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Mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung untersuchen die drei Sammelbände elementare Grundbausteine von Serialität – Wiederholung, Schema und Variation des Schemas: Seriality in Texts for Young People konzentriert sich auf den Aspekt von Wiederholung (repetition) und fokussiert dabei strukturelle und poetologische Aspekte. An unterschiedlichsten Beispielen, über Lucy Maud Montgomerys Anne-Serie (Laura M. Robinson) bis hin zu Buffy the Vampire Slayer (Debra Dudek), wird dabei aufgezeigt, wie das Prinzip Wiederholung genutzt und unterlaufen wird, welche technischen (etwa zum MP3-Format, Larissa Wodtke), erziehungstechnischen (etwa Michelle J. Smith über das Viktorianische School Paper) und erzähltechnischen Mittel mit welchem Ergebnis eingesetzt werden. ...
Der vorliegende Band umfasst vier Themenkomplexe, die in insgesamt elf Aufsätzen behandelt werden. Während sich das erste Kapitel ausschließlich auf eine in der Vulkaneifel (in Duppach-Weiermühle) gelegene Nekropole mit ihren Grabmäler beschränkt, die wie aus dem Vorwort ersichtlich den eigentlichen Anlass und Schwerpunkt des Kolloquiums darstellt, wird der Fokus im zweiten Kapitel auf diverse Grabbauten im Saarland und in Rheinland-Pfalz erweitert. Im dritten Abschnitt werden exemplarisch einige ausgewählte Grabbezirke und Grabbauten aus dem Rheinland, Kärnten und dem Schweizer Jura vorgestellt, bevor im letzten Kapitel unter dem Gesichtspunkt "Struktur und Nutzung" sowohl Grabbauten in Villenkontexten auf der Iberischen Halbinsel gezeigt werden als auch in einem kurzen Aufsatz der Umgang mit römischen Grabbauten in Spätantike und Mittelalter angesprochen wird. ...
Während sich Peter Henrich im ersten Artikel (S. 13-37) auf die Topographie und den Grabungsbefund konzentriert, um gegen Ende noch einen kurzen Ausblick auf die chronologische Entwicklung, die Umnutzung sowie die darauffolgende Zerstörung zu bieten, unternimmt Marianne Tabaczek daraufhin (S. 39-65) den Versuch, die beiden stark zerstörten Grabmäler A und B zu rekonstruieren. ...
So berichten im zweiten Kapitel, welches die Überschrift "Grabbauten der Treverer und Mediomatriker" trägt, Klaus-Peter Henz und Anja Klöckner über Grabmäler bei Tholey im Saarland (S. 69-88), stellt Steven Ditsch Grabbauten des 2. und 3. Jh. n. Chr. aus der Pfalz vor (S. 89-107) und beschäftigt sich Gabrielle Kremer mit kaiserzeitlichen Grabmälern des Mosel- und Rheingebietes, wobei sie ihr Hauptaugenmerk auf den Grabbau von Mersch richtet (S. 109-135). Das Kapitel beschließt Markus Siedow, der mit Kammern versehene Grabbauten aus dem Trierer Raum behandelt (S. 137-164). Die verschiedenen Artikel setzen inhaltlich voneinander abweichende Schwerpunkte. ...
In the past 30 years, the end of the Cold War and the breakdown of the modernist frame of politics have promoted the historical turn of international law. A non-Eurocentric narrative of international law is needed not only to help it go beyond the geographical and conceptual self-justification, but also to open itself to other normative orders. This presents an intellectual and normative challenge to legal historians, who increasingly explore the normative dialogue and competition in interstitial areas, such as South and Southeast Asia in their existence between the Islamic, Sinocentric and European orders. It is this issue and this important era of globalisation that Clara Kemme’s book examines roughly over the period from 1500 to 1900, in particular how the key concepts of tribute and treaty were understood through diplomatic ideas and practices in South and SoutheastAsia, how the treaty system as a product of international law became global and why it prevailed over other systems of order (2). ...
Wird die Welt friedlicher? Welche Brettspiele spielen US-Amerikanische Geheimdienstler? Wie sieht die Weltkarte der Korruption aus und wie wird sie bekämpft? Mit welchen Schwierigkeiten kämpfen Blogger in Kuba, Iran und China? Und was bedeutet es eigentlich ein open-access Journal zu gründen? All das in dieser Netzschau – viel Spaß!
"Die Jurisprudenz ist eine philologische Wissenschaft", wusste schon Friedrich Carl von Savigny. Die Zeit, in der sich juristische Auslegungslehre und literarische Philologie in enger wechselseitiger Beziehung entwickelten, liegt aber nun schon mehr als hundert Jahre zurück; seither haben sich Sprach- und Rechtswissenschaft so sehr verselbständigt, dass von einer Diskussion zwischen den Disziplinen kaum mehr die Rede sein kann. Der Geschichte der Rechtssprache ist es dabei ergangen wie allen anderen zwischen den Disziplinen liegenden Gegenständen: Weder die Juristen noch die Linguisten haben es gewagt, sie anzufassen. Den Offenbarungseid der Rechtsgeschichte leistet insoweit das Coingsche Handbuch, das der Gesetzessprache gerade einmal neuneinhalb Zeilen widmet und damit nur allzu deutlich macht, dass es sich in der Tat um ein "gänzlich unerforschtes Problem" handelt. ...
"A landmark series" – ein Meilenstein also, nicht weniger, soll die neue dreizehnbändige Oxford History of the Laws of England sein, will man den Worten der Oxford University Press Glauben schenken. Was wie vollmundige Verlagswerbung klingt, mag indes mehr Wahrheit in sich bergen als erwartet. Schon der erste erschienene, von Sir John Baker verfasste Band zur frühen Tudorzeit war eine meisterhafte Synthese der rechtshistorischen Forschung der letzten vierzig Jahre, die umfassende Darstellung, die man sich von dem Doyen der englischen Rechtsgeschichte seit langem erhofft hatte. Angesichts dessen schien es allerdings eher unwahrscheinlich, dass die nachfolgenden Bände diesen hohen Standard würden halten können, vor allem diejenigen, die das 19. Jahrhundert zum Gegenstand hatten: Während sich die Anstrengungen der Disziplin in den letzten Jahrzehnten darauf konzentriert hatten, nach der traditionell gut erforschten mittelalterlichen Rechtsgeschichte auch die frühe Neuzeit in den Blick zu nehmen, stellte die Geschichte des englischen Rechts in der Moderne im Großen und Ganzen eine terra incognita dar. Nicht nur, dass die Lehrbücher die Entwicklungen nach der Glorious Revolution weitgehend aussparten, auch waren sie weitgehend auf eine Dogmen- und Institutionengeschichte des englischen Rechts fixiert und blendeten soziale und ökonomische Aspekte gänzlich aus. ...
Wer sich mit dem Common Law beschäftigt, kommt nicht um William Blackstones Werk herum: Schon bei ihrem Erscheinen galten seine vierbändigen Commentaries on the Laws of England als Meilenstein der juristischen Literatur. Dank der systematischen und logischen Struktur des Werkes, der umfassenden und gründlichen Behandlung des englischen Rechts und nicht zuletzt auch des flüssigen Stils wegen fanden die Commentaries schnell allgemeine Anerkennung. ...
"We have no history proper to our Law, but some loose unconnected hints", klagte der Schotte Walter Ross vor zweihundert Jahren; außer einigen von Sir Thomas Craig und Lord Stair en passant gemachten Anmerkungen wisse man eigentlich nichts von der Geschichte des schottischen Rechts. An gelehrten Abhandlungen, die dem abzuhelfen suchten, hat es seither nicht gefehlt, wenngleich der Erfolg dieser Bemühungen unter schottischen Juristen mehr als umstritten ist. Lord Cooper of Culross urteilte, dem schottischen Recht ermangele es so sehr an Kontinuität, dass es an sich unmöglich sei, seine Geschichte zu schreiben: "There is a sense in which it is true to say that Scots law has no history; its story is a record of false starts and rejected experiments". Abgehalten hat dieses Diktum die schottischen Rechtshistoriker indes nicht davon, es doch zu versuchen, es hat sie ganz im Gegenteil erst recht zu neuen Anstrengungen angespornt. Nachdem die diversen Ansätze in dem 1958 von C. H. Paton herausgegebenen 20. Band der Stair Society, An Introduction to Scottish Legal History, erstmals in einer Gesamtschau zusammengefasst wurden, kam es im weiteren zu einer ganzen Reihe von Arbeiten zur schottischen Rechtsgeschichte, die zuletzt in David Walkers sechsbändiger, vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert reichenden, umfassenden Gesamtdarstellung A Legal History of Scotland gipfelten. ...
Das politische und vereinigte Europa ist für Antonio Padoa-Schioppa Ausdruck einer "cultura giuridica". Dank des gelungenen, mit den Mitteln und Institutionen des Rechts sich vollziehenden Vereinigungsprozesses seit dem Zweiten Weltkrieg könnte es, seiner Meinung nach, auch als Modell für die Welt dienen. Nach einem rechtshistorischen Lehrbuch, in dem er die italienische Rechtsgeschichte bereits in den größeren Kontext der allgemeinen europäischen Rechtsgeschichte einordnete, weitet PadoaSchioppa den Blick in seiner neuesten, monumentalen Darstellung von vornherein auf eine gesamteuropäische Perspektive. Diese erstreckt sich institutionell vom Ende des spätrömischen Reichs bis hin zur Europäischen Union und den Vereinten Nationen und reicht rechtswissenschaftlich von der oralen, ungelehrten Rechtskultur des Frühmittelalters über die italienischen Universitäten im Mittelalter bis zur deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts und zu den amerikanischen Spitzen-Law Schools des 20. Jahrhunderts, die deren legitime Nachfolge angetreten hätten. ...
Vallerani bürstet in seinem konzisen Band liebgewordene Forschungsvorverständnisse zur Entwicklung des mittelalterlichen gelehrten Prozessrechts wie auch sich paradigmatisch gebende neuere Forschungsansätze gegen den Strich. "La giustizia pubblica medievale" ist das an ein breiteres Publikum gerichtete und daher thesenfreudigere Pendant zu seiner quellengesättigten Studie der Strafgerichtsbarkeit in Perugia im 13. Jahrhundert. Bologna und Perugia sind aufgrund ihrer bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts zurückreichenden gerichtlichen Dokumentation nahe liegende Referenzstädte. So setzt das serielle Prozessschriftgut aus den klassischen mittelalterlichen Großstädten Florenz und Venedig erst knapp einhundert Jahre später ein. Daneben aufgrund ihrer Verfassung als Regime mit Herrschaft des popolo zu Recht ausgewählt, eignen sich Bologna und Perugia hervorragend als Untersuchungsfelder für Valleranis zentrale Untersuchungsinteressen: Was war das Öffentliche am mittelalterlichen Strafprozess? Wie lief der Anfang des 13. Jahrhunderts durch die mittelalterliche Rechtskirche "erfundene" Inquisitionsprozess im rein weltlichen Kontext zweier italienischer Kommunen ab? Wie konnte öffentliche Strafgerichtsbarkeit im charakteristisch dichten Institutionengeflecht der mittelalterlichen Stadt einerseits zu einer Befriedung sozialer Konflikte beitragen, andererseits aber auch durch aufbrechende Klassengegensätze instrumentalisiert oder paralysiert werden? ...
Die Erinnerung ist eine seltsame Macht und bildet den Menschen um, schreibt Erich Kästner. Wie sich Menschen und insbesondere der sogenannte "gemeine Mann" in der Vergangenheit an die Vergangenheit erinnerten und wie sie soziale Wirklichkeit und deren Veränderung wahrnahmen, ist Thema eines Sammelbandes von – meist jüngeren – Historikern. Als Dokumente der Wahrnehmungen des "einfachen Mannes" werten sie Zeugenverhörprotokolle aus. Derartige Protokolle liegen für den Bereich nördlich der Alpen erst seit der Frühen Neuzeit in großer Zahl und Ausführlichkeit vor, weswegen alle Beiträge zum deutschen Raum sich diesen Untersuchungszeitraum gewählt haben. Allerdings vernachlässigen die meisten Einzelbeiträge eine konsequente Analyse ihrer Quellenbeispiele anhand rechtshistorischer Kategorien. Anscheinend erinnern sich heutige Historiker nicht daran, wie starke juristische Wurzeln gerade die frühe Geschichtswissenschaft hatte. Nur so lässt sich erklären, warum in vielen Beiträgen staunend empirische Befunde aus Zeugenverhörprotokollen mit teilweise erheblichem, sozialwissenschaftlichem Theorieaufwand "erklärt" werden, statt sie zunächst konsequent an den zeitgenössischen normativen Vorstellungen zu messen. Diese waren von Juristen seit Jahrhunderten in der Doktrin des gelehrten Prozessrechts bis hin zu einfachen Praktikerleitfäden präzisiert worden. Im Untersuchungszeitraum wurden sie zunehmend auch in den verschiedenen Prozessordnungen mit der Sanktion des Gesetzgebers versehen. ...
Bellomo legt eine monumentale Untersuchung zu zwei Sammelhandschriften von Quästionen vor: BAV Arch. S. Pietro A.29; Chigi E.VIII. 245. Seitdem er sie erstmals 1969 untersucht hat, haben ihn diese Handschriften nicht mehr losgelassen. Es sind geradezu "seine" Quästionen geworden. Daneben sind Quästionen auch "seine" juristische Literaturgattung, die für ihn der Inbegriff seiner Vision eines "Systems des Jus Commune" (660–667) sind. Denn in den legistischen Quästionen (die kanonistischen lässt er weitgehend beiseite) schufen die wenig bekannten Juristen zwischen der Mitte des 13. Jahrhunderts und ca. 1340 logisch argumentative Denkschemata, die es ihnen erlaubten, jede auftauchende Rechts- oder Tatsachenfrage unter eine der vielen von Bellomo herausgearbeiteten Kategorien von quaestiones oder von nomina iuris zu fassen. Außerdem konnte nur in den quaestiones das leidige Problem gelöst werden, wie sich das klare Recht auf die stets neuen Fallkonstellationen und Tatsachenfragen anwenden ließ und wie sich das feststehende Ius Commune zu dem bloß wahrscheinlichen und daher argumentativ zu überprüfenden lokalen Statutarrecht verhielt. Diese Dichotomie drückt Bellomo im Titel mit fatti/certezze einerseits und diritto/dubbi andererseits aus. Es geht ihm jedoch nicht um Fragen der Beweiserhebung und Beweiswürdigung eines vergangenen Sachverhaltes als Grundlage für die Rechtsanwendung. Derartige erst noch zu ermittelnde Fakten spielen thematisch keine Rolle. ...
Erneut legt Prodi eine höchst anregende Synthese der Evolution okzidentalen Rechts vor. War es ihm in seinem "Sakrament der Herrschaft" um die sakral-ethische Dimension bei der Begründung von Herrschaft gegangen, richtet er nun sein Augenmerk auf den die westliche Rechtskultur prägenden, fortdauernden Dualismus zwischen Ethik/Gewissen einerseits und streitiger Gerichtsbarkeit/geschriebenem Recht andererseits. Prodi hält es für eine Illusion des zeitgenössischen Rechtsverständnisses, diesen Dualismus im positiven, "eindimensionalen und selbstreferentiellen Gesetz" sowie in den Verfassungen – also durch die umfassende Verrechtlichung aller ethischen Fragen – ein für allemal aufgelöst zu sehen (11, 455 ff.). Vielmehr werde das rationale, positivierte Recht durch ethische Herausforderungen – etwa der Gentechnik – erneut schmerzlich an diesen uralten Dualismus erinnert (11). Der historischen Forschung wirft Prodi dagegen vor, den ideengeschichtlichen Hintergrund des Rechtsverständnisses überzubetonen und so die institutionelle Verankerung (ordinamenti) der Rechtsvorstellungen zu vernachlässigen. Wegen dieser allzu einäugigen Wahrnehmung der Entwicklung des Rechts setzt Prodi sich zum Ziel, die herkömmlichen Sichtweisen um ein zweites Auge zu erweitern, indem er konsequent vom frühen Mittelalter bis in das 19. Jahrhundert auch auf die ethische Norm und deren Anwendung vor Gericht, insbesondere vor dem forum internum, blickt. ...
Gillian R. Evans, Professorin für mittelalterliche Geschichte, Philosophie- und Geistesgeschichte an der Universität Cambridge, hat ihre Liebe zum Recht entdeckt. In schönster Tradition der Cambridge Intellectual History zeichnet sie ein Panorama, wie die geistigen Sphären von Recht und Theologie einander durchformten und die Welt des mittelalterlichen Menschen harmonisch überwölbten. Folgerichtig lässt sie ihre durchgängig packend zu lesende Darstellung mit der resignierten Frage ausklingen, ob nicht die Reformation neben der Kirchenspaltung ein viel weiter gehendes Dilemma auslöste: Konnten sich im Mittelalter nach Evans (175) Theologen und Juristen noch gewiss sein, auf das gleiche Ziel hinzuarbeiten, nämlich die Seelen der Menschen zu retten, wurde durch die reformatorische Betonung der Gnade gerade auch für Sünder und Gesetzesbrecher ganz grundsätzlich in Frage gestellt, ob Gesetzesgehorsam noch der einzige Weg zum Heil sein konnte. ...
Für die Erforschung der spätantiken Herrscherideologie hat Andreas Alföldi (1895-1981) Grundlegendes geleistet. Ihm gelang es, bildliche Darstellungen zum Sprechen zu bringen und ihre Bedeutung für die Repräsentation der Kaiser zu verdeutlichen. In dieser Tradition bewegt sich der Tübinger Althistoriker (und zeitweilige Assistent Alföldis) Frank Kolb mit seinem hier anzuzeigenden Buch. Darin führt er die verstreuten, von verschiedenen altertumswissenschaftlichen Disziplinen vorangetriebenen Forschungen zur spätantiken Herrscherideologie zusammen, die er durch eigene Beiträge wesentlich beeinflußt hat. ...
Das griechische Recht ist, so stellt der Verfasser dieser Passauer juristischen Dissertation zu Recht fest, nicht hinreichend erforscht worden. Althistoriker behandeln es nebenher mit, typischerweise ohne juristische Expertise; Spezialisten für antike Rechtsgeschichte wenden sich zumeist anderen Rechtskulturen zu. Zeitler will in diese Lücke vorstoßen, mit einem Schwerpunkt auf dem Prozess des Sokrates – nun gerade einer der meistdiskutierten Fälle griechischen Rechts. Doch sind diesem gerade knapp 30 Seiten von etwas mehr als 200 gewidmet. ...
Am 26. November 2010 erhoben sich im großen Saal des Internationalen Congress Centrums in Berlin rund 3.000 Psychiaterinnen und Psychiater, um für eine Minute zu schweigen. Was sie zuvor gehört hatten, war zutiefst beeindruckend und blieb für die Anwesenden unvergesslich. Prof. Frank Schneider, der Präsident der deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), bat bei den Psychiatrie-Opfern und deren Angehörigen aus der Zeit des Nationalsozialismus in einem Ausmaß um Verzeihung, wie wohl nur wenige deutsche Ärzte zuvor. ...
On 26th November 2010 around 3000 psychiatrists rose up for a minute's silence in the great hall of the International Congress Centrum in Berlin. What they had heard before, was deeply impressive and memorable to the audience. Professor Frank Schneider, president of the German Society for Psychiatry, Psychotherapy and Neurology (DGPPN) asked the psychiatric victims and their relatives of the Nazi era for forgiveness to an extent as only a few German Doctors done before. ...
Das schlanke Buch bietet einen kompakten, aber nuancierten Überblick über feministische Kriminologien. Allerdings beschränkt sich Claire M. Renzetti weitgehend auf eine Analyse des US-amerikanischen Kontexts. Zudem wird gesellschaftliche Restrukturierung vor allem als Wandel des Frauenanteils unter kriminologischen Wissenschaftler_innen, Gesetzesübertretenden sowie Polizeikräften, Richter_innen oder Strafvollzugsbeamt_innen thematisiert, während z. B. Prozesse der Neoliberalisierung keine Berücksichtigung finden. Schließlich fehlen relevante jüngere Ansätze wie Foucault’sche oder neuere materialistische Perspektiven. Insgesamt liefert das Buch damit vor allem bezüglich der Frühphasen feministischer Kriminologie in den USA hilfreiche Einordnungen.
Dieses Buch ist laut Vorwort aus einer Lehrveranstaltung hervorgegangen, die der Verfasser für die Schwerpunktfächer Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmens- und Steuerrecht sowie Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung an der Universität Bonn anbietet. Es ist in 16 – mit Großbuchstaben bezeichnete – Kapitel gegliedert, hinter denen sich 4 Hauptteile von sehr unterschiedlichem Umfang erkennen lassen. Zunächst ("A. Einleitung") wird das Buch vorgestellt: Es will nicht Wissenschaftsgeschichte, sondern die Entwicklung rechtlicher Regeln und Institutionen darstellen; sein Gegenstand liegt weithin neben dem klassischen Privatrecht, ist aber wesentlich weiter, als der – erst im 20. Jahrhundert entstandene und nach wie vor wenig klare – Begriff des Wirtschaftsrechts suggeriert. Im Mittelpunkt steht die Zeit von 1800 bis 1970. Der zweite Teil präsentiert die Vorgeschichte. ...
Der von STEFFEN DIEFENBACH und GERNOT MICHAEL MÜLLER herausgegebene Tagungsband (zugleich Band 43 der Millenium-Studien) beschäftigt sich mit dem Westen des römischen Reichs in der Spätantike und fokussiert sich auf die tiefgreifenden Veränderungen vom frühen 5. bis zum ausgehenden 6. Jahrhundert, die zeitgleich, aber nicht unbedingt synchron abliefen und so gerade in der älteren Forschung den Eindruck eines katastrophischen Niedergangs aufkommen ließen. In der Einleitung plädieren DIEFENBACH und MÜLLER dafür, diese Zeit als einen „Strukturwandel mittlerer Reichweite“ anzusehen und erörtern die relevanten Aspekte wie die sichverändernden Formen der Herrschaftsbildung und der politischen sowie kulturellen Vergemeinschaftung, die Widerstand hervorrufende staatliche Durchdringung z.B. von ländlichen Regionen und die neuen kirchlichen Strukturen (S. 1)...
In ihrer 2015 veröffentlichten Studie zum römischen Bindungswesen "Was die römische Welt zusammenhält" analysiert Angela Ganter cliens-patronus-Beziehungen in der Zeit zwischen Cicero und Cyprian. Ihr Ansinnen ist es dabei, "das Wechselverhältnis von patronalen Haltungen und politischem Einfluss neu zu reflektieren" (S. 23). Im Fokus ihrer Untersuchungen stehen Verhaltensweisen und Wertvorstellungen von Patronen und Klienten gerade auch im Hinblick auf politisch-gesellschaftliche Veränderungen und Verwerfungen zwischen dem 1. Jahrhundert v. Chr. und dem 3. Jahrhundert n. Chr. Diese lange Zeitdauer strukturiert Ganter durch einzelne Fallstudien, die sie als "Tiefenstudien" (S. 25) bezeichnet. ...
Bei den Baustrukturen der Pyramiden des Alten Reiches sind sehr große Unterschiede erkennbar, weist doch jede ein individuelles Inneres auf. Während die Cheops- Pyramide über ein sehr komplexes Kammersystem verfügt, das während des Baus sicherlich größere Komplikationen und damit auch einen höheren Zeitaufwand verursachte, ist bereits unter Chefren eine weitaus weniger komplexe Innenstruktur gewählt worden. In dessen Pyramide befindet sich die Sargkammer in Bodenhöhe, bei Mykerinos sind alle Kammern gänzlich unterhalb des Bodenniveaus. Diese Änderung der Bauweise resultierte sicher aus den Erfahrungen und Problemen beim Bau der Cheopspyramide. Diese ist über einem natürlichen Steinkern unbekannter Größe errichtet, wodurch sehr viel Baumaterial gespart werden konnte. Die Pyramiden der 5. und 6. Dynastie zeichnen sich wiederum durch eine gänzlich andere Bauweise als die der 4. Dynastie aus und sind weitaus kleiner konzipiert. Sehr selten sind Hinweise auf die zeitlichen Abläufe eines Pyramidenbaues zu finden, wie sie z.B. im Verlauf der Grabungen des Deutschen Archäologischen Institutes unter R. Stadelmann an der Roten Pyramide zutage kamen...
Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um die erste längere Monographie zu der Königin Teje überhaupt, wenn auch z.B. ihr Portraitkopf in Berlin des Öfteren in kürzerer Form Beachtung fand. Teje war die Große königliche Gemahlin von Amenophis III., Pharao der 18. Dynastie des Neuen Reiches, sowie die Mutter des Königs Echnaton und Schwiegermutter Nofretetes. Bei ihren Eltern handelt es sich um Juja und Tuja, deren Grab in Theben (KV46) bei der Auffindung 1905 noch mit zahlreichen Objekten versehen war, die heute im Ägyptischen Museum Kairo ausgestellt sind. So wurde z.B. neben den äußeren, mit Schlittenkufen versehenen Sarkophagen, Särgen, Kanopenkästen und vergoldeten Totenmasken einer der überaus wenigen heute vollständig erhaltenen Streitwagen aus pharaonischer Zeit in ihrem Grab gefunden...
"Das Private ist politisch", lautete ein Slogan, unter welchem die deutsche Frauenbewegung ab 1968 eine Auseinandersetzung mit der etablierten Geschlechterhierarchie einforderte. Und politisch ist das Private auch nach Dagmar Herzog, die mit dem vorliegenden Band einen gelungenen Überblick über die Geschichte der Sexualität in Europa liefert. Seien es Fragen der Empfängnisverhütung, Homosexualität, Pornographie, Vergewaltigung oder der Geschlechtskrankheiten, stets waren die nationalen Regierungen unweigerlich involviert, weil sie nicht umhin kamen, Regelungen zu fixieren und somit Verhaltensmuster vorzugeben oder diesen mit der juristischen Rahmenordnung zu folgen. Das Buch reicht aber weiter, indem es sich auch die Rekonstruktion sexueller Ethiken zum Ziel setzt: Welche Gedanken und Empfindungen waren mit Sexualität verbunden, was löste Ängste aus, was wurde bekämpft? Inwiefern änderte sich die Einstellung der Gesellschaften im Laufe des Jahrhunderts? Denn letztlich ging es immer wieder aufs Neue um die Deutungshoheit, was richtig und was falsch ist. ...
Die soziale Rolle der Prostitution kann als Ausgangspunkt dienen, um Rückschlüsse auf den Stand der Geschlechterhierarchie in einer Gesellschaft zu ziehen. In vielen historischen Studien wurde Prostitution als Symbol patriarchalischer Unterdrückung interpretiert; die Stigmatisierung, Kontrolle bzw. Verfolgung von Prostituierten standen stellvertretend für die Ausgrenzung und Unterdrückung von Frauen allgemein. Nach Ansicht von Victoria Harris geriet das Individuum dabei aus dem Blick. Insbesondere in feministischen Studien sei die Geschichte der Prostituierten als eine Geschichte von Opfern aufgeschrieben worden. Diese Sichtweise werde der Komplexität der einzelnen Lebensgeschichten aber nicht gerecht. Nicht die Diskurse um Prostitution will Harris daher erfassen, nicht die Idee oder Bedeutung von Prostitution, sondern das Individuum im gesellschaftlichen Kontext: die Lebenserfahrung der Prostituierten. ...
Kosmopolitismus ist kein Konzept, das für jedermann positiv besetzt ist, auch wenn dies die wohlklingende Bezeichnung "Weltbürger" zunächst vermuten lässt. Für George Cogniot, Chefredakteur der kommunistischen Tageszeitung "L’Humanité" repräsentierte der Kosmopolit vielmehr "die letzte Stufe kapitalistischer Unmenschlichkeit"; letztlich handele es sich um eine "weltweite zynische Ausbeutung entwurzelter Sklaven". Wer in den Koordinaten einer proletarischen Internationalen dachte, sah im Kosmopolitismus eher ein Konkurrenzprojekt des gehobenen Bürgertums. Schließlich war die Grundidee des Weltbürgertums eng mit der Aufklärung und dem Reisenden des 18. Jahrhunderts verbunden, mit den Vertretern der Oberschicht, die während einer Grand Tour die benachbarten Kulturen kennenlernten und dort weltgewandtes Auftreten erwarben. Der Großteil der historischen Studien, die sich mit der Geschichte des Kosmopolitismus beschäftigen, konzentriert sich auf diese Epoche. Dass dadurch ein wichtiger Umbruchpunkt in der Entwicklung des Kosmopolitismus ausgeklammert wird, verdeutlicht der vorliegende Sammelband von Ute Lemke, Massimo Lucarelli und Emmanuel Mattiato, in dem der Fokus auf die zwanziger und dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts gelegt wird. ...
"Nicht nur Geschichte, auch Geschichtsschreibung wird gemacht", stellte Carola Sachse 2014 in einem Literaturbericht fest, in dem sie die zeithistorische Menschenrechtsforschung der letzten Jahrzehnte kritisch durchleuchtete und eine große Leerstelle konstatierte. Über Frauenrechte, Menschenrechtsaktivistinnen oder Geschlechterverhältnisse fand sich wenig in diesen Studien. Angesprochen auf diese Lücke meinte ein prominenter Experte lapidar: "Man kann nicht alles machen" – eine Antwort, die Sachse mitnichten zufriedenstellte. Dass sie daraufhin mit Roman Birke den vorliegenden Sammelband zu Menschenrechten und Geschlecht konzipierte, ist vor diesem Hintergrund nur folgerichtig. Und die Ergebnisse geben ihr recht: Die Vielgestaltigkeit der Beiträge bestätigt zwar einerseits, dass man wahrlich nicht alles machen kann. Doch wird andererseits auch deutlich, dass die Kategorie Geschlecht bei der Erforschung der Menschenrechtsgeschichte nicht ausgeklammert werden darf. ...
Prostitution war Anfang des 20. Jahrhunderts für Frauenrechtlerinnen kein selbstverständlicher Programmpunkt. Als 1902 auf dem Pariser congrès du travail féminin zwei Teilnehmerinnen versuchten, das Thema einzubringen, sorgte der Vorstoß für Heiterkeit und stieß unmissverständlich auf Ablehnung. Die Damen täten dem Feminismus Unrecht, wenn sie über Prostitution genauso debattieren wollten wie über Malthusianismus, lautete ein Zwischenruf. Ohne Zweifel fürchteten viele Frauen, ihrem Streben nach Gleichstellung zu schaden, wenn sie sich in der Öffentlichkeit für die Rechte "leichter Mädchen" einsetzten. Wer zu viel über den Alltag und die Probleme von Prostituierten wusste, machte sich verdächtig und riskierte, den eigenen Ruf zu beschädigen. Umso erstaunlicher ist es, dass es schon Mitte des 19. Jahrhunderts Frauen gab, die das Thema dennoch aufgriffen und die staatliche Reglementierung des Gewerbes in Frage stellten. ...
Wer Eugenik als "bürgerliche Pseudowissenschaft" oder "präfaschistisches" Element abtut, wird der Komplexität dieses historischen Phänomens nicht gerecht. Spätestens seit Michael Schwartz die Affinitäten zwischen deutschem Sozialismus und eugenischer Sozialtechnologien für die Jahre vor 1933 nachwies, steht außer Frage, dass diese Wissenschaftsbewegung unabhängig von der nationalsozialistischen Rassenhygiene analysiert und interpretiert werden muss. Nicht zwangsläufig war eugenisches Gedankengut mit rechtslastigen, rassistischen Ideologien verknüpft, auch im linken Lager fanden die Ideen Anklang. Dass es sich um keine homogene Strömung handelte, hat die internationale Forschung bereits aufgedeckt, indem sie je nach Nation ganz unterschiedliche Stilrichtungen ausmachte. Aufgrund der unterschiedlichen Wege, welche die Eugenik auf internationaler Ebene einschlug, bietet ihre Geschichte aber auch ein herausragendes Beispiel für die "soziopolitische Bedingtheit von Wissenschaftsentwicklung" (Michael Schwartz). Fasst man Eugenik als sozialtechnologisches Programm auf, das die Fortpflanzung bestimmter Bevölkerungsgruppen nach erbgesundheitlichen Kriterien zu steuern versucht, so wird zudem begreiflich, warum sich Anfang des 20. Jahrhunderts ein weltübergreifender Trend ausbildete, der nicht notwendigerweise Euthanasie oder rassistische Züchtung anvisierte, sondern auch auf eine Präventivmedizin zum umfassenden Erhalt der Volksgesundheit abzielen mochte. Die Historisierung der Eugenik ermöglicht es, diese als Wissenschaft neu zu bewerten und ihrem Verhältnis zu Genetik, Demographie, Psychologie und anderen Disziplinen nachzugehen. ...
"Heutzutage liegt es in der Verantwortung der Ingenieure, bessere Gesellschaften aufzubauen", schrieb Jean Coutrot im März 1939, "sie sind es, die über die notwendigen Methoden für diese Aufgabe verfügen, nicht etwa die Juristen oder Politiker". In Rationalisierung, Planung und Erziehung sahen Technokraten wie Coutrot die Lösung zu den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Problemen der Nation. Seit den zwanziger Jahren mehrten sich in Frankreich Schriften, in denen der Management-Gedanke als universales Heilmittel propagiert wurde: Jede Tätigkeit könne und müsse durch Organisation verbessert werden. Denkfabriken wie die Bewegung Redressement français, die Gruppe X-Crise oder der Comité national d’organisation français bildeten laut Jackie Clarke das Rückgrat eines scientific organisation movement , in dem eine Elite von Managern und Technokraten Visionen einer rationalen sozio-ökonomischen Neuordnung Frankreichs entwickelte. ...