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Für die vorliegende Arbeit wurden in einem Beobachtungszeitraum von 1994 bis 2003 insgesamt 51 Patienten untersucht, bei denen eine arthroskopische subacromiale Dekompression durchgeführt wurde. Es handelte sich hier um 30 Männer sowie 21 Frauen. Das Durchschnittsalter der Patienten betrug 52,8 Jahre. Das Durchschnittsalter bei Nachuntersuchung des Patientenkollektives lag bei 54,7 Jahren. Das „Follow up“ betrug durchschnittlich 48 Monate, in 50 % der Fälle wurde die führende Hand operiert, in 40,74 % der Fälle wurde die nicht führende Hand operiert. Aufgenommen in die Studie wurden lediglich Patienten mit einem Impingementsyndrom Grad I oder Grad II, alle Patienten wurden mit einer SAD-Technik operiert. Es erfolgte ein Debridement und eine Teilsynovektomie, ein selektives Weichteildebridement (arthrosko-pisches Kapselrelease) mit einer teilweisen Durchtrennung des Ligamentum coracoacromiale sowie einer Bursektomie subacromialis und einer zum Teil durchgeführten modifizierten Acromioplastik nach Neer. Die Untersuchung wurde retrospektiv durchgeführt und im Jahre 2003 abgeschlossen. Es wurden die subjektive Patientenzufriedenheit, das Bewegungsausmaß im prä- und postoperativen Vergleich im Rahmen des Constant-Murley-Scores erfasst, die Berufstätigkeit, die Händigkeit des Patienten im Vergleich zur operierten Seite, die postoperative Komplikationsrate im Vergleich zu den Ergebnissen des Constant-Murley-Scores sowie im Vergleich zu den prä- und postoperativ erfassten Röntgenbefunden im Standard-Röntgenverfahren des betroffenen Schultergelenkes. Die Mehrzahl der Fälle 61,29 % zeigten postoperativ ein sehr gutes Bewertungsergebnis. Nur bei 12,9 % der Patienten fand sich eine postoperativ schlechte Bewertung bzw. ein postoperativ schlechtes Ergebnis. Als wesentlicher Baustein der Untersuchung wurde hier der Constant-Murley-Score zugrunde gelegt. Es fand sich, wie in anderen Studien auch, dass je höher der präoperativ erfasste Constant-Murley-Score gelegen war, desto besser das postoperative Ergebnis erschien. Das hier untersuchte Patientenkollektiv hat gezeigt, dass die Schulterarthroskopie bei Patienten mit einem Impingementsyndrom Grad I oder II sehr gute bis gute Operationsergebnisse erzielen kann. Es konnte hier gezeigt werden, dass der Constant-Murley-Score einen hervorragenden Parameter darstellt zur Erfassung der prä- und postoperativen objektiven und subjektiven Ergebnisse. Die weiter im Rahmen dieser Studie erhobenen Parameter zeigten, dass auch andere Faktoren bei der Zufriedenheit des Patienten eine Rolle spielten, hier muß insbesondere die Geschlechterverteilung als Parameter erwähnen, sowie den radiologischen Befund. Besonders hervorzuheben ist, dass nach einer postoperativen Erholungszeit von 3 bis 6 Monaten das erhobene Ergebnis nicht mehr verändert wird, so dass 6 Monate postoperativ der Zeitpunkt für die Entscheidung zu einer Revisionsoperation zu setzen ist. Abschließend wird in dieser Studie bestätigt, dass die arthroskopische subacromiale Dekompression eine hervorragende operative Technik ist, bei der der Großteil der Patienten mit einem sehr guten bis guten Ergebnis auch über einen langen Zeitraum nach zu untersuchen ist. Ein kritischer Punkt bei der präoperativen Planung ist die sorgfältige Indikationsstellung , um postoperativ schlechte Ergebnisse primär vermeiden zu können, eine Entscheidung zur Revision, sei es eine offene Acromioplastik bzw. SAD-Technik , sollte nach 6 Monaten postoperativ gestellt werden.
Reaktive Sauerstoffspezies (ROS) sind von großer Bedeutung für die Regulation des vaskulären Tonus und die intrazelluläre Signaltransduktion. Die ROS-produzierenden Enzyme der Gefäßwand sind bisher nur unzureichend charakterisiert. Wir untersuchten, ob eine ähnliche NADPH Oxidase wie in Leukozyten, mit den Untereinheiten p22phox und gp91phox auch in den Endothel- und glatten Muskelzellen der Gefäßwand existiert. Phorbol 12-myristate 13-acetat (PMA) aktiviert die leukozytäre NADPH Oxidase und steigert in endothelintakten Aortenringen die ROS-Produktion. PMA steigert auch die Radikalproduktion in Endothelzellen (EC); jedoch nicht in glatten Muskelzellen (SMC) und denudierten Aortenringen. ECs und SMCs exprimieren p22phox, während gp91phox nur in ECs nachgewiesen werden konnte. Mox1, ein Homolog von gp91phox konnte im Gegensatz dazu nur in SMCs und nicht in ECs gefunden werden. Die funktionelle Relevanz von gp91phox wurde mittels vergleichender Experimente mit Aorten-Segmenten von Wildtyp-, gp91phox-/--und eNOS-/--Mäusen analysiert. Die PMA-induzierte ROS-Produktion der Aortenring von Wildtyp und eNOS-/--Mäusen war ähnlich stark, während sie in den Aortenringen von gp91phox-/--Mäusen ausblieb. Der Radikalfänger Tiron verstärkte die endothelabhängige Relaxation in Aortensegmenten von Wildtyp-, jedoch nicht von gp91phox-/--Mäusen. Unsere Daten zeigen, dass ECs, ähnlich wie Leukozyten, eine gp91phox enthaltende NADPH Oxidase exprimieren. Dieses Enzym ist eine Hauptquelle arterieller ROS und beeinflusst die Bioverfügbarkeit von endothelialem NO.
Die aus dem LZ-EKG bestimmbare HRT ist eine relativ neue, viel versprechende Methode zur Detektierung von Patienten mit einem erhöhten Risiko für arrhythmische Ereignisse. Die HRT konnte in den letzten Jahren als Risikomarker bei Überlebenden eines Myokardinfarktes etabliert werden und beschreibt Fluktuationen des Sinusrhythmus nach spontan einfallenden VES. Die Einführung dieses Risikomarkers erfolgte an zwei großen Populationen (MPIP und EMIAT), die Patienten in der frühen Postinfarktsituation einschlossen [67]. Dabei zeigte sich in der univariaten Analyse, dass die HRT allen anderen Risikomarkern aus dem LZ-EKG überlegen war. Dies konnte Ghuran et al in einer Untersuchung an den Patienten aus dem ATRAMI-Pool bestätigen [21]. Aber nicht nur an Patienten mit einer KHK mit stattgehabten Myokardinfarkt, sondern auch an Patienten mit einer Herzinsuffizienz und idiopathischen DCM konnte der gute prädiktive Wert der HRT nachgewiesen werden, was für eine mögliche breitere klinische Anwendung dieses Risikoparameters spricht [22, 38]. Die vorliegende Arbeit untersuchte den TO und den TS der HRT sowie die Zeitbereichsparameter SDNN und rMSSD der HRV an 27 Patienten, die sich wegen symptomatischer VES vorstellten, sowohl unter als auch ohne Therapie mit Sotalol. Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass der TS mit anderen Risikomarkern des autonomen Nervensystems, hier die Zeitbereichsparameter der HRV, korreliert, nicht jedoch der TO der HRT. Diese Korrelation der HRT mit der HRV konnte auch in anderen Studien nachgewiesen werden. Für das pathophysiologische Verständnis der HRT bedeutet diese Korrelation, dass sie nicht nur die BRS, also die vagale Reflexaktivierbarkeit des Herzens, reflektiert, wie es weithin angenommen wird, sondern wie die HRV auch, mutmaßlich den basalen autonomen Tonus illustriert [26]. Weiter konnten wir feststellen, dass die HRT auch dann valide aus dem 24h- LZ-EKG bestimmbar ist, wenn die Patienten gehäufte ventrikuläre Arrhythmien bieten, d.h., dass es keine Beziehung zwischen der Validität der HRT-Bestimmung und der Anzahl der VES gibt. Dieser Sachverhalt stellt einen möglichen Vorteil gegenüber der HRV dar, die bei gehäuft auftretenden VES nicht präzise bestimmbar ist. Für antiarrhythmisch behandelte Patienten konnten wir eine Unabhängigkeit der Bestimmung der HRT von der medikamentösen Therapie mit Sotalol zeigen. Durch die Anwendung von Sotalol konnte erwartungsgemäß eine Reduktion der Anzahl der VES nachgewiesen werden. Die HRT kann also auch unter einer Therapie mit diesem Klasse II- und III-Antiarrhythmikum valide aus dem LZ-EKG bestimmt werden. Eine signifikante Verbesserung der HRT unter der Sotalol-Therapie, wie Hohnloser et al sie für die HRV finden und Lin et al für die HRT an Atenolol therapierten Patienten mit einer Herzinsuffizienz zeigen konnten, war in unserer Untersuchung nicht nachzuweisen [28, 40]. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die HRT sowohl methodologisch als auch hinsichtlich ihres prädiktiven Wertes prospektiv bei ausreichend großen Patientenkollektiven weitergehend untersucht werden sollte, um diese Methode gegebenenfalls in der klinischen Routinediagnostik etablieren zu können. Und das gerade deshalb, weil sie eine kostengünstige, nicht invasive Möglichkeit darstellt, die diagnostische Erfassung von Patienten mit einem niedrigen Risikoprofil, die keine prophylaktische Therapie benötigen, und Hochrisikopatienten, die durch das übliche diagnostische Netz fallen, z. B. solche mit einer erhaltenen LVEF, zu erleichtern.
Die Umstellung der Abrechnung unfallchirurgischer Patienten von der Bundespflegesatzordnung (BPflV) auf die von Diagnosis Related Groups (DRG) abhängige Vergütung stellt die Akutkrankenhäuser, die im Wesentlichen die Versorgung der Schwerstverletzten sicherstellen, vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Die Diskrepanz zwischen tatsächlichen Aufwendungen des Krankenhauses an Lohn- und Sachkosten zur Behandlung der Leicht- sowie Schwerverletzten und der Vergütung nach den German Diagnosis Related Groups (G-DRG) wird zur Existenzfrage der unfallchirurgischen Kliniken in Deutschland. Die vorliegende Arbeit will klären, wie hoch die finanziellen Aufwendungen sind, um in einem Haus der Maximalversorgung Patienten zu behandeln, die im Rahmen ihrer unfallchirurgischen Notfallbehandlung über den Schockraum aufgenommen werden. Es wurde berechnet, ob die ermittelten reellen Kosten sich durch die erhaltenen Erstattungen, bis zum 31.12. 2003 auf Grundlage des Krankenhauspflegesatzes und durch das zum 01.01.2004 eingeführte DRG-Vergütungssystem, decken lassen. Falls dies nicht der Fall ist, gilt darzustellen, in welchem Rahmen sich die Über- bzw. Unterdeckung bewegt und ob ein alternatives Vergütungssystem die entstandenen Kosten besser abbilden könnte. Für die vorliegende Arbeit wurden im Routineablauf des Schockraums der Universitätsklinik Frankfurt/Main im Zeitraum vom 01.09.2002 bis 31.08.2003 420 Erwachsene mit unterschiedlichen Verletzungsmustern prospektiv erfasst. Die Dokumentation erfolgte mittels des PC gestützten Online Dokumentationsprogramms Traumawatch ®. Aufgrund der Verletzungsmuster wurde bei allen Schockraumpatienten der Injury Severity Score (ISS) bestimmt und 5 Untergruppen gebildet (Gr.1 ISS < 9, Gr.2 ISS >= 9 < 16, Gr.3 ISS >= 16 < 25, Gr.4 ISS >= 25 < 41, Gr.5 ISS >= 41). Stichprobenartig wurden jeder Gruppe 10 Patienten entnommen und der Kostenkalkulation zugeführt. Zur Ermittlung der gesamten Personal- und Sachkosten, die durch die stationäre Behandlung der 50 Patienten entstanden, wurden Daten des Operativen Controllings der Universitätsklinik Frankfurt verwendet. Diese Berechnungen wurden den Erstattungen durch die BPflV und durch G-DRG gegenüber gestellt. Es ergab sich für die berechneten Schockraumpatienten bei einem mittleren ISS von 22,6 eine durchschnittliche Vergütung nach G-DRG von 14.557 Euro gegenüber Aufwendungen in Höhe von 19.010 Euro, welches einem Verlust von durchschnittlich 4.453 Euro pro Patient entspräche. Für die Klinik errechnete sich ein Gesamtverlust von ca. 1,5 Millionen Euro im Jahr für die Versorgung von 420 Patienten, die über den Schockraum aufgenommen wurden. Die Gegenüberstellung der Kosten und der Verletzungsschwere nach ISS-Klassifikation ergab einen Durchschnittswert von 1.300 Euro pro ISS-Punkt mit einer Korrelation von 0,98. Eine Vergütung in Abhängigkeit des ISS hätte Vorteile gegenüber der starren Einteilung in DRG-Gruppen, insbesondere der „Polytrauma DRGs“. Das bisher notwendige und zum Teil komplexe „Groupen“ der Patienten in eine Haupt- und Nebendiagnose würde entfallen. Als Grundlage der Vergütung wäre die international anerkannte, genau definierte und einfache Erfassung der Verletzungsschwere mittels ISS geeignet.
Aufgrund der immensen Bedeutung der Prävention von Infektionskrankheiten und nicht-infektionsbedingten Problemen bei jährlich mehreren Millionen in tropische und subtropische Regionen reisenden deutschen Passagieren sowie des derzeit nur fragmentarischen Bildes von der Qualität der reisemedizinischen Beratung in Deutschland widmete sich diese Datenerhebung der Feststellung der Vollständigkeit und in Teilen der Korrektheit der Empfehlungen zu präventiven Maßnahmen. Die Untersuchung hatte zum Ziel, die Inanspruchnahme einer Beratung bei verschiedenen Beratungsstellen zu eruieren und diese mit erfassten Personen- und Reisedatenmerkmalen in Beziehung zu setzen. Weiterhin wurden die reisemedizinische Beratung in Deutschland auf Schwachstellen hin überprüft und die Empfehlungen der Hausärzte mit denen der nicht-hausärztlichen professionellen Berater (Apotheken, Tropeninstitute, Gesundheitsämter und die Flughafenklinik Frankfurt am Main) verglichen. In einem 27 Punkte umfassenden Erhebungsbogen wurden umfangreiche Daten von Passagieren zu fünf repräsentativen Reisezielen (Dominikanische Republik, Kenia, Senegal, Südafrika, Thailand) am Flughafen Frankfurt am Main zur Zeit der Herbstferien 2001 gesammelt. Die Ergebnisse erfuhren in einem weiteren Schritt eine vorwiegend deskriptive Auswertung, Unterschiede zwischen den Beratungsstellen und -gruppen (Hausärzte, nicht-hausärztliche Berater, Laiengruppe) wurden im Rahmen der induktiven Statistik mittels des exakten Fisher-Tests genauer betrachtet. Von 603 Passagieren haben 91% reisemedizinische Informationen in irgendeiner Form eingeholt, wobei die Anteile für die verschiedenen Reiseziele zwischen 89% und 96% variieren. Eine Mehrfachberatung der Reisenden hat bei 77% der Teilnehmer stattgefunden, wobei sich keine Abhängigkeit vom Risikograd eines Bestimmungsortes zeigt. ...
Keine Bevölkerungsgruppe wächst so schnell wie die Gruppe der über 80-jährigen, 2050 werden es in Deutschland voraussichtlich zehn Millionen Menschen sein. Ganz ähnlich wie in vielen anderen Ländern auf allen Kontinenten, mit Ausnahme von Afrika. Aber ist die Medizin auf diese unausweichliche Entwicklung vorbereitet? »Noch nicht,« sagt Privatdozent Dr. Rupert Püllen, Altersmediziner und Chefarzt der Medizinisch-Geriatrischen Klinik der Frankfurter Diakonie- Kliniken. »Die Geriatrie führt unter den vielfältigen medizinischen Fachdisziplinen noch immer ein Schattendasein. Es mangelt an ausgebildeten Altersmedizinern ebenso wie an verlässlichen wissenschaftlichen Daten, aus denen sich evidenzbasierte Behandlungsstrategien für diese Altersgruppe ableiten lassen.« ...
Das Altenpflegeheim ist für die Heimbewohner einerseits ihr Zuhause, andererseits wird es aber von vielen alten Menschen als der erzwungene Daueraufenthalt bis zum Lebensende empfunden. Dies ruft in den Beziehungen zwischen Heimbewohnern, ihren Angehörigen und den Pflegenden oftmals Spannungen hervor, die das zentrale Recht der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch das zentrale Anliegen der Pflegenden tangieren: die Erhaltung und Förderung der Selbstbestimmtheit des alten Menschen. Viele der betroffenen Heimbewohner sind vor allem aufgrund von Demenzerkrankungen unterschiedlicher Genese nicht mehr einwilligungsfähig. Dennoch äußern sie durch Gestik und Mimik in recht differenzierter Weise ihre Freude, ihre Vorlieben, ihre Ängste und ihren Unwillen. So zeigen sie oftmals, ob sie einer therapeutischen oder pflegerischen Maßnahme zustimmen oder sie ablehnen. Diese außerordentlich schwer zu interpretierenden Willensäußerungen sind zweifellos eine erhebliche Herausforderung, die nur in Kooperation aller Beteiligten gelöst werden kann.
Im Jahr 1906 beschrieb Alois Alzheimer (1864 – 1915) erstmals krankhafte Eiweißablagerungen im Gehirn einer Patientin, bei der er einige Jahre zuvor eine Demenz diagnostiziert hatte. Diese Ablagerungen machte er für den geistigen Abbau verantwortlich. Über die zugrunde liegenden biologischen Ursachen der Krankheit (»Ätiologie«) konnte der Frankfurter Arzt jedoch nur Vermutungen anstellen. Inzwischen weiß man, dass die Gene mit darüber entscheiden, ob jemand im Alter an Alzheimer-Demenz (AD) erkrankt. Bei der seltener auftretenden familiären Form der AD sind die verantwortlichen Gene inzwischen bekannt. Doch auch bei der häufigeren sporadischen Form der Krankheit konnten verschiedene Arbeitsgruppen, einschließlich unserer eigenen, inzwischen einige »Risiko-Gene« identifizieren. Eine Erkrankung des Gehirns Aufbauend auf den Befunden von Alois Alzheimer beschäftigten sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts immer mehr Forschergruppen mit der Alzheimer-Krankheit. ...
Was passiert auf molekularer Ebene, wenn der Körper altert? Eine Antwort darauf lautet: Es häufen sich irreparable Schäden an Zellen, an Zellbestandteilen wie den Organellen, der DNA oder Eiweißen und anderen Molekülen. DassFehler passieren, ist unvermeidlich, denn jeder Stoffwechselvorgang birgt eine gewisse Störanfälligkeit in sich. Ein junger Organismus ist dank ausgefeilter Reparatursysteme in der Lage, Fehler zu korrigieren. Nimmt diese Fähigkeit mit dem Altern ab, so treten zwei Arten von Problemen mit besonders weitreichenden Folgen auf: Fehler bei der Replikation (dem Kopieren) der DNA und molekulare Schäden, die freie Radikale anrichten. So können Defekte der DNA einerseits die Entstehung von Tumoren verursachen, andererseits aber auch Alterungsprozesse beschleunigen.
Viele Menschen befürchten, die Medizin kenne am Lebensende keine Grenzen. Wie können Bürger in Fragen ihres eigenen Todes selbst bestimmen? Seit im Frühjahr zwei sehr verschiedene Gesetzentwürfe vorgelegt worden sind, wird in der Öffentlichkeit noch lebhafter darüber diskutiert, wie der Umgang mit Patientenverfügungen geregelt werden soll. Brauchen wir überhaupt Patientenverfügungen, in denen versucht wird, verschiedene Eventualitäten gedanklich vorwegzunehmen? Der Medizinethiker Stephan Sahm bezweifelt dies. Denn diese Dokumente erweisen sich als ein unzugängliches Instrument. Alternativen sind notwendig. Dazu zählen die »Natürliche Stellvertreterschaft durch Angehörige«, die Vorsorgevollmacht und der »Umfassende Vorsorgeplan«. Dabei handelt es sich um eine Strategie, die an den veränderten Bedürfnissen des Patienten ausgerichtet ist. Denn Sahm hat bei seinen empirischen Studien festgestellt, dass sich Blickwinkel und Vorstellungen deutlich verändern, ob man sich nun als Gesunder oder als Kranker mit diesem Thema beschäftigt.