Refine
Year of publication
- 2016 (7) (remove)
Document Type
- Report (3)
- Article (1)
- Part of a Book (1)
- Part of Periodical (1)
- Working Paper (1)
Has Fulltext
- yes (7) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (7)
Keywords
- USA (7) (remove)
Die amerikanische Hardcore Punk Szene wird bis heute als eine antirassistische Rebellion gegen das Wiedererstarken konservativer Wertvorstellungen wahrgenommen. Hardcore Punk entwickelte sich in den USA aus der Stilrichtung des Punkrock und hatte seinen Höhepunkt in den 1980er Jahren. Dabei wurde sowohl der lyrische Inhalt als auch die musikalische Form des ursprünglichen Genres radikalisiert und die subkulturelle Identität maßgeblich über körperbetonte und expressive Bühnenauftritte konstituiert. Die Hardcore Punk Szene inszenierte sich vornehmlich als prekäre und stigmatisierte Gesellschaftsschicht, um von dieser Position aus eine vermeintlich antirassistische Grundhaltung zu propagieren. Die Tatsache, dass diese Szene jedoch fast ausschließlich aus weißen, männlichen und der Mittelschicht zugehörigen Jugendlichen bestand, wirft Fragen hinsichtlich der etablierten, politisch eindeutigen Verortung als subversiver Bewegung auf.
"Österreich - USA: Künstlerischer und interkultureller Dialog". Konferenz der Austrian Studies Association (ASA) an der Universität Wien, 14.-17. März 2016
Zum zweiten Mal seit Bestehen der 1961 ins Leben gerufenen Austrian Studies Association (ASA) fand die jährliche ASA-Konferenz in Europa, und zwar wieder in Wien, statt. Organisiert wurde sie von Pia Janke (Forschungsplattform Elfriede Jelinek, Universität Wien), Maria-Regina Kecht (Rice University) und Teresa Kovacs (Forschungsplattform Elfriede Jelinek, Universität Wien). Die Veranstaltung vernetzte durch ein vielfältiges Programm an wissenschaftlichen Vorträgen und künstlerischen Programmpunkten die Universität Wien mit anderen in Wien beheimateten Institutionen, die als Kooperationspartner fungierten, namentlich mit dem Wien Museum, dem Österreichischen Filmmuseum und dem Amerika-Haus.
Isolates of Mesanophrys cf. carcini Small & Lynn in Aescht, 2001 and Parauronema cf. longum Song, 1995 infected a freshwater mussel (bleufer, Potamilus purpuratus (Lamarck, 1819)) collected from Chewacla Creek, Auburn, Alabama, USA. Free-living specimens of Metanophrys similis (Song, Shang, Chen & Ma, 2002) 2002, Uronema marinum Dujardin, 1841, Uronemita filificum Kahl, 1931, Pleuronema setigerum Calkins, 1902 and Pseudocohnilembus hargisi Evans & Thompson, 1964, were collected from estuarine waters near Orange beach, Alabama. Based on observations of living and silver-impregnated cells, we provide redescriptions as well as comparisons with original descriptions for the seven species. We also comment on the geographic distributions of known populations of these aquatic ciliate species and provide a table reporting some aquatic scuticociliates of the eastern US Gulf Coast.
Donald Trump hat die Polittechnologie des Populismus auf die Spitze getrieben und geradezu perfektioniert. Hier sind die mehr oder minder appetitlichen Zutaten seines Hyperpopulismus, die allesamt zur Anwendung kamen. Keine dieser Ingredienzen ist gänzlich neu, sondern sie wurden auch schon von europäischen Rechtspopulisten hinlänglich erprobt. Dieses Gemisch bedarf eines fruchtbaren Resonanzbodens, um seine betörende Wirkung zu entfalten. Es muss auf eine gesellschaftliche Disposition treffen. Je nach Kontext spielen unterschiedliche sozio-kulturelle und ökonomische Faktoren eine Rolle, weshalb sich die Populismen auch von Land zu Land in Form und Inhalt durchaus unterscheiden. Dennoch gibt es so etwas wie einen Kern an populistischen Lehrsätzen und Mechanismen, die man sich vergegenwärtigen sollte, um auch in der medialen Berichterstattung nicht stets aufs Neue in die aufgestellten Fallen zu tappen.
Das Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika und die amerikanische staatliche Behörde für Entwicklungszusammenarbeit USAID haben gerade ihre Gemeinsame Strategie gegen gewaltbereiten Extremismus (Joint Strategy on Countering Violent Extremism) vorgestellt. Nachstehend sollen die wesentlichen Inhalte kurz skizziert werden.
Rechtsvergleichend wird betrachtet, wem in Deutschland und den USA das Recht zu wählen zusteht. Es wird dargestellt, dass die gleichheitsrechtlich begründete Ausdehnung des Wahlrechts auf früher exkludierte Personengruppen keine lineare Fortschrittsgeschichte ist.
Der Kampf um das Wahlrecht in den USA war weitgehend Teil des Kampfes gegen Rassendiskriminierung. Änderungen des Wahlrechts in bestimmten Einzelstaaten der USA stellen einen erheblichen Rückschritt im Hinblick auf die Allgemeinheit der Wahl dar, da sie Verschärfungen mit sich bringen, die ohnehin schon benachteiligte Bevölkerungsgruppen faktisch vom Wahlrecht ausschließen.
Auch in Deutschland war es ein langwieriger Prozess, bis sich die Allgemeinheit der Wahl durchsetzte. Aber auch in Deutschland ist die Allgemeinheit der Wahl noch in mehrfacher Hin-sicht beschränkt. Insbesondere die Einschränkungen des Wahlrechts für Strafgefangene wie auch das Wahlrecht für Auslandsdeutsche sind verfassungsrechtliche sehr problematisch. Auch Reformvorschläge, wie etwa die Einführung eines Kinderwahlrechts, treuhänderisch durch die Eltern ausgeübt, sind verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.