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Im Theater des Terrorismus : zum öffentlichen Diskurs über den Linksterrorismus in den 1970er Jahren
(2007)
Ziel der vorliegenden Arbeit war es, durch multiperspektivische historisierende Betrachtung sowie die Untersuchung des zeitgenössischen öffentlichen Diskurses zu einer historischen Einordnung des Terrorismus der RAF in den 1970er Jahren beizutragen. In dem zu diesem Zweck zunächst erarbeiteten ereignis- wie ideen- und mentalitätsgeschichtlichen Teil konnte gezeigt werden, dass die Entstehung der RAF nur vor dem spezifischen geschichtlichen Hintergrund der BRD der ausgehenden sechziger Jahre zu verstehen ist, dass Konstellationen wie die erste Große Koalition, die NS-Belastung von Vertretern aus Politik und Justiz oder der Vietnamkrieg essentielle Anschubkräfte zuerst der Studentenbewegung und sodann des Linksterrorismus darstellten. Als zentrales Moment der Terrorismusgenese wurde dabei der Verlauf der studentischen Protestbewegung herausgearbeitet, während dessen die staatliche Seite durch verbreitete Kritikimmunität und letztlich durch Rückgriff auf eine vornehmlich polizeiliche Lösung des Konfliktes zur exponentiellen Radikalisierung eines kleinen Teiles der Bewegung, und der Bestätigung und Verfestigung dessen ideologischer Prämissen maßgeblich beitrug. Militante Theoreme fanden so direkte Anknüpfungspunkte und zeitigten, nach dem Ende der Massenbewegung, subjektiv empfundenen Handlungsdruck hin zu neuen, militanten, von Kleingruppen getragenen Protestformen, zum Terrorismus. Hier und dies unterstreicht die Wichtigkeit multikausaler Erklärungsmuster – zeigte sich auch der Einfluss individueller Aspekte sowie gruppendynamischer Prozesse. Ersteres besonders dahingehend, dass aus ins Fanatische getriebener Ideologisierung heraus eine völlige Kongruenz des eigenen Lebens mit dem revolutionären Ideal und ein radikaler Bruch mit der bürgerlichen Existenz angestrebt wurde. Beides wurde durch die Mitgliedschaft in der RAF fast automatisch erreicht. Letzteres insofern, als dass der monolithische politisch-soziale Bezugsrahmen der späteren RAF-Mitglieder, der auch eine stark selektive Wahrnehmung der Realität bewirkte, den Schritt in den Untergrund begünstigte; und dass, dies gilt für die zweite RAF-Generation, durch Appelle an Solidarität und Kollektivität seitens der inhaftierten ersten Generation enormer moralischer Druck auf Sympathisanten generiert wurde, was in einer Perpetuierung der RAF als Gruppe resultierte. ...
"Ci-ce-ro! Ci-ce-ro!"
(2007)
"Journalistisch" ist ein Prädikat, das, wenn es von seriösen deutschen Wissenschaftlern verliehen wird, einen abfälligen, geringschätzigen, wenn nicht sogar hochnäsigen Klang hat. "Flotte Schreibe", die jede noch so gediegene Tageszeitung von ihren Autoren erwarten darf oder erwarten sollte, ist, wenn sie einem Habilitanden im Gutachten attestiert wird, ein fast schon tödliches Verdikt. Je flotter, desto näher rückt der Schreiberling dem Urteil, das Theodor Mommsen schon über Cicero verhängte: "eine Journalistennatur im schlechtesten Sinn des Wortes …" Um nicht in den Abgrund solcher Verdammung zu fallen, bewegen sich Historiker in Zeiten, die trotz allem "Sichtbarkeit" verlangen, zuweilen auf einem Schleichpfad: Sie schreiben Biographien und Sammelbände mit Biographien. Da darf man ein bisschen flott und populär und journalistisch sein. Weil ja große Männer im Grunde genau so menschlich sind, wie es die Julia in Lore-Romanen ist. ...
Wir wissen nicht, was König Adolf von Schweden in seiner Satteltasche trug, als er im 30jährigen Krieg hoch zu Ross in die Schlacht zog. Angeblich soll es ein Exemplar des Buches "De iure belli ac pacis" gewesen sein, des völkerrechtlichen Hauptwerks von Hugo Grotius. Spätestens seit Louis Aubéry du Mauriers "Memoires pour servir a l’histoire de Hollande et des autres Provinces-unies" (1688) gehört diese Anekdote zum festen Bestandteil des Grotius- Mythos. Erzählt wird sie meist dann, wenn es um die Frage nach dem Verhältnis von Theorie und Praxis im Völkerrecht und ihrer Geschichte geht. Umdiese Frage dreht es sich auch in dermit Spannung erwarteten Arbeit von Martine Julia van Ittersum über die Verstrickungen des jungen Grotius in die Überseepolitik des ebenfalls noch jungen niederländischen Staates. ...
Drei wissenschaftshistorische Analysen haben sich in je unterschiedlicher Methodik den Feldern der Kriminologie und der Kriminalistik genähert. Silviana Galassi, Richard F. Wetzell und Peter Becker bieten den überzeugenden Beleg dafür, dass die Analyse der Kriminalität und ihrer gesellschaftlichen Verarbeitung weder den Kriminologen noch den Strafrechtlern allein überlassen werden darf. Die historischen Forschungsarbeiten zwingen die traditionelle Kriminologie und die normative Strafrechtswissenschaft zur Kenntnisnahme, dass die Wissenschaftsrichtung "Kriminologie" (Entstehungsbedingungen und Verarbeitung von Kriminalität) und schon gar die "Kriminalistik" (polizeiliche Tatnachweistechnologien) seit jeher im Ordnungsdienst des Staates stehen und – jedenfalls in den zugrunde gelegten Untersuchungszeiträumen – nicht den Anspruch selbst bestimmter Wissenschaft erfüllen. ...
Zeit ist einer jener Begriffe, für die man die Augustinische Charakterisierung gelten lassen wollte, es sei klar, was sie bedeuten, solange nicht danach gefragt werde (Augustinus Confessiones Lib. XI, 17). Die Frage aber nach dem, was "Zeit" eigentlich ist, erscheint umso berechtigter, als es insbesondere die Naturwissenschaften sind, die für sich in Anspruch nehmen, hier Antworten geben zu können. Die zu erwartenden Antworten wären danach wesentlich empirischer Natur – also direkt oder indirekt experimentell gestützt und mithin Ergebnis dieser Forschung. ...
Jon Elster hat sich in der rational choice-Theorie durch Studien zu Selbstbindungstechniken als Absicherung gegen Irrationalitäten im Entscheidungsprozess einen Namen gemacht. Passend zu diesem Theoriehintergrund untersucht Elster in seinem Buch "Die Akten schließen" Entscheidungsmöglichkeiten nationaler Gesellschaften, mit dem Irrationalen umzugehen und gesellschaftliche Umbrüche zu bearbeiten. Elster geht es darum zu zeigen, dass die Art und Weise, wie Gesellschaften ihre offenen Rechnungen nach Regimewechseln begleichen, höchst unterschiedlich ist. Darum trägt er unterschiedliche Formen der "Vergangenheitsbewältigung" zusammen und setzt sie miteinander in Bezug. ...
Im ersten Teil (Die Strafverfolgung von NSVerbrechen in der SBZ/DDR 1945–1966) gibt Christian Dirks auf der Grundlage der neuesten Forschungen (z. B. von K.W. Fricke, A. Weinke, H.Wentker, F. Werkentin u. a.) einen zusammenfassenden Überblick über die sowjetischen Militärtribunale, deren flächendeckende Urteils- und Strafpraxis vor allem ab 1947 NS-Verbrecher in gleicher Weise wie Gegner und Oppositionelle des Regimes in der SBZ/DDR erfasste. Mit dem Befehl Nr. 201 der sowjetischen Militäradministration (August 1947) gingen die meisten Strafverfahren dann an ostdeutsche Gerichte über. Diese Verfahren widersprachen in der Regel eklatant rechtsstaatlichen Grundsätzen, zumal da nun die vielfach absolut grundlose Unterstellung "NS- und Kriegsverbrecher" mit der Enteignung von Oppositionellen oder auch, wie gerade an einem Fallbeispiel gezeigt wurde, von einem bereits in der Nazizeit "arisierten" deutsch-jüdischen Industriellen amalgamiert wurde. ...
Was kann einem die Sicherheit verschaffen, vom Besonderen und nicht vom Sonderlichen auf das Allgemeine zu schließen? Da tat sich nach 1990 ein Aktenfund im Holzkeller eines vormaligen DDR-Gerichts auf; aber kann man mit Verfahrensakten eines Kreisgerichts (KG) eine Justizgeschichte für das ganze Land schreiben? Es blieb allerdings nicht bei den Verfahrensakten und auch Generalakten des KG "Lüritz". ...