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"… non do una traduzione" (Dieter Nörr). Das ist gut so. Denn das unverständliche punische Geplapper des Hanno: "ythemanethihychirsaelychotsithinaso" im "Poenulus" des Komödiendichters Plautus ist Teil der Komödie. Das zweite Buchstabenungetüm "uocationitantestaminigitur" können Kenner (so auch Gianfranco Lotito) hingegen schnell sezieren und ergänzen: (si in ius) vocat, ito. ni it, antestamino. igitur (em capito): "Wenn er vor Gericht lädt, soll er gehen.Wenn er nicht geht: vorher Zeugen rufen. Sodann ergreifen" – oder so ähnlich. Jedenfalls Tafel I 1 des Zwölftafelgesetzes aus dem 5. Jh. v. Chr., restituiert aus Porphyrios (3. Jh. n.Chr.). ...
Einst, so sagen manche, gab es nur ein Gesetz, Gottes Gesetz, das gleichzeitig und ununterschieden in der Natur, unter den Menschen, auf der Erde und im Himmel galt. Dann aber teilte sich das Gesetz vielfach: in die Gesetze der Natur, des Gottes, des Rechts, der Wissenschaft, der Geschichte … Die Geschichte ist nicht zu Ende. Und so vermag die Frage nach der Pluralität von Gesetzen und Gesetzlichkeiten immer noch zu interessieren, besonders für den Fall, dass die Gesetze miteinander ins Gehege kommen, einander widerstreiten und ihren je eigenen Anspruch auf universale Geltung behaupten. ...
Es ist eine besondere Pointe der Theorieschöpfung Thomas S. Kuhns, dass man im Wissenschaftsdiskurs nach schnellem Abschied vom "Fortschrittsdenken" nunmehr in den "Paradigmenwechsel" geradezu vernarrt zu sein scheint – fast täglich kippen die Paradigmen wie die Pappkameraden, Paradigmenwechsel ist immer und überall. ...
Die Anzahl pferdehaltender Freizeitreiter und Reiterhöfe hat sich in der vergangenen Zeit deutlich erhöht. Die Anforderungen der Reiter an die Flächennutzung werden intensiver und großflächiger. Reitwege müssen bereitgestellt und Reitplätze errichtet werden, aber vor allem Grünland wird für die Pferdehaltung benötigt. Zunehmend treten Pferde an die Stelle von Rindern auf den für diese angepassten Grünlandflächen. Mit diesen Tatsachen verbunden ist eine Vielzahl von Fragestellungen, die die Verfasserin veranlassten, ein Buch über kulturgeschichtliche, ökologische und tiermedizinische Zusammenhänge der Pferdeweide zu schreiben. Das Buch soll nicht nur als Leitfaden dienen, sondern auch ein Handbuch für die Praxis sein.
Protestanten haben keine Beichtstühle. Allfällige Bekenntnisbedürfnisse müssen sie deshalb öffentlich befriedigen. "Credo: Ich lehre Systematische Theologie und Ethik in einer Evangelisch- Theologischen Fakultät, verachte klerikale Moralrechthaberei (die es in allen Glaubensgemeinschaften gibt), schätze Geistesstreit als Klärungschance und sehe in individueller Freiheit das höchste innerweltliche Gut. Die Koordinaten meines Sehepunktes werden markiert durch liberalen Kulturprotestantismus, Kantischen Republikanismus und fanatismusresistenten Denkglauben …" Ein umfassendes Geständnis. Was Friedrich Wilhelm Graf sonst noch schätzt oder verachtet, erfährt man aus seinem zierlichen, mit schönen Bildern verzierten und mit heißer Feder geschriebenen Buch "Moses Vermächtnis". ...
Geschriebene Worte haben ihre eigene Geschichte. Einmal geschrieben, nehmen sie Abschied von ihrem Autor und treten eine lange Reise durch Zeit und Raum an, wie Schiffe ohne Besatzung segeln sie in einem unendlichen Meer von Lesern: eine leichte Beute in einem gefährlichen Meer. Kluge Leser entern sie gleich, ziehen ihre eigene Flagge auf und segeln fortan in alle Himmelsrichtungen. Manchmal entsteht an Bord Streit: sei es über die Richtung, sei es über das Kommando. Manchmal werden sie von anderen Lesern bedroht. ...
Thomas Horstmann und Heike Litzinger haben ein bemerkenswertes Buch mit dem – zunächst irritierend – weit gefassten Titel "An den Grenzen des Rechts" herausgegeben. Erst der Untertitel "Gespräche mit Juristen über die Verfolgung von NS-Verbrechen" konkretisiert das Thema. Es geht um die Frage der strafrechtlichen Behandlung von Systemunrecht: ob und inwieweit NS-Verbrechen mit rechtsstaatlichen Instrumentarien abgeurteilt werden können. ...
Das Buch enthält einerseits eine Reihe von Fallstudien zu unterschiedlichen pädagogischen Fragen. Gemeinsam ist ihnen, dass qualitative Methoden angewandt werden, die Studierenden ermöglichen, eine "forschende Haltung" zu entwickeln. Andere Beiträge beschreiben die Bedingungen für eine Integration von wissenschaftlichen Methoden im Rahmen der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Das Buch arbeitet keine Theorie auf, sondern zeigt, wie die Analyse empirisch erhobener Daten sinnvoll in der ersten Phase der Lehrerbildung zur Selbstreflexion der Studierenden beitragen kann. Die praktische Philosophie des Freiburger Verständnisses einer Interpretationswerkstatt kann Lehrende zur Arbeit mit Fallstudien ermuntern und Studierenden einen Einblick in die Möglichkeiten von Fallstudien bieten.
Als allererste synthetische Darstellung der vollständigen Rechts- und Verfassungsgeschichte Osteuropas stellt Küppers Buch eine beachtenswerte Leistung dar, deren Stärke eine getreue Schilderung rechtshistorischer Fakten bildet. Hin und wieder gelingen Küpper aber auch tiefschürfende, obgleich nicht immer ganz neue, analytische Einsichten, etwa dass Ostmitteleuropas bis heute nachwirkende Rückständigkeit auf den sogenannten zweiten Feudalismus zurückgehe, in dessen Folge Böhmen, Ungarn und Polen im 16. – 18. Jahrhundert in verschiedenem Maße ihre Unabhängigkeit eingebüßt haben (24 f.). Die daraus entstandene "Staats- und Rechtsferne der Bevölkerung" gelte erst recht für das ein halbes Jahrtausend lang von den Osmanen beherrschte Südosteuropa (27), dem Küpper außerdem in der nachfolgenden Nationalstaatenperiode des 19. Jahrhunderts das starke Auseinanderklaffen des Modernisierten in den Städten und des Alten auf dem Lande treffend attestiert (368, 397). ...
Sammelrezension zu David Herman, Manfred Jahn u. Marie-Laure-Ryan (Hg.): Routledge Enryclopedia of Narrative Theory. London/New York (Routledge) 2005.
James Phelan u. Peter J. Rabinowitz (Hg.): A Companion to Narrative Theory. London (Blackwell) 2005.
Wer ein Nachschlagewerk auf dem aktuellen Stand der internationalen Erzähltheorie sucht, muss zweifellos von nun an zur hervorragenden 'Routledge Encyclopedia of Narrative Theory' greifen. Die Herausgeber David Herman, Manfred Jahn und MarieLaure-Ryan wählten die Form eines reinen Begriffslexikons mit längeren (1000-3000 Wörter), mittleren (200-500 Wörter) und kurzen (wenige Zeilen) Artikeln. Das Lexikon soll über den Bereich der literaturwissenschaftlichen Narratologie hinaus alle Disziplinen berücksichtigen und bedienen, die sich überhaupt mit dem Phänomen des Erzählens beschäftigen.
]ames Phelans und Peter J. Rabinowitz' 'Companion to Narrative Theory' ist anders angelegt. Es handelt sich nicht um ein Lexikon, sondern um einen umfangreichen Sammelband mit 35 Aufsätzen verschiedener Beiträger über Geschichte, Grundbegriffe und aktuelle Probleme der Erzähltheorie.
Die vorliegende Münchner historische Dissertation untersucht am Beispiel der letzten Generation der Reichskammergerichtsassessoren die Wahrnehmung und Verarbeitung der Auflösung des Alten Reiches und die Bewältigung dieses epochalen Umbruchs durch die ehemaligen Richter bis in die Zeit des Deutschen Bundes hinein. Es geht folglich um Auflösung und Transfer eines Rechtssystems, das Mader am Beispiel der Bewältigungsstrategien der rund 20 Kammerrichter und ihrer Nachkarrieren detailliert rekonstruiert. Zwar fällt die Kritik des Verfassers an der "Untergangsorientierung" der Forschung zu einseitig und pauschal aus – denn diese hat das Funktionieren der Reichsverfassung auch in ihrer letzten Phase differenziert herausgearbeitet. Zutreffend ist jedoch, dass Fortwirkung, Kontinuität und Transfer des Alten Reiches, seines Rechts, seiner Institutionen und seiner Funktionsträger noch stärker erforscht werden sollten. ...
Rezension zu: Philip Matyszak, Geschichte der Römischen Republik. Von Romulus zu Augustus (2004)
(2006)
Rezension zu: J. Osgood, Caesar's Legacy. Civil War and the Emergence of the Roman Empire (2006)
(2006)
Seit vielen Jahren problematisiert Bernhard Waldenfels in einer Reihe von Publikationen die Frage nach der Wahrnehmung des Fremden, die in der aktuellen Diskussion vor allem unter dem Stichwort "Alterität" immer mehr an Relevanz zu gewinnen scheint. Sein jüngster Beitrag unter dem Titel Grundmotive einer Phänomenologie des Fremden empfiehlt sich vor allem als Komplementärlektüre, zur Einführung oder erläuternden Begleitung der früheren Schriften. Waldenfels gibt an, das Fremde nicht als Spezialthema - isoliert in einer "gedanklichen Quarantäne" (S.7) - behandeln zu wollen. Dies würde bedeuten, es von einem Standpunkt des Vertrauten und Bekannten aus zu diskutieren und somit von vorneherein zu verfehlen. Vielmehr sei das Fremde als etwas zu nehmen, das "nicht dingfest zu machen ist" (ebd.) und sich unserem Zugriff entzieht. So vermag es zu überraschen, zu beunruhigen und zu erschrecken, so dass die Erfahrung des Fremden letztlich in ein Fremdwerden der Erfahrung übergeht. Nur wenn diese Radikalität der Fremderfahrung akzeptiert wird, kann eine Phänomenologie realisiert werden, die sich den Anforderungen des Themas zu stellen weiß. Deren Grundmotive skizziert Waldenfels in sechs Kapiteln, die sich mit folgenden Schlüsselthemen beschäftigen: "Ordnung - Pathos - Antwort - Leib - Aufmerksamkeit - Interkulturalität" (S.9).