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Die Frage nach den Zusammenhängen zwischen Normanerkennung und ökonomischem Verhalten lassen sich anhand der Wirkung von Corporate Governance Kodizes schlaglichtartig beleuchten. Der vorliegende Beitrag liefert erste theoretische Bausteine zum Zusammenwirken von Corporate Governance Kodizes und verbindlichen gesetzlichen Normen auf der Grundlage des Comply or Explain-Grundsatzes, indem er zunächst die Wirkungsweise des Kapitalmarktes, wie sie von der ökonomisch fundierten Gesellschaftsrechtstheorie vorausgesetzt wird, dem Mechanismus des Comply or Explain gegenüberstellt. Die empirischen Studien zur Wirksamkeit des Kapitalmarktes bei der Durchsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege des Comply or Explain lassen Raum für weitere Normanerkennungs- und –befolgungsmechanismen, die sich in Parallele zur Diskussion im Bereich der Corporate Social Responsibility und den sogenannten „business cases“ hierfür verdeutlichen lassen. Die dabei aufscheinenden Berührungspunkte ökonomischer Motivation mit sozialen Interessen geben Gelegenheit, auf Fairnessnormen als Grenzen des traditionellen Rationalmodells einzugehen. Ein ähnliches Nebeneinander und Ineinandergreifen von Eigennutzinteresse und intrinsischer Motivation lässt sich anhand der Anreizwirkung bei der Managervergütung veranschaulichen. Ihre gesetzliche Regelung im VorstAG lässt zum Teil eine empirische Absicherung vermissen. Damit schließt sich der Kreis der Analyse der Verbindlichkeitsstrukturen im Wirtschaftsrecht, nach der sich diese einem einheitlichen theoretischen Modell entziehen und deren empirische Grundlagen noch nicht zweifelsfrei geklärt sind.
In einer im Rahmen der Förderaktion "Grüne Welle" neugepflanzten Feldhecke wurde die Besiedelungsdynamik epigäischer Spinnen während der ersten Vegetationsperiode untersucht. Die Initialpflanzung mit standorttypischen Strauchgehölzen und Bäumen erfolgte im Oktober 1992 auf agrarwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen bei Schwand im Innkreis (Bezirk Braunau, Oberösterreich). Der 380 m lange und 3.5 m breite Anpflanzungsstreifen ist in vier unterschiedlich große Abschnitte unterteilt, die durch brachliegende Ackerstreifen getrennt sind. Die Abschnitte variieren hinsichtlich der Flächengröße, aber auch hinsichtlich der angrenzenden Agrarflächen, weswegen zwischen einem beiderseitig an Getreidefelder (Sommerhafer-, Wintergerstenfeld) grenzenden Teilbereich I und einem auf der einen Seite an eine dreihmahdige Fettwiese und auf der anderen Seite an ein Sommerhaferfeld grenzenden Teilbereich I unterschieden wird.