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Die Bewertung der Nitrataustragsgefährdung (NAG) landwirtschaftlich genutzter Flächen in Wasserschutzgebieten (WSG) erfolgte bislang auf Basis bodenkundlicher Kartierungen und wurde seit 1996 nach einem im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlichten Merkblatt des ehemaligen Hessischen Landesamtes für Bodenforschung im Rahmen der Muster-Wasserschutzgebietsverordnung geregelt (HLfB 1996, HMUJFG 1996). Infolge der Verfügbarkeit hochauflösender Bodendaten in Form der „Bodenflächendaten 1: 5.000, landwirtschaftliche Nutzfläche“ (BFD5L) wird die Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung landwirtschaftlich genutzter Flächen neu geregelt. Die BFD5L liefert Auswertungen der Bodenschätzungsdaten zur Feldkapazität des Wurzelraums sowie weiterer relevanter Parameter, die zur Bewertung der Nitrataustragsgefährdung herangezogen werden können.
Um die Eignung der BFD5L-Daten zur Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung zu überprüfen, wurden in den Jahren 2009 bis 2012 bodenkundliche Vergleichskartierungen im Rahmen eines Pilotvorhabens im Wasserschutzgebiet Eschollbrücken/Pfungstadt in Südhessen, im Wassereinzugsgebiet der Quelle Meineringhausen bei Korbach, im Wasserschutzgebiet des Tiefbrunnens Spieß der Gemeinde Bad Emstal sowie im WSG Quelle Ohmes der Stadt Kirtorf durchgeführt. Ziel war es, die Umsetzungsmöglichkeiten bei der Nutzung der BFD5LDaten in organisatorischer und technischer Hinsicht zu erproben und das bisherige Verfahren zu überarbeiten (PETER & MILLER 2009, PETER & MILLER 2010a und 2010b, PETER & MILLER 2012).
Die Ergebnisse der Vergleichskartierungen zeigen, dass sich die Daten der BFD5L grundsätzlich für die Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung in Wasserschutzgebieten eignen. Lediglich für Flächen, für die nach den bislang im System BFD5L enthaltenen Methoden keine Kennwerte abgeleitet werden können sowie für Sonderstandorte, muss die Nitrataustragsgefährdung durch bodenkundliche Geländearbeiten ermittelt werden.
Frankfurt am Main
(1885)
Ausreichende Arbeit und den menschlichen Bedürfnissen angemessener Lohn! Das ist die Losung und das gerechte Verlangen der arbeitenden Klassen. Alle politischen Reformen helfen den socialen Uebeln nicht ab, und die Revolution wird nur vertagt, aber nicht geschlossen werden, wenn es nicht gelingt, die Arbeit zu mehren und dadurch der Verarmung zu wehren. ...
"Ja, Goethe über alles und immer!" : Benns "Doppelleben" in den Briefen an F. W. Oelze (1932-1956)
(2016)
"Goethe über alles"! Das will heißen, mit einer kaum versteckten Anspielung auf die deutsche Nationalhymne: Goethe vor allem über Deutschland! Diese emphatische Parole Gottfried Benns findet sich in seinem Brief vom 8. November 1950 an Friedrich Wilhelm Oelze.1 Zu dieser Zeit stand der Briefwechsel zwischen den beiden Männern schon in seinem achtzehnten Jahr, ausgelöst durch das Goethe-Jahr 1932, zu dem Benn seinen Essay "Goethe und die Naturwissenschaften" beigesteuert hatte. Er erschien in der "Neuen Rundschau" in einem "Sonderheft zum hundertsten Todestag Goethes" und enthielt u. a. Beiträge von Gerhart Hauptmann, Thomas Mann, Hermann Hesse, André Gide und Ortega y Gasset. Benn war zeitlebens stolz auf diese Leistung und ihre illustre Autoren-Nachbarschaft.
Die "Jedermann-Lizenzen" von Creative Commons (CC) geben Menschen die Möglichkeit, ihre kreativen Werke unter bestimmten Bedingungen zur Nutzung freizugeben. Weil Urheber unterschiedliche Motive und Interessen haben, gibt es sechs verschiedene Lizenzvarianten. Die beliebteste ist die Einschränkung, dass Werke nur nicht-kommerziell verwendet werden können. Das hat aber weitreichende Folgen für die Verbreitung der Inhalte. Gleichzeitig erreichen viele Creative-Commons-Nutzer dadurch gar nicht die gewünschten Ziele. Diese Broschüre informiert über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen einer Beschränkung der CC-Lizenz auf nicht-kommerzielle Nutzung.
Eine Reihe von Penisverletzungen bei Masturbation mit Staubsaugern, die im Laufe der letzten Jahre am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München zur Behandlung kam, gab Anlaß zu einer eingehenden Untersuchung dieses Problems, zumal in der Literatur bisher noch keine zusammenhängende Darstellung zum obigen Thema erschienen war. Nur Waterhouse und Gross, 1969 (52) erwähnten in ihrer Arbeit über 251 Fällen von UrogenitaltraktVerletzungen eine Staubsaugerverletzung des Penis durch Masturbation. Kammerer, 1972 fand unter 60 Penisverletzungen 8 Verletzungen durch Staubsauger...