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In ihrer Dissertation geht Kathrin Schrader der Frage nach, welche Selbsttechnologien Frauen entwickeln, deren Lebensrealitäten von der Verschränkung von Drogenkonsum und Sexarbeit geprägt sind. Auf der Basis von acht Interviews mit drogengebrauchenden Sexarbeiterinnen analysiert sie mittels einer gouvernementalitätstheoretischen Perspektive und der Intersektionalen Mehrebenenanalyse die Handlungsfähigkeiten im Kontext massiver gesellschaftlicher Diskriminierungen in den Subjektkonstruktionen der interviewten Frauen. Auf diese Weise kann sie sehr überzeugend die Wechselwirkungen von gesellschaftlichen Strukturen, Stereotypen und Diskursen sowie Identitätskonstruktionen herausarbeiten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Dekonstruktion des gesellschaftlichen Umgangs mit dieser Gruppe.
Die Basler Historikerin Caroline Arni legt eine inspirierende und materialreiche Studie dazu vor, wie die Wissenschaften vom Menschen im 19. Jahrhundert das Ungeborene als Wissensgegenstand erschlossen. Sie arbeitet die Beiträge der Fötalphysiologie, Embryologie, Psychiatrie, Psychologie und Psychoanalyse heraus und rekonstruiert, welchen historischen Konjunkturen die Vorstellung eines mütterlichen Einflusses auf die Entwicklung des Ungeborenen unterlag. Überzeugend zeigt sie auf, wie das Konzept der biologischen Entwicklung unlösbare Fragen danach aufwarf, was ein menschliches Subjekt ausmacht. Die höchst lesenswerte wissenschaftshistorische Studie bietet auch für die geschlechtertheoretische Erforschung von Schwangerschaft und Geburt in der Gegenwart eine Vielzahl von Anregungen.
"Die Friedens- und Konfliktforschung aus der Perspektive der jüngeren Generationen" zu betrachten, ist Anliegen des zweiten Bandes zur "Zukunft des Friedens". Bereits der erste Band ging aus einer Tagung hervor, auf der "Erkenntnisse und Perspektiven der Friedens- und Konfliktforschung" reflektiert wurden. ...
Im ersten Teil (Die Strafverfolgung von NSVerbrechen in der SBZ/DDR 1945–1966) gibt Christian Dirks auf der Grundlage der neuesten Forschungen (z. B. von K.W. Fricke, A. Weinke, H.Wentker, F. Werkentin u. a.) einen zusammenfassenden Überblick über die sowjetischen Militärtribunale, deren flächendeckende Urteils- und Strafpraxis vor allem ab 1947 NS-Verbrecher in gleicher Weise wie Gegner und Oppositionelle des Regimes in der SBZ/DDR erfasste. Mit dem Befehl Nr. 201 der sowjetischen Militäradministration (August 1947) gingen die meisten Strafverfahren dann an ostdeutsche Gerichte über. Diese Verfahren widersprachen in der Regel eklatant rechtsstaatlichen Grundsätzen, zumal da nun die vielfach absolut grundlose Unterstellung "NS- und Kriegsverbrecher" mit der Enteignung von Oppositionellen oder auch, wie gerade an einem Fallbeispiel gezeigt wurde, von einem bereits in der Nazizeit "arisierten" deutsch-jüdischen Industriellen amalgamiert wurde. ...
Die Allgegenwärtigkeit des Begriffs der Menschenrechte in politischen Kontexten kann leicht übersehen lassen, dass der rechtsphilosophische, rechtstheoretische und praktische Streit um die genaue Bestimmung, Begründung und Kodifizierung dieser »Rechte« alles andere als beigelegt ist. Der notorische Dissens zwischen Philosophen und Juristinnen und sogar Theologen steht in einem seltsamen Missverhältnis zur Selbstverständlichkeit, mit der politische Akteure die Notwendigkeit dieser oder jener außenpolitischen Handlung durch Bezug auf die Menschenrechte rechtfertigen. ...
In ihrer Dankesrede für den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels argumentierte Susan Sontag 2003, der Gegensatz zwischen "alt" und "neu" stehe im Zentrum dessen, was wir unter Erfahrung verstünden. Mehr noch: "Alt" und "neu" seien die ewigen, unumstößlichen Pole aller Wahrnehmung und Orientierung in der Welt. Ohne das Alte kämen wir nicht aus, weil sich mit ihm unsere ganze Vergangenheit, unsere Weisheit, unsere Erinnerungen, unsere Traurigkeit, unser Realitätssinn verbinde. Ohne den Glauben an das Neue wiederum kämen wir nicht aus, weil sich mit dem Neuen unsere Tatkraft, unsere Fähigkeit zum Optimismus, unser blindes biologisches Sehnen, unsere Fähigkeit zu vergessen verbinde – diese heilsame Fähigkeit, ohne die Versöhnung nicht möglich sei. Mit anderen Worten: Erst eine noch so unpräzise und temporal begrenzte Unterscheidung zwischen "alt" und "neu" gestattet es uns, soziopolitische Phänomene historisch zu vergleichen, zu ordnen, zu periodisieren, und sie schließlich als Geschichte(n) zu erzählen. "Alt" und "neu" – diese mit dem Konzept des "Fortschritts" eng verbundene Dichotomie ist grundlegend nicht nur für Kants kosmopolitische Teleologie, für Hegels Dialektik, für den "alten" und "neuen" Marxismus, sondern auch für moderne Völker-Rechtsgeschichte(n). Das zeigt auch das gut lesbare und pointierte Buch von Oona A. Hathaway und Scott J. Shapiro. Und umso interessanter sind die teleologischen Verkürzungen, die die Autoren vornehmen, um ihr Narrativ vom Neuen zu bedienen. ...
Neuere Geschichten des Völkerrechts zeichnen sich dadurch aus, dass sie das Recht und dessen Wirksamkeit nicht losgelöst von sozialen und historischen Kontexten betrachten. In seinem beeindruckenden Buch "Frieden durch Recht?" über den Friedensschluss nach dem ersten Weltkrieg zeigt Marcus M. Payk (vgl. die Rezension in diesem Band), dass das Recht zwar über eine eigene Form und Logik verfügt, dessen Bindungswirkung aber nicht ohne dessen Kontexte verstanden werden kann. ...
Die geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen haben ihr Spektrum in der jüngeren Vergangenheit um globale Perspektiven erweitert. Auch für das Feld der Intellectual History liegt nun ein Sammelband von Samuel Moyn und Andrew Sartori vor, der die Frage des Globalen diskutiert und dabei viele Beobachtungen enthält, die über das Feld der Ideen- und Geistesgeschichte hinaus Beachtung verdienen. Von rechtshistorischem Interesse sind vor allem die Abschnitte zur Konzeption des Globalen und zur Übersetzung und Verankerung globaler normativer Muster. ...
In der gegenwärtigen Forschung zu Recht und Kolonialismus zeigt sich ein interessanter Gegensatz: Während das Recht vor allem als ein Instrument kolonialer Machtausübung verstanden wird, erscheinen Juristen, die nach einer Ausbildung an europäischen oder amerikanischen Universitäten in ihre Herkunftsländer zurückkehrten, als zentrale Akteure lokaler Unabhängigkeitsbewegungen, aus denen heraus neue Nationalstaaten entstanden. Dieser Gegensatz wird beispielhaft illustriert durch aktuelle Arbeiten von Turan Kayaoglu zum Legal Imperialism sowie Arnulf Becker-Lorca und seine Figur des Semi-Peripheral Jurist. Das Buch Asian Legal Revivals – Lawyers in the Shadow of Empire erschien 2010 und geht daher nicht direkt auf diese Arbeiten ein, dennoch ist es ein Beitrag dazu, beide Beobachtungen miteinander zu verbinden. Die Rechtssoziologen Yves Dezalay und Bryant G. Garth, die gemeinsam bereits sechs Bücher verfasst oder herausgegeben haben, untersuchen die Rolle von Juristen in der Herausbildung und Legitimation politischer Herrschaft in sieben asiatischen Ländern im 19. und 20. Jahrhundert. ...
Humanitarismus und humanitäre Intervention müssen sich gleichermaßen die Frage nach Motivation und Rechtfertigung gefallen lassen. Sind Motive einer Intervention hinreichend humanitär, um von einer humanitären Intervention zu sprechen? Und im Rahmen welcher normativen Muster erscheinen sie als legitim? Zwei neue Bücher nähern sich dem Themenkomplex auf unterschiedliche Weise. ...