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Hintergrund
In Anbetracht ihres bedeutenden Potenzials zur Verbesserung der medizinischen Versorgung wird Telemedizin weiterhin zu wenig genutzt. Trotz einiger erfolgreicher Pilotprojekte in den vergangenen Jahren ist insbesondere über die Hindernisse der Etablierung und Verstetigung von Telemedizin wenig bekannt. Diese Studie hatte das Ziel, die Einstellung niedergelassener Neurologen hinsichtlich der Nutzung von Telemedizin in der Epileptologie und resultierende Hinderungsgründe zu verstehen. Gleichzeitig werden mögliche Lösungsansätze präsentiert.
Methoden
Mithilfe eines individuell erstellten 14-Item-Fragebogens befragten wir prospektiv alle Neurologen, die zuvor die Teilnahme an einem transregionalen Telemedizinpilotprojekt im Bereich der Epileptologie abgelehnt oder keine Rückmeldung gegeben hatten, zu Gründen für und gegen den generellen Einsatz von bzw. die Teilnahme an Telemedizin.
Ergebnisse
Von 58 kontaktierten Neurologen antworteten 33 (57 %). Die häufigsten Gründe für die fehlende Nutzung der Telemedizin waren ein vermuteter Zeitmangel oder ein vermuteter zu großer organisatorischer Aufwand (49 %). Zudem wurden Bedenken bezüglich der technischen Ausstattung (30 %) und eine Präferenz für alternative Wege der intersektoralen Kommunikation (30 %) angegeben. Befürchtete Probleme in Bezug auf die Kostenerstattung für telemedizinische Leistungen waren für 27 % ein Hindernis. Neurologen in ländlichen Gebieten waren signifikant häufiger bereit, zunächst eine telemedizinische Konsultation anzufordern, bevor sie eine Überweisung ausstellen (p = 0,006).
Schlussfolgerungen
Die flächendeckende Etablierung von Telemedizinstrukturen ist immer noch durch Hindernisse erschwert, die meist im organisatorischen Bereich liegen. Die bestehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen in ländlichen Gebieten sind eine besondere Chance für die Implementierung von Telemedizin. Die meisten Probleme der Telemedizin können gelöst werden, sollten aber bereits bei der Konzeptionierung von Projekten mitbedacht werden, um ihre Verstetigung zu erleichtern.
Im Zuge der fortlaufenden Digitalisierung im Mobilitätssektor werden aktuell besonders in Großstädten verstärkt geteilte on-demand Fahrdienstleistungen implementiert. Das sog. Ridepooling beschreibt eine dynamische und digitale Form des konventionellen Sammeltaxis, bei welcher durch eine intelligente Algorithmik mehrere voneinander unabhängige, zeitlich korrespondierende Fahrtwünsche in Echtzeit zu einer Route kombiniert werden. So können einander unbekannte Kund*innen gemeinsam und gleichzeitig nach ihren individuellen Bedürfnissen auf Direktverbindungen befördert werden. Viele der Ridepooling-Angebote werden in urban geprägten Raumstrukturen von privaten Verkehrsunternehmen - teilweise sogar eigenwirtschaftlich - betrieben und als nachhaltige Mobilitätsform beworben: Sie soll die sich individualisierenden Mobilitätsbedürfnisse der Bürger*innen befriedigen, dadurch städtische Problematiken wie hohe Luft- und Lärmbelastung, Staubildung sowie Flächenknappheit adressieren und zu einer umweltfreundlichen Verlagerung des lokalen Verkehrsaufkommens (Modal Shift) führen.
Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel der Großstädte Berlin und Hamburg, wie und unter welchen Zielsetzungen der unterschiedlichen Akteure die neuen Angebotsformen implementiert wurden und welche Auswirkungen sie auf die städtischen Mobilitätssysteme haben.
Durch Expert*innen-Interviews mit städtischen Behörden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Expert*innen für digitale und städtische Mobilität soll der aktuell noch geringe Forschungsstand über die Zielsetzungen, Formen und Auswirkungen von Ridepooling-Angeboten in städtischen Räumen um praxisnahe Betrachtungen und Erkenntnisse erweitert werden. Es kann angenommen werden, dass die unterschiedlichen Ausgestaltungen der untersuchten Angebote von ioki, CleverShuttle, MOIA und BerlKönig dabei durchaus voneinander differierende Effekte auf das Nutzungsverhalten der Kund*innen und die städtische Verkehrsgestaltung sowie deren ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsdimensionen haben.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Wahrnehmbarkeit von Webanwendungen bei Farbenblindheit und der Erstellung eines barrierearmen Anforderungskatalogs für Prototypen, der einen Modus für Farbenblindheit/ Sehschwäche bieten soll. Zur Analyse wurden Kriterienkataloge wie die W C A G 2.1 herangezogen und mithilfe eines Tools Bedienelemente der Oberflächen bestehender Webapplikationen analysiert. Auf Basis der Ergebnisse und den Anforderungen der W C A G 2.1 konnte schließlich ein Anforderungskatalog erarbeitet werden, auf dessen Basis ein Prototyp implementiert wurde. Anschließend konnte durch einen durchgeführten User*innen-Test eine Qualitätssicherung durchgeführt werden. Mithilfe der Arbeit konnte festgestellt werden, welche Gesichtspunkte von besonderer Relevanz sind und inwiefern Entwickler*innen dies bei der Konzeption und Weiterentwicklung ihrer Software berücksichtigen sollten. Dafür können dem Paper Informationen zu Farbenblindheit bzw. Sehschwächen und ein Leitfaden entnommen werden, der interessierten Entwickelnden Best Practices zur Verfügung stellt, um die Webanwendung hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu optimieren und sich an diesem zu orientieren. Teil des Leitfadens ist eine Checkliste, die auf Basis der W C A G und den Erkenntnissen aus Analysen verschiedener Webplattformen erstellt worden ist. Es werden ebenfalls externe Hilfswerkzeuge wie Leonardo und der Color Contrast Analyser vorgestellt. Abschließend werden ein paar Vorher-nachher-Beispiele gezeigt.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich aus der Sicht des Subjekts mit Transformationen und nimmt die dabei (potentiell) stattfindenden Bildungsprozesse in den Blick. Diese werden im spezifischen Kontext des Übergangs in die Hochschule empirisch analysiert. Durch diesen Fokus wird es möglich, unterschiedliche Facetten von transformatorischer Bildung sowie Hinweise auf selbstbezogene Veränderungen in den Eigentheorien der Subjekte herauszuarbeiten. Darüber hinaus lässt sich die Funktion dieses spezifischen Übergangs als Generator solcher Bildungsprozesse rekonstruieren.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Fragestellungen bearbeitet, die über ihren Bezug zur subjektiven Gestaltung des Übergangs miteinander verbunden sind:
Welche Dimensionen charakterisieren den Übergang in die Hochschule aus Sicht der Betroffenen?
Welche selbstbezogenen Veränderungen lassen sich in den Eigentheorien der Befragten identifizieren?
Um einen Beitrag zur Diskussion dieser Fragestellungen zu leisten, wird zunächst das Forschungsfeld der Hochschullandschaft dargestellt. Nach der Rahmung der zentralen theoretischen Konzepte wird das Forschungsdesign erläutert, auf dessen Ergebnissen der vorliegende Beitrag beruht. Dem schließen sich die zentralen empirischen Ergebnisse sowie deren Rückkopplung an den Forschungsstand an.
Das menschliche Leben erscheint heute als in vielfältiger Weise mit seiner Umwelt verbunden. Bio- und neurowissenschaftliche Forschungen über die Interaktionsweisen mit der Umwelt verändern dabei das Bild des Körpers von einem hierarchisch aufgebauten Organismus zu einem organisch-kognitiv-verteilten Netzwerk. Nicht zuletzt Forschungen zur künstlichen Intelligenz haben gezeigt, dass das menschliche Gehirn nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern verkörpert, vernetzt und damit in einer wechselwirkenden Abhängigkeit zu Körpern steht (embedded und extended mind). Epigenetische Forschungen haben ebenfalls auf die Umweltabhängigkeit auch genetischer Prozesse verwiesen (Postgenomik) und damit auf komplexe Wechselwirkungen zwischen Biotischem und Abiotischem aufmerksam gemacht. Diese komplexen Wechselwirkungen und Umweltabhängigkeiten zwischen Lebendigem und Nicht-Lebendigem werden inzwischen zusehends zum Gegenstand menschlicher Selbstorganisation. Sie tauchen in veränderter Form in den Plänen zu den sogenannten Industrien 4.0 auf, wenn es darum geht, intelligente Umgebungen mit dem Menschen interaktiv zu vernetzen. Die hierfür notwendigen digitalen Datenmengen stehen aber nur zur Verfügung, wenn Menschen sich aktiv vernetzen. Die Entstehung digitaler Daten- körper wird dadurch zu einem essentiellen Bestandteil sozialer Teilhabe, wodurch Soziales zum entwicklungsoffenen und unbestimmten Prozess wird. Wie sich Menschen wann und wo vernetzen, ist nicht vorherbestimmt. Digitalisierung ist dabei, so die These der Arbeit, sich zur grundlegenden Praxis menschlicher Vernetzung zu entwickeln.
Die Arbeit geht Digitalisierung aus einer Perspektive koevolutionärer Entstehungs- und Entwicklungszusammenhänge nach und zeigt, dass digitale Praxen zu einer neuen Form menschlicher Selbstorganisation weltweit geworden sind. Angesprochen wird damit, dass Digitalisierung nicht als etwas dem Menschen Äußerliches betrachtet werden kann, sondern in einen größeren kulturellen Entstehungszusammenhang eingebettet werden muss, der bis zu den Anfängen der Menschheit zurückreicht. Um dies zu veranschaulichen, werden in der Arbeit drei verschiedene Wissensformationen benannt, die sich jeweils in unterschiedlicher Art und Weise mit den aktuellen Veränderungen digitalisierter Lebenswelten auseinandersetzen.
Die erste Wissensformation (Kapitel 2) benennt den Humanismus, der im Aufkommen neuer Medientechnologien eine Bedrohung für den Menschen sieht. Eine zweite Wissensformation (Kapitel 3) widmet sich dem „Ende des Humanismus“, indem Ansätze der Science and Technology Studies (STS), der Akteur-Network-Theory (ANT) und des Agentiellen Realismus von Karan Barad diskutiert werden. Mit einer „neuen Ökonomie für eine neue Menschheit“ wird eine dritte Wissensformation (Kapitel 4) benannt, die, von postoperaistischen Ansätzen ausgehend, die These eines „dritten“ oder „kognitiven Kapitalismus“ diskutiert. Hier geht es um die These des Zusammenfallens von Ökonomischem und Sozialem, aus dem neue offene Sozialformationen entstehen. Schließlich wird eine vierte Wissensformation (Kapitel 5) formuliert, die, ausgehend vom Ansatz einer Anthropologie des Medialen (AdM) und dem Modell der Erweiterung kultureller Kapazitäten (EECC) versucht, die als digitalen Wandel bezeichneten Veränderungen in einen größeren Zusammenhang zu stellen.
Mit beiden Ansätzen kann schließlich gezeigt werden, dass sich Veränderungen menschlicher Selbstorganisation immer in der biologischen, individuellen, kulturellen und historisch-sozialen Entwicklungsdimension zugleich vollziehen. Dies lässt sich auch für die Prozesse der Digitalisierung zeigen. Nämlich, dass sich der Mensch als Teil der Natur in einem fortwährenden koevolutionären Prozess befindet. Weder Kultur, noch Soziales, noch Technologien sind unnatürlich. Sie können als „indirekte Biologie“, als „Künstliches“ oder als „Kultur der Biologie“ bezeichnet werden, die der Natur aber nie entkommen. Die Erweiterung kultureller Kapazitäten ist deshalb nicht als eine Ausdehnung des Menschen in die Natur hinaus zu verstehen, sondern bezeichnet die im Laufe der Menschheitsgeschichte komplexer werdenden Reichweiten und Zeittiefen menschlicher Selbstorganisation, die immer auf den drei Ebenen von Phylogenese, Ontogenese, Technogenese und der damit verbundenen Soziogenese basieren.
Um Unterricht durch digitale Medien lernwirksam gestalten zu können, sollten Lehrkräfte über die notwendigen Kompetenzen für einen didaktisch angemessenen und reflektieren Einsatz von Technologien verfügen. Neben der Verbesserung der technischen Infrastruktur an Schulen ist es daher notwendig, Lehrkräfte bei ihrer Professionalisierung zu unterstützen. Lehrkräfte an deutschen Schulen zeigen allerdings eine eher zurückhaltende Teilnahme an Fortbildungsangeboten zu digitalen Themen, was auf eine fehlende Passung zu den realen Bedarfen hinweisen kann. Der vorliegende Beitrag widmet sich daher Präferenzen von Lehrkräften zu Inhalten und Gestaltungsmerkmalen von Fortbildungen zu digitalen Medien und berichtet dazu Ergebnisse einer Befragung von Gymnasiallehrkräften (N = 238). Um möglichst zielgruppenspezifische Ergebnisse zu erhalten, wurden über eine latente Profilanalyse mit Personenmerkmalen (technologisches und technologisch-pädagogisches Wissen, Selbstwirksamkeit, Mediennutzung) drei Profile identifiziert und im Hinblick auf ihre Präferenzen verglichen. Die Ergebnisse weisen auf eine Vielfalt an thematischen Wünschen sowie auf die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Gestaltung von Fortbildungen hin. Abschließend werden zusammenfassende Empfehlungen zur Gestaltung von Lehrkräftefortbildungen zu digitalen Medien formuliert.
Forschungsarbeiten sowohl zum IT-Zweig als Leitbranche der Digitalisierung als auch zur gesundheitsfördernden Gestaltung neuer Arbeitswelten haben eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Die von der Digitalisierung ausgehenden Veränderungen sind in der Arbeitswelt allgegenwärtig. Trotz einer anfänglichen Humanisierungsvermutung mit Blick auf hoch qualifizierte Wissensarbeit in flexiblen Arbeitsstrukturen zeigen neue Forschungsergebnisse eine Zunahme gesundheitlicher Belastungen in der IT-Branche. Diese Belastungskonstellation erfordert neue Gestaltungsansätze zur Gesundheitsbildung, weil flexibel arbeitende Beschäftigte mit bestehenden klassischen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung schwer oder gar nicht zu erreichen sind.
Ziel der Arbeit ist die lösungsorientierte Erstellung eines branchen- und online-basierten Präventionskonzepts für alle IT-Beschäftigte. Basierend auf dem Modell der Salutogenese wird ein Training entwickelt, das sich auf die Stärkung von personalen, organisationalen und sozialen Gesundheitsressourcen fokussiert.
Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit, die der Kategorie der didaktischen Entwicklungsforschung (Johannes Weinberg) zuzuordnen ist, steht die Konzeption und Entwicklung eines Lernprogramms. Als Rahmenmodell dient die gestaltungsorientierte Mediendidaktik unter Berücksichtigung didaktischer Eckpunkte. Das Online-Lernangebot ist in acht Lerneinheiten aufgeteilt. Es werden Lerninhalte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mediendidaktisch aufbereitet und den IT-Beschäftigten und Führungskräften auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt. (Eine ursprünglich angedachte Wirkungsmessung der Implementierung des Lernprogramms im Betrieb konnte pandemiebedingt nicht durchgeführt werden.)
Die weiterbildungsbezogene, betriebs- sowie organisationspädagogische Überlegungen aufgreifende Konzeption ist ein wichtiger Baustein im Rahmen einer Gesamtstrategie des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die präsentierten Handlungshilfen und elektronische Unterweisungen sind auf andere Branchen übertragbar.
Die erstellte Lernumgebung ist kein finales „Produkt“, sondern ein kontinuierlich zu optimierendes Entwicklungsvorhaben, was neben einer noch durchzuführenden Evaluation weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesundheit in der digital vernetzten Arbeitswelt eröffnet, um das Thema Gesundheitsbildung verstärkt in den betrieblichen Alltag zu integrieren.
Digitale Barrierefreiheit ist selbstverständlich und muss proaktiv in
Lern-/ Bildungsangebote integriert werden, wenn Hochschulbildung für eine inklusive Gesellschaft die Diversität von Studierenden als gegeben anerkennt.
Im Gegensatz dazu ist es jedoch hochschulische Realität, dass heterogene Lernausgangslagen erst dann von Lehrenden in der Planung und Umsetzung von Bildungsangeboten berücksichtigt werden, sofern Studierende selbst ihre individuellen Bedürfnisse artikulieren und Unterstützung (etwa in Form eines Nachteilsausgleichs) einfordern. Das Flensburger Projekt „Study as you are - Anforderungsdesign und Umsetzungsstrategie barriere-sensibler Hochschullehre am Beispiel inklusiv-digitaler Sprachenpädagogik“ (STUDYasU) setzt die Heterogenität aller Studierenden als Prämisse voraus. Das Vorhaben zielt darauf ab, durch die Implementation eines Servicebüros an der Europa-Universität Flensburg (EUF), das als zentrale Anlaufstelle und Lernlabor zu allen Fragen der barriere-sensiblen Lehre etabliert wird, sowohl Lehrende als auch (Lehramts-) Studierende für digitale Barrierefreiheit zu sensibilisieren. Hier werden sich Lehrende und Lernende zukünftig Rat holen und ihr bereits bestehendes Lehr-/ Lernmaterial diklusiv (digital-inklusiv) aufbereiten (lassen können). In diesem Beitrag steht die Konzeptentwicklung im Vordergrund. Grundlegend ist die Zugänglichkeit digitaler hochschuldidaktisch fundierter Lehr-/ Lernarrangements von zwei Seiten: Erstens werden die Bedürfnisse der Lehrenden unter Einbezug der hochschulseitig etablierten digitalen Instrumente wie Moodle, Panopto oder Webex als Voraussetzung für Blended-Learning-Szenarien, betrachtet. So sollen Barrieren für Lehrende in Bezug auf ‘neuartige’ Werkzeuge gar nicht erst entstehen. Zweitens werden die Bedürfnisse der Lernenden in das Zentrum gerückt, indem diese digitalen Tools – eingebunden in spezifische Bildungspraxen – analysiert und für die intersubjektive Anwendbarkeit präzise modifiziert werden. Mit STUDYasU sollen adaptierbare Lehr-/ Lernarrangements theoretisch und empirisch exploriert werden, um letztendlich zu verallgemeinerbaren Aussagen oder gar Modelllösungen für eine barriere-sensible digitale Hochschullehre zu gelangen.
Spätestens die einstimmig verabschiedete Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“ der Hochschulrektorenkonferenz (2009) hat die U N-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (C R P D) mit der enthaltenen Forderung nach inklusiver Bildung im Lebensverlauf (U N, 2006 § 24) und dem barrierefreien Zugang zu selbiger (e b d. § 9) zum Handlungsauftrag für Hochschulen gemacht. Die Kultusministerkonferenz (K M K) (2016, 2019) empfiehlt hierzu eine verstärkte Implementierung von digitalisiertem Lernen, um der Diversität der Studierenden Rechnung zu tragen und beispielsweise die Partizipationsmöglichkeiten von Studierenden mit Beeinträchtigungen erheblich verbessern zu können (Ebersold & Evens, 2003). Entscheidend ist es, holistische statt zielgruppenspezifische Lösungsansätze zu entwickeln und neben technischen auch die strukturellen und didaktischen Aspekte zugänglicher Lehre in den Blick zu nehmen (Grundmann & Podszus, 2019; Podszus, 2019a, 2019b). Dies erfordert zum einen Kenntnisse der Stakeholder von digitalisiertem Lehren und Lernen über die Bedarfe Studierender mit Beeinträchtigungen im Hinblick auf Selbiges und zum anderen die Kooperation der beteiligten Stakeholder und Organisationseinheiten innerhalb der Hochschulen sowie deren Unterstützung durch ein wirksames Diversitätsmanagement. Als Herausforderung erweist sich, dass das Thema „Studieren mit Beeinträchtigung“ generell und auch beim Implementieren solcher Diversitätsmanagementstrukturen neben Diversitätsdimensionen wie atypischen Bildungsbiografien, Migrationshintergrund oder Gender nur eine marginale Rolle spielt (Knauf, 2015; Rothenberg, 2012) und die Maßnahmen eine Fokussierung auf Nachteilsausgleiche, Fall-zu-Fall-Lösungen und fakultative Angebote anstelle proaktiver Barrierefreiheit beinhalten (Fisseler, 2013; Podszus, 2019a). Ein für die Betrachtung und Systematisierung von derartigen Implementierungsprozessen und Forschungsfragen nutzbares Modell, die Adaption des Contextualized Model of Accessible E-Learning Practice in Higher Education Institutions für den deutschen Hochschulraum (Podszus, 2019a), soll im Beitrag vorgestellt werden.
Nach vorherrschender Lesart prallen im Internet Exklusivitäts- und Zugangsinteressen aufeinander. Das Urheberrecht soll diesen Konflikt in ein angemessenes Gleichgewicht bringen. Im folgenden Beitrag werden die Auseinandersetzungen um das digitale Urheberrecht anders gedeutet. Demnach ist die Online-Kommunikation von zwei koexistierenden Kulturen geprägt, die sich je verschieden zum Urheberrecht verhalten. Die Ausgestaltung des digitalen Urheberrechts wird mit darüber entscheiden, ob das dynamische Nebeneinander von Exklusivitäts- und Zugangskultur fortdauert oder ob eine der beiden Kulturen verdrängt wird. Das Urheberrecht ist folglich als Teil der Internetregulierung zu betrachten.
Die Hochschulen sind rechtlich dazu verpflichtet, Studierende mit Behinderung nicht zu benachteiligen, wobei insbesondere Prüfungen für Studierenden eine hohe Relevanz haben. Vor allem bei digitalen Prüfungen ist es sinnvoll, diese proaktiv von vornherein barrierefrei zu gestalten und nicht nur im Nachhinein – im Rahmen des Nachteilsausgleichs – individuell anzupassen. Bei digitalen Prüfungen steigt die Bedeutung einer barrierefreien technischen und formalen Gestaltung. Zudem ist dies auch für Präsenzprüfungen relevant, da hier die Möglichkeit besteht, papierbasierte Prüfungen in digitaler Form barrierefrei anzubieten. Zusätzlich können didaktische und organisatorische Aspekte die Barrierefreiheit erhöhen.
Transdisciplinary research is research not only on, but also for and, most of all, with practitioners. In the research framework of transdisciplinarity, scholars and practitioners collaborate throughout research projects with the aim of mutual learning. This paper shows the value transdisciplinarity can add to media linguistics. It does so by investigating the digital literacy shift in journalism: the change, in the last two decades, from the predominance of a writing mode that we have termed focused writing to a mode we have called writing-by-the-way. Large corpora of writing process data have been generated and analyzed with the multimethod approach of progression analysis in order to combine analytical depth with breadth. On the object level of doing writing in journalism, results show that the general trend towards writing-by-the-way opens up new niches for focused writing. On a meta level of doing research, findings explain under what conditions transdisciplinarity allows for deeper insights into the medialinguistic object of investigation.
Die Inklusion blinder und seheingeschränkter Studierender in den Lehralltag stellt besonders bei technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen eine Herausforderung dar.
Die Situation soll sowohl durch fremde Hilfe – also extern – als auch soweit wie möglich durch diese Studierenden eigenständig – also intern – kontrollierbar sein. Die Beherrschbarkeit wird in der Hauptsache durch digitale Barrierefreiheit mit Software- und Hardwareunterstützung hergestellt. Zusätzlich kommt eine Reihe organisatorischer und räumlich bezogener Hilfestellungen zum Einsatz. Für die vollständige Berücksichtigung der externen und internen Kontrollierbarkeit wird das Konzept des Lebenszyklusmanagements herangezogen. Anhand einer Maßnahmen-Matrix zeigt dieses Best-Practice-Rahmenwerk, welche Maßnahmen zur Kontrollierbarkeit entlang des Studierendenlebenszyklus‘ führen können.
Telemedizinische Arzt-zu-Arzt-Anwendungen in der Epilepsieversorgung können helfen, die spezielle Expertise von neurologischen oder pädiatrischen EpileptologInnen flächendeckend vorzuhalten, da sie es ermöglichen, medizinische Leistung über Distanzen hinweg zu erbringen. Sowohl national als auch international werden hierzu verschiedene Lösungsansätze entwickelt. Herausforderungen begegnet man auf organisatorischer, technischer, rechtlicher und ökonomischer Ebene, sodass die langfristige Perspektive der einzelnen aktuellen Lösungsansätze noch unklar ist. Letztendlich bedarf es der Entwicklung von Betriebsmodellen, bei denen alle Akteure (Konsilgeber, Konsilanforderer, Patient, Kostenträger, Betreiber der telemedizinischen Plattform und ggf. auch die jeweilige Fachgesellschaft) jeweils den spezifischen Nutzen und die Risiken abwägen.
Bei der zusammenfassenden Analyse unterschiedlicher empirischer Qualifikations- und Forschungsprojekte mit ganz unterschiedlichen Fragestellungen und Erkenntnisinteressen (vgl. Nittel, Schütz, Tippelt 2014; Burkart, Meyer, Stemmer 2016; Meyer 2017; Nittel, Tippelt 2018) zeigt sich sehr deutlich immer wieder ein und dasselbe Phänomen: In den beruflichen Selbstbeschreibungen von pädagogisch Tätigen aus der Elementar- wie der Primarbildung, der Sekundarstufe I und II, der Sozialpädagogik, der Erwachsenenbildung und den Hochschulen nehmen die Begriffe Begleiten und Begleitung eine zentrale Stellung ein. ...
Hintergrund und Fragestellung: Die Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2(SARS-CoV-2)-Pandemie hat die Ausbildung von Medizinstudierenden grundlegend verändert. Die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen und die damit einhergehende Forderung nach Distanzunterricht hat dazu geführt, dass innerhalb kurzer Zeit digitale Lehrformate umgesetzt werden mussten. Ziel dieser Arbeit war die Auswertung der studentischen Evaluationsergebnisse für virtuellen Unterricht im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde während der SARS-CoV-2-Pandemie und ein Vergleich mit den zuvor erhobenen Evaluationsergebnissen unter Präsenzbedingungen.
Material und Methoden: Untersucht wurden die Evaluationsergebnisse für die Blockpraktika im Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021, die in einem virtuellen Format mit kurzer Präsenzphase durchgeführt wurden, sowie die der komplett im konventionellen Präsenzformat durchgeführten Praktika von Sommersemester 2018 bis Wintersemester 2019/20. Die anonyme Befragung der Studierenden bezog sich auf verschiedene Aspekte der Lehrveranstaltung, wie z. B. Organisation, Didaktik und Lernatmosphäre.
Ergebnisse: Von 16 abgefragten Kategorien zeigten 14 (87,5%) signifikant bessere Evaluationsergebnisse für die virtuellen Praktika verglichen mit den zuvor im Präsenzformat durchgeführten Praktika. Diese sehr positive Bewertung des digitalen Lehrangebots zeigte im Pandemieverlauf über die Dauer von zwei Semestern keine signifikante Änderung.
Schlussfolgerung: Die vorliegenden Daten belegen die hohe Akzeptanz eines digitalen Lehrangebots im Fach HNO-Heilkunde für Studierende. Auch wenn unerlässliche Bestandteile der ärztlichen Ausbildung, wie der Unterricht am Patienten und das Erlernen klinisch-praktischer Fertigkeiten, weiterhin nur im Präsenzformat realisiert werden können, legen die Ergebnisse nahe, dass digitale Elemente auch nach der SARS-CoV-2-Pandemie eine Rolle im Medizinstudium spielen könnten.
Die digitale Revolution stellt viele traditionelle Industrien vor große Herausforderungen. Auf dem Finanzmarkt werden innovative Geschäftsmodelle geschaffen, die die Rahmenbedingungen, unter denen Finanzprodukte und -dienste angeboten werden, drastisch verändern. Infolgedessen entstehen rechtliche Unsicherheiten sowohl für die Marktakteure als auch für die Aufsicht. Diese Unsicherheiten weisen auf die Notwendigkeit hin, den Rechtsrahmen an die technologische und ökonomische Entwicklung anzupassen. Im Rahmen dieser Dissertation werden die Herausforderungen für das Aufsichts- und Wettbewerbsrecht untersucht, die die digitale Transformation des Finanzmarktes verursacht. Der Finanzmarkt wird vor allem durch die Entstehung von FinTechs, durch das Eintreten von BigTechs in den Finanzbereich und durch die Veränderung der Produkte und Dienstleistungen traditioneller Anbieter auf der Grundlage moderner Technologien transformiert. Die Arbeit gibt einen Überblick über die zentralen innovativen Geschäftsmodelle, der mit den zahlreichen praxisrelevanten Beispielen begleitet wird. Anschließend folgt eine Beurteilung des Umfanges und der Effizienz der vorhandenen und vorgeschlagenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für die wettbewerbsrechtliche Analyse des Finanzmarktes mit dem Fokus auf die plattform- und algorithmenbasierten Geschäftsmodelle im zweiten Teil der Dissertation. Da werden wettbewerbsrechtliche Konstellationen betrachtet, die zwischen konkurrierenden innovativen Geschäftsmodellen entstehen. Die Verfasserin befasst sich mit der Problematik der Definition des relevanten Marktes bei den algorithmen- und plattformbasierten Geschäftsmodellen, der Beurteilung ihrer Marktmacht, den möglichen Auswirkungen der Netzwerkeffekte auf die mehrseitigen Plattformen. Ferner werden solche Aspekte wie Datenzugriff als wettbewerbsrechtlicher Faktor und die Rolle der Algorithmen für die Durchführung wettbewerbswidrigen Praktiken analysiert. Infolgedessen wird ein Überblick über mögliche kartellrechtliche Probleme gegeben, die im Rahmen der Digitalisierung im Finanzmarkt auftreten können, sowie die Vorstellungen darüber, wie sich Wettbewerbsfaktoren verändern sollten, wenn die Anwendung der traditionellen Konzepte des Wettbewerbsrechts nicht immer möglich oder sinnvoll ist. Es werden die Bereiche identifiziert, in denen das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht derzeit nicht in der Lage ist, die von den innovativen Geschäftsmodellen stammenden Herausforderungen effektiv zu bewältigen. Im dritten Teil der Dissertation wird erörtert, wie sich das Aufsichts- und das Wettbewerbsrecht ergänzen und zusammen ein System der Ex-ante- und Ex-post-Regulierung bilden. Es wird dargestellt, wie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Finanzinstitute, FinTechs und BigTechs mit den ausgewählten Wettbewerbsergebnissen im Finanzsektor zusammenhängen. Darüber hinaus erklärt die Verfasserin, inwiefern einige aufsichtsrechtliche Vorschriften wettbewerbsnachteilig oder wettbewerbsfreundlich auswirken können und warum die Koordination zwischen den aufsichts- und wettbewerbsrechtlichen Instrumenten und Ansätzen essenziell ist. Schließlich werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Optionen zur Regulierung innovativer Geschäftsmodelle auf dem Finanzmarkt auf einer abstrakteren Ebene erwogen.
Zum ersten Mal wurde in Deutschland eine groß angelegte wissenschaftliche Studie zur Machbarkeit und zum Nutzen einer säulenübergreifenden Renteninformationsplattform durchgeführt, unter realen Bedingungen und mit mehreren tausend Teilnehmern. Die beiden zentralen Ergebnisse sind, dass ein elektronisches Rentencockpit auch in Deutschland technisch machbar ist und beträchtlichen individuellen Zusatznutzen für die Bürgerinnen und Bürger stiften würde. Die Langfristanalysen der Pilotstudie zeigen, dass selbst die einmalige Schaffung von Rententransparenz für viele Teilnehmer Anlass genug ist, ihren Rentenplan zu überdenken und sich aktiv mit ihrer Altersvorsorge auseinanderzusetzen und ihr Verhalten zu ändern. Teilnehmer mit Zugang zu einem elektronischen Rentencockpit fühlen sich nach der Studie deutlich besser informiert und neigen dazu ihr Sparverhalten stärker anzupassen als Personen ohne Zugang. Die außerordentlich hohe Bereitschaft zur Teilnahme und die Antworten in den Online-Befragungen sind zudem Beleg für den großen Bedarf an systemgestützter, individueller Rententransparenz. Soll ein Rentencockpit Verbreitung in Deutschland finden, scheint eine automatisierte, elektronische Bereitstellung von Vertragsdaten von Seiten der Rententräger jedoch unabdingbar, da die eigenständige Suche und teilmanuelle Bereitstellung von Standmitteilungen für die meisten Studienteilnehmer ein großes Hindernis darstellt.
Leider geschlossen! Theater spielt sich normalerweise auf der Bühne und im besten Fall vor ausverkauftem Haus ab. Da gerade nichts normal ist und die Spielstätten geschlossen sind, versuchen viele Schauspielhäuser ihren kulturellen Beitrag online zu leisten. Ein kurzer Einblick in digitale Wege der Schauspielkunst zu Krisenzeiten.
Die Zukunft der Freiheit
(2020)
Im Zentrum des Beitrags steht die Frage, ob und wie sich Freiheit verändert, wenn wir uns in Echo-Räumen bewegen, also in digitalen sozialen Netzwerken und in digitalen Welten, die aus den Vorhersagedaten des eigenen Verhaltens zusammengesetzt sind. Beide Varianten digitaler Welten werden als Bestätigungswelten charakterisiert, in denen der Nutzer sich in relevanten Aspekten seines Selbst nicht nur spiegelt, sondern immer wieder bestätigt und anerkannt sieht und auch andere bestätigt und anerkennt. Der Aufsatz verdeutlicht, dass es für die Frage der Freiheit in solchen Bestätigungswelten nicht nur darauf ankommt, ob wir nach den jeweils eigenen Gründen handeln oder nach Regeln, die wir gemeinsam mit anderen akzeptieren können. Denn solche Ansätze beruhen auf der unausgesprochenen Prämisse eines statischen Selbst, eine so verstandene Freiheit wäre eine statische Freiheit. Dem wird ein Verständnis von Freiheit als dynamischer Prozess gegenübergestellt, zu dem es gehört, die eigenen Gründe zu ändern. Dazu muss sich das Selbst von diesen Gründen aber erst einmal distanzieren und sich zu sich selbst verhalten können, was die Erfahrung von Widerspruch und Widerstand voraussetzt. Komplementär zu diesem Widerspruch ist es zudem auf Vertrauen angewiesen, um die Herausforderungen der Freiheit anzunehmen. Es wird gezeigt, dass sich beide Aspekte, die Freiheit als Risiko des Widerspruchs und das für die Freiheit notwendige komplementäre Vertrauen, in den digitalen Bestätigungswelten verflüchtigen.