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Anhand eines literarischen Textes – Karl Mays "Der Schatz im Silbersee" – möchte ich versuchen, den Zusammenhang, der zwischen lexikalischen Mitteln auf der einen und exotischen Wirkungsweisen auf der anderen Seite besteht, zu beschreiben und zu erklären. Demnach soll das Hauptaugenmerk auf der Lexik, den Einheiten des Wortschatzes, liegen. […] Zentrale lexikologische Fragen sind also: Welche lexikalischen Mittel werden im „Schatz im Silbersee“ eingesetzt, um eine exotische Wirkung hervorzurufen? Warum nehmen wir sie auch tatsächlich als exotisch wahr? Wodurch unterscheiden sie sich von nichtexotischem Sprachmaterial?
Die Geschichte der Beziehungen zwischen Literaturwissenschaft und Linguistik im Rahmen der Germanistik in den letzten 50 Jahren ist durchaus wechselvoll: einer zunehmenden Abkühlung, ja Entfremdung auf der einen Seite steht auf der anderen das wachsende Interesse an gemeinsam fruchtbar zu beackernden Arbeitsfeldern gegenüber. Ein Streifzug durch die Jahrgänge der Siegener Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik (LiLi) seit den frühen 70er Jahren gibt davon ebenso Zeugnis wie aktuelle Projekte kritischer Kooperation (Kasten/Neuland/Schönert 1997, Hoffmann/Kessler Hrsg. 2003) oder der Versuch einer wissenschaftsgeschichtlichen Aufarbeitung des Verhältnisses der beiden Fächer durch das Marbacher Literaturarchiv (Haß/König Hrsg. 2003). Im folgenden Beitrag wird ein kurzer Blick auf die diesbezügliche Situation in der Schweiz geworfen und ein konzeptueller Zugriff auf mögliche Berührungspunkte exemplarisch skizziert.
S1P ist ein bioaktives Lipid, welches die Migration und Proliferation von Endothelzellen durch die Aktivierung des S1P-Rezeptors (EDG-Rezeptor) mit beeinflusst. Auch bei der SDF-1 induzierten Migration und beim Knochenmarkshoming von CD34+ Zellen spielt S1P eine Rolle. FTY720 ist ein synthetisches Analogon von S1P. In dieser Arbeit wurde gezeigt, dass endotheliale Progenitor Zellen (EPCs), gewonnen aus Patienten mit einer vorbestehenden KHK, durch Inkubation von S1P oder FTY720, verbesserte Neovaskularisation in der hinterlaufischämischen, athymischen Nacktmaus zeigen. Demgegenüber war die endogene Neovaskularisationkapazität, bei induzierter Hinterlaufischämie, von Mäusen mit S1P3 -/- stark eingeschränkt im Vergleich zu den Wildtyp-Varianten. Auch vermindert war der Blutfluß von Knochenmarkszellen, gewonnen aus S1P3 -/- Mäusen, transplantiert in hinterlaufischämische, athymische Nacktmäuse. Die Behandlung der KMZs mit S1P-Rezeptor- Agonisten führte zu keiner gesteigerten Erholung des Blutflusses. Des Weiteren konnte gezeigt werden, dass S1P und FTY720 den CXCR4-Rezeptor und JAK2 phosphorylieren. Ebenfalls aktiviert wird die Src-Kinase. Bei Verwendung von Zellen, gewonnen aus CXCR4 +/- Mäusen, zeigt die Inkubation von S1P oder FTY720 keine Verbesserung in der Invasions- und Neovaskularisationskapaziät. Durch Vorinkubation des Src-Kinase-Familien-Inhibitors PP2 konnte aufgezeigt werden, dass die Phosphorylierung von CXCR4 von der Src-Familie abhängig ist. Auch funktionell betrachtet, führt die Vorinkubation von PP2 zu einer ausgeprägten Erniedrigung der Invasionskapazität bei Inkubation mit S1PRezeptoragonisten. In Knochenmarkszellen, gewonnen aus S1P3 -/- Mäusen, kommt es zu keiner Src-Kinase-Phosphorylierung. Auch kommt es in den embryonalen Mausfibroblasten (MEF-Zellen) zu keiner JAK2-Kinase-Phosphorylierung, nach Inkubation von einem S1P-Rezeptoragonisten. Auf diesen Zellen wird kein S1P3-Rezeptor exprimiert, wie FACS-Analysen zeigten. Dies spricht für eine Aktivierung des CXCR4-Rezeptors über den S1P3-Rezeptor. Diese Doktorarbeit zeigt, dass S1P und FTY720 den CXCR4-Signalweg beeinflussen. So könnten sie bei Zelltherapiestudien als pharmakologisches Mittel benutzt werden, um die in ihrer Funktion eingeschränkten EPCs oder KMZs von Patienten mit einer bestehenden KHK zu verbessern.
In dem ersten Teil des Beitrags [...] wurden die einzelnen "beschreibenden Textsorten", abgesehen davon, wie sie in der journalistischen Sekundärliteratur beschrieben werden, charakterisiert. […] Im vorliegenden zweiten Teil wird die Aufmerksamkeit auf die kommentierenden und die verweisenden Textsorten gerichtet.
Der Versuch, eine Synthese von philosophischer Raumdefinition nach Kant und physikalischer Realität nach Einstein herzustellen und daraus eine linguistische Raumauffassung abzuleiten, wird scheitern. Dennoch wird dieser Versuch in dieser Arbeit unternommen, da sich daraus einige Erkenntnisse gewinnen lassen. Des weiteren wird sich die indoeuropäische Definition von Raum als eine – wie schon von Kant herausgearbeitet – "Anschauung a priori" erweisen. Um dies näher zu beleuchten, befassen sich folgende Kapitel mit dem Raumbegriff Kants sowie der Relativitätstheorie Albert Einsteins – welche hier als physikalische Realität angenommen wird –, um diese so gegenüberzustellen und die grundlegenden Unterschiede zwischen diesen Auffassungen herauszuarbeiten. Dann soll erörtert werden, warum im indoeuropäischen Sprachraum sprachlich nicht die physikalische Realität der Beschaffenheit des Raumes abgebildet wird, man sich stattdessen Kategorien bedient, die nach Kant apriorisch sind und also nicht auf Erfahrungen beruhen.
Parmi les écrits de Stéphane Mosès qui m’ont éclairée sur le continent biblique et son impact dans la littérature européenne, et qui m’ont tout appris de Rosenzweig, Benjamin ou Scholem, je retiendrais aujourd’hui trois thèmes qui, pour paraître secondaires, comparés à ses préoccupations centrales que le judaïsme et son renouveau spirituel au XXe siècle, n’en sont pas moins des sillons sensibles traversant l’oeuvre entière de notre ami:
– L’exil
– Le langage
– Le fil coupé de la tradition ou sa refondation.
Meine Überlegungen auf diesen Seiten drehen sich um ein von Walter Benjamin handbeschriebenes Blatt Papier, an dem sich die "performative" Dimension von Benjamins Poetik paradigmatisch illustrieren lässt. Das Manuskriptblatt (Benjamin-Archiv Ms 931) wurde von Gershom Scholem auf ca. 1935 datiert und gehört thematisch in den Umkreis des etwa zwei Jahre vorher verfassten sprachtheoretischen Essays "Lehre vom Ähnlichen". Dort heißt es, dass die "Einsicht in die Bereiche des 'Ähnlichen' [...] weniger im Aufweis angetroffener Ähnlichkeiten [zu gewinnen sei] als durch die Wiedergabe von Prozessen, die solche Ähnlichkeiten erzeugen" (GS II, 204). In Benjamins Beschriftung von Ms 931 wird dies in die Tat umgesetzt: wir können uns den Schreibprozess, dem sich der handschriftliche Text auf jenem Blatt verdankt, als Selbsterforschung eines solchen Prozesses denken. In dem vorliegenden Versuch scheint jedoch, neben der Erzeugung von Ähnlichkeiten, die "Überwindung des Mythos" (Ms 931) als zweiter Pol am Horizont auf. Zusammen stecken jene beiden Pole ein dialektisches Spannungsfeld ab, in welchem sich sowohl Benjamins Schreibprozess als auch der meinige bewegen, und dessen Gesetzlichkeit das eigentliche Objekt dieser Überlegungen ausmacht. ...
Das MoMiG hat einerseits die bilanzgestützte aktien- und GmbH-rechtliche Vermögensbindung gelockert, andererseits aber in Gestalt des Verbots von Zahlungen an Aktionäre, die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen müssen, einen gesetzlichen Liquiditätsschutz eingeführt. Der Beitrag lotet Voraussetzungen und Grenzen dieses Zahlungsverbots aus. Zusammenfassung Der Liquiditätsschutz durch das Zahlungsverbot nach § 92 Abs. 2 S. 3 AktG ergänzt die auf die Erhaltung des bilanziellen Vermögens gerichtete Vermögensbindung durch § 57 AktG. Anders als die Vermögensbindung gilt das Zahlungsverbot unabhängig davon, ob der Zahlungsempfänger eine gleichwertige Gegenleistung erbringt. Wegen der andersartigen Schutzrichtung des Zahlungsverbots bleibt seine Geltung unberührt durch Lockerungen der Vermögensbindung im Vertragskonzern und im faktischen Konzern. Anders als der weite Wortlaut der Vorschrift nahe legt, gilt das Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 S. 3 AktG nicht für jede Zahlung an einen Gläubiger, der zugleich Aktien der zahlenden AG besitzt. Seine Anwendung setzt vielmehr voraus, dass die Zahlung oder das ihr zugrunde liegende Geschäft gerade auf der Aktionärseigenschaft des Empfängers beruht oder sich dies jedenfalls nicht ausschließen lässt, oder dass die Zahlung auf einen Anspruch erfolgt, der nach § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5 InsO in der Insolvenz der Gesellschaft nur nachrangig zu befriedigen wäre.
Wertpapierleihgeschäfte gehören heute zum Standardrepertoire bei der Durchführung von Kapitalmarkttransaktionen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Möglichkeiten solche Geschäfte im Hinblick auf eigene Aktien bieten und welche Grenzen §§ 71 ff. AktG ihrem Einsatz bei eigenen Aktien ziehen.
Das Protokoll der Jahresversammlung am 15.06.2007 in St. Wendel beinhaltet unter anderem die Themenpunkte Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, endgültige Tagesordnung, künftige Tagungsorte, Berichte des Vorstandes, Satzungsänderung zur Erweiterung des Vorstandes und Satzungsanpassung und Entlastung des Vorstandes.