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Kann man durch feinmaschigere Regelungen eine mögliche Instrumentalisierung des Rundfunks für machtpolitische Zwecke in den Griff bekommen?Nur begrenzt. Politischer Erfolg hängt in starkem Maß von dem Bild ab, welches das Fernsehen von der Politik und den Politikern vermittelt. Deswegen wird die Politik immer in Versuchung sein, Einfluss auf das Fernsehen zu nehmen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als vom Staat geschaffene Einrichtung ist dafür anfälliger als der private. Dieser ist anderen Instrumentalisierungsgefahren ausgesetzt. Das Recht kann die Gefahr nicht beseitigen. Es kann sie aber eindämmen.
Hintergrund: Es ist unbekannt bzw. umstritten, ob die in Deutschland eingeführten Umweltzonen (UWZ) die Feinstaubbelastung nachweisbar reduzieren.
Methode: PM10-Konzentrationen von den Messstationen innerhalb und außerhalb der UWZ in 19 deutschen Städten wurden analysiert (Augsburg, Berlin, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hannover, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Köln, Ludwigsburg, Mannheim, München, Reutlingen, Stuttgart, Tübingen, Wuppertal), um die Wirksamkeit der Fahrverbote (Stufe 1) für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette) auf die Schadstoffkonzentration zu untersuchen. Kontinuierliche Halbstundenmesswerte und gravimetrische Tagesmittelwerte wurden für den Zeitraum von ca. 2005 bis Ende 2009 übernommen. Die Analyse beruht auf vier einander paarweise zugeordneten Messwerten als gematchte Quadrupel aus zwei Index- und zwei Referenzwerten (Indexstationen liegen innerhalb, Referenzstationen messen außerhalb der UWZ). Ein Indexwert und der simultan gemessene Referenzwert wurden während der aktiven Phase der UWZ gemessen, das andere Wertepaar wurde vor Einführung der UWZ erhoben. Die Wertepaare haben eine Zeitdifferenz von 364 Tagen oder von einem Vielfachen von 364 Tagen, wodurch die Jahreszeit, der Wochentag und die Tageszeit im Quadrupel konstant gehalten werden. Differenzen der Indexwerte wurden regressionstechnisch mit den Differenzen der Referenzwerte korrigiert, wobei meteorologische Parameter (Mischungsschichthöhe, Niederschlagsmenge, Windgeschwindigkeit), Schulferienzeiten, Phase der Umweltprämie, LKW-Fahrverbotszeiten und Ausgangswerte an den Index- und Referenzstationen als Kovariablen in sog. „fixed effects“ Regressionsanalysen der Quadrupel berücksichtigt wurden (Differenzwertmethode im Zwei-Perioden-Fall). Dieser statistische Ansatz wurde vor der eigentlichen Datenanalyse an simulierten Messdaten der FU Berlin erfolgreich erprobt.
Ergebnisse: 2 110 803 Quadrupel kontinuierlicher PM10-Messungen und 15 735 gravimetrische Quadrupel wurden aus den verfügbaren Daten der Messstationen identifiziert, aus denen 61 169 Quadrupel zu Tagesmittelwerten aufgebaut wurden. Die Analysen für die erste Stufe ergaben als beste Effektschätzer (an allen Indexstationen) eine Feinstaubreduktion von ≤ 0,2 μg/m3 (bzw. relative PM10-Reduktionen ≤ 1 %). Der beste Effektschätzer an allen Verkehrsstationen (also ohne städtische Hintergrund- und Industrieindexstationen) lag unterhalb von 1 μg/m3 (bzw. weniger als 5 %).
Schlussfolgerungen: Alle Analysewerte liegen damit unter den vor Einführung von UWZ prognostizierten Feinstaubreduktionen. Diese Studie untersuchte als erste übergreifend die Wirksamkeit von UWZ der Stufe 1 in Deutschland auf die Feinstaubkonzentrationen von PM10 nach einem einheitlichen Datensammlungs- und Analyseplan und unter Berücksichtigung möglichst vieler Störeinflüsse.
Aktuell wird darüber diskutiert, ob das Sexualstrafrecht noch zeitgemäß ist. Unterschiedliche Bemühungen, die Vorschrift § 177 StGB (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) zu reformieren, stoßen auf heftigen Widerstand. Insbesondere geht es um die Frage, ob für die Erfüllung des Tatbestandes ein fehlendes Einverständnis ausreichend sein kann und darf. Erstaunlich ist, dass bei dieser Debatte europäische und internationale Ansätze völlig ignoriert werden. Dabei ist für Deutschland nicht nur seit dem 1. August 2014 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbuler Konvention) in Kraft getreten, sondern auch der Ausschuss der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women – CEDAW) hat zum wiederholten Mal in der Sache R.P.B v. the Philippines zum Ausdruck gebracht, dass nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen sind.
Während sich staatliche Sicherheitspolitik fortwährend verändert, scheint die Kritik an ihr verhältnismäßig unflexibel. Vielmehr wird der ständige Prozess der Ausdifferenzierung und Transformation der staatlichen Sicherheitsapparate von ihren Kritiker_innen seit Jahrzehnten so vehement mit Warnungen vor der Herausbildung eines totalitären Überwachungsstaates begleitet, dass diese zunehmend zu Unkenrufen verkommen. Mit dem Begriff des Sicherheitsregimes wird im Folgenden gegen einen Alarmismus argumentiert, der sich in Hinweisen auf die ständige Eskalation von Sicherheitspolitiken und eine damit einhergehende Beschneidung der Freiheit von Bürger_innen, Prekarisierten, Exkludierten oder sozialen Bewegungen erschöpft. Denn eine Kritik, die bei Skandalisierungen verbleibt, ist einerseits blind für qualitative Veränderungen. Andererseits schreibt sie selbst tradierte Herrschaftsverhältnisse fest, indem sie Vergangenes romantisiert und so an der Erzählung von der grundsätzlichen Alternativlosigkeit einer herrschaftsförmig organisierten Gesellschaft mitwirkt.
Dagegen wird eine materialistische Analyseperspektive eingenommen, die die Transformationen von Politiken der Sicherheit im Kontext der historischen Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise begreift. Anhand von Fallbeispielen zum Polizieren der Felder häusliche Gewalt und gewaltaffine Fußballfans in Frankfurt am Main wird die neoliberale Konzeption des umfassenden Zusammenwirkens öffentlicher, privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure empirisch skizziert und das sich ausdifferenzierende Akteursfeld in diesem Bereich dargestellt. So können auch soziale Konfliktlinien identifiziert werden, die über die herkömmliche Gegenüberstellung von Freiheit und Sicherheit hinausweisen.
Zum ersten Mal beschäftigte sich in Deutschland eine primär an Studierende gerichtete Sommerschule mit kritischer Stadtforschung. Als jemand, der daran teilgenommen hat, gehe ich in einem Erfahrungsbericht der Frage nach, ob und inwieweit eine solche Veranstaltung auch der Stärkung von kritischen Haltungen in der Wissenschaft dienen kann. Dabei verweise ich auf die Notwendigkeit, die hegemoniale Produktion von Wissen an Hochschulen zu hinterfragen und darauf, dass die Möglichkeiten zur Veränderung der Wissensproduktion auch bei den Studierenden selbst liegen.
In der Debatte über die Entscheidung des EGMR zum Burka-Verbot in Frankreich läuft einiges gerade ziemlich schief. Viele Liberale – an vorderster Stelle im Verfassungsblog selbst – empören sich geradezu über die Entscheidung, während diese andererseits im Namen der Geschlechtergleichheit von Leuten verteidigt wird, die man bislang nicht gerade als deren Vorkämpfer in Erinnerung hatte. [...]
Heinrich Kalteisen
(2014)