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Auch wenn die Anzahl theoretischer Arbeiten über die Anerkennungstheorie enorm gewachsen ist, scheint es immer noch relativ unklar zu sein, welche Rolle genau der Begriff der Anerkennung in den verschiedenen Disziplinen übernehmen sollte. Die Internationalisierung der Debatte über die Theorie der Anerkennung hat die ganze Komplexität und Vielfältigkeit des Anerkennungsbegriffs zum Vorschein gebracht. Dieser Vielfältigkeit von Analyseperspektiven gilt es heute Rechnung zu tragen. Mit der Darstellung der in dieser Dissertation skizzierten Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie (der subjektive, der objektive Geist der Anerkennung und die Sittlichkeit der Anerkennung) wurde allerdings nicht nur versucht, den Stand der Forschung einfach wiederzugeben, sondern auch immanent die Notwendigkeit einer verfassungstheoretischen Erweiterung der Anerkennungstheorie nachzuweisen. Ob das mir gelungen ist oder nicht, kann nur der Leser beurteilen.
Dieses Verfahren bedient sich der logischen Methode Hegels. Sowohl Hegel als Adorno haben immer erneut versucht, "aufs Ganze" zu gehen. Eine stillschweigende These dieser Dissertation war daher, dass die Darstellung des Ganzen, der Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie nicht nur möglich ist, sondern notwendig, damit der Anerkennungsbegriff, seine sittliche Verwirklichung und seine Normativität angemessen begriffen werden konnte. Die Darstellung dieser drei großen Paradigmen diente daher dem nicht bescheidenen Versuch, die drei notwendigen Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie darzustellen.
Diese in dieser Dissertation vertretene These steckte freilich erst nur ein Arbeitsfeld ab. Von ihr ausgehend eröffnen sich vielfältige Perspektiven. Mit dem in dieser Dissertation entwickelten Gedankengang ist jedoch in indirekter Form die systematische Idee schon angesprochen, von der ich mich in meiner Auseinandersetzung mit dem Werk von Honneth habe leiten lassen. Einerseits hatte ich mir in dieser Dissertation das Ziel gesetzt, die Herausbildung auf die Weise nachzuvollziehen, dass dabei die logischen Prämissen meiner eigenen Argumentation schrittweise ihren bloß arbiträren Charakter verlieren und somit gerechtfertigt werden; andererseits wollte ich auf demselben Weg zumindest in ersten Umrissen auch zeigen, dass nur eine verfassungstheoretische Erweiterung der Sphäre der Anerkennung um jenes institutionelle Moment Hegels Theorie der Sittlichkeit erklärbar macht, deren Rechtfertigung sich eigentlich der transzendentalen Argumentation von Hegels Logik verdankt.
Trotz der vielen Mängel, die die Dissertation zweifellos aufweist, bin ich fest davon überzeugt, dass sie auf eine vielleicht geradezu naiv anmutende Weise viele der Gründe enthält, die zeigen, dass die Anerkennungstheorie ihre Ziele nur angemessen verwirklichen kann, indem sie die intersubjektive Dimension mit einer verfassungstheoretischen verbindet. Aus diesen Resultaten ergibt sich die Richtung einer plausiblen Erweiterung der Anerkennungstheorie: wer die intersubjektive Dimension der Anerkennung in einem verfassungstheoretischen Rahmen zu integrieren versucht, ist auf Hegels transzendentale Phänomenologie angewiesen, für die Hegels Logik mit ihrer Idee einer Kommunikativen Freiheit und einer Einheit von Darstellung und Kritik noch immer das große Anregungspotential bietet.
Es werden ontologische Antinomien, semantische Antinomien und die Sätze von Tarski, Gödel, Rosser und Church miteinander verglichen. Der Vergleich verläuft in zwei Schritten: Abstrakte Formulierungen der Sätze von Tarski, Gödel, Rosser und Church ermöglichen eine direkte Gegenüberstellung mit der Lügner-Antinomie und der Antinomie von Grelling. Der Beweis des Unvollständigkeitssatzes wird dabei mit und ohne Verwendung des Fixpunktsatzes betrachtet und die Rolle des Fixpunktsatzes analysiert. Parallel zur Antinomie von Richard werden abstrakte Sätze für Terme anstelle von Formeln gebildet. Hieraus erhält man wiederum einen Unvollständigkeitssatz. Im zweiten Schritt werden ontologische und semantische Antinomien gegenübergestellt. Es wird der Begriff einer Diagonalstruktur entwickelt, auf den beide Antinomietypen bezogen werden. Im Fall von ontologischen Antinomien werden die Antinomien von Cantor, Russell und Burali-Forti behandelt.
Emotionen in der Ökonomie
(2008)
Bisherige ökonomische Modelle erklären das Zustandekommen von Handlungen primär durch den Wunsch, mit möglichst geringem Aufwand vorgegebene Ziele bzw. Absichten zu realisieren, also durch Unterstellung eines bestimmten Typs von Rationalität, nämlich ökonomischer Zweckrationalität. Lassen sich Handlungen nicht mehr alleine durch die Voraussetzung dieser Art von Rationalität bei den Handelnden erklären, werden sie als Ausnahmen oder Anomalien betrachtet. Bei vielen dieser Anomalien lassen sich emotionale Einflüsse vermuten. Gelänge es nun, diese emotionalen Einflüsse für das Zustandkommen von Handlungen näher zu bestimmen, könnten ökonomische Modelle in ihrer Reichweite und Aussagekraft beim Erklären von Handlungen verbessert werden. Deshalb lautet meine Hauptfragestellung: inwieweit bestimmen Emotionen unser wirtschaftliches Handeln? An welchen Stellen und auf welche Weise spielen sie bei zweckrationalen Entscheidungen eine Rolle? Zweckrationalität besteht darin, effektive Mittel für bestimmte Ziele zu benennen. Voraussetzung dafür ist es, Ziele zu haben. Deshalb wird eine zweite Frage lauten: wie können Emotionen die teleologische Gerichtetheit, die Ziele oder Zwecke unserer zweckrationalen Handlungen bestimmen oder mitbestimmen? Diese Frage spielt vor allem auf unsere Motivation an: würden wir mit bestimmten Zielen keine Emotionen verbinden, würden uns viele Handlungen sinnlos erscheinen. Emotionen sorgen für die Ziele, die dann mittels Zweckrationalität in Angriff genommen werden können. Eine Frage betrachtet den umgekehrten Fall: Lassen sich Emotionen instrumentalisieren, indem bestimmte Emotionen manipuliert oder modifiziert werden, um bestimmte Ziele zu erreichen? Schlussendlich bleiben noch die Kosten (Zeit, Mühe, Aufwendungen, psychischer und monetärer Art) einer solchen Investition zu erwägen. ...