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"… non do una traduzione" (Dieter Nörr). Das ist gut so. Denn das unverständliche punische Geplapper des Hanno: "ythemanethihychirsaelychotsithinaso" im "Poenulus" des Komödiendichters Plautus ist Teil der Komödie. Das zweite Buchstabenungetüm "uocationitantestaminigitur" können Kenner (so auch Gianfranco Lotito) hingegen schnell sezieren und ergänzen: (si in ius) vocat, ito. ni it, antestamino. igitur (em capito): "Wenn er vor Gericht lädt, soll er gehen.Wenn er nicht geht: vorher Zeugen rufen. Sodann ergreifen" – oder so ähnlich. Jedenfalls Tafel I 1 des Zwölftafelgesetzes aus dem 5. Jh. v. Chr., restituiert aus Porphyrios (3. Jh. n.Chr.). ...
Einst, so sagen manche, gab es nur ein Gesetz, Gottes Gesetz, das gleichzeitig und ununterschieden in der Natur, unter den Menschen, auf der Erde und im Himmel galt. Dann aber teilte sich das Gesetz vielfach: in die Gesetze der Natur, des Gottes, des Rechts, der Wissenschaft, der Geschichte … Die Geschichte ist nicht zu Ende. Und so vermag die Frage nach der Pluralität von Gesetzen und Gesetzlichkeiten immer noch zu interessieren, besonders für den Fall, dass die Gesetze miteinander ins Gehege kommen, einander widerstreiten und ihren je eigenen Anspruch auf universale Geltung behaupten. ...
Es ist eine besondere Pointe der Theorieschöpfung Thomas S. Kuhns, dass man im Wissenschaftsdiskurs nach schnellem Abschied vom "Fortschrittsdenken" nunmehr in den "Paradigmenwechsel" geradezu vernarrt zu sein scheint – fast täglich kippen die Paradigmen wie die Pappkameraden, Paradigmenwechsel ist immer und überall. ...
Die Anzahl pferdehaltender Freizeitreiter und Reiterhöfe hat sich in der vergangenen Zeit deutlich erhöht. Die Anforderungen der Reiter an die Flächennutzung werden intensiver und großflächiger. Reitwege müssen bereitgestellt und Reitplätze errichtet werden, aber vor allem Grünland wird für die Pferdehaltung benötigt. Zunehmend treten Pferde an die Stelle von Rindern auf den für diese angepassten Grünlandflächen. Mit diesen Tatsachen verbunden ist eine Vielzahl von Fragestellungen, die die Verfasserin veranlassten, ein Buch über kulturgeschichtliche, ökologische und tiermedizinische Zusammenhänge der Pferdeweide zu schreiben. Das Buch soll nicht nur als Leitfaden dienen, sondern auch ein Handbuch für die Praxis sein.
Protestanten haben keine Beichtstühle. Allfällige Bekenntnisbedürfnisse müssen sie deshalb öffentlich befriedigen. "Credo: Ich lehre Systematische Theologie und Ethik in einer Evangelisch- Theologischen Fakultät, verachte klerikale Moralrechthaberei (die es in allen Glaubensgemeinschaften gibt), schätze Geistesstreit als Klärungschance und sehe in individueller Freiheit das höchste innerweltliche Gut. Die Koordinaten meines Sehepunktes werden markiert durch liberalen Kulturprotestantismus, Kantischen Republikanismus und fanatismusresistenten Denkglauben …" Ein umfassendes Geständnis. Was Friedrich Wilhelm Graf sonst noch schätzt oder verachtet, erfährt man aus seinem zierlichen, mit schönen Bildern verzierten und mit heißer Feder geschriebenen Buch "Moses Vermächtnis". ...
Geschriebene Worte haben ihre eigene Geschichte. Einmal geschrieben, nehmen sie Abschied von ihrem Autor und treten eine lange Reise durch Zeit und Raum an, wie Schiffe ohne Besatzung segeln sie in einem unendlichen Meer von Lesern: eine leichte Beute in einem gefährlichen Meer. Kluge Leser entern sie gleich, ziehen ihre eigene Flagge auf und segeln fortan in alle Himmelsrichtungen. Manchmal entsteht an Bord Streit: sei es über die Richtung, sei es über das Kommando. Manchmal werden sie von anderen Lesern bedroht. ...
Thomas Horstmann und Heike Litzinger haben ein bemerkenswertes Buch mit dem – zunächst irritierend – weit gefassten Titel "An den Grenzen des Rechts" herausgegeben. Erst der Untertitel "Gespräche mit Juristen über die Verfolgung von NS-Verbrechen" konkretisiert das Thema. Es geht um die Frage der strafrechtlichen Behandlung von Systemunrecht: ob und inwieweit NS-Verbrechen mit rechtsstaatlichen Instrumentarien abgeurteilt werden können. ...
Das Buch enthält einerseits eine Reihe von Fallstudien zu unterschiedlichen pädagogischen Fragen. Gemeinsam ist ihnen, dass qualitative Methoden angewandt werden, die Studierenden ermöglichen, eine "forschende Haltung" zu entwickeln. Andere Beiträge beschreiben die Bedingungen für eine Integration von wissenschaftlichen Methoden im Rahmen der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Das Buch arbeitet keine Theorie auf, sondern zeigt, wie die Analyse empirisch erhobener Daten sinnvoll in der ersten Phase der Lehrerbildung zur Selbstreflexion der Studierenden beitragen kann. Die praktische Philosophie des Freiburger Verständnisses einer Interpretationswerkstatt kann Lehrende zur Arbeit mit Fallstudien ermuntern und Studierenden einen Einblick in die Möglichkeiten von Fallstudien bieten.
Als allererste synthetische Darstellung der vollständigen Rechts- und Verfassungsgeschichte Osteuropas stellt Küppers Buch eine beachtenswerte Leistung dar, deren Stärke eine getreue Schilderung rechtshistorischer Fakten bildet. Hin und wieder gelingen Küpper aber auch tiefschürfende, obgleich nicht immer ganz neue, analytische Einsichten, etwa dass Ostmitteleuropas bis heute nachwirkende Rückständigkeit auf den sogenannten zweiten Feudalismus zurückgehe, in dessen Folge Böhmen, Ungarn und Polen im 16. – 18. Jahrhundert in verschiedenem Maße ihre Unabhängigkeit eingebüßt haben (24 f.). Die daraus entstandene "Staats- und Rechtsferne der Bevölkerung" gelte erst recht für das ein halbes Jahrtausend lang von den Osmanen beherrschte Südosteuropa (27), dem Küpper außerdem in der nachfolgenden Nationalstaatenperiode des 19. Jahrhunderts das starke Auseinanderklaffen des Modernisierten in den Städten und des Alten auf dem Lande treffend attestiert (368, 397). ...
Sammelrezension zu David Herman, Manfred Jahn u. Marie-Laure-Ryan (Hg.): Routledge Enryclopedia of Narrative Theory. London/New York (Routledge) 2005.
James Phelan u. Peter J. Rabinowitz (Hg.): A Companion to Narrative Theory. London (Blackwell) 2005.
Wer ein Nachschlagewerk auf dem aktuellen Stand der internationalen Erzähltheorie sucht, muss zweifellos von nun an zur hervorragenden 'Routledge Encyclopedia of Narrative Theory' greifen. Die Herausgeber David Herman, Manfred Jahn und MarieLaure-Ryan wählten die Form eines reinen Begriffslexikons mit längeren (1000-3000 Wörter), mittleren (200-500 Wörter) und kurzen (wenige Zeilen) Artikeln. Das Lexikon soll über den Bereich der literaturwissenschaftlichen Narratologie hinaus alle Disziplinen berücksichtigen und bedienen, die sich überhaupt mit dem Phänomen des Erzählens beschäftigen.
]ames Phelans und Peter J. Rabinowitz' 'Companion to Narrative Theory' ist anders angelegt. Es handelt sich nicht um ein Lexikon, sondern um einen umfangreichen Sammelband mit 35 Aufsätzen verschiedener Beiträger über Geschichte, Grundbegriffe und aktuelle Probleme der Erzähltheorie.
Die vorliegende Münchner historische Dissertation untersucht am Beispiel der letzten Generation der Reichskammergerichtsassessoren die Wahrnehmung und Verarbeitung der Auflösung des Alten Reiches und die Bewältigung dieses epochalen Umbruchs durch die ehemaligen Richter bis in die Zeit des Deutschen Bundes hinein. Es geht folglich um Auflösung und Transfer eines Rechtssystems, das Mader am Beispiel der Bewältigungsstrategien der rund 20 Kammerrichter und ihrer Nachkarrieren detailliert rekonstruiert. Zwar fällt die Kritik des Verfassers an der "Untergangsorientierung" der Forschung zu einseitig und pauschal aus – denn diese hat das Funktionieren der Reichsverfassung auch in ihrer letzten Phase differenziert herausgearbeitet. Zutreffend ist jedoch, dass Fortwirkung, Kontinuität und Transfer des Alten Reiches, seines Rechts, seiner Institutionen und seiner Funktionsträger noch stärker erforscht werden sollten. ...
Rezension zu: Philip Matyszak, Geschichte der Römischen Republik. Von Romulus zu Augustus (2004)
(2006)
Rezension zu: J. Osgood, Caesar's Legacy. Civil War and the Emergence of the Roman Empire (2006)
(2006)
Seit vielen Jahren problematisiert Bernhard Waldenfels in einer Reihe von Publikationen die Frage nach der Wahrnehmung des Fremden, die in der aktuellen Diskussion vor allem unter dem Stichwort "Alterität" immer mehr an Relevanz zu gewinnen scheint. Sein jüngster Beitrag unter dem Titel Grundmotive einer Phänomenologie des Fremden empfiehlt sich vor allem als Komplementärlektüre, zur Einführung oder erläuternden Begleitung der früheren Schriften. Waldenfels gibt an, das Fremde nicht als Spezialthema - isoliert in einer "gedanklichen Quarantäne" (S.7) - behandeln zu wollen. Dies würde bedeuten, es von einem Standpunkt des Vertrauten und Bekannten aus zu diskutieren und somit von vorneherein zu verfehlen. Vielmehr sei das Fremde als etwas zu nehmen, das "nicht dingfest zu machen ist" (ebd.) und sich unserem Zugriff entzieht. So vermag es zu überraschen, zu beunruhigen und zu erschrecken, so dass die Erfahrung des Fremden letztlich in ein Fremdwerden der Erfahrung übergeht. Nur wenn diese Radikalität der Fremderfahrung akzeptiert wird, kann eine Phänomenologie realisiert werden, die sich den Anforderungen des Themas zu stellen weiß. Deren Grundmotive skizziert Waldenfels in sechs Kapiteln, die sich mit folgenden Schlüsselthemen beschäftigen: "Ordnung - Pathos - Antwort - Leib - Aufmerksamkeit - Interkulturalität" (S.9).
"Worüber ich schreiben will, hätte Erika Mann nicht gefallen, und ihrer Mutter Katia Mann auch nicht. Ich will über das Jüdische in der Familie des deutschen Dichters Thomas Mann schreiben." So beginnt Viola Roggenkamp ihre Biografie "Erika Mann - Eine jüdische Tochter". Im Verlauf des Buches wird tatsächlich immer deutlicher, dass es ihr nicht so sehr um die älteste Tochter des "Zauberers" geht, sondern um die Geschichte eines anderen "Familienmitglieds", eines verleumdeten, ignorierten: dem Jüdischen. Damit rückt Roggenkamp einen Aspekt in das Zentrum ihres Vorhabens, der in der umfangreiche Forschungsliteratur zur Familie von Thomas und Katia Mann sowie zu ihren Kindern kaum je erwähnt wird. Eben das aber macht ihn für neue Fragestellungen so interessant wie ergiebig: "Warum aber wurde in der Familie Mann das Jüdische verleugnet - im Gegensatz zur Homosexualität, worüber man am Teetisch offen plauderte?"
Aus dem umfangreichen Werk des französischen Philosophen und Sozialhistorikers Michel Foucault (1926-1984) ist ein weiteres Buch auf Deutsch erschienen. Der Band „Die Macht der Psychiatrie" geht auf eine Reihe von Vorlesungen zurück, die Foucault im Wintersemester '73/'74 am Collège de France gehalten hat. Die in Frankreich bereits im Jahr 2003 veröffentlichten 12 Vorlesungen sind der Geschichte der Psychiatrie gewidmet und konzentrieren sich vor allem auf ihre Frühphase. Wesentlich gestützt auf französische Quellen zeigt Foucault, wie sich die Psychiatrie als medizinisch-wissenschaftliche Disziplin im 19. Jahrhundert etabliert. Damit schließt Foucault an sein erfolgreiches Werk „Wahnsinn und Gesellschaft" („Histoire de la folie", 1961) an, das die wechselvolle Geschichte des Wahnsinns und der Unvernunft in ihrem konstitutiven Verhältnis zu Vernunft erzählt. Das, was Vernunft heißt, erscheint nur noch als historisches Produkt seiner Auseinandersetzung mit dem Wahnsinn. Der Wahnsinn, argumentiert Foucault, stelle eine Möglichkeit des Menschseins dar - eine Möglichkeit, die von der Vernunft zum Schweigen gebracht wurde, indem man die Irren isoliert und aus der Gesellschaft ausgeschlossen hatte. Dort, wo die archäologischen Untersuchungen aus „Wahnsinn und Gesellschaft" enden, nimmt Foucault den Faden wieder auf. Er weist selbst in der ersten Sitzung der Vorlesungsreihe „Die Macht der Psychiatrie" auf den Zusammenhang und die Kontinuitäten mit seinen früheren Forschungen hin, um anschließend fortzufahren mit der Geschichte des Wahnsinns.
Eine Untersuchung räumlicher Arrangements der Geschlechter klingt als Vorhaben für einen Sammelband so umfangreich wie vielversprechend. Und wirklich besteht ein besonderer Reiz dieses Bandes in seiner thematischen und methodischen Vielfalt. Neben der Herausgeberin Marianne Rodenstein beschäftigen sich acht weitere Wissenschaftlerinnen verschiedener Disziplinen mit Räumen und deren geschlechtlicher Zuordnung: Forscherinnen aus der Politologie, der Kulturanthropologie und der Soziologie, aus der Geografie und der Stadtplanung […] Bereits in der Einleitung wird dabei die prinzipielle Veränderbarkeit von Raumverteilungen und deren Konnotationen betont. Jene sind nichts statisch Festgeschriebenes, sondern werden erst durch (persönliches oder kollektiv-gesellschaftliches) Handeln konstituiert und können somit in ihren Zuschreibungen auch modifiziert und verändert werden. Das erklärte Ziel des Sammelbandes besteht nun darin, Einblicke in die Geschlechterkulturen von Gesellschaftssystemen - fremden und eigenen - zu bieten und "für die räumliche Dimension unseres Handelns" und die darin zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen Strukturen zu sensibilisieren
Die Lebensweise von Stadtkindern lässt in der Regel immer weniger Bezug zur Natur zu. Natur wird vielfach nur noch als „Secondhand-Wirklichkeit“ in den Medien erlebt. Das führt in der späteren Praxis des Naturerlebens dazu, dass sich Jugendliche und Erwachsene selbst von der Natur isolieren, Wälder und Wiesen nicht mehr betreten oder meinen, die „Natur“ wäre ein so zerbrechliches, schützenswertes Gut, da könnte man nicht einfach quer Feld gehen. Die Verfasser wollen diesen verhängnisvollen Kreislauf durch die Schaffung von Naturerfahrungsräumen im stadtnahen Bereich unterbrechen.
Historische Forschung ist Quellenforschung. Historische Wahrheit steht und fällt mit historischen Quellen. Dann und wann darf sie sich auf Hypothesen stützen. – Diese ehernen Gesetze befolgt der britische Romanist Ernest Metzger (M.) in seinem neuen Buch über den klassisch-römischen Zivilprozess. Es ist einem Gegenstand gewidmet, der desto mehr auf Quellen angewiesen zu sein scheint, je weniger diese vorhanden sind. Selbst die vorhandenen aber geben ihre Wahrheit nicht ohne weiteres preis: "Those who are new to the subject will be surprised at how little we know, and how much effort it takes to extract the truth from the sources" (1). Zuweilen können sogar alle Mühen umsonst sein. Denn am Ende entscheidet allein die Evidenz, nicht die Intelligenz. "Intellectual fashions have their effect, but in the end it is new evidence that eventually sends procedure textbooks to the elephant graveyard one finds in older libraries" (ibid.). Solche Gefahr besteht für dieses Buch nicht: Es ist die Evidenz, die für und durch Metzger spricht. Wovon spricht sie? ...
Eine echte rechtshistorische Überraschung legt Karl Kroeschell vor – die erste Landesrechtsgeschichte seit rund hundert Jahren, sieht man von der etwas anders gelagerten Schweizer Literatur ab. Folgt Kroeschell damit dem jüngeren Historikertrend, mehr auf Regionen als auf Staaten zu blicken? Die Entstehung spricht dagegen. ...
Dass die Gegenüberstellung von Naturrecht und Rechtspositivismus kein sinnvolles Gegensatzpaar zur Analyse der rechtswissenschaftlichen Positionen um 1900 ist, sollte mittlerweile Gemeingut geworden sein. Wie man stattdessen argumentieren könnte und zugleich der Forschung ganz neue Untersuchungsfelder erschließt, illustriert die ausgezeichnete Arbeit von Sigrid Emmenegger, die hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und in ihrer Klarheit und Dichte für andere Qualifikationsschriften vorbildlich sein sollte. Sie untersucht in ihrer Freiburger Dissertation die reizvollen, aber wenig bekannten Diskussionen über "gute Gesetzgebung", die in den Jahren um 1900 in der deutschen Rechtswissenschaft stattgefunden haben. Diese Diskussionen umfassten – mit verschiedenen Akzentuierungen – sowohl Strafrecht, Zivilrecht als auch das öffentliche Recht. Emmenegger systematisiert den zeitlichen Verlauf und die Anliegen der Autoren. Ihre Argumentation ist dabei sehr transparent, sie zitiert ausgiebig und treffend. Überhaupt staunt man über die Dichte und Reichhaltigkeit des Materials, das sie gesammelt und analytisch durchdrungen hat. Bereits auf diese Weise widerlegt sie so ganz nebenbei das Vorurteil, eine Gesetzgebungslehre sei erst in den 1970er Jahren entstanden. Zugleich erhellt sie vielfach grundlegende inhaltliche und methodologische Differenzen der damaligen Diskussion gegenüber heutigen Stellungnahmen. ...
Rezensionen zu: Karl-Heinz Wellmann (Hrsg.) : Haben Fische Durst? : 111 Antworten auf Fragen, die Ihnen schon immer auf den Nägeln brannten. Jonas-Verlag, Marburg 2003, ISBN 3894453168 , 128 Seiten, 10 Euro. Karl-Heinz Wellmann (Hrsg.) : Können Vögel husten? : 111 neue Antworten auf Fragen, die Ihnen schon immer auf den Nägeln brannten ; Das zweite Buch zur »Entdeckungsreise« in hr1, Jonas Verlag, Marburg 2005, ISBN 389445346X, 120 Seiten, 10 Euro.
Das Knäuel; auch: "der Knäuel". Ein schönes, sehr altes, deutsches Wort. Bezeichnet einen wenig konturierten und unstrukturierten Haufen, meistens einen in kugeliger Form aufgedrehten Faden. Vor dem inneren Auge aller Katzenfreunde erscheint das herumgeschubste Wollknäuel. Plural? "Die Knäuel" (neutrum und maskulin). So habe ich das gelernt.
In einem Aufsatz lese ich: "Stützungsknäule". "Knäule"? Ein Druckfehler? An herausgehobener Stelle eher unwahrscheinlich. Habe ich es mit einem willfährigen Gefolgsmann der dümmlich erneuerten deutschen Rechtschreibung zu tun? Der Text spricht nicht für diesen Verdacht. Vielleicht irre ich? Also: Wörterbücher! Der Wahrig (von 1986) schweigt. Der Duden referiert lakonisch: Plural: "Knäule". Kaum zu glauben. Allerdings ist dieser Duden reichlich veraltet. 13. Auflage 1948. Etwa zu der Zeit dürfte ich das Wort bewusst gelernt haben – jedoch, wie es scheint, falsch. Ein neuerer Duden ist nicht zur Hand. Aber man setzt seine Hoffnungen ohnehin besser gleich auf die Meister. Was sagt der Grimm? "der plural ist knäuel" Na bitte! Es folgt leider: "landschaftlich auch knäule". Also meinetwegen – "Knäule", falls es denn die Landschaft des Autors so will. Das Wort dürfte ohnehin dem Untergang geweiht sein. Richtige Deutsche sagen vermutlich dort, wo sie Knäuel sagen müssten, schon längst "cluster". ...
Ein juristisches Zeitalter wird besichtigt. Ein Franzose beschreibt und analysiert die Geschichte des bedeutsamen deutschen juristischen 19. Jahrhunderts, das im Allgemeinen vorrangig als ein Jahrhundert der Rechtswissenschaft wahrgenommen wird. Jouanjans Beschreibung ist umfassender angelegt, geschieht mit großer Sorgfalt, kenntnisreich und mit kritischer Sympathie, "comme on lit des romans policiers". Das ist aus der Sicht deutscher puristischer Wissenschaftsbetrachtung ein ungewöhnliches Vorgehen und macht auf eine Untersuchung der Geschichte der deutschen juristischen Denk- und Gedankenwelt des vorletzten Jahrhunderts neugierig. In Analogie zum "roman policier" betrachtet Jouanjan die Geschichte des Denkens im Verhältnis von Opfern und Tätern, in Lebensläufen und Schicksalen, Fallen und Befreiungen, guten und schlechten Detektiven, im Streit der Theorien, Rechtfertigungen und Metatheorien, im Waffenarsenal der Ideen und Begrifflichkeiten. Mit diesem detektivischen Interesse beobachtet er die juristische Gedanken- und Vorstellungswelt, d. h. Normpyramiden, Person, Gesetz, Rechtsorganismus, – in fast poetischer Metapher gesagt – den "ciel étoilé des concepts" im Spiegel von Geschichte und Philosophie, kurz: "l’institution imaginaire du droit" mitsamt der Mythologisierung des "juristischen Logos". So ist dieses Buch auch gegen den Hochmut der Positivisten und einer reinen Praxis gerichtet, die sich glaubt selbst genügen zu können. Diesen "Geschichten" im deutschen juristischen Denken des 19. Jh. gilt das Interesse des Verfassers. Folgerichtig werden Privatrecht und öffentliches Recht gleichermaßen behandelt, indem die Wegstrecke von der Historischen Rechtsschule Savignys bis zu Georg Jellinek – beide könnten auch den Untertitel abgeben – abgeschritten wird. Jouanjans besonderes Interesse gehört – noch vor Savigny – jedoch Georg Jellinek. Über ihn hat er erst kürzlich eine umfassende Studie veröffentlicht. ...
Ein Unsichtbarer posiert für das Erinnerungsfoto eines Ereignisses, das nicht stattgefunden hat: In der Ritterrüstung steckt Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, Ehemann der Krupp -Erbin Bertha und Aufsichtsratsvorsitzender des größten deutschen Industrieunternehmens im Kaiserreich, des Stahlkonzerns und Waffenproduzenten Krupp. Er war einer der Teilnehmer an einem Historienspiel, das den Fortschritt, natürlich besonders denjenigen der Waffentechnik, dazu den Kaiser und Deutschland glorifizieren sollte. Die Handlung des Stückes war trivial, doch die Ausstattung mit Kostümen und Requisiten opulent. Die 314 Mitwirkenden waren leitende Angestellte des Unternehmens, ihre Frauen und Kinder. Sie hatte monatelang für das Spektakel geprobt, das im Rahmen der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Jubiläum der Firmengründung der Fried. Krupp AG und des Geburtsjahres von Alfred Krupp im Sommer 1912 aufgeführt werden sollte. Zum Abschluss des Besuches von Kaiser Wilhelm II., der am 8. und 9. August Essen und das KruppWerk besuchte, sollte die einzige geplante Aufführung nur für das Staatsoberhaupt und sein Gefolge stattfinden. Doch sie fiel aus, denn am Vormittag des 8. August hatte sich im benachbarten Bochum eines der schwersten Grubenunglücke des Ruhrgebietes ereignet, dem 112 Bergleute zum Opfer gefallen waren. ...
Im vorliegenden Werk wird ein eindrucksvoller Überblick über die 27 Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) des Landes Brandenburg gegeben. Einleitend wird das Ausweisungsverfahren in Brandenburg kurz vorgestellt. Eine Übersichtskarte zur Lage der Gebiete im Land erleichtert die Orientierung. Anschließend erfolgt die Beschreibung des entsprechenden brandenburgischen Fachkonzeptes für die Auswahl der EU SPA sowie eine ausführliche Darstellung der einzelnen Gebiete.
Rezensionen zu: Ulrich van der Heyden/Joachim Zeller (Hrsg.) "…Macht und Anteil an der Weltherrschaft" Berlin und der deutsche Kolonialismus, Unrast Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89771-024-2 ; 284 Seiten, 28 Euro. Dirk van Laak : Über alles in der Welt. Deutscher Imperialismus im 19. und 20. Jahrhundert ; Verlag C. H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52824-4, 229 Seiten, 14,90 Euro. Winfried Speitkamp : Deutsche Kolonialgeschichte Reclam Verlag, Stuttgart 2005, ISBN 3-15-017047-8, 208 Seiten, 6 Euro.