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Das Ergebnis des Volksentscheids im Vereinigten Königreich ist ein Weckruf. Alle Entscheidungsträger der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind aufgerufen, grundlegende Reformen der Verfassung einer Europäischen Union, möglicherweise nur noch einer europäischen „Kontinentalunion“ unverzüglich in Angriff zu nehmen. Unverzüglich bedeutet, einen Reformprozess nicht erst dann zu beginnen, wenn die Verhandlungen über ein Austrittsabkommen beendet worden sind. Eine Rückentwicklung der Europäischen Union zu einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft dürfte dabei keine Lösung sein. Es ist jetzt angezeigt, offen und – notfalls kontrovers – zu diskutieren, wie ein künftiger Bundesstaat auf europäischer Ebene aussehen könnte.
Der Beitritt zur Europäischen Union (EU) war seit Beginn der Transformation in Osteuropa eines der wichtigsten politischen Ziele der neu gewählten Regierungen. Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stand dabei weniger die Frage nach möglichen nationalen Opfern einer schnellen EU-Integration, sondern der Wunsch, die nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte Teilung Europas endgültig zu überwinden. Nach über zehn Jahren Transformation und Privatisierung ist jedoch vielerorts Ernüchterung eingekehrt. Die politische Debatte um die EU-Integration der osteuropäischen Beitrittskandidaten wird zunehmend von den Kandidaten selbst kritisch geführt, und die Frage nach den nationalen Lasten eines EU-Beitritts gewinnt an Bedeutung. Je näher der Beitritt der osteuropäischen Staaten zur EU rückt, desto nachdrücklicher wird dort gefragt, ob die Mitgliedschaft in der Union ein Gewinn sein wird. Die Beitrittskandidaten befürchten u.a., dass die eigene Wirtschaft und ganze Berufsgruppen, wie z.B. die Bauern, dem EU-Wettbewerbsdruck nicht standhalten werden können. Auf der anderen Seite bremsen eigennützige Ansprüche der Altmitglieder die Osterweiterung der EU. Noch ist bei anstehenden Abstimmungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) über den Beitritt überall eine Mehrheit dafür zu erwarten, doch die Euroskepsis wächst und die Europa-Kritiker gewinnen an politischem Einfluss. Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag zur Versachlichung der EU-Erweiterungsdiskussion leisten und die Zusammenhänge zwischen dem Transformationsprozess der MOEL und deren EU-Integration verdeutlichen. Eine sachliche Diskussion kann nur dann geführt werden, wenn dabei die Besonderheiten, die Gemeinsamkeiten und die Interdependenzen von Transformations- und Integrationsprozess berücksichtigt werden. Wir gehen dazu wie folgt vor. Zunächst beschreiben wir en Transformationsprozess aus ökonomischer Sicht (2.). Neben den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Transformation, soll die historische Pfadabhängigkeit verschiedener Transformationsergebnisse gezeigt und deren Bedeutung für die EU-Integrationsfähigkeit der MOEL diskutiert werden. Im Anschluss daran erläutern wir die Voraussetzungen einer EU-Osterweiterung aus Sicht der Beitrittskandidaten (Beitrittskriterien von Kopenhagen) und aus Sicht der Europäischen Union. Wir zeigen die aus einem Integrationsprozess resultierenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen für Neu- und Altmitglieder auf und stellen den aktuellen Stand der EU-Beitrittsverhandlungen vor (3.). Die Arbeit endet mit der Darstellung alternativer Entwicklungen und einem Fazit (4.).
Aus dem weiten Spektrum ökonomisch relevanter Fragen, die die europäische Integration und das Gesellschaftsrecht verbinden, soll hier diejenige herausgegriffen werden, ob sich die nationalen Corporate-Governance-Systeme in den großen europäischen Volkswirtschaften Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens unter dem Einfluß der europäischen Integration bereits aneinander angeglichen haben und ob es demnächst zu einer solchen Angleichung kommen wird. Unser Thema deckt nur einen Teil des Gesellschaftsrechts ab und geht zugleich hinsichtlich der angesprochenen rechtlichen Materie über das Gesellschaftsrecht hinaus, denn die Corporate Governance fügt sich nicht einfach in herkömmliche juristische Klassifikationen ein. Unser Vorhaben unterscheidet sich aber vor allem dadurch von einer juristischen Behandlung des Themas, daß primär ökonomische Mechanismen und Zusammenhänge angesprochen werden. Ökonomen betrachten die Corporate Governance im weiteren Kontext des Finanzsystems, denn das Corporate-Governance-System ist ein Teil des Finanzsystems eines Landes. Die Fragen, wie unterschiedlich die nationalen Systeme der Corporate Governance waren, ehe zu Beginn der 80er Jahre der Prozeß der Angleichung in Europa einsetzte, wie unterschiedlich sie heute noch sind, wie sehr sie sich somit bereits angeglichen haben und wie ein möglicher Angleichungsprozeß weitergehen könnte, sind deshalb ein Teil der weiteren Frage nach der Angleichung der Finanzsysteme in Europa. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns aber nur auf Entwicklungen der 90er Jahre.