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Das Tetralemma des Rechts : zur Möglichkeit einer Selbstbeschränkung des Kommunikationssystems Recht
(2000)
Was tut das Recht wenn es nichts tut? In diese Frage hat Niklas Luhmann das Problem gekleidet, wie ein judicial self-restraint unter Geltung des Justizverweigerungsverbotes denkbar ist. Eine Beantwortung dieser Frage aus Sicht einer Systemtheorie, die das Recht als operativ geschlossenes Kommunikationssystem im Rahmen einer auf der Erkenntnistheorie des radikalen Konstruktivismus fußenden Theorie der Gesellschaft zu erfassen sucht (Recht als autopoietisches System), hat Luhmann zwar angerissen, aber nicht befriedigend zu Ende gedacht. Besonders interessant ist diese Frage vor dem Hintergrund der Diskussion um ein prozedurales Rechtsparadigma, welches angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen Umbrüche das überkommene materiale Paradigma ablösen soll (Prozeduralisierung des Rechts). Es erscheint daher reizvoll, auf der Suche nach Antworten einen Beitrag sowohl zur Systemtheorie des Rechts als auch zu einer Theorie des prozeduralen Rechts zu leisten.
"Nicht-Ereignisse", Lebensenttäuschungen aufgrund des dauerhaften Ausbleibens erwünschter Ereignisse oder des Nicht-Erreichens von bedeutsamen Lebenszielen, können zu existenziellen Krisen führen. Die Autoren haben 40 Personen befragt und an ihrem Beispiel die Bewältigungsprozesse solcher Krisen untersucht, die z.B. durch ungewollte Kinderlosigkeit oder eine ausgebliebene berufliche Karriere ausgelöst worden waren. Dabei fanden sie verschiedene Prozesshilfen: kognitive und emotionale Verarbeitungsprozesse, soziale Unterstützung, Ersatzaktivitäten und pragmatisches Handeln. Alle Befragten berichteten von Entwicklungsgewinnen aufgrund der Krise und ihrer Bewältigung.