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Ali Arbia von Zoon Politikon hat vor kurzem zusammen mit Beiträgen in der ZiB zur deutschen IB-Bloglandschaft einen kleinen Blogkarneval ausgerufen, in Kooperation mit dem Bretterblog und dem IR Blog. Als IB-BloggerInnen können wir es uns natürlich nicht nehmen, auf die Beiträge zu antworten. Liest man die bisherigen Artikel, so fällt auf: Von den drei immer wieder genannten Zielen des akademischen Bloggens – als Werkzeug in der Lehre, zur Vernetzung von Forschern und zur Außenwirkung der Disziplin – kommt vor allem letzteres zu kurz...
Wenn Apple im September in den Medien ist, dann traditionell weil sie gerade das neue iSpielzeug präsentiert haben. Diesmal aber liegt es daran, dass scheinbar über Jahre auf die iCloud Accounts von hauptsächlich weiblichen Prominenten zugegriffen wurde um deren private Bilder, vor allem Nacktbilder, abzugreifen. Und diese sind an die Öffentlichkeit gelangt. Das sollte für breites Interesse sorgen, und zwar gerade nicht wegen Nacktbildern – sondern weil es einerseits zeigt, wie mit der Privatsphäre von vor allem weiblichen Prominenten umgegangen wird, und andererseits, wie verletzlich uns Cloudsysteme machen können. Wir problematisieren diese zwei Aspekte: Andrea Jonjic behandelt die falsche Bezeichnung ‘Leaks’ und dass es durchaus das Recht geben sollte, intime Bilder in einer Cloud zu speichern – Martin Schmetz argumentiert, dass staatliche Nachfrage nach Hacking-Tools den Skandal in dieser Form überhaupt erst ermöglicht hat...
Viel wurde bereits über die Natur des Netzes diskutiert. 2010, nachdem Angela Merkel auf dem IT-Gipfel in Dresden im Rahmen der Urheberrechtsdebatte sagte, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein. 2013, nachdem Angela Merkel ihren berühmten Satz beiläufig zum Besuch des US-Präsidenten Barack Obama über das #Neuland fallen lies. Die selbstbewusst zur Schau gestellte Ahnungslosigkeit schockierte nicht nur Netzaktivisten und -Experten.
Soeben ist ein neues Internetangebot für Blogs in den (deutschen) Sozialwissenschaften gestartet: de.hypotheses.org ist er deutsche Ableger des ungemein erfolgreichen hypotheses.org aus Frankreich, welches die dortige Bloglandschaft im wissenschaftlichen Bereich bündelt. Zum Start hatte das Deutsche Historische Institut Paris (DHIP) zu einer Tagung geladen, auf der viele Aspekte des wissenschaftlichen Bloggens thematisiert wurden...
Dass die EU und die USA auf die russischen Machenschaften in der Ukraine mit Sanktionen reagiert haben, ist ebenso verständlich wie richtig. Darauf zu bauen, dass diese Maßnahmen Russland zu einer Kurskorrektur bewegen, wäre dagegen fatal. Dass die Sanktionen wirkungslos bleiben, ist nämlich noch die eindeutig bessere Aussicht. Im schlimmeren Fall aber unterstützen die Sanktionen gefährliche Tendenzen der russischen Selbstisolation und sind damit sogar kontraproduktiv. Anstatt auf den Erfolg von Sanktionen zu hoffen, sollte Europa auf eine offene wie ebenbürtige, kritische Auseinandersetzung mit Russland und ein Appellieren an dessen Verantwortung als Großmacht setzen...
Die neuen sozialen Medien demokratisieren die Berichterstattung. Über Ereignisse wird häufig erst bei Twitter, Google+ und Facebook berichtet, bevor es offizielle Informationen von öffentlichen Stellen oder den konventionellen Medien gibt. Doch das heißt auch: Jeder kann Inhalte anders darstellen, verändern und zu eigenen Zwecken nutzen. Und mehr denn je sind wir darauf angewiesen, dass auch solche direkt kommunizierten Inhalte in den richtigen Zusammenhang gestellt werden. Dafür haben wir die ‘alten’, etablierten Medien mit ihren Redaktionen...
Teil VII unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Bis zur nächsten Bundestagswahl hat unsere Bundesregierung die Debatte zur Anschaffung bewaffneter Drohnen aus wahlstrategischen Gründen ad acta gelegt – nicht zuletzt weil sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen Kampfdrohnen formiert hat. Unbeantwortet ließ die Regierung die Fragen, wofür sie meint, bewaffnete Drohnen zu brauchen, welche strategisch langfristigen Ziele sie damit verfolgt, ob sie völkerrechtlich aber auch volkswirtschaftlich vertretbar sind und welches sicherheitstechnische Gefahrenpotential Drohnen bergen. Zu den völkerrechtlichen Problemen wurde an diesen und anderen Orten schon viel geschrieben, so dass ich im Folgenden primär auf einige sicherheitstechnische Probleme eingehen möchte sowie auf die Probleme des zivilen Einsatzes von un/bewaffneten Drohnen...
Teil III unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Unmanned Aerial Systems (UAS) sind auf dem Vormarsch. Ihre unbewaffneten Versionen bisher stärker, als die bewaffneten. Dabei ist die gegenwärtige Diskussion um bewaffnete UAS, sogenannte UCAVs (Unmanned Combat Aerial Vehicles) hauptsächlich geprägt von der Art und Weise, mit der die Vereinigten Staaten den Umgang mit diesen Systemen handhaben. Deren Einsätze dieser Systeme und deren weite (möglicherweise überdehnte) Auslegungen rechtlicher Handlungsspielräume bestimmen die Medien. Das ist Fakt. Ebenso wie die USA ist auch die Bundesrepublik zweifelsfrei ein demokratischer Staat. Das ist auch Fakt. Wenn also Menschen den Mechanismen eines demokratischen Staates im Umgang mit diesen neuen Systemen mit Skepsis begegnen, dann ist dies durchaus berechtigt...
Teil IV unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Deutschland diskutiert über bewaffnete Drohnen. Endlich. Allerdings hat es den Anschein, als sei die Debatte nur noch ein Scheingefecht. Denn die Entscheidung, ob Deutschland auf den Drohnenzug aufspringen soll, ist im Wesentlichen gefallen, und die Beschaffung scheint nur noch eine Frage der Zeit. Vor allem ist es interessant zu sehen, welchen Einschlag die „Debatte“ inzwischen genommen hat. Mit seiner Aussage, Waffen seien „ethisch neutral“ (die er im Anschluss relativierte, aber bezüglich aktueller Drohnen aufrecht erhielt), hat Verteidigungsminister de Maizière die Debatte in eine Richtung gelenkt, bei der zentrale sicherheitspolitische Fragen, aber auch Fragen der ethischen Einordnung zukünftiger Drohnensysteme weitgehend unter den Tisch fallen. Verengt man die Debatte auf die Frage der ethischen Einordnung aktueller Kampfdrohnen, dann bietet sich als „objektiver“ Maßstab zunächst das Humanitäre Völkerrecht an. Waffen, wie z.B. Bio- oder Chemiewaffen oder Landminen, sind deshalb geächtet, weil sie gegen die fundamentalen völkerrechtlichen Normen der Diskriminierung (der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten) oder der Proportionalität verstoßen. Drohnen sind zwar nicht so „chirurgisch“ präzise, wie es die Befürworter gerne hätten (nach Schätzungen des Bureau of Investigative Journalism ist ca. jeder vierte von Drohnen in Pakistan getötete Mensch ein Zivilist), aber ungenauer als andere Waffensysteme sind Drohnen sicher nicht. Und setzt man Drohnen nur im Rahmen völkerrechtlich zulässiger internationaler oder nicht-internationaler bewaffneter Konflikte ein, dann ist ihr Einsatz zulässig und völkerrechtlich nicht zu beanstanden...