Refine
Year of publication
- 2001 (5) (remove)
Language
- German (5) (remove)
Has Fulltext
- yes (5)
Is part of the Bibliography
- no (5)
Keywords
- Baden-Württemberg (5) (remove)
Mit dem Biotopschutzgesetz, einer Novellierung des Naturschutzgesetzes (NatSchG) von Baden-Württemberg, ist diesem „Gewässersterben” seit dem 1. Januar 1992 Einhalt geboten. Zudem wurden auch die Verlandungsbereiche größerer Stillgewässer unter Schutz gestellt. Doch nach wie vor unterliegen diese Biotope zahlreichen Gefährdungen. Sie aufzuzeigen, ist eine wichtige Aufgabe dieses Heftes. Als ebenso wichtiges Ziel aber soll über die Eigenart und Vielfalt dieses sensiblen Lebensraums informiert werden – getreu dem Motto, dass man nur das richtig schätzen und schützen kann, was man kennt.
Zusammen mit anderen schutzwürdig erkannten Biotopen wie Mooren, Bruchwäldern, Felsen und Blockhalden stehen Streuwiesen und seggen- und binsenreiche Naßwiesen seit dem 1. Januar 1992 unter dem besonderen Schutz des Biotopschutzgesetzes. Streu- und Nasswiesen sind durch die landwirtschaftliche Produktion von Streu und Futter für die Nutzviehhaltung entstanden. Diese Broschüre geht auf die Entstehung, Verbreitung und Lebensgemeinschaften der Streuwiesen und Nasswiesen ein.
Eine Besonderheit des Bodensees sind seine ausgedehnten Ufer- und Flachwasserbereiche. Mit ihrer außergewöhnlichen Tier- und Pflanzenwelt, ihrem im Vergleich zum freien Wasser erhöhten Stoffumsatz sowie ihrer außerordentlichen Bedeutung als Laich-, Brut- und Nahrungsgebiete gelten diese als ökologisch wirksamste, zugleich aber auch empfindlichste Zonen des Sees. Insbesondere die Selbstreinigungskraft und das Puffervermögen gegenüber Beeinträchtigungen wird entscheidend von dieser Zone bestimmt. Ohne die markanten, gehölzbestandenen Uferwälle, die weiten, im Herbst und Winter goldgelbleuchtenden Ried- und Röhrichtgürtel, die im Frühsommer blumenbunten Strandrasen sowie die im Sonnenlicht vom kalkigen Untergrund weiß schimmernden Flachwasserzonen besäße der Bodensee nur einen Bruchteil seines lieblichen Charmes.
Moore, Sümpfe, Röhrichte und Riede sind Lebensräume, die ihre Existenz einem Überfluss an Wasser verdanken und schon in der vom Menschen unbeeinflussten Urlandschaft Mitteleuropas vorkamen. Als Feuchtgebiete prägten sie das Bild unserer Kulturlandschaft. Aufgrund vielfältiger Eingriffe in die Umwelt sind sie heute bei weitem nicht mehr so häufig, wie sie es früher einmal waren. Entsprechend hoch ist die Zahl der gefährdeten Tier und Pflanzenarten in diesen Biotopen. Die in Mooren, Sümpfen, Röhrichten und Rieden lebenden Tier- und Pflanzenarten müssen an den Standortfaktor Wasser besonders angepasst sein. Ihr Vorkommen ist daher auch weitgehend auf diese Lebensräume beschränkt. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Entstehung und Verbreitung dieser nach § 24 a des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg (NatSchG) besonders geschützten Biotope. Sie klärt darüber auf, welche Handlungen und Faktoren zu ihrer Gefährdung beitragen und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen sind. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Mooren, Sümpfen, Röhrichten und Rieden können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.
Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen gibt es in vielen Landesteilen Baden-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein. Häufig sind Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen Biotopkomplex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen Begriff "Steppenheide" belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet. Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit "trocken" ist tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während "warm" relativ zu sehen ist. Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ warme Standorte auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine Klima dort rau ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss. Wälder und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen Standorten, deren Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist, sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen Wäldern trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.