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Mathematische Basiskompetenzen gelten als wichtiger Prädiktor für die schulische Mathematikleistung. Ebenso offenbaren Studien eine prädiktive Wirkung des selbstregulierten Lernens auf die akademische Leistung. Die Ergebnisse mehrerer Studien zeigen, dass Kinder mit Migrationshintergrund im deutschen Schulsystem schlechter abschneiden. Schon in der Grundschule weisen diese Kinder im Fach Mathematik schlechtere Leistungen auf als ihre Mitschüler[innen] ohne Migrationshintergrund. Vermutlich kann dieser Umstand mit schlechteren Ausgangsbedingungen im mathematischen Vorwissen begründet werden. Darüber hinaus spielen auch mangelnde Sprachfähigkeiten in der Unterrichtssprache eine wichtige Rolle. Daher sollten die fehlenden Kompetenzen im Anfangsunterricht entwicklungsorientiert aufgebaut werden. Zusätzlich sollten auch Methoden zum selbstregulierten Lernen frühzeitig vermittelt werden, da diese Fähigkeit die Übertragung fachlicher Förderungen auf weiterführende Inhalte erleichtert und eine Voraussetzung für die gelingende Umsetzung verschiedener Unterrichtsmethoden darstellt. In der Praxis werden entsprechende Konzepte bislang allerdings nur vereinzelt umgesetzt.
In der vorliegenden Studie sollten daher die Lernvoraussetzungen von Kindern mit Migrationshintergrund in den mathematischen Basiskompetenzen und im selbstregulierten Lernen überprüft werden. Im Anschluss hieran sollte erprobt werden, ob sich die Kombination aus einem Training zur Förderung mathematischer Basiskompetenzen sowie einem Programm zur Förderung selbstregulierten Lernens als Unterrichtskonzept für den Anfangsunterricht mit Kindern mit Migrationshintergrund eignet und hiermit die Disparitäten in den Lernvoraussetzungen der migrierten Kinder ausgeglichen werden können. Hierfür wurde das ursprünglich für den vorschulischen Einsatz konzipierte Trainingsprogramm „Mengen, zählen, Zahlen“ (MZZ, Krajewski, Nieding & Schneider 2007) sowie ein von Otto (2007) ausgearbeitetes Konzept mit selbstregulativen Inhalten (SRL) für den unterrichtsintegrierten Einsatz im Erstunterricht adaptiert. Für die Teilnahme an der Studie konnten 30 Grundschulklassen rekrutiert werden. 517 Schüler[innen] wurden klassenweise einer von drei Versuchsbedingungen zugeordnet: (1) Der ersten Experimentalgruppe, in der die Trainingskombination in der Reihenfolge erst SRL, dann MZZ durchgeführt wurde (EGSRL+MZZ) oder (2) der zweiten Experimentalgruppe, die die Trainingskombination in der umgekehrten Reihenfolge (EGMZZ+SRL) erhielt oder (3) der Kontrollgruppe (KG), in der der reguläre Mathematikunterricht erfolgte. Die Durchführung der Trainingskombination wurde von den jeweiligen Mathematiklehrkräften vorgenommen. Vor der Implementierung der Trainingsprogramme erfolgte eine Erfassung der mathematischen Basiskompetenzen, der Fähigkeiten im selbstregulierten Lernen sowie der Fähigkeiten im Wortverständnis. Zur Überprüfung der Wirksamkeit wurden im Anschluss an die Durchführung der Trainingskombination diese Fähigkeiten erneut erhoben. Zudem wurde die Transferwirkung auf die Fähigkeiten im Basisrechnen untersucht. Ein halbes Jahr später erfolgte eine Follow-up-Untersuchung, bei der abermals die Fähigkeiten im selbstregulierten Lernen sowie der Transfer auf das Basisrechnen und die curriculare Mathematikleitung erfasst wurden.
Die Ergebnisse offenbarten für Kinder mit Migrationshintergrund ein schlechteres Vorwissen in den mathematischen Basiskompetenzen. Hinsichtlich der Fähigkeiten im selbstregulierten Lernen konnten keine Unterschiede gefunden werden. Die Ergebnisse des Posttests konnten einen größeren Kompetenzzuwachs in den mathematischen Basiskompetenzen bei den Kindern mit Migrationshintergrund der ersten Experimentalgruppe (EGSRL+MZZ) im Vergleich zu den Kindern mit Migrationshintergrund der Kontrollgruppe nachweisen. Zudem zeigten sich positive Transfereffekte auf das Basisrechnen. Transfereffekte auf die curriculare Mathematikleistung wurden bei den Kindern mit Migrationshintergrund dagegen nicht ersichtlich. Hinsichtlich der Fähigkeiten im selbstregulierten Lernen ließen sich bei den Kindern mit Migrationshintergrund keine Trainingseffekte aufdecken. In Bezug auf die Kompensation der lückenhaften Lernvoraussetzungen in den mathematischen Basiskompetenzen bei Kindern mit Migrationshintergrund konnte für die erste Experimentalgruppe (EGSRL+MZZ) ein höherer Lernzuwachs bei Kindern nicht deutscher Herkunft festgestellt werden. Bei der zweiten Experimentalgruppe (EGMZZ+SRL) zeigten sich zwar keine Unterschiede zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund, doch es offenbarte sich, dass Kinder mit deutscher Muttersprache von der Trainingskombination im Hinblick auf ihre mathematischen Basiskompetenzen mehr profitieren. Die Ergebnisse verweisen auf die Bedeutung der sprachlichen Fähigkeiten bei der entwicklungsorientierten Förderung mathematischer Kompetenzen und werden vor dem Hintergrund einer Ausarbeitung zu einem flächendeckend einsetzbaren Unterrichtskonzept diskutiert.
Metahumans ist ein innovatives Framework für die Unreal Engine, das hochgradig realistische digitale Charaktere zur Verfügung stellt. Metahumans zeichnen sich durch eine vollständige Control Rig aus, die es Entwicklern ermöglicht, vorgefertigte Animationen zu nutzen und sie nach Bedarf anzupassen und zu erweitern.
Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Arbeit wird die Anwendung von Metahumans in der virtuellen Umgebung der Unreal Engine 5 untersucht. Das Hauptziel besteht darin, die Fähigkeit eines Metahumans zu untersuchen, mittels eines herkömmlichen Virtual Reality Headsets mithilfe von Motion Tracking gesteuert und animiert zu werden. Dabei wird speziell auf die Verwendung von Inverse Kinematics als Methode zur Erzeugung möglichst natürlicher Bewegungsabläufe eingegangen. Zusätzlich wird angestrebt, die Interaktion zwischen verschiedenen Metahuman-Avataren in einer Online-Sitzung zu ermöglichen.
Um den Einfluss auf das Immersionserlebnis der Benutzerinnen und Benutzer zu analysieren, werden Probandinnen und Probanden eingeladen, ihre Nutzererfahrungen zu evaluieren. Zu diesem Zweck werden zwei vergleichbare Level erstellt: eines in der Unreal Engine mit Metahumans und das andere in Unity mit den Meta Avataren von Oculus.
Diese wissenschaftliche Untersuchung zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis für die Leistungsfähigkeit von Metahumans zu erlangen, insbesondere im Vergleich zu anderen Avatar-Systemen.
Bei Vorliegen eines metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinoms ist die Radioligandentherapie mit 177Lu-PSMA-617 bzw. 177Lu-PSMA-I&T (hier abgekürzt 177Lu-PSMA) eine mögliche Therapieoption. Sie setzt eine ausreichende Expression von prostataspezifischem Membranantigen (PSMA) auf dem Tumorgewebe des Prostatakarzinoms voraus. Da PSMA auch auf physiologischem Gewebe exprimiert wird, sind bestimmte Organe einer erhöhten Dosis ausgesetzt. Die Niere ist aufgrund der PSMA-Expression und der renalen Eliminierung des Radionuklids eines dieser Risikoorgane.
Eine generelle Leitlinie zur Überwachung der Nierendosis unter Therapie mit 177Lu-PSMA existiert noch nicht, jedoch wird empfohlen, bei Durchführung mehrerer Therapiezyklen eine Dosimetrie der Risikoorgane durchzuführen. Meist erfolgt die Nierendosimetrie mittels SPECT/CT. Dieses Verfahren wird als Goldstandard angesehen, da es eine Korrektur der Schwächung, Streuung und des Hintergrundes zulässt.
Die Dosimetrie durch eine SPECT/CT-Bildgebung ist jedoch nicht immer möglich. Dementsprechend gibt es in Studien mehrere Ansätze der Nierendosimetrie ohne SPECT/CT.
In dieser Arbeit werden zwei unterschiedliche Verfahren zur Nierendosimetrie vorgestellt, die einzig mit konventionellen nuklearmedizinischen Modalitäten durchgeführt werden. Diese werden an einem großen Patientenkollektiv angewendet und anhand bereits in der Literatur bestehenden Studien und Ergebnissen evaluiert und mit diesen verglichen. Die Nierendosis in der Literatur bewegt sich dabei meist zwischen 0,4 und 0,8 Gy pro GBq applizierter Aktivität (Gy/GBq).
Die hier vorgestellte Methode 1 arbeitet mit Messwerten aus der Gammasonde, Ganzkörperszintigraphie und abdominalem SPECT. Messwerte werden an der Gammasonde 0 und 48 Stunden nach Applikation von 177Lu-PSMA erhoben, die Szintigraphie wird 48 Stunden und die SPECT 24, 48 und 72 Stunden post iniectionem angefertigt.
Methode 2 der Nierendosimetrie dagegen benötigt nur die 24, 48 und 72 Stunden nach Applikation durchgeführte SPECT sowie die durch eine CT-Bildgebung messbaren Abstände der Nieren zur Körperoberfläche. Durch zuvor durchgeführte Messungen mit einem Torso-Phantom ist die Bestimmung einer patientenindividuellen Effektivität möglich, die die Bestimmung der Nierendosis in Abhängigkeit zur Lage der Nieren möglich macht.
Die gemittelte Nierendosis von 196 Patienten, die eine Therapie mit 177Lu-PSMA erhielten, betrugt 0,29 ± 0,14 Gy/GBq bei Methode 1 und 0,54 ± 0,2g Gy/GBq bei Methode 2. Im Schnitt wurden 3,54 ± 2,63 Therapiezyklen je Patient durchgeführt.
Da bisher nur Studien mit einer kleinen Patientenkohorte vorliegen, besteht die Notwendigkeit zur Durchführung von Arbeiten mit mehr Patienten. Die vorliegende Arbeit schließt 196 Patienten mit 926 durchgeführten Therapiezyklen ein, wodurch Ergebnisse erzielt wurden, die valide Aussagen treffen lassen.
Nach Vergleich der Ergebnisse mit bereits vorliegenden Studien sollte Methode 1 der Nierendosimetrie angesichts der fehlenden Möglichkeit zur Schwächungskorrektur verworfen werden, da dies die Gefahr der Unterschätzung der Nierendosis mit sich bringt. Stattdessen sollte Methode 2 präferiert werden, deren Ergebnisse sich mit den anderen zum Vergleich herangezogenen Studien decken.
Eine Durchführung mit Methode 2 ist dementsprechend sicher und ist in Betracht zu ziehen, sollte die Nierendosimetrie mit einem SPECT/CT nicht möglich sein.
Lange Zeit gab es in der deutschsprachigen Kinder- und Jugendliteraturkritik keine Unterscheidung zwischen phantastischen Erzählungen und Fantasy. Diese Gattungsdifferenzierung beginnt sich erst ab der Jahrtausendwende durchzusetzen. Betrachtet man das deutsche Textkorpus, das bis dahin global als Phantastik bezeichnet wurde, so lässt sich feststellen, dass der mittlerweile herausgearbeitete Unterschied zwischen phantastischen Erzählungen und Fantasy schon in den 1950er und 1960er Jahren zu erkennen ist. Sowohl die gattungstheoretischen Unterscheidungen als auch die Gattungsbegriffe haben jedoch erst um die Jahrtausendwende eine gewisse Festigkeit gewonnen.
Ein zentrales Anliegen dieser Arbeit ist es, die nicht-realistischen kinder- und jugendliterarischen Werke der Nachkriegsjahrzehnte im Lichte der jüngeren gattungstheoretischen Differenzierungen neu zu bewerten und ggf. zuzuordnen. Gefragt wird, ob in der deutschen Kinder- und Jugendliteratur der 1950er bis 1980er Jahre bereits Werke existieren, welche nach aktuellem Begriffsgebrauch als Fantasy zu bezeichnen sind. Ein dabei zu berücksichtigender Aspekt betrifft die Gattungsgeschichte, welche nicht mit der der englischer bzw. amerikanischer Kinder- und Jugendliteratur vergleichbar ist. Laut einer Definition von Ewers (2013) versuchte die deutsche Kinder- und Jugendliteraturwissenschaft lange Zeit, dem Genre Fantasy „beizukommen“, indem sie diese als ein Sub-Genre der Phantastik ansah. Hierin sieht er einen Irrweg. Sicherlich gibt es Parallelen zwischen phantastischer Erzählung und Fantasy, doch seien diese rein äußerlicher Natur.
Anhand der Definition von Ewers untersucht diese Arbeit, ab wann von Texten gesprochen werden kann, die dem jüngeren Verständnis von Fantasy entsprechen und welche kinder- und jugendliterarischen Werke nach diesem Erkenntnisstand hinzuzuzählen sind. Dabei liegt das Augenmerk auf der Bedeutung und Vorgeschichte von Fantasy-Literatur für den westlichen deutschsprachigen Raum. Methodisch wurde wie folgt vorgegangen: Ein Korpus aus kinder- und jugendliterarischen Texten wurde gebildet. Anschließend wurde dieser im Hinblick auf die in Ewers‘ Definitionsansatz genannten Charakteristika untersucht. Hieraus entwickelte sich der Gedanke, eine für die weiterführende Forschung hilfreichen Klassifizierung der phantastischen Kinder- und Jugendliteratur der Nachkriegszeit zu entwickeln, um den Stellenwert zeitgenössischer Fantasy verdeutlichen zu können.
Der Bundestag diskutiert heute in erster Lesung den Gesetzentwurf "zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" (19/4669). Demnach soll für die Eintragung des Geschlechts neben den bestehenden drei Varianten "weiblich", "männlich" und "ohne Angabe" nunmehr eine vierte Beurkundungsmöglichkeit geschaffen werden: "divers". Der Kabinettsentwurf ist schon als "Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung" (Grüne) und als "verfassungswidrig" (Aktion Standesamt 2018) kritisiert worden. Die Kritik der trans*- und inter*-Community hat Grietje Baars hier zusammengefasst. Tatsächlich wird mit der Einführung der sogenannten dritten Option der deutlich weniger radikale Weg der beiden vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Alternativen beschritten. Die Entscheidung ist ausführlich hier besprochen worden.
Ob Änderungen des bisherigen Personenstandsrechts gerechtfertigt werden können, soll aber nicht Gegenstand dieses Beitrags sein. Im Folgenden soll vielmehr – umgekehrt – gefragt werden, warum Geschlecht überhaupt als rechtliche Kategorie erfasst wird – und ob die Gründe hierfür eigentlich (noch) tragen.
"Gleichstellung ohne Männer" und "Mann kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden" bzw. "Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden" titeln die Zeitungen zum Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom letzten Dienstag (10. Oktober 2017). Gerügt wird, dass Gleichstellung "nicht nur Frauensache" bzw. kein "reines Frauenthema" sei. Und die Kommentarspalten sind einmal mehr voll wütenden Aufruhrs.