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Die vorliegende Arbeit hat den Versuch gemacht, die den Ausschüssen in der Sozialversicherung, speziell im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, zukommende zentrale Bedeutung aufzuzeigen. Viele wichtige Entscheidungen werden durch Ausschüsse getroffen, und zwar nicht nur durch besondere Ausschüsse LS.v. § 36 a SGB IV, sondern auch ganz maßgeblich durch Erledigungs- und Vorbereitungsausschüsse. Das Gesetz regelt Bildung und Tätigkeit von Ausschüssen bei den Sozialversicherungsträgern allerdings nur unvollständig. Abgesehen von der Vorschrift des § 36 a SGB IV enthält das SGB IV mit § 66 lediglich einige wenige Bestimmungen für den zahlenmäßig geringeren Teil der Ausschüsse, die Erledigungsausschüsse, die mit ihren Entscheidungen an die Stelle des jeweiligen Organs treten, während die Tätigkeit der Vorbereitungsausschüsse, die in der Praxis eine im doppelten Sinne "entscheidende" Rolle spielen, gesetzlich nicht geregelt ist. Die vom Schrifttum - soweit ersichtlich - nahezu einhellig vertretene Auffassung, die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen unterliege keinerlei Bestimmungen, insbesondere nicht den für die Erledigungsausschüsse geltenden gesetzlichen Regelungen, ist abzulehnen. Die Praxis zeigt nämlich, daß die Vorbereitungsausschüsse im Zusammenwirken mit der hauptamtlichen Verwaltung einen maßgeblichen Teil der Arbeit für die Organe "erledigen", indem sie beschlußreife Vorlagen entwickeln, die dann in aller Regel von den Organen ohne jegliche bzw. ohne größere Diskussion und Änderungen sanktioniert werden, so daß die Gefahr besteht, daß sich die Organe selbst vielfach nur noch als Ratifikationsorgan oder - krasser ausgedrückt - als "Abstimmungsmaschinerie" verstehen, sie aber zumindest als solche angesehen werden müssen. Die gängige - in der Rechtslehre und in der Praxis anzutreffende - Auffassung, wonach die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen quasi keinerlei Regelungen unterliegen soll, ist in ihrer Konsequenz aber umso unhaltbarer, als die Selbstverwaltungsorgane für ihre Arbeit demokratischer Legitimation bedürfen: ihre Entscheidungen müssen auf den Willen der Betroffenen, der Repräsentierten, zurückgeführt werden können. Die vorliegende Untersuchung hat aufgezeigt, daß die Organe umfassender demokratischer Legitimation bedürfen, was gleichermaßen für die Ausschüsse zu fordern ist. Der Gesetzgeber hat für die Erledigungsausschüsse Vorschriften (betreffend die Besetzung der Ausschüsse, die Öffentlichkeit von Ausschußsitzungen und - ansatzweise - die Festlegung übertragbarer Aufgaben) geschaffen, die im Grundsatz eine ausreichende Repräsentation des Willens der Betroffenen gewährleisten können. Für die Vorbereitungsausschüsse fehlt jegliche gesetzliche Regelung, so daß der Ruf nach dem Gesetzgeber naheläge. Andererseits sollten die Selbstverwaltungsträger im Hinblick auf das ihnen eingeräumte und ohnehin nur noch in Teilen verbliebene Selbstverwaltungsrecht möglichst geringen Einschränkungen - auch beim Einrichten und "Betreiben" von Ausschüssen - unterworfen werden, zumal die Ausschußarbeit wie auch die Zusammenarbeit zwischen Organen und Ausschüssen sowie der hauptamtlichen Verwaltung ohne größere Reibungen funktioniert. Damit stehen die Ausschüsse in einem Spannungsfeld von Selbstverwaltungsdemokratie und Verwaltungseffizienz. Die vorliegende Arbeit hat den Versuch gemacht, dieses Spannungsfeld aufzulösen. Die Erledigungsausschüsse unterliegen Schranken, die durch § 66 SGB IV gezogen werden. Die Regelungen des § 66 SGB IV bedürfen der Auslegung. Ergänzend können die überwiegend recht detaillierten kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen bei der Bestimmung der Grenzen der Tätigkeit von Erledigungsausschüssen herangezogen werden - auch wenn die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen nicht einschränkungslos auf die Sozialversicherungsträger entsprechend angewendet werden können. Auf die Vorbereitungsausschüsse sind mangels gesetzlicher Regelungen einige der für Erledigungsausschüsse geltenden Vorschriften für sinngemäß anwendbar zu erklären. Im übrigen können auch bezüglich der Vorbereitungsausschüsse verschiedene kommunalverfassungsrechtliche Regelungen zur Bestimmung der Grenzen der Tätigkeit herangezogen werden. Insbesondere folgende wesentliche Feststellungen sind hinsichtlich der Arbeit von Ausschüssen in der gesetzlichen Unfallversicherung zu treffen: - Ein Ausschuß hat aus mindestens 4 Personen zu bestehen. Eine Ausschußgröße von 2 Personen bei gleichzeitiger Teilnahme einer bzw. mehrerer anderer Personen (z.B. Geschäftsführer/Bedienstete des Versicherungsträgers) an den Sitzungen reicht nicht aus. - Vorbereitungsausschüsse können nur aus den Reihen der Organmitglieder bzw. deren Stellvertretern besetzt werden, d.h. für organfremde Personen ist als Ausschußmitglieder kein Raum. - Vorbereitungsausschüsse müssen gruppenparitätisch zusammengesetzt sein. - Gemeinsame Ausschüsse von Vorstand und Vertreterversammlung sind unzulässig, ebenso getrennte Ausschüsse beider Organe, die gemeinsam tagen und gemeinsame Beschlüsse fassen. Zulässig sind lediglich getrennte Ausschüsse, die gemeinsam tagen, aber getrennte Beschlüsse fassen. - Die Vorbereitungsausschüsse der Vertreterversammlung haben - wie auch deren Erledigungsausschüsse - grundsätzlich öffentlich zu tagen. - Den Vorbereitungsausschüssen können Aufgaben jeglicher Art zur Vorberatung übertragen werden. - Das jeweilige Mutterorgan hat ein Rückhol-, Nachprüfungs- und Weisungsrecht gegenüber den Ausschüssen. - Die Information der Organmitglieder und ihrer Stellvertreter muß möglichst umfassend sein, um einerseits eine reibungslose Arbeit zu gewährleisten und andererseits die Defizite im Bereich demokratischer Legitimation auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die Übersendung der Sitzungsprotokolle auch an die Stellvertreter der Organmitglieder. Diese Aufzählung von an die Ausschußarbeit zu stellenden Anforderungen macht deutlich, daß Ausschußarbeit - und in besonderem Maße die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen - nicht einfach als Tätigkeit nachgeordneter Gremien abgetan werden kann, die etwa im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts weitgehend frei gestaltet werden könnte. Insbesondere das Erfordemis demokratischer Legitimation verlangt das Einhalten bestimmter Spielregeln, wobei der Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen in diesem Zusammenhang wegen fehlender gesetzlicher Regelungen besondere Bedeutung zukommt und diesen Ausschüssen damit auch besondere Beachtung zu schenken ist. Im Sinne der Selbsterhaltung der Selbstverwaltung bedarf es daher einer Einschränkung der Selbstgestaltung, deren Grenzen die vorliegende Arbeit aufzuzeigen versucht hat.
Die Anzahl der per- und subtrochantären Frakturen des Femurs werden, wie viele Hochrechnungen voraussagen, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten dramatisch zunehmen. Ziel muss es sein diese Patienten, die meist höheren Alters sind, optimal zu versorgen. Wobei hier die Wiedererlangung der Mobilität im Vordergrund steht Zur Versorgung der per- und subtrochantären Femurfrakturen stehen verschiedene bewährte Osteosyntheseverfahren zur Verfügung. Seit 1992 ist der, bisher in der Literatur nur wenig beschriebene Classic-Nail, ein intramedulläres Hüftschraubensystem (lHMS), von Smith&Nephew auf dem Markt. Dieser Classic-Nail wurde in dieser Studie erstmals in modifizierter Form, mit der zusätzlichen Möglichkeit der distalen dynamischen Verriegelung, implantiert. In einer prospektiven Studie wurden die operativen Ergebnisse, sowie der weitere Verlauf der Behandlung und die Nachuntersuchungsergebnisse, innerhalb 6 Monate postoperativ, überprüft und mit den Ergebnissen des Original Classic-Nail, sowie den anderen intramedullären Hüftschraubensystemen verglichen. Allen 123 Patienten dieser Studie wurde zwischen dem 17.02.1994 und 30.09.1997 in der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie des Klinikums Darmstadt ein modifizierter Classic-Nail implantiert. Das durchschnittliche Alter betrug 73,4 Jahre, es waren 84 weibliche und 39 männliche Patienten. Postoperativ erfolgte bei 61 Patienten (49,6%) eine Nachuntersuchung nach durchschnittlich 67,2 Tagen (27-173 Tagen). Die postoperative Mobilität wurde, wie auch präoperativ, nach einem modifizierten Score nach Jensen erfasst und verglichen. Die Ergebnisse der allgemeinen Patientendaten sind mit denen der Literatur vergleichbar. Bei der Einteilung des Frakturtyps zeigt sich in unserem Krankengut keine 31-A1- Fraktur, da diese in unserem Hause prinzipiell mit DHS versorgt wurden. Die intraoperative Komplikationsrate (7,3%) liegt unter der in der Literatur für den Original Classic-Nail und für andere intramedulläre HOftschraubensysteme angegebenen Rate. Es fällt allerdings eine hohe Infektionsrate mit insgesamt 6,5% auf, die deutlich Ober den Zahlen der Literatur liegt. Ohne diese hohe Infektionsrate liegt die Anzahl der FrOh- und SpätkompUkationen im Bereich der für den Original Classic-Nail angegebenen Komplikationen und niedriger als die des Gamma Nagels. Insbesonders zeigt sich eine deutlich niedrigere Rate von Nagelrandfrakturen. Die Krankenhausletalität betrug 10,6%, bei der Nachuntersuchung waren wieder 55,7% der Patienten in ihrer präoperativen Mobilitätsstufe, während sich 36,1 % um eine Stufe und 8,2% um zwei Stufen verschlechtert hatten. Insgesamt 54,1 % der nachuntersuchten Patienten gaben einen erst posttraumatisch aufgetretenen Schmerz an. Bei der Prüfung auf signifikante Abhängigkeiten wurden Abhängigkeiten (p<O,05) zwischen dem Alter der Patienten und der postoperativen Letalität, wie auch der prä- und postoperativen Mobilitätsstufe, gesehen. Ebenso zeigten sich signifikante Abhängigkeiten zwischen der Art der Reposition (offen, geschlossen) und dem Blutverlust. Gleiches gilt auch für das Aufbohren der Markhöhle und dem Blutverlust. Wichtig erscheint noch eine signifikante Abhängigkeit zwischen der Dynamisierungsstrecke des Nagels und der Beinlängenverkürzung. Insgesamt zeigt sich, das der modifizierte Classic-Nail ein sicheres und komplikationsarmes Implantat ist Die Komplikationsraten, besonders intraoperativ, liegen unter denen des Gamma Nagels. Allerdings konnte in dieser Studie nicht nachgewiesen werden, ob die Dynamisierungsmöglichkeit dieses Nagels zu einer Verringerung der Nagelrandbrüche gegenüber dem Original Classic-Nail führt oder nicht. Dies müssten noch größere Studien klären.
Ziel aller medizinischen und naturwissenschaftlichen Forschung seit Beginn der Ära der Operationen am offenen Herzen unter Einbeziehung der Herz-Lungen-Maschine ist die Untersuchung ihrer Pathogenität auf den menschlichen Körper. Den schädigenden Einfluss der extrakorporalen Zirkulation zu limitieren und damit die Induktion gerinnungsaktiver Substanzen so gering wie möglich zu halten ist eine der vordringlichen Ziele im Rahmen dieser Forschung. Die vorliegende Studie mit sechsundsiebzig eingeschlossenen Patienten hatte das Ziel, unter doppelblind - randomisierten - Bedingungen zu klären, ob beschichtete extrakorporale Kreisläufe wie das SMA - System der Firma COBE® insbesondere im Hinblick auf Drainageblutverlust, Substitutionsparameter und spezielle Gerinnungsparameter fiir den herzchirurgischen Patienten Vorteile bieten. Durchgängig ist bei den analysierten Parametern wie Blutverlust, Substitution von Erythrozytenkonzentraten und FFP' s, Nachbeatmungszeit, Intensivaufenthalt, Thrombozyten, Thrombozytenfunktion, Prothrombinfragmente F1+2, D - Dimer, und Antithrombin III ein Trend pro SMA zu erkennen, welcher allerdings insgesamt nicht signifikant ausflUlt. Positiv ist dabei zu erwähnen, dass das hier untersuchte SMA - System für den Patienten ein sicher eiuzusetzender extrakorporaler Kreislauf ist, welcher im Vergleich zum Standardsystem keinerlei Nachteile bietet. Die Gesamtheit der Werte gibt aber keine Veranlassung unter Routinebedingungen Kreisläufe mit SMA - Kopolymerbeschichtung herkömmlichen Standardsystemen vorzuziehen, da sie filr den Patienten mit keinem spürbaren klinischen Vorteil verbunden, derzeit aber noch ungleich teurer als das sonst verwendete vergleichbaren Standardsystem sind. Es ist somit noch ein weiter Weg zu wirklich biokompatiblen Oberflächen, welcher über verschiedenste Ansatzpunkte beschritten werden kann und noch sehr viel Forschung, Arbeit und Mühen fordern wird. Die Kopolymerbeschichtung extrakorporaler Oberflächen wie bei SMA kann in dieser Forschung entweder mit Verbesserungen weiterentwickelt und kombiniert werden, oder zugunsten vielversprechender anderweitiger Methoden wieder verlassen werden.
Einleitung: Die Wiederverwendung resterilisierter PTCA Ballonkatheter wird in Herzzentren weltweit in steigendem Maße durchgeführt, obwohl die Ballonkatheter vom Hersteller nur zum Einmalgebrauch zugelassen sind. Methoden: Diese prospektive in vitro Studie untersucht die Qualität von PTCA Ballonkathetern nach dreimaliger Resterilisation. Vierzig PTCA Ballonkatheter zweier unterschiedlicher Hersteller (mit den jeweiligen Nominaldiametern von 1,5 mm und 3,0 mm) wurden ausgewählt. In enger Zusammenarbeit mit dem Kunststoffzentrum in Leipzig haben wir die mechanischen Parameter wie den Berstdruck, den Nominaldiameter, das Durchtrittsprofil (crossing profile) und die Ballonoberfläche untersucht. Ergebnisse: Das Durchtrittsprofil steigt um 22,5% bis 39,2% (± 4,69% bis ± 19%), ohne zusätzliche Schädigung der Ballonoberfläche nach wiederholter Resterilisation. Der Nominaldiameter steigt oder fallt mit einem Maximum von 47% (n=I). Bei den 1,5 mm grossen Ballonkathetern bleibt der Berstdruck oberhalb des Berstdruckwertes der Hersteller, wobei es bei den 3,0 mm grossen Ballonkathetern zu einem Absinken des Berstdrucks um 40% (n=l) bis 50% (n=l) kommt. Schlussfolgerung: Unsere Ergebnisse zeigen bei beiden untersuchten Ballonkathetern im Verlauf einen Rückgang der Qualitätsparameter bei bis zu dreimaliger Resterilisation. Trotzdem können die therapeutischen Kurz- und Langzeiterfolge des Einsatzes resterilisierter PTCA Ballonkatheter nur in einer randomisierten klinischen Studie untersucht und interpretiert werden. Durch unsere Studie wurde jedoch dafiir die mechanisch-physikalische Grundlage geliefert.
Immortalisierte HaCaT Keratinozyten sind im Gegensatz zu primären epidermalen Keratinozyten in der Lage, nach Exposition durch UV A Licht den hauptsächlichen Angiogenesefaktor der Haut, den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor VEGF/VPF, überzuexprimieren. Da VEGFNPF nicht nur angiogene Eigenschaften entfaltet, sondern auch den malignen Phänotyp von Tumorzellen verstärken kann, war es das Ziel der Arbeit, die molekularen Mechanismen der UV A-vermittelten VEGF/VPF Genexpression in HaCaT Zellen zu bestimmen, welche als präneoplastische Zelllinie in einem frühen Stadium der Transformierung dienten. Zusammenfassend konnten diese Untersuchungen eine AP-2 Transaktivierung als einen wesentlichen Mechanismus der UV A-induzierten VEGF/VPF Gentranskription in HaCaT Zellen identifizieren. Als funktionell wichtiges Reaktionselement wurde eine GC-reiche Region in unmittelbarer Nähe zum TranSkriptionsstart (bp -88/-70) ausgemacht. Ein kritischer Nukleotidaustausch innerhalb dieser Sequenz verhindert die UVA-induzierte VEGFNPF Gentranskription. Damit untermauern diese Befunde die zentrale Rolle von AP-2 Transkripiionsfaktor in der UVA-vermittelten Genexpression in immortalisierten HaCaT Keratinozyten. Der hemmende Einfluß potenter Singulett-Sauerstoff Quencher legt den Schluß nahe, dass die UVA-induzierte AP-2 Aktivierung an den VEGFNPF Promotor über die Generierung von Singulett-Sauerstoff vermittelt wird. Zusätzlich zeigen die vorgestellten Daten zum ersten Mal, dass den MKK1I2 und den nachgeschalteten p42/p44 MAP Kinasen in der UVA-vermittelten AP-2 Aktivierung eine besondere Bedeutung zukommt. Die gewonnenen Daten deuten auf einen potentiellen Mechanismus hin, durch den prämaligne Keratinozyten durch wiederholte UVA-induzierte VEGFNPF Expression möglicherweise einen malignen Phänotyp annehmen könnten.
Die BCR-ABL positive akute lymphatische Leukämie ist die prognostisch ungünstigste Form aller akuten lymphatischen Leukämien. Pathogenetisch verantwortlich ist die reziproke Translokation zwischen den langen Armen der Chromosome 22 und 9. Das entstehende BCR-ABL-Fusionsprodukt führt durch eine Aktivierung verschiedener Signaltransduktionskaskaden zur Proliferation und Unterdrückung der Apoptose. STI571 ist ein Inhibitor der ABL-Tyrosinkinase mit der chemischen Struktur eines 2-Phenylaminopyrimidins. In der vorliegenden Arbeit wurden die Einflüsse von STI571 auf BCR-ABL positive Zelllinien und primäre Ph+ALL-Blasten untersucht. Ziel der Arbeit war es unter anderem zu untersuchen, ob STI571 auch in einer Purging Situation zur Reduktion von leukämischen Blasten führt. STI571 beweist sich als ein potenter und spezifischer Inhibitor der ABL-Tyrosin-Kinase, unter dessen Wirkung es zu einer deutlichen Inhibition des Wachstums von Ph+ Zelllinien kommt, die durch eine Reduktion der Zellproliferation und eine Zunahme der Apoptose zu erklären ist. Trotz der potenten Inhibition des BCR-ABL-Proteins und der daraus resultierenden Wachstumsinhibition ist unter der Wirkung von STI571 keine komplette Eradikation von Ph+ Zeillinien zu beobachten. Dieses Phänomen ist angesichts der kurzen Kultivierungsdauer nicht durch die Selektion eines resistenten Klons zu erklären. Im Rahmen eines "in vitro Purging Versuches" erweist sich STI als ein potenter Inhibitor von primären unreifen Ph+ALL-Blasten. Trotz der spezifischen Wirkung von STI sind aber auch in den Kulturen primärer ALL-Blasten zu jedem Zeitpunkt residuelle Ph+ Zellen mittels einer hochsensitiven "nested"-PCR nachweisbar. Zur weiteren Reduktion der Ph+ ALL Blasten erscheint eine Kombination der Wirkung von STI571 mit anderen spezifischen Protein Inhibitoren wie zum Beispiel AG 490 oder Lonafarnib ein pathophysiologisch begründeter Ansatzpunkt. Da STI571 eine inhibierende Wirkung auf den Stammzellfaktorrezeptor c-kit aufweist, wurde eine mögliche Inhibition von hämatopoetischen Progenitor-Zellen untersucht. In CFU-GM-Kulturen und LTCIC-Kulturen ließ sich aber kein signifikanter Effekt auf die Viabilität und Proliferation von normalen hämatopoetischen Progenitorzellen beobachten.
Den Auftakt des theoretischen Teils der Dissertation bildet eine Einführung zu pädagogischen Handlungsfeldem der Gesundheitsbildung in Kapitel 1, welche die Begriffe Gesundheit, Krankheit, Heilung und Lebenskraft definiert, deren Kontextabhängigkeit erläutert sowie subjektive Konzepte von Gesundheit und Krankheit aufzeigt. In Folge werden Erhebungs- und Analysemethoden für subjektive Gesundheitbvorstellungen besprochen, das Phänomen Gesunderhaltung und Wohlbefinden in seiner Prozesshaftigkelt dargestellt und mit der Forderung nach lebenslanger Lernleistung verknopft. Der Orientierung auf den Zustand der Gesundheit als selbstständig besetztem positiver Begriff in der Forschung widmet sich Kapitel 2 mit der Präsentation des salutogenetischen Modells Aaron Antonovskys, dessen Theorie des Gesundheitskontinuums in seinen vier zentralen Einflussgsgrößen - Stressoren - Bewältigung - Widerstandsressourcen - Kohärenzgefühl- untersucht und weitergeführt wird, dokumentiert in weiterentwickelten Gesundheitstheorien. Ebenfalls zieht die Arbeit Vergleiche zu Ergebnissen und Grundlagentheorien der Stressfoschung, wie z.B. zum transaktionalen Stressmodell und zum interaktionistischen Anforderungs-Ressourcen-Modell. Die Prozesse des Aufkommens und Bewältigens von gesundheitsbeeinträchtigendem Stresss werden in Kapitel 3 erläutert und mit der Idee einer ressoucenorientierten, kompetenzfördernden und ganzheitlich anwendungspraktischen Gesundheitsbildung beantwortet. Unter Berücksichtigung universalistisch-normativer gesundheitspolitischer Konzepte, wie dem Primary Health Care (PHC) Konzept der World Health Organisation (WHO), entfaltet sich im 4. Kapitel ein Modell einer integrativen Gesundheitsbildung, welche sich deutlich gegenüber der traditionellen Gesundheitserziehung absetzt. Demografische und medizinsoziobiogische Daten erläutem die sozioökonomische Ausgangslage für aktuelle staatliche Gesundheitsprogramme und Krankheitskostenrelationen. Neben den politischen wie institutionell-organisatorischen Ansatzpunkten weist die Dissertation auf das notwendige private Engagement zur Förderung des persönlichen Gesundheitsbewusstseins hin. Die Einsatzgebiete Prävention und Gesundheitsfürsorge werden vorgestellt und kritisch hinterfragt, indem auch "Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheitsbildung" angeführt werden können, wenn die Gesellschaft im Sinne einer gefährlichen Fixierung auf den Zustand von Vitalität und Fitness das Produkt Gesundheit als eine Art einforderbare Ware ansieht. Die Schattenseite des Gesundheitsmarktes aufgrund rein wirtschaftlicher Interessen findet Erwähnung, und dle Grenzen einer oft schonungslosen persönlichkeitsverletzenden Aufklärung werden betont. Die Dissertation formuliert die Vorstellung einer achtsamen und im Sinne einer Anwaltschaft handelnden Gesundheittsbildung und bindet diese an polare Lebensprinzipien des Menschen unter Zuhilfenahme kybernetischer Konzepte sowie der Begrifflichkeit der Autopoiesis. Es schließt sich im 4. Kapitel die Frage nach methodisch-didaktischen Konsequenzen einer integrativen Gesundheitsbildung an, welche anhand eines kommunikativen Erziehungsbegriffes veschiedene Lebensfelder der Adressaten erreichen möchte, exemplarisch verdeutlicht an den Angeboten des Rahmenplans Gesundheit der Volkshochschulen. Gesundheitspädagogik als Aufgabe der Erwachsenenbildung wird erörtert und mit der Forderung nach Professionalisierung der Gesundheitsberufe ausgeführt. Hierzu finden sich im 5. Kapitel weitere Anknüpfungspunkte der Bereiche Bildung und Therapie, besprochen auf der Basis der systemischen Betrachtung des Menschen und verbunden mit Erkenntnissen der Gruppentherapie- und Wirkfaktorenforschung. Das 6. Kapitel widmet sich dem Medium Musik und kompetenzerweiternden Methoden in der musikorientierten Psyochtherapie und beleuchtet die mögilche Transferfähigkeit bedeutsamer erlebter Momente in die gesundheitsbezogene Alltagswirklichkeit der Klienten. Somit bereiten gesundheitstheoretische Perspektiven und gruppentherapeutische integrative Forschungskonzepte den Boden für die wissenschaftliche Untersuchung der Prozesse in der gesundheitsbildnerischen psychotherapeutischen Kleingruppe des Forschungsprojektes "Stimme und Musik in der Psychotherapie'' (StimMusTher), welches an der Medizinischen Pgychologie der Psychosomatischen Universitätsklinik Heidelberg ab dem Jahr 1997 initiiert wurde. Die Phasen des empirischen Forschungsprojektes werden präzise durch unterschiedliche qualitative wie quantitative Erhebungsinstrumente und Auswertungsmethoden dokumentiert, einzelne Fallschilderungen und Klientenverläufe ausführlich veranschaulicht und Zielformulierungen und Ergebniswerte mithilfe klinischer Dia- und Prognosen berichtet Das 7. Kapitel stellt im Besonderen die Wirksamkeit therapierelevanter Erfahrungen und die Bedeutung musikbezogener Erkenntnisprozesse vor, welche im 8. Kapitel durch die Erläuterung des multimodalen Therapieangebots verdeutlicht und durch die Prozessbeschreibung und Darstellung der eigenen Forschungsperspektive evaluiert werden. Mitteils des pädagogischen Vorgehens des Ermutigens und Befähigens - dem Konzept des Empowerment und der Ressourcenorientierung -zeichnet sich am Beispiel einer Kurzzeit-Therapiegruppe eine persönlichkeitsgestaltende Gesundheitsbildung ab, welche im 9. Kapitel durch die Einzelfalldarstellungen und detaillierten Datenauswertungen belegt wird. Abschließend werden die unterschiedlichen Forschungsperspektiven des Projektes, die Fallschilderungen und Verlaufsprogramme im Sinne des vorgestellten salutogenetischen Konzepts Antonovskys forschungspraktisch verknüpft und anhand der vier Einflussgrößen ausgewertet. Die Dissertation schließt mit einem forschungspraktischen Fazit und einem internationalen gesundheitspolischen Ausblick des 10 Kapitels im Sinne der grundlegenden Erklärung der WHO.
Die Hämophilie A und B, die häufigsten plasmatischen Gerinnungsstörungen, beruhen auf dem Defekt des Gerinnungsfaktors VIII bzw. IX. Eine Ausbildung von FVIII- bzw. FIX neutralisierenden Antikörpern (Inhibitoren) ist heute die bedeutendste und schwerwiegendste Nebenwirkung bei der Behandlung der Patienten mit FVIII/FIX-Präparaten. Ungefähr 25-30% der schwer erkrankten Hämophilie A-Patienten (FVIII-Aktivität < 1%) entwickeln Inhibitoren. Bei der Hämophilie B sind nur ca. 1-3% der Patienten von Inhibitoren betroffen. Ziel der Arbeit war es, die Einflußfaktoren der Inhibitorentwicklung zu ermitteln und mit anderen Studien zu vergleichen. Die für die Substitutionstherapie eingesetzten FVIII-Präparate werden entweder aus Spenderplasma gewonnen oder gentechnisch (rekombinant) hergestellt und durch verschiedene Verfahren virusinaktiviert. Eine Charakterisierung der Präparate zeigte leichte, aber unerhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Chargen desselben Präparates. Unter Verwendung der FVIII-/FIX-Präparate wurde die Inhibitorwirkung qualitativ und quantitativ nachgewiesen. Es wurde der Verlauf von Inhibitoren zum Schweregrad der Hämophilie, zur Art der verabreichten Präparate, zu der substitutierten Menge- auch bezogen auf das Körpergewicht- und zur Substitutionsfrequenz korreliert. Es konnte gezeigt werden, daß der Mutationstyp, die Dosierung und das Alter der Erstbehandlung die Inhibitorbildung beeinflussen können. Die Intron 22-Inversion verursacht in den meisten Fällen eine schwere Hämophilie A, und dabei werden auch am häufigsten Inhibitoren gebildet. Bei der Hämophilie B verursachen ausschließlich die große Deletion und Nonsensemutationen die Inhibitorentwicklung. Bei einem Vergleich der Inhibitorinzidenzen von r- und pdFVIII-Präparaten konnte kein signifikanter Unterschied gefunden werden, wie auch andere Studien zeigten. Eine Ausnahme stellt eine erst kürzlich vorgetragene retrospektive Studie aus Frankreich dar (Rothschild 2003). Durch Epitopemapping mit rekombinanten FVIII-Fragmenten konnten bestimmte Domänen des Proteines als ,,targetU der neutralisierenden und nicht-neutralisierenden Antikörper identifiziert werden. Auf der schweren Kette des FVIII-Proteines waren die Antikörper gegen die A2- und die Alal-Domänen gerichtet. Auf der leichten Kette waren die Antikörper gegen die C2-, a3A3- und C1-Domänen gerichtet. Zudem konnte gezeigt werden, dass inhibitorische und nicht-inhibitorische Antikörper vorwiegend gegen die schwere Kette (HC) des FVIII-Proteines gerichtet waren. 77 % der untersuchten Patienten zeigten eine Intron 22-Inversion. Dies verdeutlicht, daß diese Mutation einen hohen Risikofaktor hinsichtlich Inhibitor- und Antikörperbildung darstellt.
GPCRs and ligand-gated ion channels mediate a great variety of physiological effects within the human brain and periphery. The search for selective ligands at these target sites as pharmacological tools or new drug candidates is of great interest. With increasing knowledge of the great diversity of some receptor families, compounds formerly considered to be selective, turned out to be non-selective with regard to recently identified subtypes, splice variants or additional receptor subunits. This work provides SAR studies by means of radioligand binding experiments at serotonergic h5-HT3A and h5-HT4(b) receptors, histamine hH1 receptors and muscarinic hM1-5 receptors. ...