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GOeTHEO : Ausgabe 11
(2014)
GOeTHEO : Ausgabe 10
(2014)
Paul Tillich wurde 1929 nach Frankfurt/M., wo es damals noch keine Theologische Fakultät gab, auf den Lehrstuhl für Philosophie mit der Verpflichtung berufen, „Philosophie und die Soziologie einschließlich Sozialpädagogik“ zu vertreten. Der ordinierte Pfarrer verstand die Konzentration auf die Philosophie gerade nicht als Absage an die Theologie; er sah sich immer als ein Grenzgänger, ohne Überläufer zu werden. Was seine Verbindung zur „Frankfurter Schule“ anbelangt, so wurde der Jude Theodor Wiesengrund Adorno von Tillich habilitiert; mit Max Horkheimer veranstaltete er Seminare. Während seiner Frankfurter Zeit hat sich Tillich z. B. dem Verhältnis von Protestantismus und Profanität zugewandt: „Das Heilige liegt nicht außerhalb des Profanen, sondern in seiner Tiefe. Es ist der schöpferische Grund des Profanen“; Kultur ist ihrer Substanz nach Religion. 1929 schloß sich Tillich der SPD an, aus der er 1933 austrat. Dennoch mußte er am 10.5.1933 mit ansehen, wie auf dem Frankfurter Römer auch ein Exemplar seines Buches „Die sozialistische Entscheidung“ verbrannt wurde. Zusammen mit Max Horkheimer wurde Tillich am 13.4.1933 „beurlaubt“ und am 20.12.1933 aus dem Staatsdienst entlassen. Er emigrierte in die USA, wo er 1965 starb.
Auch den großen katholischen Theologen Karl Rahner SJ, der sich 1937 in Innsbruck für katholische Dogmatik habilitierte, zeichnet eine ähnliche Breite des Wissens und Denkens aus. 1964 erhielt er den „Prestigelehrstuhl“ Romano Guardinis (Lehrstuhl für christliche Weltanschauung) in München. Seine akademische Lehrtätigkeit und sein Wirken als Konzilstheologe machten ihn schon in jungen Jahren weit über Deutschland und Europa hinaus bekannt.
Ich beginne mit einer etwas vereinfachten Darstellung der sogenannten 'Letzten Dinge' (Eschata) in der traditionellen (neu)scholastischen Theologie (Vgl. Siegfried Meier, Sterben, Tod und Auferstehung, in: Schulinformationen, Paderborn, 30. Jg., Nr. 2, 2000, S. 61ff.). Diese geht davon aus, daß sich im Tod die unsterbliche Seele vom sterblichen Leib trennt. Der Leichnam verfällt, die Seele hingegen kommt ganz allein vor das Gericht Gottes. Daher nennt man dieses Gericht auch das besondere Gericht (iudicium particulare). Derjenige, der im Zustand der Heiligkeit verstorben ist und alle zeitlichen Sündenstrafen schon in diesem Leben abgebüßt hat, dessen Seele kommt sofort in den Himmel. Stirbt hingegen ein Mensch im Zustand der Todsünde, beginnt durch den Richterspruch Gottes die sofortige Verdammnis in der Hölle. Der mittelmäßige Mensch, der weder als Heiliger noch als Todsünder gestorben ist, muß eine Zeit der Läuterungsqualen im Fegefeuer erleiden. Schwere und Menge der noch nicht abgebüßten Sündenstrafen bestimmen die Dauer und Intensität des dortigen Aufenthaltes. Erst danach kann die Seele in den Himmel gelangen. Am letzten Tag der Weltgeschichte, dem sogenannten 'Jüngsten Tag', kommt es zur Auferstehung der Toten. Das bedeutet, daß die Seelen mit dem toten Körper wieder zu lebendigen Menschen vereinigt werden. Dann wird Gericht gehalten über den ganzen Menschen. Dieses Gericht wird daher als das allgemeine Gericht (iudicium universale) bezeichnet. Nach diesem Gericht gibt es nur noch Himmel und Hölle.
Was das Fegefeuer und den damit verbundenen Ablaß anbelangt, so haben sich die Reformatoren mit diesem Bild von Tod und Auferstehung kritisch auseinandergesetzt, was aber Gemeinsamkeiten, die auch im Blick auf gemeinsames Erbe antiker Philosophie begründet sind, nicht ausschließt...
Jubiläen haben es in sich! In diesem Jahr werden wir vor allem an den großen Philosophen Immanuel Kant erinnert, der am 12.2.1804 in Königsberg in Preußen gestorben ist. Sein Denkmal am Königsberger Dom hat den Krieg und auch die Russen überstanden. Am populärsten ist bis heute Kants Erläuterung von „Aufklärung“: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung!“1 Nicht nur, daß die 1784 niedergeschriebene Abhandlung Kants nicht am Anfang der deutschen Aufklärung steht, sondern eher ihr Schwanengesang ist: In der Regel wird auch verschwiegen, daß der Autor selbst die prinzipielle Gültigkeit dieser Sätze entscheidend einschränkte, wenn er am Schluß seiner Abhandlung alle radikalen Konsequenzen ausdrücklich verwarf und das Grundgesetz des friderizianischen Preußen pries: „Räsonniert, soviel als ihr wollt, und worüber ihr wollt, nur gehorcht!“ Kant hat den Angriff Napoleons auf Europa, den Zusammenbruch Preußens und Österreichs nicht mehr erlebt. So ist ihm die bittere Erfahrung erspart geblieben, daß von den Idealen einer Revolution meistens nur verwirklicht wird, was machtpolitisch brauchbar ist...
Anonyme Protestanten?
(2014)
Selbst bei theologisch so verschiedenen Charakteren wie Dorothee Sölle und Paul Tillich wurden religionskulturelle Unterschiede zwischen Personen durch den Verweis auf Gemeinsamkeiten in ihrem Leben und Handeln als „anonyme Christen“ zumindest relativiert, wenn nicht gar durch diese umfassende Kategorie ganz eingezogen. Differenzen zwischen Selbsteinschätzung und Fremdwahrnehmung der betreffenden Personen spielen dann kaum noch eine wesentliche Rolle.
Im Rückblick auf zwei Jubiläen soll im Folgenden die Brauchbarkeit der Kategorie „Anonyme Christen“ am Sonderfall „Anonyme Protestanten“ überprüft werden.