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Feministische Erinnerungskulturen : 100 Jahre Frauenstimmrecht. 50 Jahre Autonome Frauenbewegung
(2019)
Nach der 2008 startenden Finanzmarktkrise sind Maßnahmen zur Regulierung und Stabilisierung der Finanzmärkte in das Zentrum der politischen und der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Insbesondere die hohen fiskalischen Kosten der Staaten zur Stützung ihrer Bankensysteme sowie die volkswirtschaftlichen Kosten infolge des Einbruchs des Wirtschaftswachstums in den Jahren nach der Insolvenz der US Investmentbank Lehman Brothers hatten einen globalen Konsens über die Notwendigkeit neuer Regulierungsmaßnahmen zur Folge. Im Ergebnis wurden das internationale Regulierungswerk Basel III sowie weitere nationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors neu konzipiert und in Europa im Wege einer in nationales Recht umzusetzenden Richtlinie (die Capital Require-ments Directive IV - CRD IV) sowie einer Verordnung (die Capital Requirements Regulation CRR, welche unmittelbar geltendes Recht darstellt) eingeführt.
Vor diesem Hintergrund analysiert das vorliegende interdisziplinäre Gutachten die Auswirkungen der Regulierungsmaßnahmen, die zwischen 2008 bis zu Beginn des Jahres 2018 umgesetzt wurden auf dem deutschen Finanzsektor.
Künstliche Intelligenz als Ende des Strafrechts? Zur algorithmischen Transformation der Gesellschaft
(2019)
Does Artificial Intelligence (AI) imply the end of criminal law and justice as we know it? This article submits that AI is a transformative technology that seemingly assumes and optimizes the rationalities of criminal law (the effective prevention of crime; the objective, neutral and coherent application of the law etc.), namely by replacing the counterfactual guarantees of the law with the factual guarantees of technology. As a consequence, AI must not be trivialized by criminal law theory. Likewise, it is not enough to subversively criticize the current weaknesses of AI (e.g. vis-à-vis the “bias in, bias out” problem). Rather, criminal law theory should draw on the highflying promises of AI to reflect upon the foundational premises of criminal law. For a criminal law that is mostly a governance tool in the administrative and/or welfare state, AI applications promise the culmination of the law’s very objectives (like the effective inhibition and prevention of crime, e.g. by means of predictive policing; or the political determination of fuzzy sentencing rationales in sentencing algorithms that ensure equal sentences for comparable crimes). For a criminal law, however, that protects liberal freedoms and rests on inter-personal trust, AI may well lead to the passing of the law’s very ideals (e.g. of the presumption of innocence, which can no longer be upheld once everyone, ordinary citizens and judges alike, is deemed a possible risk). The question about “AI as the end of criminal law?” thus eventually raises the two-pronged question “Which criminal law for which society?”. Indeed, what is the status of freedom (esp. in a surveillance society needed to power Big Data driven algorithms), trust (esp. under the zero trust paradigm that underlies many risk assessment algorithms) and future (esp. when algorithms make predictions based on past data) once AI enters into the administration of criminal justice? These are the questions, or so I respectfully submit, that criminal law theory needs to address today in order to come up with a criminal law that is both (for pragmatic reasons) open to technology as well as (for humane reasons) sensible. In all of this, we must take to heart Joachim Hruschka’s great legacy and remain intellectually honest.
Dieses Working Paper zeigt Wege auf, wie völkerrechtlich verbindliche Regeln im Bereich der Cyber-Sicherheit entwickelt werden können. Wichtige Wegmarken können dabei nichtbindende Normen darstellen; auch aus Völkergewohnheitsrecht – besonders dem Kooperationsgebot – lassen sich präventive Schutzpflichten für Staaten (‚due diligence’) ableiten. Diesen präventiven Schutzpflichten müssen Staaten mit gemeinsamem Handeln zur Hebung von Cyber-Sicherheit gerecht werden. Um langfristig Rechts-sicherheit zu schaffen und Cyber-Sicherheit ganzheitlich zu fördern, führt aber kein Weg am Abschluss eines verbindlichen Übereinkommens über Cyber-Sicherheit vorbei.
Die Europäische Zentral Bank hat am 6. Juni 2019 beschlossen, die Nullzinspolitik bis Mitte 2020 beizubehalten, obwohl mit dieser das Inflationsziel von 2% seit Jahren, in Japan seit Jahrzehnten, verfehlt wird. Nach dem Neo-Fisher-Effekt sollte, gegeben dieses Ziel, der Zins nicht gesenkt, sondern gehoben werden, weil die Inflationsrate der Differenz von Nominal- und langfristig stabilem Realzins entspricht. Zwar senken rasche Zinserhöhungen Nachfrage und Preise, aber daraus folgt nicht notwendig, dass niedrige Zinsen die Nachfrage anregen. Gemäß neueren Untersuchungen werden langsam durchgeführte Zinserhöhungen bei rationalen Erwartungen dagegen das Preisniveau heben. Der Aufsatz untersucht die begleitenden Verteilungswirkungen und stützt die These mit Überlegungen aus dem 19. Jahrhundert, wonach die gestiegenen Preise durch die Erhöhung der Zinskosten erklärt werden können.
Im Frühjahr 2018 wurde innerhalb des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes „QuartierMobil“ eine Haushaltsbefragung im innenstadtnahen Stadtteil Frankfurt-Bornheim durchgeführt (N = 1027). Für die Stichprobenauswahl wurden das Random-Route-Verfahren und die Last-Birthday-Methode angewendet. Der Fragebogen wurde in Abstimmung mit den Projektpartner*innen, dem Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung der Stadt Frankfurt sowie dem Planungsbüro Planersocietät, entwickelt. Ziel der Befragung war es, die Dynamiken und Präferenzen der Bewohnenden des Quartiers hinsichtlich ihrer Alltagsmobilität, Verkehrsmittelnutzung und Einstellungen zu Konfliktsituationen zu erhalten. Der Schwerpunkt der Befragung lag auf dem Parken im urbanen Quartier und möglichen Gestaltungsoptionen des städtischen Parkraummanagements hin zu einer nachhaltigeren Mobilität und einer Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität im Quartier.
Die Digitalisierung der Kommunikation: Gesellschaftliche Trends und der Wandel von Organisationen
(2019)
Die Publikation bieten einen Überblick zu den mit der Digitalisierung der Kommunikation zusammenhängenden gesellschaftlichen Trends wie Always-On Kultur, Shitstorm, Fake News und den Auswirkungen auf Schulen, Medien, Nichtregierungsorganisationen, Arbeitswelt und Sport.
Diese Publikation liegt auch als Science Policy Paper 6 in englischer Sprache vor (urn:nbn:de:hebis:30:3-478533).
Inhaltsverzeichnis:
Christian Reuter, Tanjev Schultz, Christian Stegbauer: Die Digitalisierung der Kommunikation: Gesellschaftliche Trends und der Wandel von Organisationen – Einleitung
Daniel Lambach: Digitale Welt und reale Welt – keine Gegensätze mehr
Leonard Reinecke: Schöne neue Smartphone-Welt? Psychologisches Wohlbefinden im Spannungsfeld von digitaler Autonomie und ständiger Vernetztheit
Christian Reuter: Fake News und manipulierte Meinungsbildung
Christian Stegbauer: Massenhafte Wutanfälle im Internet oder kann der Shitstorm jeden treffen?
Volker Schaeffer: „Wir haben schon immer in Bubbles gelebt“ – Chancen und Gefahren der Digitalisierung in den Medien
Angela Menig, Verena Zimmermann, Joachim Vogt: Die digitale Transformation der Arbeitswelt – Chance oder Risiko?
Stefan Aufenanger, Jasmin Bastian: Einsatz digitaler Technologie in Schulen
Angelika Böhling: Entwicklungszusammenarbeit goes digital– Chancen und Herausforderungen der digitalen Kommunikation von Nichtregierungsorganisationen
Josef Wiemeyer: Digitale Interaktion und Kommunikation im Sport
n der Literatur wird oftmals angeführt, dass die Grunderwerbsteuer weder aus Sicht des Äquivalenzprinzips noch aus Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips zu rechtfertigen ist und daher in einem modernen Steuersystem nichts verloren hätte. Das vorliegende Papier weist darauf hin, dass die Grunderwerbsteuer Parallelen zur Grundsteuer aufweist und sich, zumindest aus ökonomischer Sicht, in eine Grundsteuer umbauen ließe. Dies könnte insbesondere dann interessant sein, wenn die derzeitige deutsche Grundsteuer in eine reine Flächensteuer umgebaut wird, die den Wert der Bebauung unbesteuert lässt. Ein Umbau der Grunderwerbsteuer, bei der der Kaufpreis dynamisiert wird und dann einer jährlichen Steuer unterworfen wird, hat einige Vorteile. Diese resultieren daraus, dass der negative Effekt auf die Zahl der Immobilientransaktionen (Lock-in-Effekt) abgemildert würde. Könnte die Dynamisierung treffsicher an die regionale Immobilienpreisentwicklung angepasst werden, entfällt der Lock-in-Effekt für Immobilien, die bereits einmal der dynamisierten Grunderwerbsteuer unterworfen waren, sogar komplett. Dies hat nicht nur positive Effekte auf das Funktionieren des Wohnungs- und Arbeitsmarktes, sondern kann auch dem Problem der Share Deals entgegen wirken.
Die Publikation bietet einen Überblick zu den unterschiedlichen Formen und Herausforderungen des Wissenstransfers zwischen Universitäten, Ministerien, Behörden und Medien.
Inhaltsverzeichnis:
Birgitta Wolff, Georg Krausch und Hans Jürgen Prömel: Dialogorientierte Wissenschaftskommunikation als Gewinn für Universitäten und Praxis – Vorwort
Andreas Monz: Bedarf und Anforderungen an wissenschaftliche Expertise—der Blick aus der Praxis
Nina Janich: Warum Wissenschaftskommunikation manchmal so schwer ist … und auch deren Bewertung
Florian Meesmann: Dialog Wissenschaft und Medien—der Blick aus einer Rundfunkanstalt
Birgit Stark: Wissenschaftskommunikation in Zeiten rapiden Medienwandels
Manfred Niekisch: Dialoge der Vielfalt: Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft
Heike Kaupp: Von der Wissenschaft in die Behördenpraxis
Nicole Deitelhoff: Mehr Mut zur Relevanz