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Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie die Verteilung von Entscheidungs- und Handlungsrechten in Unternehmen im Rahmen der Corporate Governance ausgestaltet werden kann. Im Zentrum der Überlegungen steht die Frage, welcher der am Unternehmen beteiligten Interessengruppen diese Rechte sinnvollerweise zukommen sollten. Insbesondere die beiden polaren Systeme - das auf dem Shareholder-Value-Primat aufbauende System einer ausschließlich im Interesse der Aktionäre geführten Unternehmung auf der eine Seite - und einem Corporate Governance-System, das die Interessen aller am Unternehmen beteiligten Stakeholder berücksichtigt, auf der anderen Seite - werden geschildert und mit den Mitteln der ökonomischen Theorie bewertet. Spezifische Investitionen möglicher Stakeholder und die Institutionen und Mechanismen, die eine Absicherung der daraus entstehenden ökonomischen Renten für die jeweiligen Stakeholder erlauben, sind damit wichtige Bestimmungsparameter für die Unternehmensverfassung. Insbesondere die Existenz und Güte von Märkten innerhalb des Finanzsystems, in dem ein Unternehmen tätig ist, lassen das ein oder das andere Corporate Governance-System vorteilhafter erscheinen. Überlegungen zu anderen möglichen Mechanismen, die auf der internen Organisation von Unternehmungen basieren und dadurch eine Feinsteuerung von Entscheidungs- und Handlungsrechten - und der damit verbundenen Machtverteilung zwischen den Interessengruppen im Unternehmen - erlaubt, schließen die Arbeit ab.
Der bevorstehende Beitritt Sloweniens in die OECD1 (Organisation for Economic Cooperation and Development), die jüngste Bewertung des BTI-Status-Index 2008 (Bertelsmann-Transformation-Index) auf dem 2. Platz, der Ratsvorsitz der EU (Europäische Union) im 1. Halbjahr 2008, die Mitgliedschaft zum Schengen-Raum und die Einführung des Euro, sind nur die jüngsten Meilensteine der erfolgreichen und nachhaltigen Transformation in ein demokratisches System und die Festlegung auf eine marktwirtschaftliche Ordnung. Die Geschichte Sloweniens stand lange Zeit im Schatten der Geschichte Österreichs und Jugoslawiens. Als eine Nation in einem eigenen Staat sieht sich Slowenien seit dem Zerfall Jugoslawiens in einer gänzlich neuen Rolle. Das Erbe der früheren Abhängigkeiten ist einem neuen Selbstbewusstsein gewichen. Die graduelle Transformation Sloweniens während der 1990er Jahre in einen völkerrechtlich unabhängigen Staat, eine politische Demokratie und eine freie Marktwirtschaft erscheint im europäischen Kontext „…only [as] a chapter in the larger tale of the democratic wave that rather unexpectedly swept across Central, Eastern, and Southeastern Europe during the last years of the twentieth century.“ In Reflexion der historischen Ereignisse beurteilt Kornai die Transformation am Ende des letzten Jahrhunderts in Europa „…in spite of serious problems and anomalies …[as] a success story.“ Im Rahmen des Transformationsprozesses konnte sich Slowenien als „politischer und ökonomischer Zwerg“ als unabhängiger Staat in das demokratische Europa und die Europäische Union integrieren und fest verankern. Um Gründe und Faktoren dieses Prozesses zu identifizieren, ist eine Betrachtung der Entwicklungen in den 1980er Jahren, die zur Auflösung des blockfreien sozialistischen Jugoslawiens und zur Selbstständigkeit Sloweniens geführt haben, notwendig. Jede der konstituierenden Teilrepubliken und Regionen Jugoslawiens blickt zurück auf eine eigene historische, religiöse und sprachliche Tradition mit individuellen Erfahrungen und spezifischen Spannungen innerhalb und außerhalb der gemeinsamen Föderation. Sloweniens Weg in die politische, ökonomische und demokratische Unabhängigkeit war ein individueller nationaler Differenzierungs- und Umgestaltungsprozess und Ergebnis vielfältiger mehrdimensionaler Konflikte. Unerwartet und plötzlich war der Bruch und die Herauslösung aus dem Staatenbund Jugoslawiens am 25. Juni 1991 nicht. Die Gründung und der Niedergang eines Staates sind schwierig zu erklärende und komplexe Phänomene. Die Triebkräfte der auflösenden gesellschaftlichen Prozesse im Jugoslawien der 1980er Jahre ausschließlich auf die Nationalitätenfrage zu reduzieren, bewertet Weißenbacher als eine zu enge Fokussierung der Darstellung und Begründung auf die ethnischen Spannungen innerhalb des Vielvölkerstaates. Er argumentiert: „Die Wurzeln der Desintegration des sozialistischen Jugoslawiens in alten ethnischen Feindseligkeiten zu suchen, hieße die ökonomischen, sozialen und politischen Prozesse zu ignorieren….“ Die zunehmenden regionalen Inkompatibilitäten Jugoslawiens in den 1980er Jahren verdeutlichen in Betrachtung des spezifischen Entwicklungspfads der Teilrepublik Slowenien, dass die politisch-gesellschaftlichen, kulturellen und die sozioökonomischen Strukturen letztendlich nicht dauerhaft mit den Strukturen anderer jugoslawischer Teilrepubliken vereinbar waren. Die politische und wirtschaftliche Instabilität Jugoslawiens und der frühzeitige Wandel innerhalb der slowenischen Gesellschaft und der Kommunistischen Partei in den 1980er Jahren führten durch politischen Reformdruck und makroökonomische Ungleichgewichte zum Kollaps des jugoslawischen Staatenbundes. Mencinger betont, dass die tiefe Krise Jugoslawiens letzten Endes ohne einen radikalen Systembruch und Sturkurwandel von politischer und ökonomischer Machtverteilung nicht zu überwinden gewesen wäre. Der vorliegende Beitrag greift die Rahmenbedingungen, Entwicklungen, Konflikte und Ziele auf und zeichnet die wesentlichen politischen und wirtschaftlichen Geschehnisse nach, denen sich die slowenische Bevölkerung und Politik in den Jahren vor der Loslösung gegenübersahen und die zur Gründung des unabhängigen Staates geführt haben.
Kapitalanleger wie Versicherungsnehmer werden oft konfrontiert mit komplexen Produkten und nicht durchschaubaren Unternehmensstrukturen der Anbieter. Gleichzeitig stellt die mögliche Nichterfüllung ihrer Ansprüche häufig ein existenzielles Risiko dar. Deshalb ist es Ziel der Finanzregulierung, Rahmenbedingungen im Finanzdienstleistungsbereich zu schaffen, die wirtschaftliche Abläufe gewährleisten und gleichzeitig den Konsumenten schützen. Dem Nutzen der Regulierung stehen aber auch Risiken gegenüber, die im diesem Artikel am Beispiel der Versicherungsregulierung dargelegt werden.
Dieser Artikel behandelt das Zusammenspiel von staatlich organisierten sozialen Sicherungssystemen und der privaten Eigenvorsorge durch Vermögensbildung als Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Die jährlichen Ausgaben der verschiedenen staatlichen Sicherungssysteme belaufen sich auf rund ein Drittel des erwirtschafteten Bruttosozialprodukts, wobei die umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme für die Arbeitsnehmer den größten Anteil ausmachen. Sachvermögen in Form von selbst genutzten Wohnungen sowie Finanzvermögen in Form von Bankeinlagen und Ansprüche gegen private Versicherungen machen den größten Anteil der Eigenversorge aus. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus sowie des demografischen Wandels der Gesellschaft wird die Eigenvorsorge durch Anlagen an den internationalen Wertpapiermärkten sowohl für Selbständige als auch Arbeitsnehmer immer bedeutender.
Der Beitrag analysiert die Voraussetzungen für stabiles Geld und setzt sich dabei grundlegend mit Hayeks Thesen zu alternativen Währungssystemen sowie dessen fundamentaler Kritik an der Möglichkeit zur Gestaltung der Geldpolitik auf wissenschaftlicher Basis auseinander. Er prüft Hayeks Vorschlag zur Entnationalisierung des Geldes und seine Thesen zur Überlegenheit des im privaten Wettbewerb geschaffenen Geldes. In diesem Zusammenhang schlägt der Beitrag einen Bogen zur aktuellen Diskussion über Kryptowährungen und wirft die Frage auf, ob virtuelle Währungen wie etwa Bitcoin geeignet sind, den Hayekschen Währungswettbewerb zu entfalten. Sodann wird im Gegensatz zu Hayeks Forderung nach einer Abschaffung der Zentralbanken deren entscheidende Rolle für anhaltendes Wachstum bei stabilen Preisen skizziert und die Wichtigkeit der Unabhängigkeit von Notenbanken für die dauerhafte Durchführung einer stabilitätsorientierten Geldpolitik hervorgehoben. Gleichwohl ergeht der Hinweis, dass Notenbanken mit der Überschreitung ihres Mandats auf lange Sicht gesehen selbst den Status ihrer Unabhängigkeit unterminieren können und damit die Rückübertragung der Kompetenz für zentrale geldpolitische Entscheidungen auf Regierung und Parlament provozieren. Die Gefahren der weitgehenden Unabhängigkeit einiger weniger an der Spitze der Notenbanken anerkennend wird anschließend die Bedeutung ihrer Rechenschaftspflicht und Transparenz ihrer Entscheidungen unterstrichen.
Die Analyse von Entwicklungstendenzen der personellen Einkommensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland hat ein hohes Maß an Stabilität ergeben. Trotz vielfältiger gesamtwirtschaftlicher und sozialer Wandlungsprozesse während des einbezogenen Vierteljahrhunderts (1962/63 bis 1988) deuten aggregierte Verteilungsmaße auf der Basis von Mikrodaten der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) sehr mäßige Veränderungen der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen an. Der sich zunächst abzeichnende leichte Trend zu verminderter Ungleichverteilung kehrte sich im letzten Jahrzehnt des Beobachtungszeitraums wieder um, so daß die meisten Verteilungsindikatoren 1988 wieder nahe den Werten zu Beginn der siebziger Jahre lagen. Zwischen 1978 und 1983 scheint sich insbesondere die Situation der untersten Schichten verschlechtert zu haben, wie die Entwicklung des Atkinson-Index bei hoher Ungleichheitsaversion, des Theil-Index und der Armutsquote - bei einer relativen Armutsgrenze von 50% des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens - belegen. Ein Vergleich der Verteilungsentwicklung auf verschiedenen Stufen des Verteilungsprozesses zeigt, daß sich die primäre und die sekundäre Verteilung tendenziell auseinanderentwickelt haben. Beispielsweise ist der Gini-Koeffizient der Faktoräquivalenzeinkommen im Untersuchungszeitraum um 7% gestiegen, der der Nettoäquivalenzeinkommen um 11% gesunken. Das soziale Sicherungssystem scheint sich im Untersuchungszeitraum also im großen und ganzen bewährt zu haben. Dennoch deuten sich neuerdings wieder zunehmende Verteilungsprobleme und sozialpolitische Problemfelder an. Abgesehen von dem allgemeinen Anstieg der Armutsquote in den achtziger Jahren und der nach wie vor ungünstigen Position der (vollständigen) Familien mit mehreren Kindern zeigt sich insbesondere bei den Alleinerziehenden eine alarmierende Entwicklung. Ihre durchschnittliche Wohlstandsposition erreichte 1988 nur noch ca. vier Fünftel (Alleinerziehende mit einem Kind) bzw. drei Fünftel (Alleinerziehende mit mehreren Kindern) des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens insgesamt. Die relativen Positionen der anderen Haushalts- bzw. Familientypen haben sich im Zeitablauf tendenziell eher dem Gesamtdurchschnitt angenähert, so daß eine Dekomposition von Verteilungsindikatoren eine eindeutige und anhaltende Dominanz der Intra-Gruppen-Ungleichheit gegenüber der Ungleichverteilung zwischen den Haushaltstypen ergibt (ca. 90% der insgesamt gemessenen Ungleichheit). Auch in der Differenzierung nach der sozialen Stellung des Haushaltsvorstands überwiegt die Intra-Gruppen-Ungleichheit die Inter-Gruppen-Komponente der Einkommensungleichverteilung um ein Vielfaches, und zwar in deutlich zunehmendem Maß. Eine zielgerichtete Sozial- und Verteilungspolitik sollte also nicht an traditionellen Kategorien bzw. Schichtmerkmalen - z.B. Arbeiterschicht versus Unternehmerschicht - anknüpfen, sondern die komplexen Einflußfaktoren, die die materielle Situation von Haushalten determinieren, und damit die Heterogenität von eindimensional abgegrenzten Gruppen berücksichtigen. Darüber hinaus hat die Untersuchung auf der Basis der EVS-Datenbank gezeigt, daß sich hinter einer insgesamt recht stabilen Einkommensverteilung vielfältige, sich kompensierende Einzelentwicklungen verbergen, die in der Sozial- und Familienpolitik beachtet werden sollten.
Stakeholderorientierung, Systemhaftigkeit und Stabilität der Corporate Governance in Deutschland
(2006)
Since the time of Germany’s belated industrialisation, corporate governance in Germany has been stakeholder oriented in the dual sense of attaching importance to the interests of stakeholders who are not at the same time shareholders, and of providing certain opportunities for these stakeholders to influence corporate decisions. Corporate governance is also systemic. It is a system of elements that are complementary to each other, and also consistent. In other word, it is composed of elements for which it is important that they fit together well, and in the German case these elements did fit together well until quite recently. Corporate governance as a system is itself an element of the German bank-based financial system at large and possibly even of the entire German business and economic system. Stakeholder orientation of governance is consistent with the general structure this system, and even represents one of its central elements. In retrospect, German corporate governance has also proved to be surprisingly stable. Its fundamental traits date back to the turn from the 19th to the 20th century. There are strong reasons to assume that the systemic features, that is, its complementarity and consistency, have greatly contributed to its past stability. Since about ten years now, there are growing tendencies to question the viability and stability of the German corporate governance system and even the financial system as a whole. One of the central topics in the new debate concerns the stakeholder orientation of the system, which some observers and critics consider as the main weakness of the “German model” under the increasing pressures of globalisation and European integration. As far as their development over time is concerned, systems of complementarity elements exhibit certain peculiarities: (1) They do not adjust easily to changing circumstances. (2) Changes concerning important individual elements, such as the stakeholder orientation of governance, tend to jeopardize the viability and the stability of the entire system. (3) While they appear to be stable, systems shaped by complementary may simply be rigid and tend to break under strong external pressure. “Breaking” means that a system undergoes a fundamental transformation. It seems plausible to assume that the German financial system is already in the middle of such a transformation. It is yet another consequence of its systemic character that this transformation is not likely to be a smooth and gradual process and that it will not lead to a “mixed model” but rather to the adoption of a capital market-based financial system as it prevails in the Anglo-Saxon countries. In such a system, corporate governance cannot be geared to catering to the interests of stakeholders, and an active role for them would not even make any economic sense.
Diese Arbeit gibt einen Überblick der Konzeption und der Evaluation der Aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP) in Deutschland. Die rechtliche Grundlage der AAMP stellte von 1969 bis 1997 das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) dar. 1998 wurde dieses durch das Sozialgesetzbuch (SGB) III abgelöst. Während das AFG noch unter Bedingungen der Vollbeschäftigung eingeführt wurde und auch eine generelle Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes vorsah, erfolgte im Zeitablauf eine stärkere Ausrichtung der AAMP auf die Wiedereingliederung von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt. Das SGB III stellt die Eingliederung von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung in den Mittelpunkt. Obwohl das SGB III in Ansätzen eine Erfolgskontrolle der AAMP vorsieht und trotz der hohen fiskalischen Kosten (43 Mrd. DM im Jahr 2001) fehlt bisher eine umfassende Evaluation der Wirkungen der AAMP unter Berücksichtigung der Kosten. Die Arbeit stellt die grundlegenden methodischen Probleme einer aussagekräftigen Evaluation dar. Die mikroökonomische Evaluation untersucht, ob die Teilnahme an einem arbeitsmarktpolitischen Programm zu einem Erfolg im Hinblick auf individuelle Zielgrößen wie Beschäftigung oder Verdienst führt.
Die Stellungnahme bezieht sich auf die aktuellen Formulierungsvorschläge für Änderungen am DCGK für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften aus den Plenarsitzungen der Regierungskommission vom 9. Januar und 31. Januar 2013. Der Text enthält zudem Anmerkungen zur Aufsichtsratvergütung, zur Besetzung des Prüfungsausschusses mit Financial Experts, zu Fragen der Mitbestimmung und zu Möglichkeiten der Bündelung der Corporate Governance Berichterstattung.
Die deutsche Steuerpolitik kombiniert hohe Steuersätze mit zahlreichen Ausnahmen. Das reißt Gerechtigkeitslücken, lenkt Investitionen in die falschen Zwecke und verkompliziert das Steuersystem mitunter bis zur Unkenntlichkeit. Bei der Erbschaftsteuer ist dies besonders augenfällig. Der Versuch mit minimalinvasiven Korrekturen Konsistenz in die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu bringen ist fast zwangsläufig zum Scheitern verurteilt. Vieles spricht stattdessen für deutlich abgesenkte Steuersätze und eine gleichzeitige Abschaffung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen.
Der Entwurf eines Lebensversicherungsreformgesetz der Bundesregierung vom 04.06.2014 adressiert die Folgen der derzeitigen Niedrigzinsphase für Lebensversicherungunternehmen und Lebensversicherte. Helmut Gründl kommentiert die vorgeschlagene Regelung zu den Bewertungsreserven, die Regelung zur Ausschüttungssperre sowie die Regelung zum Höchstzillmersatz. Der Beitrag konzentriert sich auf die Auswirkungen der Vorschläge auf die Renditeerwartungen des Kollektivs der Versicherungsnehmer sowie auf die Anreize potentieller Eigenkapitalgeber, sich an Versicherungsunternehmen zu beteiligen.
Als geladener Sachverständiger argumentierte Martin Götz bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und in seiner vorliegenden Stellungnahme, dass durch die zügige Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU die Selbstregulierung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen weiter gestärkt wird und das aufsichtsrechtliche Instrumentarium um marktorientierte Mechanismen ausgebaut wird. Er erwartet, dass das Umsetzungsgesetz die Finanzstabilität in Deutschland fördert. Positiv sei insbesondere die Ausgestaltung der Möglichkeit einer verpflichtenden Gläubigerbeteiligung („Bail-in“) im Rahmen der Abwicklung, da der Bail-in nicht nur Fragen der Privathaftung im Abwicklungsfall klärt, sondern auch gute Anreize zur Selbstregulierung von Kreditinstituten setzt. Den Verzicht auf die Umsetzung der in der Abwicklungsrichtlinie enthaltenen staatlichen Stabilisierungsmöglichkeiten bewertet er als positiv und sieht darin einen wichtigen Baustein zur Förderung der Selbstregulierung von Finanzinstituten. Die Verlängerung der Laufzeit des Finanzmarktstabilisierungsfonds sei problematisch, da die explizite Möglichkeit einer staatlichen Hilfe dem Anreiz zur Selbstregulierung von Finanzinstituten entgegensteht.
Mittels des Gesetzes zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Konglomerate, die aus mehreren Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren bestehen, beispielsweise aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor) sollen Regelungslücken geschlossen werden, die insbesondere die Gefahr betreffen, die sich aus der „Ansteckung“ einzelner Finanzkonglomerats-Unternehmen ergeben. Die vorliegende Stellungnahme weist auf eine Inkonsistenz in der beabsichtigten Ansiedlung der Aufsichtskompetenz hin und bietet einen Vorschlag zur Präzisierung der Eigenmittelvorschriften.
Das Niedrigeinkommenssegment steht im Zentrum der Kontroversen um eine Reform des Sozialstaats. Die Kenntnis seiner soziodemographischen Zusammensetzung ist daher unabdingbar, um in der betreffenden Diskussion gehaltvoll Position beziehen zu können. Besonders interessieren in diesem Zusammenhang Zeitvergleiche. In diesem Sinne wird in der vorliegenden Studie die Veränderung der Struktur des Niedrigeinkommensbereiches in der Bundesrepublik anhand einer Abfolge mehrerer Querschnitte, welche die Jahre 1962/63 bis 1988 umfaßt, analysiert. Dem Niedrigeinkommensbereich werden - in Anlehnung an neuere Ergebnisse in der Literatur über „prekären Wohlstand“ und über Abstiegsrisiken - diejenigen Personen zugerechnet, die nicht mehr als 80 v. H. des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens zur Verfügung haben. Zur vertieften Analyse wird der Niedrigeinkommensbereich nochmals in vier Teilsegmente unterteilt. Entsprechend den relativen Besetzungshäufigkeiten zeigt sich beim Vergleich mit dem oberen Einkommensbereich für spezifische Personengruppen eine Überrepräsentation im Niedrigeinkommensbereich bzw. in seinen vier Teilsegmenten. Hierbei ergeben sich im Zeitablauf einige aufschlußreiche Trends. So erhöhte sich von 1962 bis 1988 beispielsweise für Alleinstehende, für Personen in Alleinerziehenden-, in Nichterwerbstätigenhaushalten sowie für Personen in Haushalten mit einer weiblichen Bezugsperson der Grad der Überrepräsentation im Niedrigeinkommensbereich. Gleiches gilt für Personen in Haushalten mit einem hohen Mietanteil am Haushaltsnettoeinkommen bzw. generell für Personen in Nichteigentümerhaushalten. Demgegenüber verringerte sich insbesondere für Personen im Haushaltstyp einer vollständigen Familie mit vier Kindern oder für Personen in Landwirte- und Arbeiterhaushalten von 1962 bis 1988 das Ausmaß der Überrepräsentation im Niedrigeinkommenssegment.
Die Empfehlung des Corporate Governance-Kodex (Ziff. 5.4.2), „dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören“, wirft in der Praxis nach wie vor Fragen auf. Im Folgenden sollen einige Thesen zur Auslegung dieser Empfehlung aufgestellt werden. Eine rechtspolitische Auseinandersetzung mit ihr und Änderungsvorschläge sind an dieser Stelle nicht beabsichtigt.
Im Rahmen des Value Based Managements sollen alle Manahmen der Unternehmensfhrung auf die Steigerung des intrinsischen Marktwertes des Eigenkapitals ausgerichtet werden. Hauptanwendungsbereiche des Value Based Managements sind die Planung, Performancemessung, Managemententlohnung sowie die Bereichssteuerung. Eine konsequente shareholder-orientierte Steuerung beinhaltet eine adquate Ermittlung von Wertbeitrgen in den einzelnen Anwendungsbereichen. Hierzu dienen insbesondere absolute Wertbeitragskennzahlen in Form von Residualgewinnen. Residualgewinne sind dadurch gekennzeichnet, dass der Gewinn um eine auf das Gesamtkapital bezogene Capital bzw. Interest Charge reduziert wird. Der magebliche Gewinn sowie das Gesamtkapital ergeben sich, indem die handelsrechtlichen Gren durch mehr oder minder weitreichende Modifikationen angepasst werden. Die Berechnung der Interest Charge erfolgt entweder auf Basis eines risikoangepassten Zinssatzes oder auf Basis eines risikofreien Zinssatzes. In der Praxis finden sich zahlreiche unterschiedliche Residualgewinnkonzepte, die sich insbesondere durch die jeweils charakteristischen Modifikationen und durch den verwendeten Zinssatz zur Berechnung der Kapitalkosten unterscheiden.1) Herkmmliche Konzepte zeichnen sich dadurch aus, dass die Interest Charge auf Basis eines risikoangepassten Zinssatzes berechnet wird. Das in Velthuis (2003c) theoretisch entworfene und von der KPMG in der Praxis umgesetzte Konzept Earnings less Riskfree Interest Charge, ERIC , ist hingegen dadurch charakterisiert, dass zur Berechnung der Interest Charge ein risikofreier Zinssatz verwendet wird. Ferner werden Modifikationen nur insofern vorgenommen, als dass eine vollstndige Bercksichtigung aller Erfolgskomponenten gewhrleistet wird. Glaubt man den Vertretern herkmmlicher Konzepte, basieren diese Konzepte auf einer hinreichenden theoretischen Fundierung. Diesem Anspruch gengen solche Konzepte tatschlich jedoch nicht, sie zeichnen sich gerade durch eine mangelnde theoretische Fundierung aus.2) In Velthuis (2003c) wird verdeutlicht, dass die in der Praxis verbreitete Vorgehensweise gerade zum Ausweis von Wertbeitrgen fhrt, die inkonsistent mit der Zielsetzung der Shareholder sind. In allen Anwendungsbereichen des VBM zeigt sich nmlich aus theoretischer Sicht die Problematik der VerIm Rahmen des Value Based Managements sollen alle Maßnahmen der Unternehmensführung auf die Steigerung des intrinsischen Marktwertes des Eigenkapitals ausgerichtet werden. Hauptanwendungsbereiche des Value Based Managements sind die Planung, Performancemessung, Managemententlohnung sowie die Bereichssteuerung. Eine konsequente shareholder-orientierte Steuerung beinhaltet eine adäquate Ermittlung von Wertbeiträgen in den einzelnen Anwendungsbereichen. Hierzu dienen insbesondere absolute Wertbeitragskennzahlen in Form von Residualgewinnen. Residualgewinne sind dadurch gekennzeichnet, dass der Gewinn um eine auf das Gesamtkapital bezogene Capital bzw. Interest Charge reduziert wird. Der maßgebliche Gewinn sowie das Gesamtkapital ergeben sich, indem die handelsrechtlichen Größen durch mehr oder minder weitreichende Modifikationen angepasst werden. Die Berechnung der Interest Charge erfolgt entweder auf Basis eines risikoangepassten Zinssatzes oder auf Basis eines risikofreien Zinssatzes. In der Praxis finden sich zahlreiche unterschiedliche Residualgewinnkonzepte, die sich insbesondere durch die jeweils charakteristischen Modifikationen und durch den verwendeten Zinssatz zur Berechnung der Kapitalkosten unterscheiden.1) Herkömmliche Konzepte zeichnen sich dadurch aus, dass die Interest Charge auf Basis eines risikoangepassten Zinssatzes berechnet wird. Das in Velthuis (2003c) theoretisch entworfene und von der KPMG in der Praxis umgesetzte Konzept Earnings less Riskfree Interest Charge, ERIC Ò , ist hingegen dadurch charakterisiert, dass zur Berechnung der Interest Charge ein risikofreier Zinssatz verwendet wird. Ferner werden Modifikationen nur insofern vorgenommen, als dass eine vollständige Berücksichtigung aller Erfolgskomponenten gewährleistet wird. Glaubt man den Vertretern herkömmlicher Konzepte, basieren diese Konzepte auf einer hinreichenden theoretischen Fundierung. Diesem Anspruch genügen solche Konzepte tatsächlich jedoch nicht, sie zeichnen sich gerade durch eine mangelnde theoretische Fundierung aus.2) In Velthuis (2003c) wird verdeutlicht, dass die in der Praxis verbreitete Vorgehensweise gerade zum Ausweis von Wertbeiträgen führt, die inkonsistent mit der Zielsetzung der Shareholder sind. In allen Anwendungsbereichen des VBM zeigt sich nämlich aus theoretischer Sicht die Problematik der Verwendung eines risikoangepassten Zinssatzes zur Berechnung von Kapitalkosten: Schon die Verwendung eines risikoangepassten Kapitalkostensatzes im Rahmen der Planung kann problematisch sein. Die Verwendung risikoangepasster Kapitalkosten als Benchmark bei der Performancemessung ist sogar ganz abzulehnen, und bei der Managemententlohnung ist die Verrechnung von risikoangepassten Kapitalkosten zwingend mit Fehlanreizen verbunden. Aber auch praxisübliche Modifikationen erweisen sich als problematisch, da Erfolgskomponenten nicht bzw. nicht vollständig berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Konzepten weist das VBM-Konzept ERIC eine tatsächliche theoretische Fundierung auf. In Velthuis (2003c) werden grundlegende theoretische und praktische Anforderungen für die einzelnen Anwendungsbereiche herausgearbeitet und es wird gezeigt, dass ein integriertes VBM-Konzept auf Basis des Residualgewinns ERIC diese Anforderungen stets erfüllt. Ziel dieses Aufsatzes ist es, die Grundkonzeption von ERIC theoretisch weiter zu entwickeln. Während in Velthuis (2003c) stets von einer sehr einfachen Idealwelt ausgegangen wird, soll hier zum einen verdeutlicht werden, wie ein erfolgreiches Value Based Management auf Basis von ERIC in komplexeren und realitätsnäheren Situationen erfolgen kann. Zum anderen gilt es, zusätzliche praktische Problembereiche zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Aufsatz ist wie folgt aufgebaut: Zunächst wird gezeigt, wie der Residualgewinn ERIC zu berechnen ist, und es wird ein Überblick über die Anwendungsbereiche gegeben. Anschließend wird die grundlegende Entscheidungssituation für die späteren Darstellungen erörtert und es werden fundamentale Prinzipien des Value Based Managements und ihre Bedeutung für die einzelnen Anwendungsbereichen erläutert. Sodann wird für die einzelnen Bereichen des Value Based Managements, der Planung, Performancemessung, Managemententlohnung und der Bereichssteuerung gezeigt, wie ERIC anzuwenden ist, damit eine tatsächliche Shareholder-Orientierung gewährleistet wird. Die Darstellungen erfolgen dabei jeweils zunächst vor dem Hintergrund einer Idealwelt. In einem zweiten Schritt wird die Entscheidungssituation jeweils modifiziert, um der Realität ein Stück näher zu kommen.
Ziel dieser Präsentation (anlässlich des Seminars „Die Auswirkungen von Asset Securitisation auf die Stabilität des Finanzmarktes“ Österreichische Nationalbank (ÖNB), Wien 1. Oktober 2003) ist es, eine Verbindung zwischen Verbriefung und Finanzmarkstabilität unter Berücksichtigung veränderter Finanzintermediation herzustellen. In der folgenden Abhandlung soll nun zunächst auf die Natur der Verbriefung per se eingegangen werden, um sodann anhand theoretischer Überlegungen und empirischer Beobachtungen mögliche Quelle systemischen Risikos in der Kreditverbriefung aufzuzeigen. In diesem Fall handelt es sich um die Informationsasymmetrien und die durch Handelbarkeit von Kreditrisiko bestimmte Transaktionsstruktur („security design“), die bei regulatorischer Nichtberücksichtigung eine destabilisierende Wirkung nicht nur im Bereich der Verbriefung, sondern auch hinsichtlich der gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen von Finanzintermediären begründen könnte.
Das Working Paper bietet die zusammenfassende Stellungnahme von Prof. Volker Wieland zum Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank für Anleihen des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme, PSPP) am Bundesverfassungsgericht am 30.07.2019. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Frage der Einordnung des PSPP als monetäre, geldpolitische Maßnahme und der Verhältnismäßigkeit des Programms und seiner Umsetzung. Ebenfalls wird kurz auf die weiteren Fragen zur Umsetzung, insbesondere Ankündigung, Begrenzung und Abstand zum Primärmarkt für Staatsanleihen eingegangen.
In den letzten Jahren wurden verschiedene Modelle entwickelt, um das Ausfallrisiko von Banken unter Berücksichtigung von Portfolioeffekten zu quantifizieren. Bisher hat sich kein Ansatz als allgemein akzeptierter Standard durchsetzen können. Da die Modelle grundlegende konzeptionelle Unterschiede aufweisen und unterschiedliche empirische Inputdaten verwenden, hat die Auswahl eines Kreditrisikomodells unter Umständen einen erheblichen Einfluß auf die Kreditportfoliosteuerung der Bank. In diesem Beitrag soll deshalb geklärt werden, ob die Modelle systematisch abweichende Value-at-Risk-Werte berechnen und worin die Ursachen für auftretende Abweichungen liegen. Zunächst wird gezeigt, daß die bestehenden Kreditrisikomodelle in zwei grundlegende Klassen eingeteilt werden können: Assetwert-basierte Modelle und auf Ausfallraten basierende Modelle. Am Beispiel eines Musterportfolios von Krediten an deutsche Baufirmen werden zwei Vertreter der Modellklassen (CreditMetrics und CreditRisk+) verglichen und der Effekt der unterschiedlichen empirischen Inputparameter auf die Risikoergebnisse abgeschätzt. Die Analyse zeigt erhebliche Unterschiede zwischen den Modellen. Eine Analyse der Abweichungsursachen ergibt allerdings, daß der Grund für die großen Value-at-Risk-Unterschiede in erster Linie in den unterschiedlichen empirischen Inputdaten liegt, welche zu unterschiedlichen impliziten Korrelationsannahmen führen. Es wird gezeigt, wie die Modellparameter gewählt werden müssen, um identische Korrelationen zu erzeugen. Bei konsistenten Korrelationsannahmen stimmen die Ergebnisse beider Modelle weitgehend überein. Keywords: Credit Risk Models, credit risk correlation
Unter Berücksichtigung der implementationsanalytischen und kausalen Analysen für die Einführungsphase der Vermittlungsgutscheine kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Erprobungsphase dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments fortgesetzt werden sollte. Aus der Implementationsanalyse zeigt sich, dass der Verbreitungsgrad des Instruments auch nach 27 Monaten Erprobungsphase sehr gering ist. Die kausalen Analysen beziehen sich aufgrund begrenzter Datenverfügbarkeit lediglich auf zwei Ausgabemonate ein Jahr nach Einführung des Instruments (Mai und Juni 2003) und zeigen geringe positive Beschäftigungseffekte auf der Mikro-Ebene. Ob dadurch die Kosten der Vermittlungsgutscheine gerechtfertigt sind, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Anzeichen für Mitnahmeeffekte und/oder Missbrauch existieren. Auch haben erfolgreiche Vermittlungen durch Gutscheine die Beschäftigungschancen in anderen Gruppen geschmälert. Deshalb werden verschiedene Vorschläge für eine kosteneffizientere Ausgestaltung der Vermittlungsgutscheine dargestellt und diskutiert. Insbesondere wird auf die Vorschläge des Bundeskabinetts vom 01.09.2004 eingegangen.
Versicherungsunternehmen haben bei der Auswahl ihrer Vermögensanlagen die gesetzlichen Restriktionen des Versicherungsaufsichtsgesetzes einzuhalten. Neben einer strukturierten Darstellung der zahlreichen Regulierungstatbestände werden aus Sicht der Finanzierungstheorie sowie den empirischen Verhältnissen an den Kapitalmärkten die im VAG enthaltenen Rahmenbedingungen einer kritischen Bewertung unterzogen.
Differenzierte Verdienststrukturen, wie zum Beispiel qualifikatorische Verdienstunterschiede, tragen der Heterogenität am Arbeitsmarkt und somit auch einer notwendigen Flexibilität der Löhne Rechnung. Trotz dieser bedeutenden Rolle der Lohnstruktur für den Arbeitsmarkt gibt es relativ wenig detaillierte empirische Evidenz zu deren Ausgestaltung und Dynamik für Westdeutschland. In dieser Arbeit werden auf Basis der Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen für die Jahre 1990 und 1995 sowohl die Lohndispersion innerhalb bestimmter Erwerbsgruppen („Within-Dispersion“) als auch zwischen diesen Gruppen („Between-Dispersion“) untersucht. Im Fokus der Analysen steht dabei der Vergleich zwischen den Erwerbsgruppen der vollzeitbeschäftigten Männer, der vollzeitbeschäftigten Frauen und der teilzeitbeschäftigten Frauen nach den Qualifikationsniveaus: ohne Berufsabschluss, mit Berufsabschluss und mit Hochschulabschluss. Dichteschätzungen des Bruttotageslohns zeigen, dass vollzeiterwerbstätige Männer über die gesamte Verteilung den höchsten Verdienst aufweisen. Weiterhin deuten die Dichteschätzungen darauf hin, dass die geschlechtsspezifischen Lohndifferentiale mit zunehmendem Verdienst steigen. Der selbe Sachverhalt findet sich auch für die qualifikatorischen Verdienstunterschiede. Mit steigendem Qualifikationsniveau steigt sowohl der Lohn als auch die Dispersion. Besonders ausgeprägt ist die qualifikatorische Dispersion für Männer. Eine Analyse der Lohndifferentiale sowohl innerhalb der Erwerbsgruppen als auch zwischen Männern und Frauen weist darauf hin, dass in der Gruppe der teilzeiterwerbstätigen Frauen die größte Lohndispersion vorzufinden ist und dass diese im Zeitablauf zugenommen hat. Ferner sind die Lohndifferentiale im unteren Bereich der Verteilung kleiner als im oberen. Die weitere Disaggregation nach dem Qualifikationsniveau reduziert die Within-Dispersion, wobei die Lohnunterschiede innerhalb der Erwerbsgruppen mit steigendem Qualifikationsniveau tendenziell zunehmen. Schließlich nimmt die Within-Dispersion für vollzeitbeschäftigte Hochschulabsolventinnen im Zeitablauf zu, während sie für die Teilzeitbeschäftigten sinkt. Betrachtet man die Qualifikations- und die Verteilungsdimension, zeigt sich, dass in beiden Jahren lediglich für vollzeiterwerbstätige Frauen ohne Berufsabschluss bzw. mit Hochschulabschluss das geschlechtsspezifische Differential über die Verteilung hinweg steigt. Für alle anderen Gruppen geht es über die Verteilung hinweg zurück. Die Lohndifferentiale zwischen Männern und Frauen haben im Zeitablauf abgenommen. Das mittlere Reallohnwachstum zwischen 1990 und 1995 ist für teilzeiterwerbstätige Frauen mit 6,8% am höchsten und für vollzeiterwerbstätige Männer mit 0,7% am geringsten. Die Reduktion der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Zeitablauf ist unter Berücksichtigung des Qualifikationsniveaus noch ausgeprägter. Dies gilt vor allem für teilzeiterwerbstätige Frauen ohne Berufsabschluss und mit Hochschulabschluss. Für teilzeiterwerbstätige Frauen und für vollzeiterwerbstätige Männer findet sich im Zeitablauf eine zunehmende Lohnspreizung, während für vollzeiterwerbstätige Frauen die Verteilung konstant bleibt. Eine Zunahme der Lohnspreizung ist dabei insbesondere bei Hochschulabsolventen festzustellen, sowohl für vollzeiterwerbstätige Männer wie Frauen. Im Unterschied dazu hat für diese Erwerbsgruppen die Lohndispersion bei den Mittelqualifizierten in den 90er Jahren abgenommen.
Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag : ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut
(2007)
Ausgehend von einer kritischen Analyse des im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlags wird in der vorliegenden Studie ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers – mit einem Kindergeldzuschlag – gewährleisten. Dies erfordert a) die Aufstockung des Kindergeldes durch einen Zuschlag auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums, also um maximal 150 Euro auf 304 Euro – bei Alleinerziehenden wegen besonderer Mehrbedarfe für das erste Kind um maximal 250 Euro auf 404 Euro; b) den Verzicht auf eine zeitliche Befristung des Kindergeldzuschlags; c) die Berücksichtigung des Familieneinkommen nach Abzug eines Freibetrages in Höhe des pauschalisierten Existenzminimums der Eltern bzw. des Elternteils (1.238 Euro bzw. 860 Euro); d) eine mäßige (mit Besteuerungsgrundsätzen vereinbare) Anrechnung des zu berücksichtigenden Einkommens – wir schlagen eine Transferentzugsrate von 50% vor; e) den Verzicht auf eine Berücksichtigung des Vermögens. Wesentliche Unterschiede des Reformkonzepts gegenüber dem derzeitigen Kinderzuschlag liegen in der Ersetzung der „spitzen“ Berechnung des elterlichen Existenzminimums durch eine Pauschale und in dem Verzicht zum Einen auf eine explizite Höchsteinkommensgrenze – aus der Transferentzugsrate ergibt sich freilich eine implizite Höchsteinkommensgrenze – und zum Anderen auf eine Mindesteinkommensgrenze. Es bleibt den Eltern also unbenommen, den Kindergeldzuschlag in Anspruch zu nehmen, selbst wenn ihre Einkommensverhältnisse und individuellen Wohnkosten auf einen höheren ALG II-Anspruch schließen lassen, den sie aber nicht wahrnehmen – sei es aus Stigmatisierungsangst, aus Unwissenheit, weil sie den Verweis auf kleine Ersparnisse befürchten oder sich von dem bürokratischen Aufwand abschrecken lassen. Aus vorliegenden Schätzungen geht hervor, dass aus den genannten Grün den das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dem könnte durch einen vergleichsweise unbürokratischen Kindergeldzuschlag entgegengewirkt werden, insbesondere wenn der Leistungsträger, also die Familienkasse, verpflichtet wird, bei sehr geringem Einkommen des Antragstellers diesen auf möglicherweise bestehende höhere ALG II-Ansprüche hinzuweisen. Zur Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen wurde ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels 2006 in mehreren Varianten gerechnet. Auf der Basis einer bereinigten Stichprobe ergeben sich – je nach Reformvariante – 3 Mio. bis 3,6 Mio. potenziell begünstigte Kinder, was etwa einem Sechstel bzw. einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Bruttokosten des Reformmodells würden sich auf 3,7 Mrd. bzw. 4,5 Mrd. Euro jährlich (11% bzw. 13% der derzeitigen Kindergeldausgaben) belaufen; sie würden durch einige Einsparungen beim nachrangigen Wohngeld, bei ausbildungsbedingten Transfers sowie beim ALG II – sofern einige Anspruchsberechtigte den Bezug des Kindergeldzuschlags vorziehen – etwas vermindert werden. Der durchschnittliche Zahlbetrag pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag liegt bei 190 Euro p. M., der Median bei 150 Euro. Mit dem insgesamt begrenzten Mittelaufwand kann eine erhebliche Verminderung relativer Einkommensarmut von Familien erreicht werden. Die derzeit bei etwa 18% liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde nach Einführung des Kindergeldzuschlags um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen, die aller Mitglieder in den Familien von 16% um drei Prozentpunkte. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relative stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit. Die mit dem Kindergeldzuschlag zu bewirkende Verminderung von Kinderarmut würde wegen der hohen Erwerbsquote von Familien also mit einem Abbau von Armut trotz Arbeit einhergehen. Besonders große Reformwirkungen zeigen sich bei den Alleinerziehenden, für welche die Simulation eine Reduzierung der derzeit bei 40% liegenden Armutsquote um etwa acht Prozentpunkte ergibt. Dennoch verbliebe die Armutsquote auch nach Einführung des Kindergeldzuschlags auf einem bedrückend hohen Niveau. Dies ist ganz überwiegend auf die große Zahl der Alleinerziehenden mit Bezug von ALG II und Sozialgeld bzw. Sozialhilfe zurückzuführen, die annahmegemäß nach der Reform im Grundsicherungsbezug verbleiben, den vorrangigen Kindergeldzuschlag also nicht in Anspruch nehmen. Bei den Paarfamilien zeigt sich – relativ gesehen – ein ähnlicher Effekt des Kindergeldzuschlags wie bei den Alleinerziehenden; die Armutsquote von derzeit 12,5% würde um ein Fünftel auf 10% zurückgehen. Dabei fällt die Reformwirkung umso größer aus, je mehr Kinder in der Familie leben. Bei den trotz Einführung des Kindergeldzuschlags unter der relativen Armutsgrenze verbleibenden Paarfamilien handelt es sich zu einem geringeren Teil als bei den Alleinerziehenden um Empfänger von nachrangigen allgemeinen Grundsicherungsleistungen und zu einem größeren Teil um Fälle, bei denen auch das um den Kindergeldzuschlag erhöhte Einkommen die Armutsgrenze nicht erreicht. Ihre Situation würde sich dennoch durch die Reform erheblich verbessern, da die relative Armutslücke im Durchschnitt von 21% auf 14% zurückgehen würde; dies entspricht einer Einkommenserhöhung von durchschnittlich 267 Euro. Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass der hier vorgestellte Reformvorschlag lediglich als erster Schritt zu einer allgemeinen Grundsicherung für Kinder zu verstehen ist. Er wurde unter dem Aspekt einer schnellen Umsetzbarkeit entwickelt, sollte aber weiter reichende Überlegungen nicht verdrängen. Diese haben nicht nur das sächliche Existenzminimum des Kindes, sondern darüber hinaus den verfassungsgerichtlich festgestellten Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) in den Blick zu nehmen. Er wird im Rahmen der Einkommensbesteuerung durch einen Freibetrag berücksichtigt (§ 32 Abs. 6 EStG), ist in die Bemessung des hier vorgestellten Kindergeldzuschlags aber nicht eingegangen. Eine systematische Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs im Steuerrecht würde die Einführung eines einheitlichen (Brutto-) Kindergeldes zur Abdeckung von sächlichem Existenzminimum und BEA erfordern, das entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern, also nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif, zu versteuern wäre (Lenze 2007).
Von Februar bis Juni 2015 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Notfall-Liquiditätshilfen (emergency liquidity assistance, ELA) für griechische Banken von 50 auf etwa 90 Milliarden Euro ausgeweitet. Dies hat zu einer Diskussion unter Wissenschaftlern, Politikern und Praktikern geführt, ob diese Liquiditätshilfen rechtmäßig sind. Es wurde der Vorwurf erhoben, die EZB trage bewusst zu einer Konkursverschleppung der bereits insolventen griechischen Banken bei.
Wir nehmen diesen Vorwurf zum Anlass, die Grundsätze des ELA-Programms genauer zu betrachten und die Frage zu diskutieren, ob das Programm in der aktuellen Situation rechtmäßig war. Zunächst beschreiben wir hierfür aus finanzwirtschaftlicher Perspektive die komplexe Beziehung zwischen der Europäischen Union, der EZB und den griechischen Banken. Dabei gehen wir insbesondere auf die wirtschaftspolitischen Grundsätze einer Währungsunion mit einer unvollständigen Fiskalunion (oder Haushaltskonsolidierung) ein. Vor diesem Hintergrund analysieren wir dann die Entscheidung der EZB, weiterhin Liquiditätshilfen an griechische Banken bereitzustellen. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen der EZB nicht als Konkursverschleppung zu bezeichnen ist.
„Bedeutende Finanzplätze“ oder Finanzzentren sind eng abgegrenzte Orte mit einer beträchtlichen Konzentration wichtiger professioneller Aktivitäten aus dem Finanzdienstleistungsbereich und der entsprechenden Institutionen. Allerdings: „Finance is a footloose industry“: Die Finanzbranche kann abwandern, ein Finanzzentrum kann sich verlagern, möglicherweise auch einfach auflösen. Die Möglichkeit der Auflösung und der Abwanderung stellt eine Bedrohung dar, die in der Zeit der Globalisierung und der rasanten Fortschritte der Transport- und der Informations- und Kommunikationstechnik ausgeprägter sein dürfte, als sie je war. Frankfurt ist zweifellos ein „bedeutender Finanzplatz“, und manchen gilt er auch als bedroht. Allein deshalb ist unser Thema wichtig; und auch wenn die Einschätzungen von Bedeutung und Bedrohtheit keineswegs neu sind, ist es doch aktuell. Der Aspekt der Bedrohtheit prägt, wie wir die Frage im Titel verstehen und diskutieren möchten. Was ist ein „bedeutender Finanzplatz“? Selbst wenn man das Attribut „bedeutend“ erst einmal beiseite lässt, ist die Frage keineswegs trivial. Sie zielt ja nicht nur auf eine Begriffsklärung, eine Sprachregelung ab. Hinter dem Begriff steht oft auch eine Vorstellung vom „Wesen“ dessen, was ein Begriff bezeichnet. Also: Was macht einen Finanzplatz aus? Und weiter: Warum gibt es überhaupt Finanzplätze als beträchtliche Konzentrationen von bestimmten wichtigen Aktivitäten und Institutionen? Welche Kräfte führen - oder zumindest führten - zu der räumlichen Konzentration der Aktivitäten und Institutionen, wie wirken diese Kräfte, und wie ändern sie sich gegebenenfalls? Diesen Fragen ist dieser Beitrag im Wesentlichen gewidmet, und sie prägen seinen Aufbau. Im Abschnitt II wird diskutiert, was ein „bedeutender Finanzplatz“ ist oder woran man ihn erkennt und „was er braucht“. Im Abschnitt III gehen wir zuerst auf die Frage nach der in letzter Zeit unter dem Stichwort „the end of geography“ heftig diskutierten Vorstellung einer Auflösung oder Virtualisierung der Finanzplätze ein – nicht weil dies die wichtigere Bedrohung wäre, sondern weil es die grundlegendere Frage darstellt. Dann diskutieren wir den Wettbewerb von Finanzplätzen in Europa. Den Abschluss bilden Überlegungen zu den Perspektiven des Finanzplatzes Frankfurt und der möglichen Förderung seiner Entwicklung.
Der vorliegende Beitrag führt eine detaillierte empirische Untersuchung über die Rolle der amtlichen Kursmakler an der Frankfurter Wertpapierbörse durch. Der verwendete Datensatz erlaubt eine Analyse des Einflusses der Maklertätigkeit auf Liquidität und Volatilität sowie eine Beurteilung der Profitabilität der Eigengeschäfte.
Die Beteiligung der Makler am Präsenzhandel ist erheblich. Ihre Eigengeschäfte machen über 20% des Handelsvolumens zu gerechneten Kursen und über 40% des Handelsvolumens im variablen Handel aus. Für letzteren wird zudem dokumentiert, daß die Tätigkeit der Makler zu einer deutlichen Reduktion der Geld-Brief-Spannen beiträgt. Die letztendlich gezahlte effektive Spanne beträgt im Durchschnitt weniger als ein Drittel der Spanne, die sich aus dem Orderbuch ergibt.
Für den Handel zu gerechneten Kursen wird gezeigt, daß die Preisfeststellung durch die Makler zu einer Verringerung der Volatilität führt. Eine Beurteilung des Einflusses der Makler auf die Volatilität im fortlaufenden Handel scheitert daran, daß das hierfür teilweise verwendete Maß, die Stabilisierungsrate, nach unserer Einschätzung keine aussagekräftigen Resultate liefert.
Die Makler erzielten während unseres Untersuchungszeitraums im Durchschnitt keinen Gewinn aus ihren Eigengeschäften. Eine Zerlegung der Gewinne in zwei Komponenten zeigt, daß positive Spannengewinne im Aggregat nicht für entstehende Positionierungsverluste kompensieren können.
Insgesamt zeigt unsere Untersuchung, daß die Kursmakler an den deutschen Wertpapierbörsen einen Beitrag zur Sicherung der Marktqualität leisten. Die Konsequenzen dieser Resultate für die Organisation des Aktienhandels in Deutschland werden diskutiert.
Über die Wirkung der Förderung der beruflichen Weiterbildung in Ostdeutschland sind in den letzten Jahren zahlreiche empirische Studien durchgeführt worden, die auf den methodischen Fortschritten der Evaluationsforschung aufbauen. Dieser Beitrag stellt die empirische Evidenz im Kontext der institutionellen Regelungen und der methodischen Probleme einer angemessenen mikro- oder makroökonomischen Evaluation dar. Insbesondere behandeln wir die im ostdeutschen Kontext wichtigen Probleme der Mehrfachteilnahmen und der Reduktion der Beschäftigungsquoten für die Teilnehmer kurz vor einer Weiterbildung ("Ashenfelters Tal"), die bislang in empirischen Analysen kaum Berücksichtigung finden. Die durchgeführten mikroökonomischen Evaluationsstudien basieren auf Umfragedaten mit kleinen Teilnehmerzahlen. Die erzielten Evaluationsergebnisse ergeben ein ernüchterndes Bild der Wirkung geförderter Weiterbildung: Es zeigen sich eher negative als positive Maßnahmeneffekte auf die Beschäftigung. Aufgrund der schwachen Datenbasis und verbleibender methodischer Probleme erlaubt die bisherige Evidenz jedoch noch keine wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen. Stattdessen sollten die eher negativen Ergebnisse von der politischen Seite zum Anlass genommen werden, die Voraussetzungen für eine angemessene und kontinuierliche Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu schaffen.
Um eine grüne Transformation der Volkswirtschaft zu erreichen, werden Finanzmärkte und die mit ihnen verbundenen Banken eine wichtige Rolle einnehmen müssen. Aber allein vermögen Banken und Kapitalmärkte wenig, wenn sie nicht im Kontext einer klugen, politischen Rahmensetzung und einer transparenten Erfassung der verursachten Schäden auf Unternehmensebene gesehen werden. Diese drei Pfeiler stellen bildlich den tragenden Unterbau für eine Brücke hin zu einer klimaneutralen Wirt-schaftsverfassung dar. Ihr Zusammenwirken ist eine Voraussetzung dafür, dass die Finanzwirtschaft die benötigten Finanzmittel für die grüne Transformation bereitstellen kann.
Seit der Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) im Jahr 2002 sind deutsche börsennotierte Unternehmen zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG verpflichtet (Comply-or-Explain-Prinzip). Auf der Basis dieser Information soll durch den Druck des Kapitalmarkts die Einhaltung des Kodex überwacht und gegebenenfalls sanktioniert werden. Dabei wird regelmäßig postuliert, dass bei überdurchschnittlicher Befolgung bzw. Nichtbefolgung der Kodex-Empfehlungen eine Belohnung durch Kurszuschläge bzw. eine Sanktionierung durch Kursabschläge erfolgt. Die Ergebnisse einer Ereignisstudie zeigen, dass die Abgabe der Entsprechenserklärung keine erhebliche Kursbeeinflussung auslöst und die für das Enforcement des Kodex angenommene (und erforderliche) Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet. Es wird daher kritisch hinterfragt, ob der für den Kodex gewählte und grundsätzlich zu begrüßende flexible Regulierungsansatz im System des zwingenden deutschen Gesellschaftsrechts einen geeigneten Enforcement-Mechanismus darstellt. This paper studies the short-run announcement effects of compliance with the German Corporate Governance Code (‘the Code’) on firm value. Event study results suggest that firm value is unaffected by the announcement, although such market reactions to the first time disclosure of the declaration of conformity were widely assumed by the private and public promoters of the Code. This result from acceptance of the German Code add evidence to the hypothesis that regulatory corporate governance initiatives that rely on mandatory disclosure without monitoring and enforcement are ineffective in civil law countries.
To resolve the IPO underpricing puzzle it is essential to analyze who knows what when during the issuing process. In Germany, broker-dealers make a market in IPOs during the subscription period. We examine these pre-issue prices and find that they are highly informative. They are closer to the first price subsequently established on the exchange than both the midpoint of the bookbuilding range and the offer price. The pre-issue prices explain a large part of the underpricing left unexplained by other variables. The results imply that information asymmetries are much lower than the observed variance of underpricing suggests.
In den 1980er und den frühen 1990er Jahren waren japanische Banken die weltweit größten Finanzinstitute und galten als Inbegriff „globaler“ Banken. Der Crash der japanischen Wertpapier- und Immobilienmärkte Anfang der 1990er Jahre und die nachfolgende Rezession waren Anlass zu tiefgreifenden Reformen im japanischen Finanzsystem. Die japanischen Banken waren gezwungen, ihre internationalen Strategien zu reformulieren. Als Konsequenz zogen sie sich aus vielen Märkten zurück und strukturierten ihre internationalen Netzwerke um. Vor dem Hintergrund theoretischer Überlegungen zu der Bedeutung von „Globalität“ und einer empirischen Untersuchung der Entwicklung der Auslandsstellennetze japanischer Banken in den 1980er und 1990er Jahren stellt der vorliegende Beitrag die Globalität japanischer Banken in Frage.
Zum ersten Mal wurde in Deutschland eine groß angelegte wissenschaftliche Studie zur Machbarkeit und zum Nutzen einer säulenübergreifenden Renteninformationsplattform durchgeführt, unter realen Bedingungen und mit mehreren tausend Teilnehmern. Die beiden zentralen Ergebnisse sind, dass ein elektronisches Rentencockpit auch in Deutschland technisch machbar ist und beträchtlichen individuellen Zusatznutzen für die Bürgerinnen und Bürger stiften würde. Die Langfristanalysen der Pilotstudie zeigen, dass selbst die einmalige Schaffung von Rententransparenz für viele Teilnehmer Anlass genug ist, ihren Rentenplan zu überdenken und sich aktiv mit ihrer Altersvorsorge auseinanderzusetzen und ihr Verhalten zu ändern. Teilnehmer mit Zugang zu einem elektronischen Rentencockpit fühlen sich nach der Studie deutlich besser informiert und neigen dazu ihr Sparverhalten stärker anzupassen als Personen ohne Zugang. Die außerordentlich hohe Bereitschaft zur Teilnahme und die Antworten in den Online-Befragungen sind zudem Beleg für den großen Bedarf an systemgestützter, individueller Rententransparenz. Soll ein Rentencockpit Verbreitung in Deutschland finden, scheint eine automatisierte, elektronische Bereitstellung von Vertragsdaten von Seiten der Rententräger jedoch unabdingbar, da die eigenständige Suche und teilmanuelle Bereitstellung von Standmitteilungen für die meisten Studienteilnehmer ein großes Hindernis darstellt.
Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass die zunehmende Komplexität der Aufgaben von Zentralbanken zu einer strukturellen Überforderung führen kann. Aufgrund der funktionellen Komplexität einer makroprudenziellen Prozesspolitik auf der Ziel- und Instrumentenebene sollte eher nach einer Reduktion als nach einer Ausweitung des makroprudenziellen Werkzeugkastens Ausschau gehalten werden. Weiterhin steht die sich derzeit teilweise noch vergrößernde institutionelle Komplexität der makroprudenziellen Politik ihrer funktionellen Komplexität um nichts nach. Bei entsprechenden Vorkehrungen können die bereits eingetretenen und die potenziellen Überforderungen jedoch zumindest teilweise in verkraftbare Herausforderungen überführt werden. Der Aufsatz schließt mit Empfehlungen für entsprechende Maßnahmen.
Für Zwecke des privaten Konsums werden ständig Gegenwarts- und Zukunftsgüter bewertet und gehandelt. Ein zuverlässiges und umfassendes Maß für die allgemeine Kaufkraft des Geldes und deren Veränderung sollte diesem Grundsachverhalt Rechnung tragen. Im Unterschied zu konventionellen statistischen Verbraucherpreisindizes ist ein ökonomischer Lebenskostenindex intertemporal angelegt, da er die effektiven Konsumgüterpreise (Effektivpreise) über den Planungshorizont der privaten Haushalte bündelt. Ein Preisstabilitätsstandard, der diesen Zusammenhang ausblendet, ist tendenziell verzerrt und leistet einer asymmetrischen Geldpolitik Vorschub.
Effektivpreise sind Gegenwartspreise für künftigen Konsum, sie berücksichtigen Güterpreise und Zinsen bzw. Vermögenspreisänderungen, sind konsumtheoretisch und wohlfahrtsökonomisch fundiert und bilden die zentralen Bausteine für die Modellklasse der ökonomischen Lebenskostenindizes. Nutzentheoretisch gesehen sind Effektivpreise bewerteter Grenznutzen der letzten konsumierten Gütereinheit, und die daraus abgeleiteten Effektiven Inflationsraten sind intertemporale Grenzraten der Substitution.
Die Autoren entwickeln einen intertemporalen Lebenskostenindex auf der Grundlage des Konzepts der Effektivpreise und stellen empirische Zeitreihen und kohortenspezifische Szenarioanalysen für Deutschland vor.
Der Bestimmung risikoadäquater Diskontierungssätze kommt bei der Unternehmensbedeutung eine zentrale Bedeutung zu. Wird zu deren Bestimmung in der praktischen Anwendung das CAPM verwendet, gilt es dabei, risikolose Zinssätze und Risikoprämien zu bestimmen, für die erwartete Renditen des Marktportfeuilles und Beta-Faktoren als Maßgrößen für das systematische Risiko benötigt werden. Passend zu den zu bewertenden erwarteten Überschussgrößen sollten auch die zur Diskontierung verwendeten Renditeforderungen die im Bewertungszeitpunkt erwarteten künftigen Renditen vergleichbarer Anlagen widerspiegeln. Die weitaus meisten Beiträge zur Operationalisierung des CAPM leiten die Renditeforderungen jedoch aus historischen Kapitalmarktrenditen ab. Wir zeigen in diesem Beitrag auf, wie erwartete künftige Renditen aus beobachtbaren Größen, vor allen den Zinsstrukturkurven und den beobachtbaren Analystenprognosen, zukunftsorientiert abgeleitet werden können. Damit wird eine konzeptionell schlüssigere Bewertung der im Bewertungszeitpunkt erwarteten künftigen Überschüsse mit den zeitgleich erwarteten künftigen Renditen ermöglicht.
Trotz der von der EZB eingeleiteten Zinswende in der zweiten Jahreshälfte 2022 als späte Reaktion auf die deutlich unterschätzte Persistenz hoher Inflationsraten im Euroraum sind die Realzinsen sowohl in der Ex-post-Betrachtung als auch in der Ex-ante-Betrachtung keineswegs als restriktiv einzuschätzen. Die Banken haben allerdings recht rasch strengere Vergaberichtlinien beschlossen, und die Nachfrage im Wohnungsbau und bei den Hypothekarkrediten ist stark eingebrochen.
Die Autoren thematisieren die Bedeutung von Zahlungsstromeffekten bei Annuitätenkrediten und analysiert hier vor allem den sogenannten Front-Loading-Effekt. Danach führen höhere Nominalzinsen selbst bei vollständig antizipierten Inflationsraten und unveränderten Realzinsen zu starken finanziellen Zusatzbelastungen in den ersten Phasen der typischerweise langen Kreditlaufzeit. Derartige Liquiditätseffekte können die Zahlungsfähigkeit bzw. die Zahlungsbereitschaft der privaten Investoren empfindlich verringern. Dies gilt vor allem bei Darlehen in Form der Prozentannuität, da hier zusätzlich ein Laufzeitenverkürzungseffekt auftritt. Solche Darlehen sind in Deutschland recht populär.
Mit Blick auf die Zukunft sehen die Autoren auch eine reale Gefahr für den Bestand an Wohnungsbaukrediten, wenn es zu einer Refinanzierung des großen Bestands an billigen Wohnungsbaukrediten kommt, ein Risiko, das auch Auswirkungen auf die makroökonomische und finanzielle Stabilität hat.
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Problemen der Messung individueller Wohlfahrt und ihrer Verteilung. Dabei wird versucht, eine Brücke zwischen ökonomischen und soziologischen Ansätzen zu schlagen. In einern ersten Teil werden Probleme der Nutzenmessung diskutiert. Für die Nutzenmessung gibt es weder einen natürlichen Nullpunkt noch eine natürliche Maßeinheit, so daß es deren Bestimmung durch Konventionen bedarf. Selbst die dabei einzubeziehende Palette objektiver und subjektiver Wohlfahrtskomponenten ist nicht vorgegeben. Ausgehend von dem soziologischen Ansatz, sowohl "welfare" als auch "happiness" zu berücksichtigen, wird ein differenziertes Schema wohlfahrtsrelevanter Bedürfnisse erarbeitet, deren Messung teilweise "objektiv unter Annahmen" - dies betrifft alle Besitzbedürfnisse -, überwiegend aber "subjektiv durch Einschätzung" möglich ist (Zugehörigkeitsbedürfnisse, Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung, gesellschaftsbezogene Bedürfnisse). Die Bedingtheit empirischer Wohlfahrtsanalysen wird offensichtlich, da die unvermeidlichen normativen Hypothesen einer wissenschaftlichen Beweisführung nicht zugänglich sind. Dies gilt auch, wenn man sich auf die in Geldeinheiten direkt bewertbaren Bedürfnisbefriedigungsmittel beschränkt; denn die daraus resultierende Wohlfahrt hängt von den individuellen Nutzenfunktionen ab. Hinzu kommen Probleme bei der Zusammenfassung von Einkommens-, Vermögens- und Absicherungsindikatoren zu einem individuellen Gesamtwohlfahrtsmaß, um einem eindimensionale Wohlfahrtsverteilung unter allen Gesellschaftsmitgliedern ermitteln zu können. Schließlich bedarf es auch bei der Zurechnung der in einern Haushalt vorhandenen Bedürfnisbefriedigungsmittel auf die einzelnen Haushaltsmitglieder normativer Setzungen, die sich in verschiedenen Äquivalenzskaien niederschlagen. In einem zweiten Teil werden - nach der grundsätzlichen Erörterung von Schwierigkeiten bei der Operationalisierung und Messung von Nutzen - einige Ungleichheitsmaße dargestellt und hinsichtlich ihrer normativen Implikationen diskutiert. Alle Verteilungsindikatoren basieren auf der Philosophie des individualistischen Utilitarismus und gehen von Gleichverteilung als Referenzpunkt aus. Die Frage nach dem Einfluß der Wohlfahrt anderer Gesellschaftsmitglieder auf den individuellen Nutzen bleibt also ebenso ausgeklammert wie die nach einem gerechten Maß an Ungleichheit als Vergleichspunkt zur gegebenen Ungleichheit. Abschließend wird die Entwicklung einiger Verteilungsindikatoren in der Bundesrepublik Deutschland von 1962/63 bis 1988 dargestellt. Dabei zeigt sich eine weitgehende Stabilität der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen, die allerdings nicht mit der Verteilung individueller Wohlfahrt gleichzusetzen ist.
Die Stellungnahme befasst sich mit einem wichtigen Aspekt der Offenlegung der Bezüge von Entscheidungsträgern im Bankensektor. Komplementär zu der Diskussion um die Veröffentlichung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Unternehmen ist auch auf Landeseben versucht worden, die Transparenz der Vergütung von Führungskräften kommunaler oder landeseigener Unternehmen zu erhöhen. Namentlich sind die Träger der Sparkassen durch den neuen § 19 Abs. 6 des Sparkassengesetzes von Nordrhein-Westfalen verpflichtet worden, darauf „hinzuwirken“, dass die „gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates und ähnlicher Gremien unter Namensnennung“ veröffentlich werden. Diese Vorschrift ist jedoch weitgehend wirkungslos geblieben; nicht zuletzt weil das OLG Köln in einer einstweiligen Verfügung die Vorschrift mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes als nichtig behandelt hat. In dieser Situation ist am 8. August 2013 der Vorschlag eines Gesetzes „zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet“ durch die Fraktion der Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht worden. Der Entwurf ist Gegenstand der Stellungnahme, die Helmut Siekmann für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen erstellt hat. Sie stellt maßgebend darauf ab, dass die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen haben und den Grundsätzen des Verwaltungsorganisationsrechts unterliegen. Als Teil der (leistenden) Verwaltung müssen sie Transparenz- und Kontrollansprüchen der Bürger und ihren Repräsentanten in den Parlamenten genügen.
Inhalt:
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Siekmann: Stellungnahme für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet (Drucksache 16/4165) vom 10.02.2014
Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten Gesetz zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet vom 08.10.2013
Die Verteilungssituation in Deutschland ist durch ein zunehmendes Maß an Ungleichheit gekennzeichnet. Das Wohlstandsgefälle zwischen West- und Ostdeutschland - 1993 lag das durchschnittliche Nettoäquivalenzeinkommen in den neuen Ländern nach Kaufkraftbereinigung um ca. ein Viertel unter dem Westniveau - birgt sozialen Sprengstoff. Hinzu kommt eine Verschärfung des Verteilungsproblems auch innerhalb der alten Bundesländer. So ist der Anteil der Personen (in Haushalten mit deutscher Bezugsperson) mit weniger als der Hälfte des im Westen erreichten durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens von 1988 bis 1993 um 1,7 Prozentpunkte auf 10,5% gestiegen. Die Dynamik in der Verteilungsentwicklung hat sich gegenüber dem vorangegangenen Fünfjahreszeitraum (1983 bis 1988) verstärkt. Angesichts einer weiter gestiegenen Arbeitslosigkeit, Einschränkungen bei den Lohnersatzleistungen und Arbeitsförderungsmaßnahmen sowie ausbleibender Anpassungen von Wohngeld und Sozialhilfe an die Preisentwicklung muß davon ausgegangen werden, daß sich die Verteilungssituation für einen weiten Bevölkerungskreis seit 1993 noch zugespitzt hat. Dies sollte bei allen Überlegungen zu steuer- und sozialpolitischen Reformen berücksichtigt werden.
Vorgestellt wird eine empirische Studie, welche den Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko für ein Sample deutscher Versicherungsaktien im Zeitraum 1975-1998 untersucht. Als Methode wurde ein Multifaktorenmodell mit makroökonomischen Faktoren verwendet. Je nach Untersuchungszeitraum beläuft sich der Anteil der erklärten Varianz auf 9,29% bis 13,62%. Es konnte eine signifikanter negativer Einfluß zwischen der Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus und den Risikoprämien von Versicherungsaktien identifiziert werden. Weiterhin ist Wechselkurses der DM zum US-Dollar signifikant.
Zur Reform der Einlagensicherung: Elemente einer anreizkompatiblen Europäischen Rückversicherung
(2020)
Bankeinlagen bis 100.000 Euro sind de jure überall im Euroraum gleichermaßen vor Verlusten geschützt. De facto hängt der Wert dieser gesetzlichen Haftungszusage unter anderem von der Ausstattung des nationalen Sicherungsfonds und der relativen Größe des Bankensektors in einer Volkswirtschaft ab. Um die Homogenität des Einlagenschutzes zu gewährleisten und die Bankenunion zu vollenden, bedarf es einer einheitlichen europäischen Einlagensicherung. Die bestehende implizite Risikoteilung im Euroraum ist ordnungspolitisch nicht wünschenswert. Ferner kann eine explizite und glaubwürdige Zweitsicherung Fehlanreize zur Übernahme exzessiver Risiken verhindern, bevor es zum Schadensfall kommt. Daher plädiert dieser Beitrag für ein zweistufiges, streng subsidiär organisiertes Rückversicherungsmodell: Nationale Erstversicherungen würden einen festgeschriebenen Teil, die europäische Rückversicherung nachrangig den Rest der Deckungssumme besichern. Die Rückversicherung gewährt diese Liquiditätshilfen in Form von Kassenkrediten. Weil die Haftung auf nationaler Ebene verbleibt, werden Risiken geteilt aber nicht vergemeinschaftet. Marktgerechte Prämien müssen nicht nur das individuelle Risikogewicht einer Bank sondern auch länderspezifische Risikofaktoren berücksichtigen. Zuletzt braucht der Rückversicherer umfangreiche Aufsichtsrechte, um die Zahlungsfähigkeit der Erstversicherer mit Hinblick auf die nationalen Haftungspflichten jederzeit sicherzustellen.
Gegen den Landeshaushalt 2022 des Freistaats Thüringen bestehen nach Einschätzung von Helmut Siekmann erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. In einem Gutachten kommt Siekmann zu dem Schluss, dass sich die festgestellten globalen Minderausgaben im Vergleich zum gesamten Haushaltsvolumen nicht rechtfertigen lassen. Der verfassungsrechtlich gebotene Haushaltsausgleich sei nur dadurch erzielt worden, dass die eigentlich gebotenen Einzelkürzungen nicht vom Parlament entschieden, sondern der Exekutive überlassen worden seien. Durch Globale Minderausgaben soll der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben erreicht werden, ohne dafür erforderliche und politisch oft schwer durchsetzbare Kürzungen bei Einzeltiteln vornehmen zu müssen.
In Thüringen fehlen der Minderheitskoalition aus Linke, SPD und Grünen im Parlament vier Stimmen für eine eigene Mehrheit. Sie muss damit bei allen Entscheidungen eine Unterstützung der oppositionellen CDU aushandeln. Siekmann weist in seinem Gutachten darauf hin, dass die Veranschlagung von globalen Minderausgaben gleich welcher Art in keinem Fall die Exekutive ermächtigt, bestehende Verpflichtungen nicht zu erfüllen.
Zur wissenschaftlichen Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland : ein Überblick
(2000)
Dieser Beitrag gibt einen Überblick der neueren wissenschaftlichen Literatur zur Evaluation der Aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP) in Deutschland. Das Grundproblem mikroökonomischer Evaluation besteht darin, den Vergleichsmaßstab bei Nichtteilnahme zu schätzen, sei es auf Basis einer vergleichbaren Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern oder auf Basis der Situation vor Teilnahme. Entscheidend ist hierbei, den potentiellen Selektionsproblemen Rechnung zu tragen. Evaluationsstudien auf der Makroebene müssen zusätzlich auch die indirekten Effkete der AAMP auf den gesamten Arbeitsmarkt berücksichtigen und der möglichen Endogenität der AAMP Rechnung tragen. Die meisten Evaluationsstudien fur Deutschland zeigen keine signifikant positiven Beschäftigungseffekte der AAMP, sind jedoch mit großer statistischer Unsicherheit behaftet. Wir führen letzteres im wesentlichen darauf zurück, daß wegen zu geringen Datenumfangs meist äußerst heterogene Maßnahmen gepoolt werden und daß über Teilnehmer und Nichtteilnehmer zu wenige Hintergrundinformationen verfügbar sind. Aufgrund dieser Datenrestriktionen verbietet sich daher aus Sicht der Autoren ein vorschnelles Verdikt über die ökonomischen Wirkungen der AAMP, obwohl mögliche positive Effekte nicht sehr stark sein können, da sie sonst vermutlich trotz unterschiedlicher Methoden und unzureichender Daten empirisch hätten identifiziert werden können.
Wir verwenden eine neue, auf der Burr-Verteilung basierende Spezifikation aus der Familie der Autoregressive Conditional Duration (ACD) Modelle zur ökonometrischen Analyse der Transaktionsintensitäten während der Börseneinführung (IPO) der Deutsche Telekom Aktie. In diesem Fallbeispiel wird die Leistungsfähigkeit des neu entwickelten Burr-ACD-Modells mit den Standardmodellen von Engle und Russell verglichen, die im Burr-ACD Modell als Spezialfälle enthalten sind. Wir diskutieren außerdem alternative Möglichkeiten, Intra- Tagessaisonalitäten der Handelsintensität in ACD Modellen zu berücksichtigen.