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Historikerkommissionen haben sich zu maßgeblichen Institutionen im öffentlichen Umgang mit Geschichte entwickelt. Nicht nur Ministerien, auch Unternehmen, Stiftungen, Verbände oder Vereine beauftragen Gruppen professioneller Historiker, wenn es darum geht, sich mit Themen der eigenen Vergangenheit auseinanderzusetzen, die in einer breiteren Öffentlichkeit als brisant erachtet werden. Vor allem seit den 1990er-Jahren haben Historikerkommissionen an Bedeutung gewonnen – und dies ist kein Zufall. Erstens entstand nach der politischen Wende 1989/90 in den Ländern Mittel- und Osteuropas die Möglichkeit und Notwendigkeit, sich mit den untergegangenen kommunistischen Diktaturen zu beschäftigen. Zweitens rückte aber auch in Westeuropa die Verantwortung für die Massenverbrechen des Nationalsozialismus und des Faschismus stärker als zuvor in den Fokus der Öffentlichkeit, da der gesellschaftliche Einfluss derjenigen Eliten und Bevölkerungsteile nachließ, die die Zeit vor 1945 aktiv mitgestaltet hatten. Die daraus folgenden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Deutung der Vergangenheit erhöhten das Bedürfnis nach geschichtswissenschaftlicher Klärung. ...
Das Akademiejahr 2018 hatte neben den beiden Schülerakademien für die Mittelstufe und die Oberstufe noch einen weiteren Höhepunkt: das Symposium "Kulturelle Bildung auf dem Weg" (vom 2. bis 4. März 2018, ausgerichtet von Burg Fürsteneck gemeinsam mit dem Schulentwicklungsprogramm KulturSchule des Hessischen Kultusministeriums und dem Weiterbildungsmaster Kulturelle Bildung an Schulen der Uni Marburg). Es wurde von unserem Schirmherrn, Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, eröffnet und hatte unter anderem das Ziel, in der Begegnung von Bildungsexpert*innen und -praktiker*innen eine Fachdebatte über "Qualitätsbedingungen in der Kulturellen Bildung am Beispiel der Schülerakademien und der Kulturschulen in Hessen" anzustoßen.
Die Strafrechtsgeschichte hat – mit Ausnahme von Geständnis und Folter – einzelne Interaktions- und Kommunikationsmodi des Strafverfahrens eher selten untersucht. Insofern schließt die Monografie von Antje Schumann eine Forschungslücke, da sie die historische Entwicklung von Verhör, Vernehmung und Befragung in Deutschland bis zum Strafprozessänderungsgesetz von 1964 verfolgt. Letzteres sowie die aktuellen strafprozessrechtlichen Rechtsprobleme bilden den Ausgangspunkt der Untersuchung, die insofern eine teleologische Perspektive einnimmt, um "d[ie] Notwendigkeit und de[n] Wert eines Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess" zu rekonstruieren (2). Methodisch erfolgt dies mit einem dogmen- und begriffsgeschichtlichen Ansatz, der sich auf die Analyse des Strafverfahrensrechts und der entsprechenden juristischen Literatur beschränkt. Die empirische Untersuchung bezieht Kriminalakten und Verhörprotokolle nicht und die ab dem 17.Jahrhundert entstehende Praxisliteratur nur exemplarisch ein. Die einschlägigen Studien der historischen Kriminalitätsforschung und Kommunikationswissenschaften zieht Schumann immerhin punktuell bei der theoretischen Konturierung des Vernehmungsbegriffs und der historischen Grundlegung von Untersuchungsgegenstand und Fragestellung heran, soweit diese "für die Erklärung des jeweiligen rechtlichen Gegenstandes von Interesse sind" (67). ...
Über kaum einen Gegenstand wissen wir so wenig wie über die Wirklichkeit des juristischen Denkens. Am besten sind wir noch – dank Richard Posner ("How Judges Think" – Cambridge, MA/London 2008) und anderer (überwiegend) anglo-amerikanischer Autoren – über die Untiefen und Irrläufe richterlicher Entscheidungsfindung informiert. Rechtswissenschaft und Rechtspolitik werden hingegen nach wie vor nur selten in kognitiven Kategorien vermessen. ...
Die diesjährige re:publica wurde von einer "Protestaktion" der Bundeswehr überschattet. Deren Propaganda-Abteilung nahm es unter der Ägide des Verteidigungsministeriums allerdings mit der Wahrheit nicht allzu genau. Wer hat aus Unwissenheit oder mit Absicht welche Falschinformationen verbreitet?
... Sich am meisten verrannt und aus Unwissenheit oder mit Absicht falsche Tatsachen verbreitet hatte allerdings der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung. Diesen Posten bekleidet der einigen vielleicht noch als ehemaliger CDU-Generalsekretär bekannte Peter Tauber ...
Das Pallium des Metropoliten ist ein Band aus weißer Wolle, bestickt mit sechs schwarzen Kreuzen, durch das die Gewalt angezeigt wird, mit welcher der Metropolit, in Gemeinschaft mit der römischen Kirche, in der eigenen Provinz von Rechts wegen ausgestattet wird (vgl. 437 § 1 CIC/ 83). Als Papst Franziskus am 12. Januar 2015 die Verleihung der Pallien ändern ließ, schlugen ihm geteilte Meinungen entgegen. Anstelle des Papstes kommt nun dem zuständigen Apostolischen Nuntius die Aufgabe zu, dem neu ernannten Metropoliten das Pallium in dessen Heimatdiözese zu verleihen (vgl. Communicationes 47 (2015), 110 f.). Für den Aufruhr, den diese Änderung verursacht hat, lassen sich zwei Gründe erkennen: Einerseits sind das Pallium und die damit verbundenen Zeremonien keineswegs bedeutungslos geworden. Andererseits liegen die gewachsenen Traditionen, Veränderungen und Entwicklungen, denen das Pallium im Laufe seiner Geschichte unterlag, größtenteils im Dunkeln. ...
Die Freiburger rechtswissenschaftliche Dissertation widmet sich der Forschungsgeschichte zum Hansischen Recht seit dem Alten Reich des 17. Jahrhunderts bis zum Jahre 2001, in dem Ernst Pitz seine Monographie zur Verfassung der Hanse vorlegte. Sie beschränkt sich dabei auf deutschsprachige Werke, wohl wissend, dass die "Hanse ein europäisches Phänomen" war (22). Diese zeitliche wie sprachliche Einschränkung ist legitim, wenn auch der Untertitel der "Forschungsgeschichte" demnach eine deutsche ist. Zudem ist das Buch eine juristische Qualifikationsschrift, was ebenfalls die vorgenommene Konzentration auf ein zweifellos großes Feld rechtfertigt. ...