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Introduction: This open label, multicentre study was conducted to assess the times to offset of the pharmacodynamic effects and the safety of remifentanil in patients with varying degrees of renal impairment requiring intensive care.
Methods: A total of 40 patients, who were aged 18 years or older and had normal/mildly impaired renal function (estimated creatinine clearance ≥ 50 ml/min; n = 10) or moderate/severe renal impairment (estimated creatinine clearance <50 ml/min; n = 30), were entered into the study. Remifentanil was infused for up to 72 hours (initial rate 6–9 μg/kg per hour), with propofol administered if required, to achieve a target Sedation–Agitation Scale score of 2–4, with no or mild pain.
Results: There was no evidence of increased offset time with increased duration of exposure to remifentanil in either group. The time to offset of the effects of remifentanil (at 8, 24, 48 and 72 hours during scheduled down-titrations of the infusion) were more variable and were statistically significantly longer in the moderate/severe group than in the normal/mild group at 24 hours and 72 hours. These observed differences were not clinically significant (the difference in mean offset at 72 hours was only 16.5 min). Propofol consumption was lower with the remifentanil based technique than with hypnotic based sedative techniques. There were no statistically significant differences between the renal function groups in the incidence of adverse events, and no deaths were attributable to remifentanil use.
Conclusion: Remifentanil was well tolerated, and the offset of pharmacodynamic effects was not prolonged either as a result of renal dysfunction or prolonged infusion up to 72 hours.
Ziel dieser Arbeit war es festzustellen, inwiefern im Rahmen der Diagnostik des Gastroösophagealen Refluxes mit pulmonaler Relevanz anhand des einen, oder anderen Diagnostik-Verfahrens Vorhersagen über die Ergebnisse der jeweils anderen diagnostischen Möglichkeiten gemacht werden können. Bei den hierbei üblichen Untersuchungsmethoden handelt sich es um die pH-Metrie, die BAL, sowie die oMDP. So sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden: Ist die 2-Punkt pH-Metrie der oMDP in der Diagnostik des pulmonal relevanten GÖR bei Kindern überlegen? Kann die pH-Metrie eine chronische Aspiration erkennen? Kann die 2-Punkt pH-Metrie eine Aussage über die pulmonale Relevanz des GÖR machen? Zur Untersuchung wurden Daten verwandt, die von Patienten im Alter von 3 Monaten bis 16 Jahren stammten, welche in den Jahren 1992 bis 1999 in der Universitätskinderklinik Frankfurt am Main wegen einer chronischen Bronchitis untersucht wurden. Bei allen Patienten wurde im Vorfeld eine Cystische Fibrose (Schweißtest, Pilocarpin-Iontophorese), eine Fremdkörperaspiration, eine Ciliendysfunktion (Cilienbeweglichkeit und -frequenz im Phasenkontrastmikroskop), ein humoraler und zellulärer Immundefekt, sowie ein exogenes Asthma bronchiale (Atopie) als Ursache für die Symptomatik ausgeschlossen. So konnte ein Kollektiv von 817 Patienten zusammengestellt werden. Aus dieser Gruppe wurden in einem ersten Schritt die Patienten ausgewählt, welche sowohl einer 2-Punkt pH-Metrie, als auch einer BAL unterzogen wurden, was zu einer Untergruppe von 400 Kindern führte. Ebenso wurde für die Untersuchung auf eine Beziehung zwischen 2-Punkt pH-Metrie und oMDP (n=511) und zwischen BAL und oMDP (n=358) verfahren. In einem weiteren Schritt wurden die Untersuchungsergebnisse in Korrelation zum Alter der untersuchten Patienten gesetzt, um so eine mögliche Altersabhängigkeit der Untersuchungsergebnisse nachweisen, oder ausschließen zu können. Die Arbeit erbrachte folgende Ergebnisse: 1. Es besteht keine signifikante Korrelation der Ergebnisse der LLAM aus der BAL mit den Parametern der 2-Punkt pH-Metrie. Dies gilt auch für die Voraussetzung, daß nur eindeutig pathologische Ergebnisse in einer der beiden Untersuchungen, oder in beiden Untersuchungen gleichzeitig bewertet wurden. 2. Die Parameter der 2-Punkt pH-Metrie korrelieren untereinander hochsignifikant (p=0.01). 3. Es besteht keine signifikante Korrelation der Ergebnisse der oMDP mit den Parametern der 2-Punkt pH-Metrie. Ausnahme: Die Altersgruppe der 3 Monate bis 2-Jährigen (positive Korrelation, p=0.05). 4. Das Alter korreliert signifikant negativ mit der Anzahl der Refluxe, sowie der Fraktionszeit (p=0.01) am oMP in der 2-Punkt pH-Metrie. Weiter korreliert es signifikant negativ mit der Anzahl der Refluxe > 5 min. am oMP (p=0.05). 5. Das Alter korreliert hochsignifikant positiv mit dem Anteil der fettspeichernden AM in der BAL (p=0.01). Unsere Ergebnisse zeigen also, dass sich kein Zusammenhang zwischen den Ergebnissen der pH-Metrie und jenen der BAL herstellen lässt. Dies gilt ebenso für die erhobenen Daten in ihrer Gesamtheit, sowie unter den oben genannten Ausschluskriterien. Ebenso konnte kein Zusammenhang zwischen den Ergebnissen der pH-Metrie und der oMDP hergestellt werden. Auch der Vergleich zwischen BAL und oMDP ergab keinen signifikanten Zusammenhang. Die signifikante Altersabhängigkeit der Anzahl der Refluxe am oMP, sowie der Fraktionszeit (beide korrelieren negativ mit dem Alter), sowie die hochsignifikante positive Korrelation der LLAM (Bewertungskriterium der BAL) mit dem Alter werfen Fragen auf. Vorausgesetzt die Bestimmung der LLAM ist eine ausreichend sensitive Methode zur Diagnostik einer chronischen Aspiration, so wäre eine gleichsinnige Entwicklung der 2-Punkt pH-Metrie-Parameter mit dem Anteil der LLAM mit dem Alter zu erwarten. Dies wird in unserer Untersuchung jedoch nicht nachgewiesen. Es gilt also, in weiteren Untersuchungen zu klären, inwiefern es sich hierbei um physiologische Veränderungen mit zunehmendem Alter handelt, bzw. wie sich die Ergebnisse in einer asymptomatischen Population verhalten. Daraus folgt also, daß die pH-Metrie weder Aussagen über das zu erwartende Ergebnis einer BAL, noch der oMDP machen kann, oder umgekehrt. Jede der Untersuchungen muss unter ihrer ganz spezifischen Fragestellung angewandt werden. So bleibt, wie in den wesentlichen Arbeiten der Literatur gefordert (Dobhan, Castell 1993; Sondheimer 2000,) die pH-Metrie der Goldstandard zur Diagnostik des GÖR. Die oMDP ist ein Mittel zur Diagnostik von Motilitätsstörungen, oder Hernien im Bereich des Ösophagus und die BAL sollte reevaluiert werden, hinsichtlich ihrer Aussagekraft in der Diagnostik der chronischen Aspiration. Die eingangs gestellten Fragen müssen also wie folgt beantwortet werden: Die 2-Punkt pH-Metrie ist der oMDP in der Diagnostik des pulmonal relevanten GÖR nur insofern überlegen, als daß sie gastro-ösophageale Refluxe über einen längeren Zeitraum dokumentieren kann. Sie ist nicht in der Lage eine Aspiration zu erkennen und kann somit keine Aussage über die pulmonale Relevanz des GÖR machen.
Überprüfung der psychometrischen Parameter von CBCL 1 1/2-5 und C-TRF an einer deutschen Stichprobe
(2003)
Der Elternfragebogen (CBCL 11/2-5) und der Erzieherfragebogen (C-TRF) über das Verhalten von Klein- und Vorschulkindern sind die ersten deutschen Fassungen der von Achenbach 1997 modifizierten CBCL/2-3 (Achenbach, 1992), die von der Arbeitsgruppe Deutsche Child Behavior Checklist 1993 bereits übersetzt wurde. Beide Verfahren dienen der Erfassung von psychischen und emotionalen Auffälligkeiten von Klein- und Vorschulkindern im Alter von 11/ 2 bis 5 Jahren. Das Anliegen der vorliegenden Arbeit besteht zum einen in der Überprüfung der psychometrischen Güte der deutschen Version, zum anderen der Anwendbarkeit der Instrumente im deutschen Sprachraum. Zur Überprüfung der CBCL 1 1/2-5 diente eine gemischte Stichprobe von insgesamt 246 Kindern. 175 Bögen der Feldstichprobe wurden von Eltern in einer Kinderarztpraxis und verschiedenen Kindergärten ausgefüllt, 71 Beurteilungen in verschiedenen klinischen Einrichtungen, in denen Eltern ihre Kinder wegen Verhaltensauffälligkeiten vorgestellt haben. Die Stichprobe zur Überprüfung der C-TRF umfasst 176 Erzieherbeurteilungen aus verschiedenen Kindergärten und -krippen in und um Frankfurt/Main. 62 Kinder wurden gleichzeitig von Eltern und Erzieherin beurteilt. Bis auf wenige Ausnahmen zeigen die Reliabilitätsanalysen von CBCL 1 1/2-5, sowie C-TRF der hier vorliegenden deutschen Version gute interne Konsistenzen, die vergleichbare Werte mit der amerikanischen Originalstichprobe aufweisen. Lediglich die Skalen "Emotional Reaktiv" und "Körperliche Beschwerden" sind eher niedrig und sollten deshalb mit Vorsicht in die Einzelbewertung einfließen. Die gute Validität der CBCL 1 1/2-5 bestätigt sich durch die hochsignifikante Diskriminination der einzelnen Skalenrohwerte zwischen Feld- und Klinikstichprobe. Auch die Aufteilung der Klinikstichprobe in verschiedene Diagnosegruppen zeigte signifikante Unterschiede. Die Korrelation zwischen CBCL 1 1/2-5 und C-TRF, in denen von Eltern und Erzieherin das gleiche Kind beurteilt wurde, liegen im üblichen Bereich und stimmen weitgehend mit der amerikanischen Stichprobe überein. Insgesamt sind die aus den verschiedenen Stichproben ermittelten Mittelwerte und Standardabweichungen der CBCL 1 1/2-5 und der C-TRF vergleichbar mit der amerikanischen Originalstichprobe. Diese Ergebnisse sprechen dafür, dass die amerikanische Normierung ohne die Gefahr größerer Verfälschungen auch im deutschen Sprachraum angewandt werden kann, bis Normwerte an einer entsprechend repräsentativen Stichrobe vorliegen.
In der vorliegenden Untersuchung sollte nicht die Behauptung aufgestellt werden, bei der Pathogenese des Morbus Zoon handele es sich um ein monokausales Geschehen, gar um eine "Anaerobierinfektion" des Präputialraumes. Vielmehr war anhand eines relativ großen Patientenkollektivs mit dieser Diagnose zu prüfen, inwieweit bisherige pathogenetische Konzepte eine Ergänzung oder Präzisierung erfahren können. Die nachgewiesenen anaeroben Bakterien gehören zur Normalflora von Haut und Schleimhaut. Ihnen kommt jedoch unter bestimmten Bedingungen pathogenetische Relevanz zu, insbesondere wenn eine erhöhte Keimzahl vorliegt und ein Eindringen in das Gewebe erfolgt, ist. Bei der Balanoposthitis plasmacellularis scheint die Präsenz der Anaerobier eine chronische entzündliche Reaktion der Haut auszulösen oder anzustoßen, die persistiert oder rezidiviert, solange das begünstigende spezifische Milieu fortbesteht. Am ehesten dürfte dem Krankheitbild ein kumulativ-polyätiologisches Konzept gerecht werden, daß auch zahlreichen seit der Erstbeschreibung immer wieder untersuchten und hervorgehobenen Einzelaspekten Rechnung trägt. Dem klinisch tätigen Dermatologen sind vergleichbare Zusammenhänge von der chronischen oder chronisch-rezidivierenden Urticaria, verschiedenen Ekzemformen oder auch der Psoriasis vertraut, bei denen eine Vielzahl endogener wie exogener Faktoren schließlich in komplexem Zusammenspiel zur Krankheitsmanifestation führt, die, einmal ausgelöst, dann auch durch Beseitigung eines oder mehrerer dieser Faktoren nicht zwingend wieder zur Abheilung gebracht werden kann; vielmehr kommt es meist nach Auslösen der klinischen Manifestation zur Entwicklung einer gewissen Eigendynamik und Schicksalhaftigkeit des weiteren Verlaufs, der sich von den ursprünglichen pathogenetischen Einzelfaktoren losgelöst zeigt. Für das Verständnis der Ätiologie des Morbus Zoon seien diese speziellen Faktoren noch einmal zusammengefaßt: - der subpräputiale Raum mit Wärme, Feuchtigkeit, Smegma und einem gewissen, nach individuellen Gepflogenheiten unterschiedlichen Luftabschluß. Ein durchaus vergleichbares Milieu findet sich auch bei der Vulvitis, der Gingivitis, der Pareitis, der Uranitis und der Conjunctivitis plasmacellularis. - Hygienefaktoren, die eine bestimmte Keimflora begünstigen können - das fortgeschrittene Alter der meisten Patienten, das zum einen eine nachlassende Genitalhygiene, zum anderen Komplikationen wie Harninkontinenz, Veränderung der Urinzusammensetzung, aber auch alterspezifische Alteration der Hautbeschaffenheit begünstigt, somit wiederum auf das lokale Milieu Einfluß hat - eine durch diese Faktoren veränderte "subpräputiale Ökologie" mit Verschiebung der Balance innerhalb der physiologischen Keimflora - eine hieraus resultierende Vermehrung anaerober Bakterien, die als Stimulus einer chronisch-unspezifischen Entzündungsreaktion fungieren Auf die in vorangegangenen Untersuchungen und in einigen kurrenten dermatologischen Standardwerken vermuteten oder postulierten Faktoren, deren Relevanz für die Pathogenese der Balanoposthitis plasmacellularis anhand dieser Arbeit nicht nachvollzogen werden konnte, sei ebenfalls noch einmal hingewiesen: - die Bedeutung einer vorbestehenden oder zugrundeliegenden Phimose oder gar einer Mißbildung der Urethra wie Hypo- oder Epispadie - die Begünstigung oder Assoziation mit einem Diabetes mellitus - der Zusammenhang mit anderen, genetisch disponierten dermatologisch-allergologischen Erkrankungen - die Rolle von Traumata oder Friktion sowie anderer mechanischer Reize
Einleitung: Das Auftreten von Restenosen ist bei ca. 50% eine relevante Spätkomplikation bei der chirurgischen oder interventionellen Therapie von Gefäßverengungen und Gefäßverschlüssen. Intimahyperplasie (IH) und ungünstiges Gefäßremodeling (GR) stellen dabei wichtige pathogenetische Mechanismen dar, die von multiplen Faktoren beeinflusst werden. Bis heute ist es nicht gelungen, eine adäquate Therapie zur Verhinderung von Restenosen zu finden. Innerhalb der ersten 72 Stunden nach Gefäßwandverletzung wird die Entstehung der IH maßgeblich durch das Mitogen basic Fibroblast Growth Factor (bFGF) gesteuert. Photodynamische Therapie (PDT), ein Verfahren bei dem durch Lichtbestrahlung eines photosensiblen Farbstoffs Cytotoxizität und Veränderungen der extrazellulären Matrix (ECM) induziert werden, führt zur Hemmung von IH durch Inhibierung von glatten Muskelzellen (SMC) und zu einer Inaktivierung matrix-assoziierten bFGFs in-vitro. Ziel dieser Studie ist es, die Proliferation von SMC und ihre bFGF Proteinexpression nach PDT von isolierter, endothelialer ECM in-vitro zu untersuchen, um so Rückschlüsse auf den Mechanismus des Remodeling nach PDT zu ziehen. Material und Methohen: Nach einer Standardtechnik wurde in 6-Well Zellkulturplatten endotheliale ECM hergestellt. Die ECM wurde mit dem Photosensitizer Chloraluminium sulfoniertes Phthalocyanin (CASPc) inkubiert und mit rotem Licht aus einem Diodenlaser (100 J/cm², 100 mW/cm², l=675 nm) bestrahlt. Anschließend wurden SMC auf der ECM kultiviert. Nach 24, 48 bzw. 72 Stunden wurde die Zellproliferation durchflußzytometrisch festgestellt und die intrazelluläre Proteinexpression mit einem bFGF-ELISA bestimmt. Zum Vergleich wurde der Versuch mit unbehandelter ECM (KO), nur Laser-behandelter ECM (LO), nur CASPc-behandelter ECM sowie mit Zellkulturplatten ohne Matrix (PL) durchgeführt. Die Ergebnisse sind als Mittelwert ± SD in Bezug zu unbehandelter ECM (KO) angegeben. Der statistische Vergleich zwischen den einzelnen Gruppen erfolgte mit einem univariaten ANOVA. Ergebnisse: Die Proliferation der SMC war bei PDT und PL gegenüber KO zu allen Zeitpunkten signifikant gehemmt. LO und DT zeigten keine Unterschiede im Proliferationsverhalten im Vergleich zu KO. Die Konzentration von zell-assoziiertem bFGF war nach 24 Stunden bei PDT gegenüber KO signifikant erhöht. Nach 48 und 72 Stunden zeigte lediglich PL gegenüber KO noch eine signifikant erhöhte bFGF-Proteinexpression. Bei LO war im Vergleich zu KO kein Unterschied feststellbar, während bei DT nach 24 Stunden eine signifikante Erhöhung der bFGF-Proteinexpression vorhanden war. Schlussfolgerung: PDT von isolierter ECM führt zu einer Proliferationshemmung von SMC in-vitro. Dass die Proliferation der SMC nach PDT abnimmt ist für die Repopulation der Gefäßwand in-vivo günstig, scheint PDT doch die IH-verursachenden SMC zu hemmen. Die intrazelluläre bFGF-Proteinmenge ist bei PDT gegenüber KO vorübergehend erhöht. Dies könnte für eine Hemmung des Proteinausschlusses und der autokrinen Stimulation sprechen. Dass der intrazelluläre bFGF-Gehalt jedoch lediglich kurz nach PDT beeinflusst wurde, lässt vermuten, dass intrazelluläres bFGF für die anhaltende Proliferationsveränderungen der SMC nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Die Hauptkomplikation (bis zu 30-50%) bei der Therapie von Gefäßeinengungen (Stenosen) nach invasiven Interventionen ist eine durch Verletzung des Gefäßes verursachte erneute Einengung (Restenose) der Gefäßstrombahn. Basic Fibroblast Growth Factor (bFGF) gehört zu einer Gruppe von 21 strukturell miteinander verwandten Heparin-bindenden Wachstumsfaktoren, die auf eine Vielzahl verschiedener biologischer Prozesse wie Zellproliferation, -migration, Plasminogenaktivierung, Integrinexpression sowie embryonale Entwicklung und Differenzierung wirken. Insbesondere innerhalb der ersten 72 Stunden nach Gefäßwandverletzungen ist es an der Proliferationssteigerung glatter Gefäßmuskelzellen (SMC) und damit an der Entwicklung von Intimahyperplasie (IH) und Gefäßstenosen durch autokrine und parakrine Stimulation beteiligt. Photodynamische Therapie (PDT) hemmt IH und bewirkt hierbei eine vollständige Gefäßzelleradikation mit minimaler Repopulation der Media bei beschleunigter Reendothelialisierung. Weiterhin wird matrix-assoziiertes bFGF inaktiviert und dadurch die Mitoserate und Migration von SMC inhibiert, von Endothelzellen (EC) jedoch gesteigert. Um festzustellen, welchen Einfluß bFGF auf das Remodeling nach Verletzung der Gefäßwand und erfolgter PDT hat, untersucht die vorliegende in-vitro Studie Proliferation sowie bFGF-mRNA- Expression boviner aortaler EC und SMC nach PDT von isolierter extrazellulärer Matrix (ECM). Hierzu wurde ECM nach einer Standardtechnik in 6-Loch Zellkulturplatten hergestellt. Durch Bestrahlung des Farbstoffs Chloraluminium sulfoniertes Phthalocyanin (CASPc; 1 µg/ml) mit Licht (100 J/cm², 100 mW/cm², l=675 nm) wurde die Matrix photodynamisch behandelt. Nach Besiedlung der Matrices mit 2x105 EC bzw. SMC wurde die Proliferation 24, 48 und 72h durchflußzytometrisch bestimmt. Um die quantitative Bestimmung der bFGF mRNA Expression 12, 24 und 48h nach PDT zu realisieren, wurden erstmals die PCR-Bedingungen für b-Actin und bFGF der EC und SMC auf das LightCyclerä-System abgestimmt und etabliert. Die Proliferation von EC nach PDT wurde zu allen Zeitpunkten gegenüber EC auf unbehandelter ECM signifikant (p< 0,0004) stimuliert, die von SMC hingegen signifikant (p< 0,002) gehemmt. Die bFGF mRNA-Expression in EC nach PDT der ECM zeigte gegenüber EC auf unbehandelter ECM lediglich einen signifikanten (p< 0,005) Anstieg nach 24h. In SMC nach PDT der ECM konnten hingegen keine signifikanten Änderungen dokumentiert werden. Die Ergebnisse dieser Studie, legen den Schluß nahe, daß es durch einen PDT-Effekt der ECM zu einer akzelerierten Reendothelialisierung kommt. Die anhaltend verstärkte Proliferation der EC ist dennoch wahrscheinlich nicht allein dem vergleichbar kurzen Anstieg der bFGF mRNA-Expression zuzuschreiben. Die Abnahme der SMC-Proliferation nach PDT-Vorbehandlung der ECM läßt vermuten, daß bioaktive Stimuli für die Zellvermehrung ausgeschaltet worden sind. Da hier jedoch eine erhöhte bFGF Protein Konzentration (dies zeigte eine unveröffentlichte Studie unserer Arbeitsgruppe) ohne erhöhte bFGF mRNA Expression vorlag, läßt dies nur den Schluß zu, daß bFGF nicht oder nur in geringem Maße aus den SMC ausgeschleust werden konnte und es zu einer Hemmung der bFGF-vermittelten autokrinen Stimulation der SMC in diesem Modell kommt. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen die unterschiedliche intrazelluläre Beeinflußung der Gefäßzellfunktionen von EC und SMC durch PDT von ECM und eröffnen damit nicht nur weitere Aspekte zur Aufklärung der Mechanismen der vaskulären PDT, sondern könnten auch zum Verständnis verschiedener Interaktionen zwischen Zellen und deren unmittelbaren Umfeld beitragen.
Zusammenfassend steht mit den oben beschriebenen Methoden der interstitiellen HDR-Brachytherapie ein technisch und organisatorisch gut durchführbares Therapiekonzept zur Verfügung, das gut verträglich, wenig invasiv und schnell bei Patienten mit inoperablen lokalen Rektumkarzinomrezidiven wirkt. In Abhängigkeit der verwendeten Technik ist sogar eine ambulante Therapie möglich, ansonsten ist die therapieassoziierte Krankenhausverweildauer kurz. Neben Methoden zur lokalen Tumorkontrolle ist jedoch auch die Weiterentwicklung von systemischen Therapieverfahren entscheidend, da sich tumorbedingte Todesfälle häufig aufgrund von Fernmetastasen ereignen, die sich der lokalen Therapie entziehen.
Hintergrund und Fragestellung: Der FPDL mit einer Wellenlänge von 585 nm hat sich in der Dermatologie für die Behandlung gutartiger Gefäßerkrankungen bewährt. Erfahrungen bei größeren Patientenkollektiven findet man hingegen nur selten, über die Verwendung einer Wellenlänge von 588 nm wurde bisher nicht berichtet. Gütegeschaltete Laser werden in der Dermatologie erfolgreich für die Behandlung von Erkrankungen mit Beteiligung pigmenthaltiger Zellen sowie Farb- und Schmutzpartikel in Epidermis und Dermis eingesetzt. In der Literatur dominieren dabei Berichte über den gütegeschalteten Rubinlaser, während Erfahrungsberichte zum q-sw Nd:YAG-Laser selten zu finden sind. Ziel der Untersuchung: Um das Indikationsspektrum sowie die Erfolgs- und Nebenwirkungsraten eines FPDL sowie eines q-sw Nd:YAG-Lasers unter klinischen Alltagsbedingungen zu definieren, wurden die Behandlungsdaten der zwischen November 1995 und Dezember 2000 in der Universitäts- Hautklinik Frankfurt am Main behandelten Patienten ausgewertet. Material und Methode: Die prospektiv in einer Datenbank erfassten Patientendaten und Behandlungsparameter, die Karteikarten der im genannten Zeitraum behandelten Patienten sowie das Fotoarchiv des Zentrums der Dermatologie wurden retrospektiv ausgewertet. Ergebnisse: 1. Blitzlampen-gepumpter gepulster Farbstofflaser Im genannten Zeitraum wurden 345 Patienten in insgesamt 2030 Sitzungen mit einem FPDL mit 588 nm Wellenlänge behandelt. Die häufigsten Indikationen betrafen Nävus flammeus (52 % aller Behandlungen) und Hämangiome (23 % aller Behandlungen). Fast 75 Prozent der Behandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden, die meisten in weniger als 7 Sitzungen. Hierfür wurden in der Regel Fluences von 6 J/cm² verwendet, bei Hämangiomen auch höhere Dosen bis 8 J/cm². Energiedichten über 8 J/cm² kamen nur bei einzelnen Patienten zum Einsatz. Außer der obligaten Purpura traten andere Nebenwirkungen selten auf. In weniger als 16 Prozent der Behandlungen wurden Nebenwirkungen dokumentiert. Die häufigsten betrafen Krustenbildung und Hyperpigmentierung. Diese traten in 7 bzw. 6 Prozent der Behandlungen auf. Keine Nebenwirkung war dauerhaft. 2. Gütegeschalteter Nd:YAG-Laser Mit dem q-sw Nd:YAG-Laser (1064 und 532 nm Wellenlänge) wurden 247 Patienten in insgesamt 1529 Sitzungen behandelt. Häufigste Indikationen waren Schmuck- und Schmutztätowierungen (77 % aller Behandlungen) sowie Lentigines (8 % aller Behandlungen). Mehr als drei Viertel der Behandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden, die meisten nach maximal 7 Behandlungen. Bei Verwendung von 1064 nm Wellenlänge wurden in der Regel Fluences von 6 bis 8 J/cm² verwendet, bei 532 nm Wellenlänge Fluences von 2 bis 3 J/cm². Neben den obligat auftretenden Nebenwirkungen, vor allem Krustenbildung, trat Urticaria factitia in fast 12 Prozent der Behandlungen als häufigste Nebenwirkung auf. Weiter wurden Blutungen (8 % aller Behandlungen) und Hyperpigmentierungen (6 % aller Behandlungen) beobachtet. Alle Nebenwirkungen waren temporärer Natur. In über 60 Prozent der Behandlungen wurden keine Nebenwirkungen dokumentiert. Schlussfolgerungen: Der FPDL mit 588 nm Wellenlänge zeigt keine Nachteile gegenüber den häufig verwendeten 585 nm, in einigen Fällen sogar eher Vorteile. Der selten in der Literatur besprochene q-sw Nd:YAG-Laser stellt ein wichtiges Instrument in der Behandlung pigmentierter Dermatosen und wegen der Möglichkeit der Frequenzverdopplung ein vielseitiges Behandlungsgerät zur Behandlung verschiedener Tätowierungsfarben dar. Unsere Untersuchungen zeigen, dass unter klinischen Alltagsbedingungen sowohl der blitzlampen-gepumpte gepulste Farbstofflaser mit einer Wellenlänge von 588 nm als auch der gütegeschaltete Nd:YAG-Laser (1064 und 532 nm Wellenlänge) effektive und sichere Therapiemöglichkeiten darstellen. Bei Kenntnis der physikalischen Wirkprinzipien lassen sich neben den bekannten Erkrankungen auch seltenere Indikationen mit vorhersagbaren Ergebnissen und geringem Nebenwirkungsrisiko behandeln.
Degenerative Veränderungen im Röntgenbild nach totaler Meniskektomie sind zahlreich beschrieben worden [19;26;39;89;106]. Aber auch nach der partiellen Meniskektomie wird über eine progressive Arthroseentwicklung berichtet [13;27;39;86]. In der vorliegenden retrospektiven Studie werden die Langzeitergebnisse der arthroskopischen Meniskusrefixation im Kniegelenk unter spezieller Betrachtung der frühzeitigen Arthroseentwicklung den Ergebnissen nach partieller Meniskusresektion gegenübergestellt. Im Zeitraum von 1984-96 wurden 81 Patienten arthroskopisch am Innenmeniskus (IM) operiert. 42 Patienten erhielten eine Naht in Inside-out Technik, bei 39 Patienten, mit gleichen präoperativen Kriterien (Alter, Nachbeobachtungszeitraum, Arthrosegrad) wurde der IM partiell reserziert. Der durchschnittliche Nachbeobachtungszeitraum (NUZ) betrug 6,5 Jahre. 35 Patienten wurden mittelfristig in 3,4 J. (NUZ 2-5J.) und 46 Patienten längerfristig in 8,8 J. (NUZ >5J.) nachuntersucht. Aufgrund des zu erwartenden höheren präoperativen Arthrosegrades bei Pat. über 30J., wurden diese getrennt beurteilt. Alle Kniegelenke waren klinisch stabil. Die Evaluation erfolgte mit dem Lysholm, dem Tegner und dem Fairbank Score (Fb). Die Analyse nach Fairbank zeigte, daß bei mittelfristigem NUZ bei allen Patienten nur geringe radiologische Veränderungen auftreten. Längerfristig sind arthrotische Erscheinungen im KG nach partieller Resektion eindeutig häufiger: 50% der Patienten < 30 J. und 63% der älteren Patienten (>=30 J.) zeigen eine Verschlechterung im Fb Score. Nach IM-Refixation traten degenerative Veränderungen bei 13% der Patienten < 30 J. und bei 20% der älteren Patienten (>=30 J.) auf. Ihr ursprüngliches Tegneraktivitätsniveau erlangten im Langzeitverlauf 96,2% der Patienten der Refixationsgruppe und 50% der Patienten der Resektionsgruppe wieder. Im Lysholm Score erzielten die Patienten der Refixationsgruppe 91,5 Punkte, die Patienten der Resektionsgruppe 88,4 Punkte im NUZ. Die Ergebnisse zeigen, daß nach Meniskusrefixation bei geeigneter Rupturform im Langzeitverlauf deutlich geringere degenerative Veränderungen auftreten und sie somit der partiellen Resektion überlegen ist und trotz aufwendigerer Operation und Rehabilitation die Methode der Wahl sein sollte.
Materialien und Methoden: In den Untersuchungsakten des Zentrums der Rechtsmedizin wurden alle Protokolle der Untersuchungen von Kindesmisshandlungsfällen des Zeitraums vom 01.01.1994 bis zum 31.12.1999 erfasst und die zugehörigen Prozess- bzw. Krankenhausakten eingesehen. Auf diese Weise konnten 31 Fälle von Körperverletzungen mit 36 untersuchten Opfern bei 42 Tatverdächtigen festgestellt werden, bei den Tötungsdelikten 13 Fälle mit 16 Beschuldigten. Opfer: Jungen waren bei den Körperverletzungsdelikten häufiger betroffen als Mädchen, während bei den Tötungsdelikten das Geschlechterverhältnis ausgeglichen war. Bei den meisten der Opfer der Körperverletzungsdelikte handelte es sich um Kinder im Vorschulalter (85%), bei den Opfern der Tötungsdelikten war das älteste Kind drei Jahre alt. Mit 60% waren die Mehrzahl der verletzten Opfer (bei denen eine Staatsangehörigkeit angegeben war) deutscher Nationalität, während bei den getöteten Kindern keine fremde Nationalität angegeben war. Bei 20% aller Verletzten wurde eine Erkrankung/Fehlbildung beschrieben. Der entsprechende Anteil bei den getöteten Opfern lag mit fast 50% deutlich höher. Ein mangelhafter Ernährungszustand wurde bei sechs der 36 verletzten Opfer und bei einem getöteten Kind dokumentiert. In etwa derselben Größenordnung lag ein schlechter Allgemeinzustand bei den Opfern von Körperverletzungsdelikten vor, ein schlechter Pflegezustand fand sich bei drei der verletzten Kinder, während alle getöteten Opfer wenigstens ausreichend gepflegt waren. Beschuldigte: Die dominierende Altersgruppe bei den Beschuldigten der Körperverletzungsdelikte lag zwischen 26 und 30 Jahren, während bei den Tötungsdelikten kein so ausgeprägter Altersgipfel nachweisbar war. Bei diesen verteilte sich das Lebensalter hauptsächlich auf Beschuldigte zwischen 21 und 35 Jahren. Die Mehrzahl aller Verdächtigen waren deutscher Nationalität. Bei den Körperverletzungsdelikten lag die Quote bei 67%, bei den Tötungsdelikten mit 81% noch höher. Der erreichte Schulabschluss war in einer Vielzahl der Kasuistiken nicht angegeben. Lagen Angaben vor, so fand sich eine Häufung von niedrig qualifizierenden Abschlüssen. Die Hochschulreife war nur in zwei Fällen der Körperverletzungsdelikte von den Beschuldigten erreicht worden, bei den Tötungsdelikten verfügte keiner über diesen Schulabschluss. Auch bei den Berufsangaben zeigte sich für beide Deliktgruppen, dass eine Vielzahl von Beschuldigten Berufe mit vergleichsweise niedriger Qualifikation ausübten. Akademisch gebildete Berufe waren nicht vertreten. In allen Fällen lag ein verwandtschaftliches oder (im Falle einer Lebensgemeinschaft) ein sehr nahes persönliches Verhältnis zwischen den Beschuldigten und Opfern vor. In keinem der behandelten Fälle kam(en) der/die Beschuldigte(n) aus einem Bereich außerhalb der Familie/Hausgemeinschaft. In beiden Deliktgruppen litten jeweils 38% der Beschuldigten unter einer chronischen oder - zum Zeitpunkt der Tat - akuten Erkrankung. 31% aller Beschuldigten beider Deliktarten war bereits wegen anderer Delikte z. T. mehrfach auffällig geworden. Im Vordergrund standen hierbei Eigentums-, Verkehrs- und Rauschmitteldelikte. Soziales Umfeld: In ca. 60% der Körperverletzungsdelikte wurde im Rahmen der Ermittlungen bekannt, dass angespannte/problematische Familienverhältnisse vorlagen, bei den Tötungsdelikten wurde die entsprechende Quote mit ca. 50% angegeben. Besonders häufig auftretende Stressoren waren finanzielle Probleme, Alkohol und/oder Drogenabusus, Arbeitslosigkeit, Gewalt in der Partnerschaft und sonstige psychische Belastungen in der Familie. Die Anzahl der Kinder in den betroffenen Familien/Hausgemeinschaften war vergleichsweise gering. In mindestens 66% der Familien, in denen wegen eines Körperverletzungsdeliktes ermittelt wurde, lag die Anzahl der Kinder unter drei, bei den Tötungsdelikten war nur eine Großfamilie mit sieben Kindern bekannt, in allen anderen lag die Anzahl bei maximal zwei Kindern. In der Mehrzahl aller betroffenen Hausgemeinschaften lag ein klassisches Arbeitsteilungskonzept vor. Während die Mutter des Opfers den Haushalt und die Erziehung übernahm, erarbeitete der Vater/Lebensgefährte den Lebensunterhalt. Bei beiden Deliktarten wurde der Lebensunterhalt in ca. 25% der Fälle aus der Sozialversicherung/Sozialhilfe bestritten. Zur Wohnungssituation lagen in der Mehrzahl der Fälle keine Angaben vor, allerdings wurde bei ca. 20% der Körperverletzungsdelikte und 30% der Tötungsdelikte auf eine problematische Wohnungssituation hingewiesen. In den meisten Fällen waren die Partner miteinander verheiratet oder es lag ein eheähnliches Verhältnis vor (bei beiden Deliktarten ca. 70%). Nur in 16% der Fälle mit Körperverletzung bzw. in 8% der Tötungsdelikte lebten die Beschuldigten dauerhaft getrennt. Das Sorgerecht für das/die Opfer lag zum Zeitpunkt der Tat meist bei den Eltern des Kindes (bei beiden Deliktarten ca. 50%). Ansonsten war meist die Mutter die Sorgeberechtigte des Opfers. Tathergang: Hinweise auf eine Intoxikation (Alkohol/Rauschmittel) zum Zeitpunkt der Tat waren bei ca. 18% der Be schuldigten beider Deliktarten angegeben, der Tatort des Übergriffs lag in den meisten aller Fälle im privaten Umfeld. Nur drei Misshandlungen fanden in der Öffentlichkeit statt, während sich alle tödlichen Verletzungen innerhalb der Privatwohnung/Zimmer der Beschuldigten ereigneten. Bei 75% aller Körperverletzungsdelikte bzw. der Hälfte der Tötungsdelikte wurden bei der Untersuchung Hinweise gefunden, die auf frühere Misshandlungen schließen ließen. Es zeigte sich hierbei das hohe Wiederholungsrisiko bei diesem Delikt. In den meisten aller Fälle (50% Körperverletzungsdelikte; 77% Tötungsdelikte) wurde ohne Werkzeug, d. h. mit bloßer Hand misshandelt. Wurden Werkzeuge verwendet, fanden vor allem stockartige Geräte oder Gürtel Verwendung. Auffallend war die vergleichsweise häufige Anwendung von heißem Wasser/Dampf oder glühenden Zigaretten (28% aller Opfer). Rechtliche Aspekte: In den meisten aller Fälle wurde eine Strafanzeige gestellt, wobei die entsprechende Mitteilung an die Ermittlungsbehörden in der überwiegenden Mehrzahl von ärztlichem Personal veranlasst wurde, das mit der Betreuung der Opfer betraut war. An der zweiter Stelle folgten die Mütter der betroffenen Kinder, andere Anzeigenerstatter wurden seltener benannt. Bei den Körperverletzungsdelikten bildete häufig der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 223b (bzw. nach der Reform des Strafrechts des § 225 StGB) die Ermittlungsgrundlage, wobei in einigen Fällen parallel dazu wegen anderer Delikte ermittelt wurde. Bei den Tötungsdelikten kamen die §§ 212, 222, 223b und 226 StGB in Betracht. Als häufigste Beweissicherungsmaßnahme wurde bei den Körperverletzungsdelikten in 85% aller Fälle eine körperliche Untersuchung durch einen Rechtsmediziner durchgeführt. In den übrigen Fällen lagen Dokumentationen von niedergelassenen Ärzten bzw. keine Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen vor. In 33% aller Körperverletzungsdelikte wurde eine aufwendigere Spurensicherung bzw. eine Rekonstruktion des Vorfalls durchgeführt. Weitere Beweissicherungsmaßnahmen wurden nur selten durchgeführt. Alle getöteten Opfer waren forensisch obduziert worden. In 66% aller Fälle erfolgten weitergehenden Laboruntersuchungen (Toxikologie, Histologie, Mikrobiologie), bei der Hälfte aller tödlich verlaufenden Fälle kam es zu Spurensicherungsmaßnahmen oder Rekonstruktionen des Tatablaufs. Weitere Maßnahmen zur Beweissicherung wurden nur selten durchgeführt. Die Jugendbehörden waren bei 25 der 31 Körperverletzungen informiert worden, bei den Tötungsdelikten erfolgte die Meldung nur in zwei der 13 Fälle, obwohl in einigen der anderen Familien noch Geschwisterkinder bekannt waren. Zumindest kurzfristig kam es bei etwa der Hälfte der Opfer von Körperverletzungsdelikten zu einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts z. B. durch Krankenhauseinweisung oder Unterbringung bei Verwandten. Für im Haushalt von getöteten Opfern lebenden weiteren Kindern wurde nur in einem Fall eine Fremdplatzierung durchgeführt, obwohl in mindestens vier betroffenen Familien noch Geschwisterkinder lebten. Wohl aufgrund des niedrigen Lebensalters - 27 der 36 Opfer von Körperverletzungsdelikten waren zum Tatzeitpunkt unter fünf Jahre alt - erfolgte eine Zeugenaussage nur von 22% (acht) der Opfer. Die Mehrzahl der Angehörigen sowohl bei den Körperverletzungs- als auch bei den Tötungsdelikten machten Angaben vor Gericht, nur bei drei der 31 Körperverletzungen machten Angehörige vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Bei den Tötungsdelikten wurde in allen Fällen, in denen eine Akteneinsicht möglich war, auf das Recht die Aussage zu verweigern, von den Zeugen verzichtet. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wurde - zumindest teilweise - bei 11 Verfahren wegen Körperverletzungen erteilt, bei den Tötungsdelikten wurden die Ärzte in wenigstens vier Fällen von der Schweigepflicht entbunden. Dennoch war - wie oben dargestellt - beim größten Teil der Fälle beider Deliktarten eine Anzeige durch ärztliches Personal unter Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht bzw. entsprechender Angaben im Leichenschauschein erfolgt. Am häufigsten traten bei beiden Deliktarten die Mütter bzw. Väter der Opfer als Zeugen auf. An der nächsten Stelle folgte bereits medizinisches Personal. Alle weiteren Zeugen waren in jeweils nur drei oder weniger Kasuistiken als Zeugen benannt. Zu den häufigsten Einlassungen der Beschuldigten gehörten Unfallschilderungen, welche die Verletzungsspuren erklären sollten. Angaben in diese Richtung wurden bei 17 der 31 Körperverletzungen und vier der 13 Tötungen gemacht. An zweiter Stelle folgten mit großem Abstand entweder eine Aussageverweigerung (bei sieben Körperverletzungen, bzw. vier Tötungen) oder aber ein Geständnis (sieben Körperverletzungen bzw. zwei Tötungen). Eine psychische Ausnahmesituation wurde in fünf bzw. einem der Fälle (Körperverletzungen bzw. Tötungen) geltend gemacht. Bei zwei Körperverletzungen "bestanden" die Täter auf ihrem Züchtigungsrecht. Die rechtlichen Folgen waren für die Beschuldigten meist wenig gravierend. Für 52% der Beschuldigten von Körperverletzungsdelikten sowie 69% der Personen, gegen die wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt wurden, ergaben sich keine rechtlichen Folgen. Der häufigste Grund für die Einstellung der Ermittlungen war hierbei eine nicht Nachweisbarkeit der Tat wegen Mangel an Beweisen. Gegen acht Täter bei Körperverletzungsdelikten wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, zu einer Geldstrafe bzw. eine Therapieauflage wurden fünf der Beschuldigten verurteilt bzw. eine solche erteilt, eine Haftstrafe ohne Bewährung wurde gegen zwei Personen verhängt. Bei den Tötungsdelikten wurde jeweils in einem Fall eine Geldstrafe oder Haftstrafe zur Bewährung ausgesprochen, zwei Angeklagte wurden zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Während bei den Tötungsdelikten in keinem Fall Hinweise auf strafmildernde oder verschärfende Umstände gegeben waren, wurden die Strafen bei den Körperverletzungsdelikten in zwei Fällen nach § 21 StGB gemildert, jedoch in ebenfalls zwei Fällen verschärft. Hinweise auf strafverschärfende Umstände waren bislang in der Literatur nicht angegeben worden. Medizinische Aspekte: Bei beiden Deliktarten dominierten Spuren von stumpfer Gewaltanwendung mit oder ohne Werkzeuggebrauch (s. o.). An zweiter Stelle folgten bei den Körperverletzungen Verbrühungen mit heißem Wasser/Dampf oder Verbrennungen mit heißen Gegenständen (28%). Bissverletzungen lagen bei sieben der 36 misshandelten Opfern vor. Am häufigsten betroffen von den Verletzungen war sowohl bei den Körperverletzungen wie Tötungen der Kopf/Gesicht/Halsbereich. Weniger häufig fanden sich die Verletzungsspuren an Rücken, Beinen und Gesäß. Bei den Körperverletzungen waren in ca. 40% keine bleibenden Folgen nachweisbar, "leichtere" Folgen wie Narbenbildungen konnten bei ca. 30% der Kinder beobachtet werden. Schwerere Folgeschäden waren bei drei (physische Folgeschäden) bzw. sechs Kindern (psychische Folgeschäden) dokumentiert. Als Todesursache bei den Tötungen wurde bei sechs der 13 Opfern ein Schädel-Hirn-Trauma (z. B. Schütteltrauma) diagnostiziert. Zwei der Opfer starben durch inneren Blutverlust, während bei vier Kindern eine natürliche Todesursache nicht auszuschließen war. In einem Fall konnte trotz Obduktion und weiterer Untersuchungen die Todesursache nicht festgestellt werden.