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Die Fachdaten für die nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes Sachsen-Anhalt werden mit den Naturschutzbehörden jeweils zum Jahresende abgeglichen. Die nachfolgende Tabelle gibt eine statistische Übersicht der nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes Sachsen-Anhalt mit Stand 31.12.2009.
Selten ist ein Biologe seiner Heimat Sachsen-Anhalt so treu geblieben wie Dietrich Heidecke. Am 4. Juni 1945 in Köthen (Anhalt) geboren, wurde bereits in seinem Elternhaus durch die Nutria- und Nerzzucht seines Vaters der Grundstein für die spätere Beschäftigung mit semiaquatischen Säugetieren gelegt. Von 1970 bis 1984 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Biologischen Station Steckby des Instituts für Landschaftsforschung und Naturschutz (ILN). Hier galt sein Interesse vor allem dem Schutz und der Erforschung vom Aussterben bedrohter Wirbeltierarten. Praktisch vor seiner Haustür wohnten die letzten Elbebiber, die ab sofort Gegenstand seiner wissenschaftlichen Arbeit wurden. Die Ergebnisse dieser Arbeit bildeten die Grundlage für seine Dissertation zum Thema „Untersuchungen zur Ökologie und Populationsentwicklung des Elbebibers, Castor fiber albicus, Matschie 1907“. Den (Elbe)Bibern ist Dietrich Heidecke bis heute treu geblieben. Dank seiner Initiative ist die Bestandsentwicklung des Elbebibers im heutigen Sachsen-Anhalt seit 1970 lückenlos dokumentiert. Der Biberschutz lebte und lebt ganz wesentlich von seinem Engagement. Nun wurde Dietrich Heidecke in den Ruhestand verabschiedet, der (wer ihn kennt, weiß es) zu einem Unruhestand werden kann. So hat er sich schon längere Zeit um die Organisation der Bearbeitung einer Säugetierfauna des Landes Sachsen-Anhalt verdient gemacht und möchte diese Arbeit jetzt fortsetzen. Die große Anerkennung seiner Arbeit beschreibt wohl am besten die Meinung seiner Studenten: „Herr Heidecke ist toll“. Dem können sich die vielen ehrenamtlichen Naturschützer, die er im Laufe der Jahre begeisterte, nur anschließen. Alles Gute, Herr Dr. Heidecke!
Seit einigen Jahren wird für Teilpopulationen der Wildkatze (Felis s. silvestris) in Deutschland ein positiver Ausbreitungstrend beobachtet. Auch an der Peripherie ihres nördlichen Verbreitungsgebietes, dem Harz, wird die Art wieder häufiger nachgewiesen. Dennoch beschränkt sich die Verbreitung der Wildkatze heute lediglich auf einen Bruchteil ihres ursprünglichen Areals, so dass die Art weiterhin als gefährdet gilt und eines hohen internationalen wie nationalen Schutzes bedarf. Neben der Gefahr einer zunehmenden Hybridisierung mit Hauskatzen (Felis catus), ist heute der Straßenverkehr die häufigste anthropogen bedingte Gefährdungsursache für die Wildkatze. Wie stark der Einfluss der Straßenverkehrsmortalität auf die Entwicklung einer Population ist, wurde bisher nicht untersucht. Die genaue Erfassung von Verkehrsopfern ermöglicht, Gefahrenschwerpunkte zu benennen, um effektive Artenschutzmaßnahmen herzuleiten. Diese Studie, die im Auftrag der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz erstellt wurde, fokussiert auf die Ermittlung von Verkehrsstrecken mit erhöhter Mortalität und Unfallschwerpunkten. Im Folgenden werden Methoden und Ergebnisse vorgestellt sowie Handlungsempfehlungen für den Wildkatzenschutz formuliert.
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die reichhaltige Naturausstattung Sachsen-Anhalts ermöglichte die Auswahl von 265 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (EU SPA). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Nach den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind die Natura 2000-Gebiete nun als besondere Schutzgebiete national zu sichern. Darüber hinaus sind in den besonderen Schutzgebieten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden (vgl. Art. 6, Abs. 2 FFH Richtlinie). Alle erforderlichen Maßnahmen sind an den Ansprüchen der in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten auszurichten.
Mit dem vorliegenden Sonderheft wird beispielhaft der Verfahrensweg der Ausweisung des Naturschutzgebietes Aland-Elbe-Niederung zur Umsetzung von Natura 2000 im Land Sachsen-Anhalt dokumentiert. Neben der Darstellung der naturräumlichen Situation des Gebietes und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung werden insbes. Inhalt und Ablauf des Verwaltungsverfahrens sowie die Lösung der vielfältigen Nutzungskonflikte dargestellt. Dem Heft liegt eine beidseitig bedruckte Schutzgebietskarte des Landes Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:250.000 bei. Auf einer Seite sind Schutzgebiete nach internationalem Recht dargestellt. Die zweite Seite der Karte liefert eine aktuelle Zusammenstellung (Stand 31.12.2009) der nach Landesnaturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte. Ein Beiheft mit Namen, Bezeichnung und Größe aller Gebiete komplettiert die Ausgabe.
kurz und kn@pp news : Nr. 28
(2013)