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Mitten im Land der Täter: Das 13. Dachauer Forum zur Zeitgeschichte beschäftigte sich mit der sozialen Realität der Überlebenden der Shoah in Deutschland. Die Situation der ehemaligen jüdischen Häftlinge des Konzentrationslagers Dachau sowie der überlebenden Jüdinnen und Juden, die in den DP-Einrichtungen in Stadt und Landkreis untergebracht waren, fand hier besondere Beachtung. Nachfolge des langjährigen Projektleiters Bernhard Schoßig übernahm mit diesem Jahr Sybille Steinbacher (Universität Wien), die zudem die wissenschaftliche Leitung des diesjährigen Symposiums innehatte. ...
In der gegenwärtigen Forschung zu Recht und Kolonialismus zeigt sich ein interessanter Gegensatz: Während das Recht vor allem als ein Instrument kolonialer Machtausübung verstanden wird, erscheinen Juristen, die nach einer Ausbildung an europäischen oder amerikanischen Universitäten in ihre Herkunftsländer zurückkehrten, als zentrale Akteure lokaler Unabhängigkeitsbewegungen, aus denen heraus neue Nationalstaaten entstanden. Dieser Gegensatz wird beispielhaft illustriert durch aktuelle Arbeiten von Turan Kayaoglu zum Legal Imperialism sowie Arnulf Becker-Lorca und seine Figur des Semi-Peripheral Jurist. Das Buch Asian Legal Revivals – Lawyers in the Shadow of Empire erschien 2010 und geht daher nicht direkt auf diese Arbeiten ein, dennoch ist es ein Beitrag dazu, beide Beobachtungen miteinander zu verbinden. Die Rechtssoziologen Yves Dezalay und Bryant G. Garth, die gemeinsam bereits sechs Bücher verfasst oder herausgegeben haben, untersuchen die Rolle von Juristen in der Herausbildung und Legitimation politischer Herrschaft in sieben asiatischen Ländern im 19. und 20. Jahrhundert. ...
Das vierte Jahrhundert war ein Jahrhundert der Bürgerkriege. Diese forderten einen überaus hohen Blutzoll und lähmten teils auch die Verteidigung an den Grenzen. Ein Bürgerkrieg aber war die weitestgehende Form der Desintegration des Reiches, da die Armee auseinanderbrach, in der sich doch das Kaisertum und — wenn man auf Kaisererhebungen blickt — das römische Volk verkörperte. Zudem bedeutete Auseinanderbrechen einen gewaltigen Ressourcenverlust, da einem Kaiser nur ein Teil der ohnehin schwer zu erneuernden römischen Armee zu Gebote stand. ...
Ob nun jeweils sicherheits-, innen- oder finanzpolitische Motive zu Grunde liegen, stets stehen Straffreiheit und Straferlass im Spannungsfeld von zwingender Verantwortung des Einzelnen als Grundlage unseres Rechtssystems und der Forderung nach ausgleichender Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Das Rechtsinstitut der Amnestie steht nicht nur begrifflich, sondern auch sachlich in antiker Tradition, vergleichbare Maßnahmen sind aus allen Epochen des Altertums nachzuweisen. Fünfzehn renommierte AutorInnen aus Deutschland, Großbritannien und Österreich, alle ExpertInnen in verschiedenen Fachgebieten und Epochen des Altertums, nämlich der Altorientalistik, des pharaonischen Ägypten, der Griechischen und Römischen Rechtsgeschichte, des archaischen und klassischen Griechenland, des Hellenismus, der altitalischen Geschichte, der Römischen Republik, der frühen und hohen römischen Kaiserzeit und der Spätantike, präsentieren ihre Beiträge in diesem Band. Sie behandeln das Thema jeweils aus der eigenen Perspektive — entweder in Form von Spezialuntersuchungen zu exemplarischen Fällen oder aber in breit angelegten Übersichtsreferaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass alle Kategorien von Schriftquellen, also die literarische Überlieferung, juristisches Schrifttum, Inschriften und Papyri, in die Analyse eingeflossen sind. Hierdurch wurden erstmals in der Forschungsgeschichte die Voraussetzungen geschaffen, eine Gesamtschau über Fragen der Amnestie und des Straferlasses vom Alten Orient bis in die Spätantike zu bieten und rote Fäden durch die Jahrhunderte zu ziehen. Auf diese Weise wurde auch eine neue Grundlage für eine Typologisierung von Amnestien gelegt.
Obgleich Staaten im Kontext asymmetrischer Konflikte prinzipiell danach streben, nicht-staatlichen Gewaltakteuren Anerkennung und Legitimität vorzuenthalten, wird dieser Doktrin des Nicht-Dialogs weltweit zunehmend zuwider gehandelt. Der Doktrin der Nicht-Anerkennung steht eine Praxis der internationalen, politischen Anerkennung solcher Gruppen entgegen. Doch welchen Einfluss haben die Nicht-Anerkennung und die von internationalen Drittparteien gewährte Anerkennung auf die Gewaltanwendung nicht-staatlicher Gewaltakteure? Die Geschichte der palästinensischen Widerstandsgruppen Fatah (1962 bis 1993) und Hamas (1987 bis 2008) eignet sich, diesen Fragen auf den Grund zu gehen, da sie durch Akte der Anerkennung und Nicht-Anerkennung einerseits und Prozesse der Eskalation und De-Eskalation andererseits geprägt ist. Es zeigt sich, dass eine Strategie der graduellen Anerkennung unter bestimmten Bedingungen zur De-Eskalation nicht-staatlicher Gewalt beitragen kann.
Vor dem Hintergrund der Kontingenz des kulturwissenschaftlichen Forschungsprogramms, also Ursache-Wirkungsrelationen, die weder notwendig noch unmöglich sind, wird in diesem Beitrag ein Konzept von Sicherheitskultur aus Sicht der Akteur-Netzwerk-Theorie vorgestellt. Aus dieser Perspektive erklärt sich der Wandel von Sicherheitskulturen nicht aus einer einzigen Variable, sondern aus vernetzten Interaktionen zwischen menschlichen und nicht-menschlichen Akteuren. Der Versuch mithilfe von nicht-menschlichen Akteuren die gesellschaftliche Ordnung zu stabilisieren produziert dabei stets neue Unschärfen und Kontingenzen, die mit weiteren Stabilisatoren eingehegt werden müssen. Ein solches Konzept von Sicherheitskultur ermöglicht es den Blick auf quasi kausale Interobjektivitäten und deren Unvorhersagbarkeiten zu richten, die mit einer auf rein menschliche Akteure gerichteten Sozialwissenschaft unsichtbar blieben.
Seit einigen Jahren wird in wissenschaftlichen und politischen Kontexten immer häufiger der Begriff der 'Kultur' mit dem der 'Sicherheit' in Zusammenhang gebracht. Diesem Trend liegt offenbar die Vermutung zugrunde, mit dem Kulturbegriff ließen sich ungleichzeitige Veränderungen von objektiver und subjektiver, nationaler und internationaler, sozialer und militärischer Sicherheit beschreiben und das Verhältnis von sicherheitspolitischen Diskursen und sicherheitspolitischer Praxis analysieren. Noch freilich wird der Begriff der 'Sicherheitskultur' so unterschiedlich und unbestimmt verwendet, dass Erkenntnisse aus der einen Disziplin nicht einfach in eine andere übertragen werden können und der politische Sprachgebrauch uneinheitlich bleibt.
Online Talk
(2013)
Am morgigen Samstag, den 16.2.2012, machen wir Online Talk. Die gleichnamige Sendung beim DRadio Wissen stellt einmal im Monat ein Blog vor, und morgen sind wir an der Reihe: Ab 11.05h berichten Christopher Daase und Philipp Offermann über das wissenschaftliche Bloggen, demokratische Sicherheitspolitik und andere Themen aus unserem Spektrum. Die ca. einstündige Sendung gibt es etwa hier im Stream [mp3 | flash], später dann im Online Talk-Archiv oder auch zum direkten download.
Liveblog München, 3. Februar
(2013)
Live von der Münchner Sicherheitskonferenz bloggen hier Christopher Daase, Tobias Bunde, Thomas Mohr und Ingo Henneberg und von der Friedenskonferenz Hans Georg Klee und das SiPoBlog–Team. Weitere Informationen gibt es hier. Die Kommentarfunktion ist natürlich zusätzlich geöffnet für alle.
Die Sicherheitskonferenz beginnt wieder um 9h mit einer Session zu aktuellen Krisen (Mali, Syrien). Bei der Friedenskonferenz ist um 11.30h das Friedensgebet angesetzt.