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Als geladener Sachverständiger argumentierte Martin Götz bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und in seiner vorliegenden Stellungnahme, dass durch die zügige Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU die Selbstregulierung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen weiter gestärkt wird und das aufsichtsrechtliche Instrumentarium um marktorientierte Mechanismen ausgebaut wird. Er erwartet, dass das Umsetzungsgesetz die Finanzstabilität in Deutschland fördert. Positiv sei insbesondere die Ausgestaltung der Möglichkeit einer verpflichtenden Gläubigerbeteiligung („Bail-in“) im Rahmen der Abwicklung, da der Bail-in nicht nur Fragen der Privathaftung im Abwicklungsfall klärt, sondern auch gute Anreize zur Selbstregulierung von Kreditinstituten setzt. Den Verzicht auf die Umsetzung der in der Abwicklungsrichtlinie enthaltenen staatlichen Stabilisierungsmöglichkeiten bewertet er als positiv und sieht darin einen wichtigen Baustein zur Förderung der Selbstregulierung von Finanzinstituten. Die Verlängerung der Laufzeit des Finanzmarktstabilisierungsfonds sei problematisch, da die explizite Möglichkeit einer staatlichen Hilfe dem Anreiz zur Selbstregulierung von Finanzinstituten entgegensteht.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) der Bundesregierung vom 22.09.2014
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (“BRRD-Umsetzungsgesetz“) berührt auch die Frage der institutionellen Struktur für die Zuständigkeit für Bankenaufsicht und Geldpolitik. Es gibt gewichtige Gründe dafür, auf lange Sicht die Geldpolitik von der Bankenaufsicht und möglichen Bankenabwicklungs- und -restrukturierungsfragen institutionell zu trennen. Bei einer Trennung ist zu beachten, dass alle Institutionen für ihre jeweiligen Mandate gleichberechtigt auf erstklassige Daten über die Kapitalmärkte und die Transaktionen und Bilanzen der Banken zugreifen müssen. Ein Y-Modell, in dem zwei voneinander unabhängige Institutionen auf eine gemeinsame Datenbasis aufsetzen, kann im deutschen Kontext erreicht werden, indem die Bundesbank und die Bafin in einer Institution zusammengeführt werden, wobei sowohl die Aufsicht wie auch die Geldpolitik als Anstalt in der Anstalt (AIDA) geführt werden. Im Rahmen dieser „doppelten AIDA“-Lösung können beide Anstalten gleichberechtigt auf eine Datenbasis zugreifen. Die Daten werden im Rahmen der Mandate von Geldpolitik und Aufsicht wie bisher bundesweit erhoben. Die Entwicklung und spätere Einführung des Y-Modells („doppelte AIDA“) würde auch einen Modellcharakter für die noch zu führende Debatte um eine sinnvolle Institutionenstruktur für Europa haben.