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Die Struktur der makroprudenziellen Politik in der Europäischen Union ist ausgesprochen komplex und für den außenstehenden Betrachter fast undurchdringlich geworden. Deshalb wurde mit den Titeln der drei Kapitel des vorliegenden Aufsatzes „Der Prozess“, „Das Schloss“ und „Das Urteil“ bewusst auf Werke von Franz Kafka angespielt. Während sich der erste Teil der Arbeit vor allem mit der Komplexität des funktionellen Transmissionsprozesses in der makroprudenziellen Politik beschäftigt, widmet sich das zweite Kapitel, also der „Schloss-Teil“, ihren institutionellen Verflechtungen. Und am Ende werden die Ausführungen in einem „Wert-Urteil“ zusammengefasst.
Ein Freibrief für die Notenbank bedeutet, genau genommen, die Bankrotterklärung des demokratischen Verfassungsstaates vor technokratischen Beliebigkeiten, schreibt Helmut Siekmann in diesem Namensbeitrag. Er betont, dass die Europäische Union eine unverzichtbare Einrichtung ist und ein echter Bundesstaat sein sollte. Sie sei aber im Wesentlichen (nur) ein Rechtskonstrukt, weshalb es umso wichtiger sei, dass die rechtlichen Regeln, auf denen sie beruht, genauestens beachtet werden.
Inhalt:
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Siekmann: Stellungnahme für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet (Drucksache 16/4165) vom 10.02.2014
Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten Gesetz zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet vom 08.10.2013
Die „Rente mit 63“ hat wieder einmal den Blick auf den Renteneintritt gerichtet. In der öffentlichen Debatte werden dabei zwei Ereignisse regelmäßig vermischt: das Ende des Arbeitslebens und der Beginn der Rentenzahlung. Dabei müssen beide nicht unmittelbar aufeinander folgen. Unter bestimmten Umständen kann es finanziell attraktiv sein, die staatliche Rente nicht sofort nach dem Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu beantragen, sondern die Ausgaben bis zum späteren Rentenbeginn durch den Abbau von Finanzkapital zu finanzieren. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die neueste Studie von Olivia Mitchell, Andreas Hubener und Raimund Maurer zur Alterssicherung in den USA und stellt auch Berechnungen für Deutschland auf.
Die Stellungnahme befasst sich mit einem wichtigen Aspekt der Offenlegung der Bezüge von Entscheidungsträgern im Bankensektor. Komplementär zu der Diskussion um die Veröffentlichung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Unternehmen ist auch auf Landeseben versucht worden, die Transparenz der Vergütung von Führungskräften kommunaler oder landeseigener Unternehmen zu erhöhen. Namentlich sind die Träger der Sparkassen durch den neuen § 19 Abs. 6 des Sparkassengesetzes von Nordrhein-Westfalen verpflichtet worden, darauf „hinzuwirken“, dass die „gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates und ähnlicher Gremien unter Namensnennung“ veröffentlich werden. Diese Vorschrift ist jedoch weitgehend wirkungslos geblieben; nicht zuletzt weil das OLG Köln in einer einstweiligen Verfügung die Vorschrift mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes als nichtig behandelt hat. In dieser Situation ist am 8. August 2013 der Vorschlag eines Gesetzes „zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet“ durch die Fraktion der Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht worden. Der Entwurf ist Gegenstand der Stellungnahme, die Helmut Siekmann für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen erstellt hat. Sie stellt maßgebend darauf ab, dass die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen haben und den Grundsätzen des Verwaltungsorganisationsrechts unterliegen. Als Teil der (leistenden) Verwaltung müssen sie Transparenz- und Kontrollansprüchen der Bürger und ihren Repräsentanten in den Parlamenten genügen.
Der vorliegende Artikel analysiert systematisch die Erreichung der MiFID-Ziele anhand der wissenschaftlichen Literatur. Ziel der MiFID ist es, die Rahmenbedingungen für einen effizienten und kostengünstigen Wertpapierhandel zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch die Verschärfung des Wettbewerbs, die Integration der Märkte, die Offenlegung von Handelsintentionen und -geschäften sowie die Stärkung der rechtlichen Position der Investoren. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Förderung des Wettbewerbes als erfolgreich bewertet wird, aber die regulatorischen Möglichkeiten der Marktintegration nicht ausgeschöpft werden. Ferner wird die Forderung nach einheitlichen Transparenzbestimmungen für alle Ordermechanismen nur teilweise umgesetzt. Der Anleger erfährt letztlich gegenüber Finanzintermediären durch die MiFID keinen höheren Schutz.
Fünf Jahre nach Beginn der Banken- und Staatsschuldenkrise („Finanzkrise“) kämpfen wir weiterhin mit den elementaren Problemen: Bei Märkten und Marktteilnehmern fehlt es an Stabilität und Vertrauen. Viele Banken stehen immer noch nicht auf eigenen Füßen und nehmen die ihnen in Europa traditionell zukommende zentrale Rolle für Wachstum und Entwicklung nicht wahr. Den guten Absichten, auf die sich die großen politischen Mächte während der ersten G-20 Treffen 2008 und 2009 verständigt hatten, ist eine Reihe von sinnvollen Ideen und Konzepten gefolgt. Die Voraussetzungen für einen grundlegenden reformerischen Erfolg sind somit gegeben – doch nun muss die Umsetzung folgen. Dazu bedarf es mutiger Entscheidungen. Im Jahr 2014 muss die europäische Politik gleich mehrere Weichen stellen. Der Bundesregierung kommt dabei die Schlüsselrolle zu. Sie muss den Mut haben zu radikaler Ordnungspolitik!
Das ursprüngliche Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetz war die Verringerung der Emissionen. Eigentlich hat die Politik bereits ein Instrument an der Hand, das dieses Ziel fokussiert und kostensparend erreichen kann: den Handel mit CO2-Zertifikaten. Der Autor argumentiert, dass das Nebeneinander von CO2-Handel und EEG höchst unproduktiv ist und schleunigst beendet werden sollte. Ein plausibleres Argument für den politischen Erfolg des EEG und das derzeitige Herumdoktern im Detail ist, dass die Politik mit dem EEG Industriepolitik betreiben und die Kosten auf zukünftige Parlamente und Generationen überwälzen kann.