden sei, kommen andere zu dem Schluss, dass die Gründerväter im Hinblick auf ihre handlungsanleitende Furcht vor einer »Tyrannei der Mehrheit« ganze Arbeit geleistet und ein nahezu unüberwindbares System von Vetopositionen geschaffen hätten, das Partikularinteressen strukturell bevorzuge und deshalb nur in Ausnahmesituationen die Mehrheitspräferenzen der Bürger in Politik umsetze. Kurzum: Die Furcht der Federalists vor einer »Mehrheitstyrannei« habe einer »Minderheitstyrannei« Tür und Tor geöffnet. Der Artikel versucht die Vereinigten Staaten in diesem Spannungsbogen zu verorten. Ziel ist es, die Qualität der amerikanischen Demokratie am Beginn des 21. Jahrhunderts zu problematisieren. Dabei werden auch die Entwicklungen nach dem 11. September berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit dem Präventivkrieg der Vereinigten Staaten gegen den Irak ist von einem Versagen der parlamentarischen Kontrolle die Rede. Analog zur Tonkin-Gulf-Resolution von 1964, mit der das amerikanische Parlament Präsident Lyndon B. Johnson praktisch eine Blankovollmacht für den Vietnamkrieg erteilt hatte, sei der USKongress im Oktober 2002 davor zurückgeschreckt, seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung, welche ihm vor allem aus dem alleinigen Rechtzur Kriegserklärung erwächst, auch nur in Ansätzen nachzukommen. Häufig wird dieses Verhalten auf die Bedrohungslage und das politische Klima nach dem 11. September zurückgeführt. Wie eine kursorische Durchsicht der einschlägigen Literatur zeigt, handelt es sich bei der mangelnden institutionellen Selbstbehauptung des Kongresses im Zusammenhang mit Militäreinsätzen jedoch um kein neues Phänomen: Die Interventionspolitik galt auch schon vor den Terroranschlägen von New York und Washington als ein Politikfeld, in dem es der Legislative allenfalls partiell gelungen ist, die Exekutive nach den Auswüchsen der so genannten imperialen Präsidentschaft wieder stärker zu kontrollieren. Eine Deutung, die in den vergangenen Jahren verstärkt Zulauf erfahren hat, versucht den Ausnahmecharakter der Interventionspolitik mit dem sozialkonstruktivistisch grundierten Konzept einer Kultur der Unterordnung zu erklären. Es existiert aber auch eine rationalistisch argumentierende These, wonach politische Kalküle und Zwänge, die aus einem medial erzeugten Wählerdruck resultieren, das Parlament veranlassen, sich dem Präsidenten in der militärischen Interventionspolitik unterzuordnen. Die Studie will anhand von zwei Fallbeispielen aus den 1990er Jahren,dem zweiten Golfkrieg und dem Kosovokrieg, klären, welcher Stellenwert diesen beiden Faktoren für die mangelnde institutionelle Selbstbehauptung des Kongresses in der militärischen Interventionspolitik zukommt. Unser Befund deutet darauf hin, dass eine separate, besonders stark ausgeprägte Teilkultur der Unterordnung auf Seiten der Republikaner existiert, die ceteris paribus dazu führt, dass sich eine von der Grand Old Party kontrollierte Legislative in Fragen, die Krieg und Frieden betreffen, institutionell grundsätzlich weniger stark behaupten kann als ein demokratisch dominierter Kongress.
Mit Blick auf die liberale Theorie der Internationalen Beziehungen wird die Bedeutung von Medieninformation für außenpolitische Präferenzbildungsprozesse beleuchtet. Am Beispiel der Golfkrise 1990 und des Golfkrieges 1991 zeigt sich, dass von einer "frei deliberierenden" demokratischen Öffentlichkeit in den USA nicht unbedingt die Rede sein kann. Vielmehr bediente sich die Exekutive einer ausgefeilten "Medien(kriegs)politik", um den medialen Diskurs zu dominieren und die Meinungsbildung zu steuern. Dieser Befund stellt eine Herausforderung für die liberale Theorie dar: Wenn eine demokratische Öffentlichkeit nicht über ausgewogene Informationen verfügt, kann mit Blick auf militärische Gewalteinsätze nur eingeschränkt von demokratischer Kontrolle gesprochen werden. Ein amerikanischer Präsident, der mit seiner Medienpolitik den öffentlichen Diskurs über den Einsatz militärischer Gewalt dominieren kann, verfügt offensichtlich über größere Handlungsspielräume nach innen und außen, als die liberale Theorie bisher angenommen hat.
Sozialräume der Global Financial Class : Untersuchungen in den Finanzzentren Frankfurt und Sydney
(2016)
Dieses Working Paper untersucht die Bedeutung von Global Cities für die Formierung einer globalen Finanzklasse anhand der Finanzzentren Frankfurt und Sydney. In einer vergleichenden Ethnographie dieser beiden Städte werden urbane Räume und soziale Kontexte erforscht, die durch die kulturellen Praktiken und stilistischen Gemeinsamkeiten der modernen Finanzklasse geprägt sind. Es werden dabei vier charakteristische kulturelle Muster identifiziert: Dies sind die Muster der Repräsentation, der Exklusivität, der Aspiration und der sozialen Durchlässigkeit.
Im Muster der Repräsentation verbindet sich das Finanzwesen auf eine symbolische Weise mit Politik und Gesellschaft, während im Muster der Exklusivität der Kern ökonomischer Praktiken dem Zugriff der Allgemeinheit entzogen wird. Das Muster der Aspiration ermöglicht Praktiken der Herstellung und des Austestens von Zugehörigkeit, während der Modus sozialer Durchlässigkeit eine Auseinandersetzung mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und die Aufnahme fremder kultureller Muster durch Praktiken der cultural omnivorousness ermöglicht.
Die Praktiken, die diese vier typischen Muster konstituieren, nehmen dabei jeweils lokale Eigenhei- ten auf, die in einen global verlaufenden Klassenbildungsprozess eingespeist werden und diese glo- bale Klasse in den Städten verankern.
Globale Finanzplätze im Vergleich : Frankfurt und Sydney zwischen Global City und lokaler Variation
(2015)
Frankfurt und Sydney sind international bedeutende Knotenpunkte des Global- Cities-Netzwerks. Als transnationale Finanzzentren erreichen sie im Global Financial Centres Index (GFCI) ähnliche Platzierungen. Populäre Rankings wie der GFCI entfalten ihre Wirkungsmacht in einem politischen Diskurs, der die Konkurrenz von Finanzzentren in einem hierarchischen Städtenetzwerk betont und so die Orientierung an den Champions der Finanzmetropolen forciert. Der hier vorgenommene kontrastive Vergleich Frankfurts und Sydneys zeigt hingegen, dass die stark von Globalisierungs- und Finanzialisierungstendenzen beeinflussten Städte sich nicht einfach einem Idealtypus von Global Cities angleichen. Vielmehr sorgt die Einbettung in unterschiedliche Entwicklungslinien – im Falle Frankfurts in die Tradition einer koordinierten Marktwirtschaft, im Falle Sydneys in die Tradition einer liberalen Marktwirtschaft – für die Ausbildung von Finanzsystemen mit unterschiedlichem Charakter und unterschiedlicher Reichweite. So weist der Finanzplatz Frankfurt im Vergleich mit Sydney eine starke globale Vernetzung auf, wenngleich die Merkmale der koordinierten Marktwirtschaft - geringere Börsenkapitalisierung der Unternehmen, einer primär kreditbasierten Unternehmensfinanzierung und geringere Finanzmarktorientierung der Bevölkerung nachwirken. Demgegenüber profitiert der Finanzstandort Sydney von einer durchwegs finanzialisierten Ökonomie, was sich in der Finanzmarktorientierung von Unternehmen und jener der allgemeinen Bevölkerung ausdrückt, weist aber eine stärkere Binnenorientierung, also die Fokussierung auf den nationalen Markt auf.
Humanitäre Interventionen sind seit den neunziger Jahren wiederkehrend im Fokus öffentlicher wie wissenschaftlicher Debatten. Erklärungen, warum sich Staaten entschließen, unabhängig von geopolitischen Interessen humanitäre Interventionen zu fordern oder sich an ihnen zu beteiligen, bleiben nach wie vor umstritten. Geteilte Moralvorstellungen und die Bereitstellung eines Handlungsrahmens für die Umsetzungspraxis sind zwei zentrale Analysedimensionen einer internationalen, humanitäre Interventionen befördernden Sicherheitskultur. Eine Normentwicklung kann in diesem Sinne nur in der Kombination mit tatsächlicher Akteurspraxis und medial-öffentlicher Aufmerksamkeit verstanden und beurteilt werden.
Auf der großen Konferenz der SGIR (Standing Group on International Relations) vom 9.-11. September 2010 in Stockholm, Schweden, organisierten wir eine eigene Sektion zum Thema Sicherheitskultur im Wandel. In sieben panels wurden viele Aspekte dieses Oberthemas diskutiert und erläutert, wie im ausführlichen Konferenzbericht nachzulesen ist
Seit dem Jahr 2005 ist der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Völkermord durch die UN zum überwölbenden Ziel von staatlicher, regionaler und globaler Sicherheit erhoben. Diese Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) illustriert somit die Abkehr von "alter" globaler Sicherheitskultur, die sich über Jahrzehnte auf die scheinbar unumstößlichen Eckpfeiler souveräner Gleichheit und strikter Nicht-Einmischung gestützt hatte. Nimmt diese globale Norm aber regionale Sicherheitskomplexe ausreichend in den Blick? In diesem Working Paper beleuchtet die Perzeption der Schutzverantwortung in den regionalen Organisationen Südostasiens und Afrikas durch die Linse ihrer Sicherheitskulturen. Anstatt die Schutzverantwortung bloß als normative Innovation zu erfassen, wird sie als Ausdruck "kulturellen Wandels" konzeptualisiert, um neben der "abstrakten Norm" auch die "konkrete Praxis" in die Betrachtung einfließen zu lassen.