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The paper presents Horst Samson’s volume of poetry Kein Schweigen bleibt ungehört -No silence stays unheard (2013). The review focuses on the main themes dealt with: emigration / exile, absurd existence within the Romanian society during the communist period and national socialist past of the former generation of the German ethnics in Romania. Although the themes may seem disparate one from another, the analysis shows eventually similarities in the stances of the lyrical self.
Adina Lucia Nistor’s recent book focuses on standard German, viewed from the perspective of the morphemic, internalanalysis of one of the essential parts of a sentence, i.e. the nominal group (Nominalgruppe),in opposition to the verbal group (Verbalgruppe).
The present review refers to the work of Silvia Zimmermann Das Königsbild im Werk Carmen Sylvas und in Fotografien des Fürstlich Wiedischen Archivs.[The Kingʼs Image in the Work of Carmen Sylva and on Princely Archive Photographs belonging to the Wied House] The year 2014 had a triple meaning for the first Romanian Royal House: 175 years since the birth of King Charles I (20 April 2014), 145 years since his wedding with princess Elisabeth of Wied (15 November 1869) and the death centenary of King Charles I (10 October 1914, at the Peleș Castle). Silvia Zimmermann selects and comments upon texts and images which depict the reign of Charles I over Romania, a very beneficial period for the development of the country
Der Exchequer – das englische Schatzamt – entwickelte sich im Laufe des 12. Jahrhunderts und bestand danach für 700 Jahre. Im Mittelpunkt der von Ulla Kypta 2012 an der Universität Frankfurt am Main eingereichten Dissertation steht das Erkenntnisinteresse an der außergewöhnlichen Kontinuität dieser Organisation und der Frage, wie diese sich im 12. Jahrhunderts konstituierte. Die zentrale These von Kyptas Studie lautet: Der Exchequer entstand aus unhinterfragt, kontinuierlich wiederholten Routineakten – dem Abfassen der sogenannten Pipe Rolls. Dabei wirkte die Fachsprache dieser Dokumente einerseits abgrenzend und gruppenkonstituierend, andererseits bewirkte die Anpassungsfähigkeit der Sprache, dass sich die Organisation an unterschiedliche Rahmenbedingungen anpassen und sich somit selbst reproduzieren konnte. Im Zusammenspiel von Abgrenzungswirkung und Anpassungsfähigkeit institutionalisierte sich der Exchequer als höchst beständige Organisation. ...
Die internationale Herkunft der für die Herausgabe und die Studien verantwortlichen Autoren und Autorinnen ist ein wichtiges Merkmal dieses Sammelbandes zur frühen Geschichte des Nationalsozialismus in Deutschland. Die Beiträge des 14. Bandes der Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte stammen je zur Hälfte von englischen und deutschen sowie männlichen und weiblichen Fachleuten. Beides ist sowohl positiv wie leider noch nicht alltäglich. Mit dieser Vorausschau können hohe Erwartungen geweckt werden, und – um es vorwegzuschicken – diese werden auch voll und ganz befriedigt. ...
Die Herrschaft Roms erstreckte sich über mehrere Jahrhunderte hinweg und umfasste den größten Teil der damals bekannten antiken Welt. Dies war auch und vor allem wegen einer äußerst effektiven Armee möglich, die es schaffte, mit relativ geringer Truppenzahl das Reich stabil und sicher zu halten. Diese allgemein bewunderte Leistungsfähigkeit ist schon mehrfach untersucht und beschrieben worden. Umfassende Darstellungen zur römischen Armee, die gleichermaßen für die Wissenschaft, wie auch für die Allgemeinheit einen Einblick ermöglichen, gab es bislang aber nur in englischer oder französischer Sprache. Mit dem hier zu besprechenden voluminösen und reich bebilderten Werk legen nun Thomas Fischer und seine Mitautoren einen solchen Überblick in deutscher Sprache vor. ...
Bis auf eine kurze Einleitung über Gliederung und Bewaffnung der Marineinfanterie (S. 353) ist der Teil VI der Publikation (S. 352-395), der sich mit der römischen Kriegsmarine beschäftigt, von Thomas Schmidts und Ronald Bockius verfasst worden. ...
Römische Grabbauten sind im Grunde kein Thema, dem es an wissenschaftlicher Aufmerksamkeit mangelt. Allerdings lag der Fokus in den vergangenen Jahrzehnten beinahe durchweg auf den Denkmälern in Rom und Italien, die sowohl aus bautypologischer als auch aus sozial- und kulturhistorischer Perspektive intensiv erforscht wurden und werden. Für die Grabbauten in den Provinzen, insbesondere den Nordwestprovinzen fehlte es dagegen lange an übergreifenden Studien. Diese Lücke wird nun durch die in Teilen auf den Ergebnissen eines EUProjektes zum Thema "Transformation" aufbauende Studie von Markus Scholz (S.) geschlossen, der sich den erhaltenen Denkmälern in detaillierter Weise anhand einer typologischen Methodik annimmt. Der Größe des Untersuchungsgebiets, das von Britannien über die Rhein- und Donauprovinzen bis ans Schwarze Meer reicht, und der damit einhergehend immensen Zahl einbezogener Objekte (ca. 3500 Grabbauten) entspricht auch der Umfang des Werkes, das mit zwei Bänden mit jeweils rund 570 Seiten bereits auf den ersten Blick gewichtig anmutet. ...
The question of Russia’s European identity has traditionally been controversial. Usually, the country is either defined as belonging to Eastern Europe in a narrower sense or, contrarily, totally excluded from the concept of Europe. From the times of Czar Peter the Great (1689–1725), Russia acquired the unquestioned status of a European power; however, despite the "enlightened" reforms of Empress Catherine the Great (1762–1796), its society remained feudal, its economy backward and its government autocratic. Right up until its collapse, the Russian Empire was decidedly less urbanized and less advanced in agriculture in comparison not only with the West but also with East-Central Europe. ...
Der Begleitband zur Ausstellung Fantastische Welten. Albrecht Altdorfer und das Expressive in der Kunst um 1500 gliedert sich, nach einer kurzen Einführung durch Jochen Sander (15–19), in einen knappen Essayteil mit Beiträgen von Guido Messling, Matthias Weniger, Susanne Jaeger und einen Katalogteil der Ausstellungsexponate, die unterteilt in ihre Themengebiete wiederum durch einleitende Texte begleitet werden. ...
In der neuen Reihe "Geschichte der Antike" des C.H. Beck Verlags, die einem breiteren Publikum eine Einführung in die Großepochen der Alten Geschichte geben will, widmet sich Wolfgang Blösel der römischen Republik, zu der Beck bereits einen kürzeren Überblick von Martin Jehne und einen ausführlicheren von Klaus Bringmann publiziert hat. Martin Jehne, Die römische Republik. Von der Gründung bis Caesar, 3. durchgesehene Aufl., München 2013 (1. Aufl. 2006) und Klaus Bringmann, Geschichte der römischen Republik. Von den Anfängen bis Augustus, 2. durchgesehene Aufl., München 2010 (1. Aufl. 2002). Blösel gelingt es aber, innerhalb einer weithin traditionellen, sehr ereignisgeschichtlich orientierten Erzählung neue Deutungen für den Aufstieg und Fall der Republik zu präsentieren, die auf seinen Spezialstudien beruhen und neueste Literatur mit einbeziehen. ...
"Nothing is more soothing to the nerves than a detailed discussion of homage and lordship …" If William de Briwerr, fictional English knight and narrator in Alfred Duggan’s historical novel Lord Geoffrey’s Fancy, is right, then a conference held in April 2011 will have set the participants at ease. Following the call of the Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte and the conference organiser, Karl-Heinz Spieß, they had gathered to discuss the "Formation and dissemination of feudalism in the Empire and in Italy during the 12th and 13th century". The conference proceedings have now been published, and I suppose William de Briwerr would have approved of the intensity of discussion contained therein. ...
A Borges, como es bien sabido, le interesaban más aquellos universos tejidos por las palabras que ese otro espacio teñido de desconfianza que algunos persistían en llamar realidad. Dicha pulsión creadora de mundos propios transfirió a sus lectores la risa profunda, el don de la ironía pero también, como algunos lo reconocen, un cierto malestar. Algo similar, pero con una pretensión centrada no ya en lo ficcional sino en las políticas del lenguaje y en los modos de reencontrar claves antropológicas de diversas codificaciones de lo inteligible, acaece con la reciente publicación colectiva «Tour du monde des concepts», dirigida por Pierre Legendre. ...
Welche Wissenschaft könnte es sich leisten, dass ihre Grundlagen im Universitätsstudium nur am Rande, als Wahlfach und ohne zwingende Prüfungsrelevanz gelehrt werden? Im Fall der Rechtswissenschaft ist schon die Wissenschaftlichkeit keine Selbstverständlichkeit, sondern um diesen Anspruch wird im Bermudadreieck von dogmatischer Rechtsanwendungswissenschaft, topisch-rhetorischer Argumentationskunst und methodisch geleiteter Systematisierung immer aufs Neue gerungen. Die Vermittlung der rechtswissenschaftlichen Methoden und Dogmatik in der juristischen Ausbildung sieht sich mit den Anforderungen und Zwängen der Rechtspraxis konfrontiert – das bleibt nicht ohne Wirkung auf die universitäre Rechtswissenschaft, die in der Konsequenz als "Professionswissenschaft" gedeutet wird. Vor dem Hintergrund der starken staatlichen Determinanten für die Juristenausbildung drängt sich die Frage auf, ob nicht die Normgeber des Ausbildungsrechts, einschließlich der Universitäten selbst, in naheliegender Geradlinigkeit die Ausbildung von Praktikern des Rechts anstreben und diese Aufgabe eigentlich seit jeher als Vermittlung der Kunst bzw. Technik richtiger Rechtsanwendung verstehen, auch wenn dies nicht dem Humboldt’schen Ideal einer Qualifikation durch Wissenschaft entspricht. Das mag erklären, wieso die sogen. Grundlagenfächer in der deutschen Juristenausbildung einen schweren Stand haben. ...
Gelehrte bedürfen einander. Eine soziale Gruppe, die es nicht als ihre vornehmste Aufgabe ansieht, sich die materiellen Grundlagen des Lebens zu erarbeiten, ist auf Solidarität angewiesen. Nicht immer steht ein reicher Gönner, ein Mäzen, ein Patron zur Verfügung, der gewillt ist, antiquarische, philologische oder sonstige "zweckfreie" Interessen zu fördern. Der vom Schicksal Benachteiligte hofft in dem Fall auf die Unterstützung derer, die seine Interessen teilen und die materielle Bedrängnis aus eigenem Erleben nachvollziehen können. Gelehrte bedürfen ferner auch insoweit einander, als in der Regel nicht alle für die Realisierung eines wissenschaftlichen Vorhabens benötigten Informationen, Schriften und Artefakte vor Ort vorhanden sind. Also begibt man sich auf Reisen, zieht in ferne Länder in der Hoffnung, dort Gleichgesinnte zu treffen, die im Besitz der erstrebten ideellen Güter sind und dazu bereit, andere daran teilhaben zu lassen. ...
Dass die in den letzten Jahren stattfindende Ausweitung der Rechtsgeschichte(n) durch globale und transnationale Perspektiven gerade in der Völkerrechtsgeschichte auf besonders fruchtbaren Boden fällt, liegt auf der Hand. Denn Regulierung, Normierung und Legitimation überregionaler Beziehungen bieten sich wie kaum ein anderes Themenfeld für eine Horizonterweiterung über den Nationalstaat hinaus an. Aus einer vornehmlich europäischen Völkerrechtsgeschichte werden damit Völkerrechtsgeschichten in der Dialektik von lokalen und globalen Bezugspunkten. ...
Justiz ist nicht allein Sache der staatlichen Gerichtsbarkeit. Gegenwärtig rückt dies immer stärker ins Bewusstsein. Über internationale Wirtschaftsschiedsgerichte, islamische »Friedensrichter«, Sportschiedsgerichte oder justizähnliche Gremien an amerikanischen Universitäten, die über Fälle sexueller Gewalt entscheiden, kann man mittlerweile in den Tageszeitungen lesen. Justizmäßige Entscheidungsinstitutionen, in denen nichtstaatliche Akteure eine – im wahrsten Sinne des Wortes – entscheidende Rolle spielten, sind inzwischen auch in der Rechtsgeschichte ein beliebtes Thema. In der deutschen rechtshistorischen Forschung sind dies vor allem die Schwurgerichte, die Gewerbegerichte (bzw. ihre Vorläufer) und die Schiedsgerichte, bei anderen Spielarten, z.B. den vielfältigen Ausprägungen der Handelsgerichtsbarkeit, fehlt es noch an eingehenderen Untersuchungen – ganz zu schweigen von jenen spezialisierten und teilweise kurzlebigen paritätischen Gremien, in denen die sozialen und ökonomischen Konflikte des Interventions- und Sozialstaats austariert wurden. ...
"Ungerechtigkeit" und "Ungleichheit" waren zwei Schlüsselworte der nationalen wie internationalen Frauenbewegung im Hinblick auf die rechtliche Situation von Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ein von Stephan Meder und Christoph-Eric Mecke 2013 herausgegebener, ausgesprochen lesenswerter und sehr übersichtlich konzipierter Sammelband rückt nun ein bis dato in der Forschung eher vernachlässigtes Thema und Tätigkeitsfeld der Frauenbewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Mittelpunkt: das Familienrecht. Mit diesem Interesse stehen die beiden Herausgeber keinesfalls alleine da. Zwei weitere im selben Jahr erschienene Sammelbände, die ebenfalls sehr lohnende Lektüre bieten, lenken ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Familienrechts für Frauen. Die in Married Women and the Law zusammengestellten Aufsätze gehen der normativen und praktischen Bedeutung des für verheiratete Frauen in England und Nordamerika zentralen Rechtskonzepts der coverture vom Mittelalter bis zur "Flut von Reformen im späten 19. Jahrhundert" (4) auf den Grund. Unter coverture verstanden common law-Juristen die Idee, dass Frauen mit der Heirat ihre eigene rechtliche Identität verlören und von der ihres Mannes "bedeckt" (covered) würden. Daraus folgten hauptsächlich personen- und eigentumsrechtliche Einschränkungen für Ehefrauen. Sie verloren u.a. das Recht, Eigentum zu besitzen oder zu verwalten, Verträge einzugehen oder ohne ihren Ehemann eine Klage anzustrengen. Die Artikel in Gender Difference in European Legal Cultures weisen demgegenüber eine breitere thematische Vielfalt auf, was in der Fragestellung des Bandes begründet liegt. Im Fokus stehen hier "die rechtlichen Normen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen" (11). Es wird danach gefragt, "was die Funktion von Geschlecht in der Schaffung von Recht; und umgekehrt, was die Funktion von Recht in der Schaffung von Geschlecht" sei (11). Dabei geraten der europäische Subkontinent mit Ausnahme Russlands und der weitere Mittelmeerraum vom Mittelalter bis zur Neuzeit in den Blick. Die Fallbeispiele fallen zum Teil sehr unterschiedlich aus (u.a. jüdische Juristinnen, Abtreibung, Inter- und Transsexualität), ein Schwerpunkt zeigt sich aber im Bereich des Güterrechts. ...
Tamar Herzog arbeitet seit Jahren an einer Rechtsgeschichte der Praxis. In ihren Publikationen zur Strafrechtsgeschichte im frühneuzeitlichen Quito beschrieb sie das Funktionieren der Strafjustiz anhand zahlreicher Fallstudien und strich dabei die nicht-juristischen Faktoren als entscheidende Orientierung für die Entscheidungsfindung heraus (zuletzt in Upholding justice, 2004). In Defining Nations (2003) rekonstruierte sie das System der Bestimmung von Zugehörigkeit und ergo der Zuweisung von materiellen und immateriellen Ressourcen auf ähnliche Weise. Auch dort hat sie die komplexe Interaktion zwischen Normsetzung und -aneignung unterstrichen und damit die Rechtsgeschichten der Staatsangehörigkeit in imperialen Räumen neu akzentuiert. Das Besondere an ihren Arbeiten liegt nicht zuletzt darin, dass sie ihre Beobachtung stets in eine unaufgeregte Theorie des frühneuzeitlichen Rechts einordnet. Recht gibt für sie schlicht einen großen Teil der Regeln vor, in deren Horizont die Akteure handeln. Es sind nicht die einzigen, aber es sind wichtige Teile des normativen Universums. Die Spieler mögen sich – so ein in der Zusammenfassung benutztes Bild (264) – an diese Regeln halten, ihre eigenen Strategien im Umgang mit ihnen entwickeln oder sie schlicht missachten. Doch ganz unabhängig von diesen Regeln wird niemand sein Spiel treiben können. Der Zuschauer, der die Regeln kennt, kann das Ergebnis ebenfalls nicht vorhersagen. Er wird auch ratlos sein, wenn seine Mannschaft verliert. Aber er versteht das Spiel besser. Wer die Regeln nicht kennt, sieht nur Bewegung. In Frontiers of Possession bleibt Herzog dieser Methode treu. Sie schaut ins Archiv, auf den Einzelfall, von dort auf das Recht. Sie blickt von innen nach außen, kommt deswegen zu teilweise anderen Befunden als die Forschung und zeichnet damit ein klares – und zugleich komplexes – Bild. ...
Als Band zwei der neuen Reihe Religion and Law in Medieval and Muslim Societies (von der inzwischen schon mehrere Titel vorliegen) erschien dieser bemerkenswerte Band. Die Rolle der Juden im Recht des frühen Mittelalters ist natürlich schon mehrfach untersucht worden, doch ist man dankbar für einen Band, der die Forschung widerspiegelt und an vielen Punkten weiter voranbringt. Die einzelnen Beiträge sind in der Regel auch bibliographisch à jour, so dass dieser Sammelband durchaus auch die Eigenschaften eines Handbuchs aufweist. ...
Die Lektüre des Buchs beginnt mit dem Titel. Er ist offenbar bewusst vage gehalten. "Die Juristen", als Gattung oder Stand, als Denktypus, als wissenschaftliche Formation? Geht es um Juristen aller Herren und Länder? Und was bedeutet "kritische Geschichte" – ist eine unkritische denkbar? Handelt es sich um eine soziologische historische Studie zur Ausbreitung der Juristen und eine Analyse ihres Einflusses? "The Jurists" ist also ein anspruchsvolles Portal, hinter dem sich jedenfalls kein Juristenlexikon verbirgt. Treten wir also ein und sehen wir zunächst, welchen Ballast Gordley abwerfen musste, um sein Schiff flott zu bekommen. ...
Aussagen über den "Zustand" der Rechtsgeschichte in verschiedenen Ländern sind schwer zu gewinnen und zu gewichten. Akademische Fächer als reale Verbandspersönlichkeiten sind ohnehin eine luftige Konstruktion. Die Zahlen der Professuren in Relation zur Zahl der Universitäten, die Abschlussexamina der Juristenausbildung (mit oder ohne rechtshistorischen Anteil, mit oder ohne Bologna-Modell), die Zahl der Dissertationen, die Ausstattung der Bibliotheken und viele andere Daten lassen sich natürlich erheben. Aber schon die Ausgangspunkte sind unterschiedlich. In den meisten Ländern widmen sich die Rechtshistoriker nur ihrem Fach, während sie in Deutschland in der Lehre auch geltendes Recht vorzutragen und im Examen zu prüfen haben. ...