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Keine Macht für Niemand : gegen die Ehe: Luise Mühlbach, Louise Dittmar, Louise Aston, Wilhelm Marr
(2017)
Theoretisch-utopische Entwürfe der Frühen Neuzeit und der Aufklärung haben fast automatisch nur männliche Akteure im Blick. Wenn Frauen dennoch auftauchen, dann allenfalls als Gebärerinnen, Haushaltsverantwortliche oder Erzieherinnen. Und auch für 'anarchoide' Entwürfe des 18. Jahrhunderts - gleich ob theoretisch-utopische oder literarische - gilt: Es waren fast ausschließlich solche von Männern für Männer. Diese Sichtverengung änderte sich erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts, d.h. mit dem Eintritt von Frauen als Autorinnen in soziale und politische Diskurse. Denn Frauen - unter einer Mehrfachherrschaft: unter dem gleichen sozialen, ökonomischen und politischen Druck wie Männer, aber zusätzlich noch unter dem Druck eben der Männer - hatten ihre Anliegen selbst in die Hand zu nehmen, und sie nahmen sie in die Hand. Und es zeigt sich: Nicht wenige der Emanzipationsdiskurse, die bislang als demokratisch angesehen wurden und werden, waren mitnichten 'nur' demokratisch. Denn sie waren nicht selten anarchistisch oder 'anarchoid'. Das verdeutlichen zum Beispiel auch die Debatten um den Status von 'Ehe'.
Nichts ist für die heutige Situation der fiktionalen Literatur bedeutsamer, nichts greift tiefer in ihr Verhältnis zur Realität ein als die Tatsache, daß von immer mehr Menschen Selbstzeugnisse erscheinen. Briefe, Tagebücher, Memoiren, Erlebnisberichte - was lange Zeit nur von Prominenten zugänglich war, erreicht uns heute zunehmend auch von Unbekannten. Wo aber die Erlebenden selbst und unverstellt von ihren Erlebnissen berichten, sind Fiktionen überflüssig bzw. müssen, um bestehen zu können, mehr sein als biographische Mimikry. Der Roman, soweit er 'Literatur' sein will, hat darauf auch längst reagiert. Mehr denn je betont er statt seines Mitteilungs- seinen Kunstcharakter, ersetzt also seinen Mangel an originärer Information durch den immer virtuoseren Gebrauch der erzählerischen Mittel. Ob diese Entwicklung wirklich so unbegrenzt weitergehen kann, wie man derzeit noch unterstellt, kann hier offen bleiben - allzu viele folgen jenen Erzähl-Experimenten ja schon heute nicht mehr. Nur der Zusammenhang als solcher sollte unstrittig sein, zumal man ihn jüngst noch einmal wie in einer Zeitraffer- Aufnahme an dem Bedeutungsverlust beobachten konnte, den gleichsam über Nacht die DDR-Literatur erlitten hat. Lange Zeit allein erzählberechtigt (und deshalb gern für einen höheren Kulturzustand in Anspruch genommen), ist mit der neuen Mündigkeit auch sie vom authentischen Erzählen eingeholt worden, und mit jedem weiteren Bericht, der über Flucht-, Stasi- und Wende-Schicksale jetzt erscheint, wird unwahrscheinlicher, daß Romane der alten Art zu solchen Schicksalen noch entstehen.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) der Bundesregierung vom 22.09.2014
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (“BRRD-Umsetzungsgesetz“) berührt auch die Frage der institutionellen Struktur für die Zuständigkeit für Bankenaufsicht und Geldpolitik. Es gibt gewichtige Gründe dafür, auf lange Sicht die Geldpolitik von der Bankenaufsicht und möglichen Bankenabwicklungs- und -restrukturierungsfragen institutionell zu trennen. Bei einer Trennung ist zu beachten, dass alle Institutionen für ihre jeweiligen Mandate gleichberechtigt auf erstklassige Daten über die Kapitalmärkte und die Transaktionen und Bilanzen der Banken zugreifen müssen. Ein Y-Modell, in dem zwei voneinander unabhängige Institutionen auf eine gemeinsame Datenbasis aufsetzen, kann im deutschen Kontext erreicht werden, indem die Bundesbank und die Bafin in einer Institution zusammengeführt werden, wobei sowohl die Aufsicht wie auch die Geldpolitik als Anstalt in der Anstalt (AIDA) geführt werden. Im Rahmen dieser „doppelten AIDA“-Lösung können beide Anstalten gleichberechtigt auf eine Datenbasis zugreifen. Die Daten werden im Rahmen der Mandate von Geldpolitik und Aufsicht wie bisher bundesweit erhoben. Die Entwicklung und spätere Einführung des Y-Modells („doppelte AIDA“) würde auch einen Modellcharakter für die noch zu führende Debatte um eine sinnvolle Institutionenstruktur für Europa haben.
Im ersten Teil (Die Strafverfolgung von NSVerbrechen in der SBZ/DDR 1945–1966) gibt Christian Dirks auf der Grundlage der neuesten Forschungen (z. B. von K.W. Fricke, A. Weinke, H.Wentker, F. Werkentin u. a.) einen zusammenfassenden Überblick über die sowjetischen Militärtribunale, deren flächendeckende Urteils- und Strafpraxis vor allem ab 1947 NS-Verbrecher in gleicher Weise wie Gegner und Oppositionelle des Regimes in der SBZ/DDR erfasste. Mit dem Befehl Nr. 201 der sowjetischen Militäradministration (August 1947) gingen die meisten Strafverfahren dann an ostdeutsche Gerichte über. Diese Verfahren widersprachen in der Regel eklatant rechtsstaatlichen Grundsätzen, zumal da nun die vielfach absolut grundlose Unterstellung "NS- und Kriegsverbrecher" mit der Enteignung von Oppositionellen oder auch, wie gerade an einem Fallbeispiel gezeigt wurde, von einem bereits in der Nazizeit "arisierten" deutsch-jüdischen Industriellen amalgamiert wurde. ...
Im Nachlaß Arthur Schnitzlers befinden sich zahlreiche Briefe von verschiedensten Absendern, die mit Schnitzlers handschriftlichem Vermerk "n. b." versehen sind. Die Chiffre steht für: nicht beantworten (oder: nicht beantwortet) und signalisiert in den allermeisten Fällen die Weigerung des Autors, für Fragen zu seinem Werk oder Auskünfte über seine Biographie zur Verfügung zu stehen. Solche Zurückhaltung, solche Diskretion, solche Abschottung muten tatsächlich seltsam an, vergleicht man sie mit den heutigen Usancen des Marketings, der Interviews, Talkshows, home stories, die längst nicht mehr haltmachen vor schreibenden Künstlern.
Umso außergewöhnlicher ist Schnitzlers freundlich-höfliches Antwortschreiben, das hier mitgeteilt wird. Helmut Wiedenbrüg (1908-1988) hatte sich an den Autor gewandt, um von ihm Einzelheiten für seine geplante Doktorarbeit zu erfahren.
Keine Angst vor Hornissen
(2006)
Infolge der Kriegserklärung der Menschen an die Hornissen gingen die Bestände in den achtziger Jahren rapide zurück. Eine seit vielen Millionen Jahren existierende Art unserer Erde wurde an den Rand der Ausrottung gebracht. Der schlimmste Feind der Hornissen ist das Individuum Mensch. Bevor die Hornissen dem Artenschutz unterstellt wurden, waren sie rücksichts- und gedanken-loser Vernichtung ausgesetzt. Seit 1987 sind Hornissen laut Bundesnaturschutzgesetz rechtlich geschützt. Es gibt aber immer noch unbelehrbare und uneinsichtige Naturfrevler, die den Tieren mit der Giftspritze ans Leben gehen. Auch die Feuerwehr darf keine Hornissennester wahllos vernichten. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50 000,--Euro bestraft werden. Zuwiderhandlungen geschehen oft auch dort, wo keine sachkundigen Ansprechpartner verfügbar sind, also Unkenntnis spielt mit Sicherheit eine große Rolle. Auch sorgt eine Reihe natürlicher Faktoren dafür, dass die Bestände eine gewisse Dichte nicht überschreiten. Aber diese Faktoren können die Hornissenpopulation nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Nützlichkeit der Hornissen wird oft verkannt. Ein starkes Hornissenvolk verfüttert pro Tag bis zu 500 g Insekten an seine Brut. Allein deswegen ist Hornissenschutz sehr wichtig. Die Erhaltung von Hornissen ist aber schwieriger als die bedenkenlose Vernichtung. Die Maßnahmen zur Erhaltung erfordern einen hohen Aufwand an Zeit, Geduld, Geld und meistens auch sehr viel Überredungskunst. Der Mensch hat eine eigenartige Denkweise. Er ordnet Mitgeschöpfe in gut oder schlecht, schädlich oder nützlich, schön oder hässlich ein.