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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der gegenwärtigen Situation der indigenen Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort erleben viele Indianerstämme in jüngster Zeit einen nie dagewesenen wirtschaftlichen Aufschwung, der ihre bis dato äußerst ärmlichen Lebensverhältnisse grundlegend verbessert. Vor etwas mehr als zwei Jahrzehnten trat ein Gesetz in Kraft, das es den Stämmen gestattete, relativ unbehindert von einzelstaatlichen Restriktionen und Steuerbelastungen innerhalb ihrer Reservationsgebiete Glücksspiele für nichtindianische Besucher zu veranstalten. Seither haben sowohl Anzahl wie auch Gewinne der stammeseigenen Spielbetriebe in einem Maße zugenommen, das alle anfänglichen Erwartungen längst übertroffen hat. Tribal Gaming (oft auch Indian Gaming) ist zwar ein noch relativ rezentes Phänomen, doch es kann bereits jetzt festgestellt werden, dass es seit dem Beginn der europäischen Dominanz in Nordamerika keine Wirtschaftsstrategie gegeben hat, aus der so viele Indianerstämme gleichzeitig einen derart großen finanziellen Nutzen ziehen konnten. Für viele – wenn auch bei weitem nicht für alle – Indianerstämme ist das Kasino oder die Bingohalle inzwischen zur Haupteinnahmequelle geworden.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Auswirkungen dieses fundamentalen Wandels auf die indianischen Gemeinschaften insbesondere unter dem Gesichtspunkt der kulturellen und gesellschaftlichen Erneuerung und im weiteren Kontext auch auf ihre veränderte Rolle als Akteure im politischen System der USA. Im Mittelpunkt stehen also weniger die wirtschaftlichen Aspekte, als vielmehr die Frage, welchen Beitrag die stammeseigenen Glücksspielunternehmen als Instrument zur kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Revitalisierung der indigenen Gesellschaften leisten können...
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Angebot im Hinblick auf die Ergänzung der Fortschreibung einer Morphologie (Jeismann, 1977) von Geschichtsbewusstsein. Die Konkretisierung des Begriffes Geschichtsbewusstsein über den Zusammenhang der individuellen Ausprägung historischen Interesses und Wissens erfolgt in dieser Arbeit vor dem Hintergrund eines allgemeinen Interesses an der Evidenzbasiertheit von theoretischen Konstrukten.
Entsprechend der Jeismann’schen Vorstellung eines Zusammenhanges von Sachanalyse, Sachurteil und Werturteil gestaltet sich auch die Annahme, die dieser Arbeit zugrunde liegt. Neben der Sachanalyse und dem Sachurteil als faktisch bezogenes Element und dem Werturteil als reflexivem Vorgang wird dem individuellen Interesse als motivational - volitionalem Aspekt in der Beschreibung von Geschichtsbewusstsein besonders Gewicht gegeben. Die Grundannahme der vorliegenden Arbeit besteht darin, dass Geschichtsbewusstsein wesentlich mit dem Umfang des historischen Wissens und individuellem Interesse zusammenhängt. Kernpunkt der Überlegung ist das individuelle historische Interesse als Ausdruck von Geschichtsverlangen (Kölbl, 2004), das, je stärker es ausgeprägt ist, zu einem Verlangen nach dezidiertem Geschichtswissen führt und so die Auseinandersetzung mit Geschichte zu einer wissensbasierten macht. Dieser Zusammenhang kann anhand von semantischen Netzwerken identifiziert, die es ermöglichen, das individuell vorhandene historische Wissen sichtbar zu machen. Ebenfalls sind individuelle historische Reflexionsvorgänge und Auseinandersetzungsmomente in semantischen Netzwerken vorzufinden. Von den theoretischen Überlegungen ausgehend und mit Blick auf die unterschiedlichen Angebote theoretischer Konstruktionen des Begriffes Geschichtsbewusstsein erfolgt eine gegenstandsbezogene Beschreibung. Diese bezieht sich auf Äußerungen von Schüler/innen zu unterschiedlichen historischen Schlüsselbegriffen, die durch ein Zeitzeugengespräch stimuliert und mit einem standardisierten Fragebogen erfasst wurden. Ziel der Arbeit ist es, zu prüfen, ob sich semantische Netzwerke zur Sichtbarmachung von Geschichtsbewusstsein eignen. Des Weiteren soll der Fragebogen als mögliche Methode zur Erhebung von historischen Einstellungen und Wissenskonzepten erprobt werden.
Als Sohn Therese Alzheimers geb. Busch (1840-1882) und des Notars Eduard Alzheimer (1830-1891) wurde Alois Alzheimer am 14. Juni 1864 in Marktbreit (Landkreis Kitzingen) geboren. Er hatte zwei Schwestern und drei Brüder sowie einen Halbbruder und eine Halbschwester. Als Zehnjähriger kam Alois Alzheimer nach Aschaffenburg und absolvierte bis Juli 1883 das Königliche humanistische Gymnasium, wie bereits sein Vater und dessen fünf Brüder. Nach dem Militärdienst in Aschaffenburg studierte Alois Alzheimer ab dem Wintersemester 1883 Medizin in Berlin, Tübingen und Würzburg. Nach dem Staatsexamen im Juni 1888 in Würzburg wurde er mit der Dissertation „Über die Ohrenschmalzdrüsen“ zum Dr. med. promoviert. Nach einer Assistentenzeit bei seinem Doktorvater Albert von Koelliker (1817-1905) begleitete er eine geisteskranke Dame auf ihren Reisen. Ende 1888 wurde Alois Alzheimer Assistenzarzt und 1895 Oberarzt in Frankfurt a. M. bei Emi Sioli (1852-1922), wo er ab Ende 1901 die erste bekannte Alzheimer-Kranke, Auguste Deter (1850-1906), behandelte.
Alois Alzheimer heiratete 1894 die Witwe Cecilie Geisenheimer geb. Wallerstein (1860-1901). Sie hatten drei Kinder: Gertrud Stertz geb. Alzheimer (1895-1980), Hans Alzheimer (1896-1981) und Maria Finsterwalder geb. Alzheimer (1900-1977). Alois Alzheimer hatte auch zwei Patenkinder: Alois Alzheimer (1892-1892) und Generaldirektor Dr. jur. Alois Alzheimer (1901-1987).
Alois Alzheimer (1864-1915) war ab 1903 Mitarbeiter Emil Kraepelins (1856-1926) in Heidelberg und München. Neben seiner ärztlichen Tätigkeit habilitierte sich alois Alzheimer 1904 mit der Arbeit „Histologische Studien zur Differentialdiagnostik der progressiven Paralyse“ habilitierte. Hierfür erhielt er im Januar 1912 in Leipzig den Paul-Julius-Möbius-Preis. Alois Alzheimer wurde 1904 Privatdozenten und 1909 außerordentlichen Professor in Bayern ernannt. In der im Herbst 1910 publizierten 8. Auflage seines Psychiatrie-Lehrbuchs, das im Herbst 1910 erschien, verwendete Emil Kraepelin erstmals das Eponym „Alzheimersche Krankheit“. Alois Alzheimer verdanken wir wesentlich mehr als diesbezügliche Forschungen und seine beiden Publikationen von 1906 und 1911 zu der später nach ihm benannten Krankheit, wodurch sein Name weltweit bekannt wurde und bis heute ist. Die von ihm bearbeiteten neurologischen und psychiatrischen Gebiete weisen kaum Überschneidungen auf. Er betrat mehrfach wissenschaftliches Neuland oder entwickelte Erkenntnisse weiter. Zu nennen sind hier u. a. seine Publikationen über Schizophrenie, Chorea Huntington, Epilepsie, Encephalitis, Erschöpfungspsychosen, manisch-depressives Irresein, Lumbalpunktion, Fetischismus, Indikationen für eine künstliche Schwangerschaftsunterbrechung bei Geisteskranken, Delirium, „geborene Verbrecher“, Alkoholkrankheit und Kriegsneurosen.
Zusammen mit seinem Chefarzt Emil Kraepelin behandelte Oberarzt Alois Alzheimer auch überegional bekannte Patienten wie den Nobelpreisträger Emil von Behring (1854-1917) und sog. „Wolfsmann“ Sergius Pankejeff (1887-1979) sowie das Vorbild für die „Clarisse in Robert Musils (1880-1942) Roman „Mann ohne Eigenschaften“, Alice Donath geb. Charlemont (1885-1939). Alois Alzheimer genoss schon zu Lebzeiten ein internationales Renommee. Gastärzte und Assistenten waren unter anderem Solomon Carter Fuller (1872-1953), Francesco Bonfiglio (1833-1966), Gaetano Perusini (1879-1915), Alfons Jakob (1884-1931) und Hans-Gerhard Creutzfeldt (1885-1961). Alois Alzheimer war ab 1910 zusammen mit Max Lewandowsky (1876-1918) Schriftleiter der neuen "Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie".Im Juli 1912 wurde Alois Alzheimer ordentlicher Professor für Psychiatrie und Neurologie in Breslau und Chefarzt der Universitätsklinik. Er war zu Beginn des Ersten Weltkrieges auch im dortigen Festungslazarett eingesetzt.
Alois Alzheimer starb am 19. Dezember 1915 an Herzmuskelentzündung und Nierenversagen. Er wurde auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt a. M. neben seiner Ehefrau beigesetzt.
In einem eigenen Kapitel werden die Geschichte der Alzheimer-Krankheit beleuchtet und aktuelle Erkenntnisse aufgezeigt. Die vorliegende Arbeit wird ergänzt durch relevante Hinweise auf die rechtliche Vorsorge durch eine Patientenverfügung und Vollmacht, ggf. die Errichtung einer Rechtlichen Betreuung, wenn ein/e Alzheimer-Kranke/r seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und in geistig gesunden Tagen keine schriftlichen Festlegungen getroffen hat. Erläutert werden ebenso Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung sowie Hilfen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit: häusliche Pflege in Privatwohnungen oder Anlagen für Betreutes Wohnen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Dauerpflege in Seniorenheimen. Aufgezeigt werden auch Leistungen der Krankenkassen und Zuschüsse nach dem Pflegeversicherungsgesetz sowie bei Bedürftigkeit ergänzende Sozialhilfe zu erhalten.
Die Geschichte von Sklavenhandel und Sklaverei im britischen Einflussgebiet ist in den letzten Jahrzehnten intensiv behandelt worden. Dabei ging es in der öffentlichen Wahrnehmung um das – nicht zuletzt ‚erinnerungspolitische‘ – Problem der Verstrickung britischer Kaufleute und Politiker in den Sklavenhandel, um die Bedeutung der Sklaverei für die britische Wirtschaft und den britischen Aufstieg zur Weltmacht, schließlich um die Motive der Pionierrolle, welche die britische Öffentlichkeit und die britische Regierung für die Kritik an und die Abschaffung von Sklavenhandel und Sklaverei einnahmen. Die vorliegende Dissertation nimmt sich vor, das Bild zu ergänzen, in dem sie nach einer nur auf den ersten Blick marginalen Gruppe fragt: Afrikanerinnen und Afrikanern, die sich weder auf ‚Staatsbesuch‘ noch als Arbeitskräfte in Großbritannien aufhielten, sondern die danach strebten, in England eine britische bzw. europäische Bildung zu erhalten. Die Gruppe erscheint Ries aus zwei Gründen besonders signifikant: Zum einen, weil sie eine entscheidende Funktion für ‚Kulturkontakte‘ zwischen Großbritannien und Afrika hatte, da sie möglicherweise dazu beitragen konnte, britische Bilder und Perzeptionen von Afrika und Afrikanern in anderer Weise zu prägen, als Sklaven oder lokale Potentaten; zum anderen, weil sie die Möglichkeit bietet, die Veränderungen der Haltung(en) der britischen Öffentlichkeit im Allgemeinen und besonders an Afrika interessierter Gruppen im Besonderen abseits der (bereits hinreichend erforschten) Debatten zum Sklavenhandel genauer zu untersuchen.
Eine der Funktionen einer Verfassung sei, eine neue politische Ordnung zu etablieren. Doch welche Veranlassung gibt es hierzu, wer zeigt welches Interesse, welcher Zustand soll durch diese Neuordnung erreicht werden und insbesondere: wer hatte die Macht, diese neue Ordnung zu bestimmen? Nach Auflösung des Alten Reiches und Wegfall der Reichsverfassung hatten im Rahmen von Gesamtreformen die Länder teilweise auch begonnen, ihre inner-staatliche Verfassung neu zu bestimmen und diese aus unterschiedlichen Beweggründen und Zielsetzungen in einer Urkunde zu fassen. Durch Auflösung des Rheinbundes und der vertraglich gesicherten Souveränität ergab sich eine neue Situation, insbesondere durch die im Rahmen des Wiener Kongresses getroffene Vereinbarung des Artikels 13 der Bundesakte, in den Ländern landständische Verfassungen einzuführen. In der kurzen Periode zwischen dem Wiener Kongress mit der Deutschen Bundesakte 1815 und der Wiener Schlussakte 1820 entstanden u. a. die Verfassungen des Königreichs Bayern, des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg. Es soll in dieser Untersuchung ihre Entwicklung nachgezeichnet werden mit ihren Entstehungsbedingungen und Entstehungsursachen und hierbei aufgezeigt werden, welchen Einflüssen die Entwicklung unterworfen war, welche Ziele die Verfassungsgebung verfolgte und zu welchen Ergebnissen sie in den drei Ländern führte. Ausgehend von der Darstellung der Verfassungsarbeiten als Fortführung der in der Rheinbundzeit begonnenen Reformen und als dessen krönender Abschluss werden die Ausgangsbedingungen unter der Fragestellung beschrieben, ob es sich bei der Verfassungsarbeit um eine kontinuierliche Fortführung bereits früher bestehender Regelungen handelt. Die Entstehung der Verfassungen soll unter der Hauptüberlegung erfolgen, welche geistigen und empirischen Grundlagen zu dieser Form der Verfassung führten. Welche staatstheoretischen Überlegungen waren maßgeblich und wie wirkten diese auf die praktische Verfassungsgebung ein. In welcher Weise haben die Verfassungen Englands, Nordamerikas, Frankreichs und der anderen deutschen Staaten, in welchen es bereits zu Verfassungen gekommen ist, auf die Form der süddeutschen Verfassungen eingewirkt.
Im Zuge der Arbeitsbeschaffung, der Aufrüstung und der nachfolgenden Kriegsfinanzierung stand der nationalsozialistischen Regierung ein Bündel prinzipieller Finanzierungsalternativen zur Verfügung. Bei der Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen griff das Regime auf das vorhandene Instrumentarium der Vorgängerregierungen zurück. Insofern war das Prinzip der Wechselfinanzierung zur kurzfristigen Mobilisierung von Liquidität keine Innovation der NS-Regierung, sondern lediglich die Fortsetzung einer bereits praktizierten Finanzierungsmethode. In Hinblick auf die Faktoren „Ergiebigkeit“ und „zeitlicher Verfügbarkeit“ musste im Rahmen der Kriegsfinanzierung primär auf die kurzfristige Verschuldung zurückgegriffen werden. Keine andere Finanzierungsalternative hätte – unter Berücksichtigung der „Blitzkriegstrategie“ und dem damit verbundenen außerordentlichen Mittelbedarf - in solch kurzer Zeit die erforderliche Finanzkraft ohne Reibungsverluste und zeitliche Verzögerungen garantieren können. In steuerpolitischer Hinsicht schöpfte die Regierung zwar ansteigende Einkommen und Gewinne ab, doch fand die Steuergesetzgebung ihre Grenze in der gesellschaftlichen Akzeptanz sowie bei der Berücksichtigung distributionspolitischer Motive. Pläne zur weiteren Steuererhöhung oder gar zur Einführung neuer Steuern wurden zu Gunsten der Zustimmung in der Bevölkerung zur Regimepolitik verworfen. Das Primat der Fundierung kurzfristiger Kreditaufnahme wurde mit Fortdauer des Krieges aufgegeben. Die Konsolidierung der schwebenden Schulden hinkte dem Tempo des kurzfristigen staatlichen Kreditbedarfs mit Fortdauer des Krieges hinterher. Große Teile des Finanzierungsbedarfs wurden durch Enteignung und Kontribution gedeckt. Die übermäßige Beanspruchung ausländischer Volkseinkommen und – vermögen glich jedoch nur einen Teil des inländischen Geld-Gütermarkt-Ungleichgewichtes aus. Darüber hinaus waren mit der Besetzung ausländischer Territorien aber auch Kosten für die Versorgung der Bevölkerung verbunden. Selbst unter Missachtung jeglicher Humanität gegenüber der ausländischen Bevölkerung waren die Ressourcenbeiträge der besetzten Länder begrenzt. Bei der sog. „geräuschlosen Kriegsfinanzierung“ kamen verschiedene Instrumente zur Absorption überschüssiger Kaufkraft zum Einsatz. Langfristige Schuldpapiere wurden überwiegend nicht am freien Kapitalmarkt begeben, sondern direkt den Kapitalsammelstellen zugeteilt. Gesetzlich definierte Grenzen der Lohn- und Preisbildung sowie die Beschränkungen des Kapital- und Gütermarktes flankierten die Bemühungen um die Stilllegung überschüssiger Einkommen. Mit dem kriegsbedingten Ausufern des Mittelbedarfs schwand jede Rücksichtnahme auf die gesetzlichen und ökonomischen Grenzen. Die langfristige Verschuldung konnte fortan der kurzfristigen Kreditaufnahme nicht mehr folgen. Die Sparkassen stellten aufgrund ihrer Nähe zum Einzelkunden und ihres organisatorischen Aufbaues eine idealtypische Konstruktion für die Absorption von Spargeldern dar. Darüber hinaus hatten sie eine dominierende Stellung auf dem Spareinlagenmarkt.