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Seit sich in Europa ein Bewußtsein von Geschichte konstituiert hat, ist auch das Problem der Kanonbildung thematisiert und reflektiert worden. In jüngster Zeit ist die Frage nach einem verbindlichen literarischen Kanon wieder stärker in die öffentliche Diskussion gelangt, und Politiker wie Bundestagsprasident Wolfgang Thierse haben für dessen neuerliche Konstituierung plädiert. Daraus läßt sich zumindest schließen, daß das Problem aktuell und virulent geblieben ist. Historisch betrachtet ist es ohnehin immer von großer Relevanz gewesen, denn die Frage nach einem literarischen Kanon hängt aufs engste mit den Aufgaben des Literaturhistorikers zusammnen, historische Zusammenhänge herstellen, qualitativ ästhetisch werten und bewerten zu müssen. Gilt nun Gleiches oder Ähnliches, so wäre zu fragen, auch für den Literaturarchivar? Ist auch er gehalten, bei der Archivierung kultureller Gedächtnisleistungen selektiv vorzugehen, also von vornherein auszulesen und nur das "Vortreffliche" in seine Sammlungen aufzunehmen? Folgt er dabei Rahmenbedingungen, wie sie aus dem politischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Kontext erwachsen, oder kann er selbst richtunggebend und wirkungsetzend Einfluß ausüben, mit seiner Sammeltätigkeit selbst produktiv auf kulturelle Entwicklungsprozesse und wissenschaftliche Fragestellungen zurückwirken? Welche Rolle spielen Zufälle, spielt der persönliche Geschmack? Stellen sich solche Fragen unverändert über die Jahrhunderte hinweg, oder unterliegen auch sie, wie historische Fragestellungen generell, wechselnden Akzentuierungen oder gar Paradigmenwechseln? Ein ganzes Bündel von Problemen, auf das im folgenden eine vernünftige Antwort gesucht werden soll.
Die Auffassung, daß Goethes Überlieferungspraxis vornehmlich davon diktiert sei, "der Flüchtigkeit des Geschehens und Geschriebenen durch schriftliche Aufzeichnungen dauerhaft entgegenzuwirken" und "für die Nachwelt [...] einen Fundus zu gestalten" oder von einem "elementare[n] Bedürfnis nach Ordnung in Lebensführung und Gestaltung", dürfte schon der von Goethe selbst demonstrierte Umgang mit seinem Nachlaß entgegenstehen. [...] Mittlerweile herrscht auch in der traditionellen Germanistik Konsens, daß Goethes "grundsätzlicher Status autobiographischen Schreibens [...] nicht eigene Identität gleichsam objektiv dar[stellt], sondern [er] 'erschreibt' sie als spezifische Identität mit dem Zielpunkt der Schreibgegenwart", wie es Benedikt Jeßing [...] im neuen Goethe-Handbuch formuliert.
Im Sommer 2000 erhielt der Verfasser [i.e. Justus H. Ulbricht] vom Präsidenten der Goethe-Gesellschaft den Auftrag, für das Jahr 2001 zur Hauptversammlung eine Ausstellung zur Gesellschaftsgeschichte zu organisieren. Aufgrund gesellschaftsinterner Debatten über Anlaß und Umfang der Exposition, vor allem aber über Intention und Dramaturgie des Ausstellungskonzepts, wurde die Eröffnung auf den Sommer 2003 verschoben ..., die Debatten dauern an. Die folgenden Bemerkungen skizzieren die wesentlichen Konturen einer kritischen Goethe-Gesellschafts-Geschichts-Betrachtung und fragen nach den Bedingungen der Erinnerung an das Wirken der organisierten Goethe-Verehrer in Deutschland und Weimar.