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Es handelt sich um die Stelle des Zinnsoldaten als der Hauptperson des andersenschen Märchens mit ihrem sittlichen Imperativ im gesamten System der dort vorgestellten handelnden Gestalten sowie um besondere symbolische Bedeutung der den Zinnsoldaten kennzeichnenden aufrechten und regungslosen Körperhaltung. Dann wird eine Reihe schlussreicher Entsprechungen aus dem Gebiet jener herkömmlichen Symbole angeführt, deren auszudrückender Inhalt das dänische Nationalbewusstsein ist und deren Invariant (nach der des Aufsatzautors Meinung) als die die sittliche Integrität und die Treue versinnbildlichende plastische Gestalt der aufrechten Haltung betrachtet sein kann. Besondere Aufmerksamkeit widmet sich dem aus Insignien des dänischen ritterlichen Elefantenordens entlehnten Hauptsinnbild, welches zum weit bekannten obwohl unoffiziellen Emblem Dänemark wurde. Während der Autor auf dem Zusammenhang dieses Emblems mit der andersenschen Gestalt des Zinnsoldaten hinweist, drückt er die Meinung aus, dass Andersen selbst dieses Zusammenhangs bewusst war und eine durchsichtige Andeutung dessen im Texte des Märchens hinterließ. SCHLÜSSELWÖRTER: Dänische Literatur; 19. Jh.; Hans Christian Andersen; Dänische Heraldik; Elefantenorden; Stilkunde; Sprachlautästhetik.
1.Vermehrung der Sprachhürden in einer Union, die mit dem Zweck, alle Menschen trennende Hürden abzuschaffen, gegründet ist, als unerwünschtes Paradox. 2.Die durch diese Tatsache bestimmte Notwendigkeit einer für internationalen Umgang zu verwendenden Sprache. 3.Unannehmbarkeit der Verwendung jedweder heute gebräuchlichen Nationalsprache als Mittels des internationalen Umgangs in demokratischer Gesellschaft (Unbilliges Vorrecht). 4.Unannehmbarkeit der Verwendung jedweder künstlichen Sprache als eines Internationalumgangs-Mittels in Gesellschaft, die früher eine traditions- und wirkungsreiche allgemeine Sprache besaß (Kultur-historische Vergesslichkeit). 5.Latein als diese allgemeine Sprache. 6.Ursachen der Langlebigkeit des Lateins im nachantiken Europa: a) äußere: Latein als Sprache des antiken Erbes und der kirchlichen Tradition); b) innere: Latein als Schöpfung des hellenischen Geistes außer Hellas. 7.Ursachen des Verfalls der Latinität im neueren Europa: a) soziale: Kulturelle Gleichmachung); b) ästhetische: Romantisch-dekadente Neigung zum Unstetigen, Unbestimmten und Zweideutigen. 8.Was soll man heute machen, um das neue Leben dem Latein einzuflößen? – Linguistische Bemühungen (Verfassen und Publizieren der so oder so mit Lateinkenntnis verknüpften Forschungswerke und Lehrmittel in lateinischer Sprache, um damit dem Lateinstudieren ein praktisches Interesse zu geben, sowie Vorbereitung einer möglichst offenen und breiten Diskussion über das Internationalsprache-Problem) mit der ästhetisch- kulturellen Erklärung vereinen.
Die Aufarbeitung des literarischen Nachlasses von Meinrad Inglin ist im Jahre 1981 abgeschlossen worden. Die durch Inglin der Kantonsbibliothek testamentarisch vermachten Dokumente sind systematisch geordnet und durch den Katalog "Nachlass Meinrad Inglin" erschlossen worden. 1985 wurde ein erster Nachtragkatalog erstellt. Dieser ist hier integriert worden und existiert nicht mehr. Seither sind der Kantonsbibliothek Schwyz durch Schenkungen weitere Dokumente und Materialien überlassen worden. Ausserdem lässt die Kantonsbibliothek Schwyz von Fall zu Fall von bedeutenden Inglin-Dokumenten, die sich im Eigentum Dritter befinden, xerographische Reproduktionen anfertigen. Diese stellen auch als Kopie der Originaldokumente eine wertvolle Bereicherung des Nachlasses Meinrad Inglin dar. Um die Registrierung und Aufarbeitung der neu eingehenden Dokumente besser und mit neuen Möglichkeiten fortführen zu können, wurde der erste (oben erwähnte) Nachtragkatalog "Nachlass Meinrad Inglin Postum, 1985" in den jetzt vorliegenden integriert.
Bibliografie Meinrad Inglin
(2008)
Es existiert bisher keine vollständige Bibliografie Meinrad Inglins. Diese Arbeit ist ein Ansatz dazu. Ich verweise auf die grundlegende, recht ausführliche Publikation von Beatrice von Matt mit dem Titel: „Meinrad Inglin. Eine Biographie“, Atlantis Verlag, Zürich, 1976. Die hier vorliegende Bibliographie beinhaltet die Primärwerke, listet die Adaptionen auf und umfasst in der Sekundärliteratur eine Reihe bis heute erschienenen Publikationen und Artikel über den Autor und dessen Werke.
Auslandseinsätze der Bundeswehr sind zurzeit wohl das Thema, das Außen- und Sicherheitspolitiker, aber auch die politisch interessierte Öffentlichkeit, am meisten bewegt. Dies ist nicht nur an zahlreichen Äußerungen von Politikern, an Bundestagsdebatten und Meinungsumfragen abzulesen, sondern hat sich auch in der politikwissenschaftlichen und politikberatenden Literatur niedergeschlagen. In diesem Umfeld konzentriert sich die vorliegende Zusammenstellung von Aufsätzen insbesondere auf drei Fragestellungen: * Welche Leitfragen können Bundestag und Bundesregierung bei der Entscheidung helfen, ob sie sich an internationalen Militäreinsätzen beteiligen bzw. die Beteiligung daran beenden wollen? * Welche Entscheidungsspielräume bestehen für Bundestag und Bundesregierung? * Welche politischen Lehren können aus bisherigen Einsätzen (westlicher Balkan, Afghanistan, Libanon, DR Kongo) gezogen werden? So unterschiedlich die Beiträge des Bandes auch sind, es lassen sich dennoch vier Punkte identifizieren, in denen sie weitgehend übereinstimmen und denen sie bei der weiteren Beteiligung Deutschlands an internationalen Militäreinsätzen große Bedeutung beimessen: * der frühzeitigen und eindeutigen Positionsbestimmung des Bundestages und der Bundesregierung hinsichtlich eines Einsatzes der Bundeswehr im Ausland; * dem Einstehen für diese Position im multilateralen Entscheidungsprozess - insbesondere in der UN, der Nato und der EU; * der Vermittlung der Position und der letztlich getroffenen Entscheidung gegenüber der Öffentlichkeit; * der Übersetzung der politischen Entscheidung in realistische Ziele für den Militäreinsatz und einen klaren Auftrag für die daran beteiligten deutschen Streitkräfte.
Das Aposteldekret : Halacha für Heidenchristen oder christliche Rücksichtsname auf jüdische Tabus?
(2007)
According to the opinion of the author literary heritage of L.Holberg (Denmark, XVIII c) may be considered as a series of various realizations of one underlying ideal. Being statuary as to its essence, this ideal manifests self-sufficient and detached structure always identical with itself. But the main genre of Holberg’s work is the comedy. That’s why this ideal appears first of all indirectly, through the satirical demonstration of its opposite. Such opposite is brightly presented in image of Jeppe, the protagonist of his most renowned comedy “Jeppe paa Bierget” (1722). Jeppe is noteworthy for correlation of his weak self-consciousness and his degraded self-sensation i.e. by almost full absence of feeling of bounds proper to his own body. Close analysis shows that in accordance with nature of Holberg’s creative phantasy this antithesis of his ideal (as well as some other similar characters in Holbergian plays) is endowed with structure which is not identical with itself, unstable and disintegrating.
Häusliche Gewalt kommt in den besten Familien vor und betrifft Frauen jeder Nationalität und Altersstufe - unabhängig von deren ethnischen und religiösen Zugehörigkeit. Auch der Bildungsgrad bzw. die Schichtzugehörigkeit der beteiligten "Parteien" spielen hierbei nur eine sehr untergeordnete Rolle. In der Vergangenheit wurde der Begriff "häusliche Gewalt" in der Öffentlichkeit eher gemieden und verharmlost dargestellt. Doch tatsächlich "handelt es sich dabei um ein bedeutendes Problemfeld der Gewaltkriminalität. Grundlage der Abhandlung sind vor allem Quellen aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Südhessen - hierbei besonders verschiedene Erlasse, Dienstanweisungen und Handlungsleitlinien. Diese Ausarbeitung wurde mit Literatur aus der Lehre und Berichten aus diversen Fachzeitschriften verknüpft. Neben verschiedenen Anhängen zur Veranschaulichung des Themas (Tabellen, Formulare, Schema o.ä.) soll ein kurzes Interview mit einem speziell geschulten Sachbearbeiter "Häusliche Gewalt" der DEG Heppenheim, POK Nessmann, zur Abrundung der Hausarbeit dienen. Nach einer kurzen Darstellung des Fallbeispiels sollen zuerst die Hintergründe von häuslicher Gewalt näher betrachtet werden, um die Problematik besser verstehen zu können. Hier bedarf es einiger Rückgriffe auf andere Studienfächer, was wiederum die Stellung der Einsatzlehre als interdisziplinäres Fach unterstreicht. Danach werden die neuen gesetzlichen Regelungen, die mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vom 01. Januar 2002 in Kraft getreten sind, dargestellt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt eindeutig auf dem Abschnitt über das Einsatzverhalten der Polizeibeamtenlinnen bei Fällen häuslicher Gewalt: hier sollen vor allem Einsatzgrundsätze, taktische Ziele, taktische Maßnahmen sowie technische I organisatorische Maßnahmen herausgearbeitet werden. Im Hinblick auf die Übersichtlichkeit der Abhandlung werden die gewonnenen Erkenntnisse zum Abschluss nochmals in einem stichwortartigen Merkblatt zusammengestellt. Mit dieser Hausarbeit soll das Ziel verfolgt werden, anhand eines ausgewählten Falles aus der polizeilichen Praxis, das Einsatzverhalten von Polizeibeamten darzustellen, zu analysieren und Vorschläge zur Optimierung zu machen. Eine "Musterlösung" für Einsätze mit dem Hintergrund häusliche Gewalt, die bei jedem Anlass zur optimalen Ziel erreichung dient, kann lmd wird es nicht geben, da sieh jede Situation hinsichtlich der beteiligten Personen (Anzahl, körperlicher I seelischer Zustand, Alkoholisierungsgrad, etc.) sowie der verschiedensten Örtlichkeiten unterschiedlich darstellt.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts scheint auch in Deutschland politische Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik gekommen zu sein. Angesichts von in der Spitze über 5 Millionen offiziellen Arbeitslosen und immer deutlicher zu Tage tretender Defizite bei der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit war ein „weiter so“ nicht mehr vermittelbar. Es bestand die Hoffnung, dass die über 5-jährige Tradition aktionistischer, erfolgloser, ja sogar problemverschärfender bundesdeutscher Arbeitsmarktpolitik endlich zu Ende gehen würde. Prinzipien wie „Fördern und Fordern“ wurden erstmals von beiden großen Volksparteien nicht nur ablehnend diskutiert, sondern als Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Beschäftigungspolitik erkannt. Mit ihrer „Agenda 2010“ und den „Hartz-Reformen“ versuchte die rot-grüne Bundesregierung, das Bild eines tiefgreifenden Umbaus der deutschen Arbeitsmarktpolitik hin zu mehr Effizienz und weniger Arbeitslosigkeit zu vermitteln. Doch hat eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik wirklich stattgefunden? Dieser Frage gehen die beiden Autoren der vorliegenden Studie, Norbert Berthold und Sascha von Berchem, nach. Sie zeigen auf, wie über Jahrzehnte hinweg von den jeweiligen Regierungen und den sie tragenden Parteien eine völlig verfehlte Arbeitsmarktpolitik verfolgt wurde. Das Ergebnis der Analyse, ob bei den jüngsten Reformen diesbezüglich Lernerfolge zu erkennen sind, ernüchtert: Nach wie vor kann die deutsche Arbeitsmarktpolitik keinen echten Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. In vielen Bereichen blieben die Reformschritte ein bloßes Kratzen an der Oberfläche. Hinzu kommt, dass vormals bestehende institutionelle Defizite durch neue ersetzt wurden, z.B. bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. All dem stellen die Autoren ein Reformkonzept entgegen, das konsequent versucht, Marktkräfte und Wettbewerb zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu nutzen. Kernpunkt ist ein dezentraler Ansatz, der die Erprobung und Realisierung unterschiedlicher, an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Strategien zulässt. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkennt. Ohne mutige Schritte bleiben die begonnenen Reformen ein Torso. Deutschland braucht nicht die Verwaltung des Elends auf immer höherem administrativen Niveau. Unserem Land helfen genauso wenig immer neue „Pilotprojekte“ und Wortgeklingel wie „Job-Floater“, „Ich- AG“, „Job-Aqtiv“ und „Equal Pay“. Was wir brauchen, sind ein ordnungspolitisch fundiertes Konzept, mehr Freiheit und mehr Wettbewerb. Mit einem Arbeits„markt“, der seinen Namen verdient, werden wir wieder mehr Wohlstand für alle schaffen können. Michael Eilfort Bernd Raffelhüschen
Ergebnis: Wollte man versuchen, nach der Anzahl der zusammengestellten althochdeutschen Belege die frühmittelalterliche Ernährung zu rekonstruieren, so ergäbe sich folgendes Bild: Mit 1070 bzw. 711 Nachweisen müssen Gemüse und Obst einen enonnen Anteil an der Ernährung eingenommen haben. Gemeinsam mit Getreide bildeten sie den Grundstock der Ernährung: Getreide und Getreideprodukte sind zusammen 889-mal belegt: Mit 237 zu 134 Nennungen stellen Brotgetreide dabei 63,9%, während Grützgetreide nur einen Anteil von 36,1 % erreichen. Dieses Verhältnis entspricht genaujenem zwischen den Belegstellen für Brot (63,1%) und für breiartige Speisen (36,9%). Die insgesamt 1446 Belege für Fleischkonsum setzen sich zusammen aus dem Fleisch von Haustieren (601-mal), Wildtieren (352-mal), Haus und Wildgeflügel (376-mal) sowie 117-mal Wurst und Schinken. Fisch ist 518-mal belegt. Milchprodukte (I07-mal), Hülsenfrüchte (etwa 193-mal) und Nüsse (152-mal) sowie pflanzliche und tierische Fette (135- bzw. 147-mal) spielten eine eher untergeordnete Rolle. Von den insgesamt 5402 Nachweisen für Nahrungsmittel stellen also die überwiegend Kohlenhydrate enthaltenden Lebensmittel (Gemüse, Obst, Getreideprodukte, Hülsenfrüchte) 53 %, die überwiegend Eiweiß enthaltenden Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier) 39%, und die überwiegend Fett enthaltenden Lebensmittel (pflanzliche und tierische Öle und Fette, Nüsse) 8%.
Vom 19. bis 20.9.2003 fand in Worms eine vom Stadtarchiv und der Domgemeinde St. Peter organisierte wissenschaftliche Tagung aus Anlass des 500. Todestages des Bischofs Johann von Dalberg (1482–1503) statt, bei der Referenten ganz unterschiedlicher Richtungen das Leben, das Wirken und die Zeitumstände in den Jahren um 1500 am Mittelrhein und vor allem in der Bischofsstadt Worms und ihrem Umland beleuchtet haben. Die Tagung stieß auf starkes Interesse, wurde doch mit Johann von Dalberg eine bedeutende, facettenreiche Persönlichkeit näher betrachtet, die in einer für die Stadt und die Region außerordentlich wichtigen und ereignisreichen Zeit wirkte und dessen Leben zahlreiche, bis heute greifbare Spuren in Worms und seinem Umland hinterlassen hat. Dankenswerterweise waren die Referenten bereit, ihre Beiträge für einen Sammelband zur Verfügung zu stellen, den wir hiermit der Öffentlichkeit vorlegen. Selbstverständlich können die Beiträge nur ausgewählte Aspekte beleuchten und bei weitem kein umfassendes Bild der Person, ihrer Verflechtungen und Verbindungen sowie der Zeit um 1500 für Stadt und Bistum Worms bieten. Allerdings zeigt sich in den Beiträgen ein weites Spektrum der Beschäftigung mit dem Bischof und seiner Zeit, neue Sichtweisen und Fragestellungen der jüngeren Forschung lassen sich ausmachen, Wege für die weitere Beschäftigung werden aufgezeigt. Wert gelegt wurde auf eine gute Bebilderung des Bandes; seiner verbesserten Nutzbarkeit soll das beigegebene Orts- und Personenregister dienen. Inhaltsverzeichnis Vorwort S. V Burkard KEILMANN, Johann von Dalberg und das Bistum Worms S.1 Gerold BÖNNEN, Zwischen Konflikt und Zusammenleben: Bischof Johann von Dalberg und die Stadt Worms S.41 Peter WALTER, „Inter nostrae tempestatis Pontifices facile doctissimus“. Der Wormser Bischof Johannes von Dalberg und der Humanismus S. 89 Joachim KEMPER, Die Wormser Klosterlandschaft in der Zeit des Johann von Dalberg S. 153 Rüdiger FUCHS, Zu Inschriften des Bistums Worms zur Zeit Bischof Johanns von Dalberg S. 169 Winfried WILHELMY, Zwischen Krummstab und Schnabelschuh. Kunstpolitik und Stiftungswesen an Rhein und Main im Zeitalter Johanns von Dalberg S. 187 Hanns HUBACH, Johann von Dalberg und das naturalistische Astwerk in der zeitgenössischen Skulptur in Worms, Heidelberg und Ladenburg S. 207 Register S. 233
Inhalt I. Ein- nur leicht narzistischer - Rückblick I.1 Philosophische Anthropologie als Zcentrum 1.2 Existcnzphilosophisch-ethischc Anningc und (lI.a. marxistische) korrektive Erweiterungen 1.3 Notwendigkeit einer systematischen Entwicklung der Ciesamlllwrnatik II. Zur Systematik einer theoretisch und praktisch grundlegenden philosophischen Anthropoogie II.I Ein regulativer Begrirr (b Philosophie - im Anschlu/.l an Kilnt II.1.1 Voraussetzungen II.1.2 Grundbestimmungen II.1,3 Kants 'Weltbegrift' der Philosophie heute II.2 Status, Thematik und Problemlage philosophischer Anthropologie II.2.1 Der transzendental-philosophische Status und die existentiell praktische Sinnbestimmung philosophischer Anthropologie II.2.2 Thematik und Methode philosophischer Anthropologie II.2,3 Konstellationen und Konsequenzen philosophischer Anthropologie (und Existenzphilosophie) im 20. Jahrhundert II.3 Grundlegende anthropologische Strukturbestimmungen II.3.1 Die Basisstruktur: Verstehend tätiges Sich-Verhalten in und zu Welt- und Selbst-Verhältnissen II.3.2 Differenzierung von Verhaltens-Dimensionen, -Arten, -Situationen II.3.3 Konstitutionsverhältnisse zwischen Sich-Verhalten, Handeln. Praxis III. Verweisungszusammenhänge zwischen philosophischer Anthropologie, Normativität/Ethik und kritischer Gesellschaftstheorie III.1 Philosophische Anthropologie und Ethik III.2 Philosophische Anthropologie, kritische Gesellschaftstheorie und Normativität/Ethik III.3 Neue globale Akzente: Weltbilrger, Weltethos, Weltgesellschaft und die Notwendigkeit interkulturell kommunikativer Vernunft - ohne Verdrängung der existentiellen Sinnfragen
Enthält:
"Die Fackel" als Verlagserzeugnis 1899 - 1936
Verlag Jahoda & Siegel, Wien 1905 - 1935 [Nr. 1 (1899) - Nr. 922 (1936)]
Zeitschriften, die sich an der "Fackel" entzündeten : Vorbilder, Schmarotzer und Blätter aus dem Geist der "Fackel" : ein Jahrhundertphänomen
Die Volltexte der Zeitschrift sind hier abrufbar: http://rzblx1.uni-regensburg.de/ezeit/?2268917
Im Sommer 1497 standen die Stadt Boppard und ihr Landesherr, der Trierer Erzbischof Johann II. von Baden, in einem heftigen Konflikt gegeneinander, der mit der Belagerung der Stadt, ihrer Beschießung und militärischen Unterwerfung durch den Kurfürsten und die mit ihm verbündeten Fürsten und Herren endete. Für die seit mehr als 180 Jahren an das Trierer Erzstift verpfändete ehemalige Reichsstadt bedeutete diese Niederlage das endgültige Scheitern aller Versuche, die Reichsfreiheit zurückzuerlangen: "So wurde ihnen ihre heilige Freiheit genommen", so kommentierte der Trierer Kanzleischreiber Peter Maier von Regensburg die durch die Niederlage erzwungene Huldigung der Bopparder, "und so sind sie zu Untertanen geworden" ...
Ruth Klüger in Deutschland
(1994)
Enthält:
Ruth Klügers deutsches Publikum im Spiegel der Veranstaltungsberichte / Stephan Braese
Weiter leben in der deutschen Buchkritik / Holger Gehle
Ruth Klügers Lesung in Hamburg / von Timothy K. Boyd
Ruth Klüger liest in Bonn / von Holger Gehle
Ruth Klüger im Gespräch mit Matthias Beltz / von Susanne Klockmann
Ruth Klüger zur Begrüßung / Martin Walser
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit den Partnern im Nahen Osten und im südlichen und östlichen Mittelmeerraum fügt sich in den Gesamtrahmen regionaler Herausforderungen und Sicherheitsinteressen ein. Sie berücksichtigt die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung der Region vor allem vor dem Hintergrund des arabisch-israelischen Konflikts, der räumlichen und politischen Nähe zu Europa und der Suche der Länder nach innerer und äußerer Sicherheit und Stabilität wie nach wirtschaftlicher und sozialer Modernisierung in einem friedlichen Umfeld. Das Regionalkonzept zeigt Ansätze für einen entwicklungspolitischen Beitrag zum Abbau der Spannungen der Länder untereinander und innerhalb der Länder auf. Es versteht sich als Brücke zwischen den entwicklungspolitischen Grundlinien der Bundesregierung und den Iänderspezifischen Politikpapieren des BMZ. Die Region war bereits in der Vergangenheit ein Hauptpartner unserer Entwicklungsbeziehungen, in deren Rahmen die Eigenanstrengungen der Empfängerländer bei der Übewindung ihrer Entwicklungsprobleme unterstützt werden sollen. Das Konzept sieht für die Zukunft eine noch stärkere Konzentration auf Schwerpunkte vor. Im Vordergrund sollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und Migrationsursachen, im wirtschaftspolitischen Bereich, im Rahmen der Bevölkerungspolitik und auf dem Drogensektor, im überlebenswichtigen Wasser- und Umweltbereich sowie nicht zuletzt zur Schaffung und zum Aufbau demokratischer Strukturen stehen. Gleichzeitig soll der Friedensprozeß im Nahen Osten auch mit Mitteln der Entwicklungspolitik aktiv gefördert werden.
IV. Kapitel des Bandes: Neue Deutsche Geschichte V. Kriege und Krisen ; Deutschland 1600 - 1715 erschienen November 1991, C.H. Beck Verlag , ISBN: 3406308171 Inhalt des Kap. IV. 1.Im Zeichen der französischen Hegemonie. 385 a) Die Nachbarn des Reiches. 385 b) Das Reich und die europäischen Mächte nach dem Dreißigjährigen Krieg. 396 c) Türkische Gefahr im Schatten Ludwigs XIV. 409 2. Der Wiederaufstieg der kaiserlichen Macht. 424 a) Defensive im Westen - Offensive im Südosten. 424 b) Der Türkensieg Kaiser Leopolds I. und der Aufstieg der Donaumonarchie. 442 c) Spanischer Erbfolgekrieg und Zweiter Nordischer Krieg..448
Die Überlegungen und Untersuchungen, die hier vorgestellt werden sollen, hatte ich bereits in meinem Beitrag zur Geschichte der Stadt Speyer von 1982 ganz knapp skizziert, weil sie für eine Beurteilung der Tätigkeit des Speyrer Bischofs Dragobod grundlegend waren. Allerdings konnte im Rahmen einer Stadtgeschichte die Behandlung des Gegenstandes mit den entsprechenden Nachweisen, die dazu nötig sind, keinen Platz finden, so daß dies hier nachgeholt werden soll. Dazu sind folgende Punkte zu behandeln: 1) die Entstehung der Abtei Weißenburg im Speyergau als Gründung des Bischofs Dragobod von Speyer, 2) die Beteiligung von Nachbarbischöfen an der Gründung, 3) die monastischen und seelsorglichen Ziele des Klosters, 4) die Frage, wer die weitgestreute Ausstattung Weißenburgs mit seinen späteren Pfarrkirchen zur Verfügung stellte mit einem Überblick über diese Pfarrkirchen (im Anhang), 5) schließlich eine kurze allgemeine Wertung der Niederkirchenorganisation im 7. Jahrhundert.
Elemente der Geopoetik
(1988)
Die in den deutschsprachigen Ländern, vor allem der Bundesrepublik Deutschland, in bekannten Reihen und renommierten Verlagen erscheinende Jugendliteratur ist m.E. eine für den Unterricht Deutsch als Fremdsprache in Südafrika noch nicht voll ausgenutzte Fundgrube. Jugendliteratur ließe sich in Schulen in den höheren Klassen, in denen auch oft deutschsprachige Schüler sind, mit Erfolg einsetzen; ebenfalls in den ersten Semestern DaF an der Universität, was ich im letzten Jahr erprobt habe. Eine darauf folgende Umfrage unter Studenten der Universität Westkapland, die 1984 den Teilkurs Jugendliteratur belegten, ergab, dan zukünftige Lehrer diesen Kurs sehr nützlich fanden. Sie interessierten sich besonders für Probleme der Jugendlichen in der Bundesrepublik und stellten Vergleiche mit Südafrika an. Eine angehende Bibliothekarin in der Gruppe sah darin eine Anregung, auf deutsche Jugendliteratur (auch in Übersetzung) hinzuweisen, da Vergleichbares in ihrer Muttersprache (Afrikaans) fehle.
Mit der Inbetriebnahme des ersten deutschen Forschungsreaktors 1957 in Garching begann ab 1966 eine stufenweise Aussiedlung von Teilen der TU München in eine neue Campusuniversität 18 km nördlich des Stammgeländes. Der folgende Aufsatz beschreibt und bewertet die Folgen dieser Standortverlagerung für die Hochschulangehörigen hinsichtlich Arbeitsumfeld, Arbeitsweg und Versorgungssituation. Das geänderte Zeitbudget und dessen Auswirkungen auf die Abläufe im Arbeitsalltag werden in Tabellen und Grafiken vorgestellt. Sie lassen erkennen, wie sehr Begriffe wie "Arbeitsplatz-Zufriedenheit", "Betriebsklima" usw. auch von den raumzeitlichen Bedingungen eines Arbeitsplatzes abhängen.
Ganz entsprechend wie in Italien und Flandern erfüllten in Oberdeutschland, den Rheinlanden und den mitteleuropäischen Montanzentren die Wechselstuben die Funktion von Depositen- und Girobanken. Sie beherrschten und benutzten das damalige Instrumentar zur Kreditmobilisierung und Giralgeldschöpfung. Sie waren also Vorläufer der heutigen deutschen Universalbanken! Neben den oberdeutschen Merchantbankers und Verlegern leisteten sie einen erheblichen Beitrag zur Entstehung und Ausweitung eines mitteleuropäischen Geld- und Kapitalmarktes. Sie gaben damit eine wesentliche Voraussetzung für das Phänomen des - in den Fuggern gipfelnden, lange zuvor jedoch schon sich anbahnenden - Oberdeutschen Kapitalismus, dessen Entstehen und steiler Aufstieg ohne sie mystisch bliebe.
In einer mehrjährigen Grabungskampagne hat das Niederösterreichische Landesmuseum in Pitten, N.Ö., ein ausgedehntes Gräberfeld freigelegt, in dem Schichten mehrerer Epochen entdeckt wurden. Die anthropologische Bearbeitung der frühmittelalterlichen Skelette dieses Gräberfeldes wird mithin vorgelegt. Insgesamt standen 137 Skelette, davon 32 männliche, 44 weibliche und 61 kindliche zur Verfügung. Ihr Erhaltungszustand war größtenteils gut, sodaß eine große Zahl von Individualdaten nach den standartisierten anthropologischen Methoden erhoben werden konnte, aus denen die gruppenstatistischen Parameter berechnet wurden. Wesentlich mehr Einzelmerkmale deuten auf eine nähere Verwandtschaft der Pittener Population mit denen von Mikulcice, Lupka und Pobedin (CSSR) hin, als mit den awarenzeitlichen Gruppen von Zwölfaxing (NÖ), Feherto-A, Allätyan-Tulant und Adorjan (Ungarn), mit denen sich nur wenige Ähnlichkeiten fanden. Dieses Ergebnis wurde noch durch das Resultat einer Varianzanalyse erhärtet. Typisch mongoloide Schädel, wie sie in geringer Zahl im awarenzeitlichen Gräberfeld von Zwölfaxing festgestellt wurden, scheinen in unserer Serie nicht auf. Einige Merkmale mit mongoloider Tendenz finden sich zwar bei einem weiblichen Schädel, doch reichen unsere Kentnisse über die Variabilität der Pittener Population nicht aus, um ihn mit Sicherheit zu den Mongoliden stellen zu können. Die morphologisch-metrische Gesamtbeurteilung über die mögliche rassische Zugehörigkeit des vorliegenden untersuchten Teiles des Pittener Gräberfeldes bestätigt mit großer Wahrscheinlichkeit die, auf Grund der kulturellen Beigaben vermutete slawische Herkunft dieser Population. Demographische Berechnungen und Untersuchungen über Beziehungen innerhalb des Gräberfeldes wie Familien- oder Sippenähnlichkeiten, Unterschiede bezüglich der beiden Haupt-Bestattungsrichtungen N-S u. W-O, konnten keine Ergebnisse bringen, da das Gräberfeld teilweise zerstört war, bzw. großteils gar nicht gehoben werden konnte. Die in den wichtigen Merkmalen auswertbare Schädelserie war außerdem zu klein um noch sinnvolle Unterteilungen durchführen zu können.
Der bei Gaius 2,7 überlieferte Satz hat in der modernen Forschung zu weitgehenden Hypothesen über das Verhältnis von Italien zu den Provinzen geführt. Der Satz ist meiner Überzeugung nach nicht als Rechtssatz mit aus ihm resultierenden rechtlichen Folgen zu verstehen, sondern als der Reflex eines politischen Grundsatzes der späten Republik, der den Widerstand der Nobilität gegen die außeritalische Kolonisation ausdrückte. Da Augustus diesen Grundsatz überwinden mußte, ohne dabei die republikanische Tradition empfindlich zu verletzen schuf er das Rechtsinstitut des ius Italicum, das sich demnach auf diesen Grundsatz bezog, ohne ihn als Rechtsgrundsatz anzuerkennen. Die folgenden Überlegungen suchen die Richtigkeit dieser These zu erweisen, indem nach Darlegung des Problems und der Vorstellung des Forschungstandes (I) zunächst das ius Italicum (II), dann die Grundzüge der spätrepublikanischen Kolonisationspolitik vorgestellt (III) und schließlich die Ergebnisse dieser Kapitel in eine Entwicklungsgeschichte des dominium populi Romani in solo provinciali und des ius ltalicum eingeordnet werden (IV).
Mit Rücksicht auf einen hohen Wirkungsgrad versucht man, bei Radiallaufrädern die Strömung bereits im Saugraum vor der Schaufeleintrittskante stark zu verzögern, was zu extrem großen Laufradaustrittsbreiten führt. Bei Überschreiten einer kritischen Austrittsbreite jedoch löst die umzulenkende Strömung entlang der konvex gekrümmten Kontur der Laufraddeckscheibe ab. Diese Ablösegefahr läßt sich durch Impulszufuhr im Eintrittsspalt s zwischen Ansaugestutzen und Laufrad in Form eines Wandringstrahles vermindern. Aus der bisher einzigen Untersuchung des vorliegenden Problems von HÖNMANN ist die auf die Ansaugegeschwindigkeit u0, bezogene Spaltgeschwindigkeit usp/u0 als entscheidend für den Ablösevorgang bekannt. Ungeklärt hingegen war bis zum gegenwärtigen Stand die Bedeutung der auf den Ansaugedurchmesser d0 bezogenen Spaltweite u sp/ u 0, welche nach eigenen Beobachtungen ebenfalls eine maßgebende Rolle spielt. Es wird deshalb der Einfluß der Spaltweite auf das Grenzschichtablöseverhalten grundlegend untersucht. Als Endergebnis ist für den kritischen, gerade noch ablösungsfreien Strömungszustand der Zusammenhang zwischen kritischer Spaltgeschwindigkeit und Spaltweite angegeben. Den Untersuchungen lag die physikalisch plausible Vorstellung zugrunde, daß der Gesamtimpuls des Wandringstrahles entscheidend den Ablösevorgang beeinflußt. Danach wäre ein Absinken des kritischen Spaltgeschwindigkeitsverhältnisses mit zunehmendem Spaltweitenverhältnis nach dem hyperbolischen Gesetz ( u sp/u 0)kr ~ 1 sqrt(s/d 0) zu erwarten. Diese Gesetzmäßigkeit zeigt sich näherungsweise bestätigt, jedoch nur im Bereich raschenderweise streben die Grenzlinien mit zunehmender Spaltweite rasch einem Minimum zu, dessen Lage ganz wesentlich von dem Parameter s/R als Verhältnis von Spaltweite s zu Krümmungsradius R der Deckscheibe bestimmt ist. Der Bereich des zulässigen Spaltweitenverhältnisses ist aufgrund dieser Erkenntnis umso größer, je größer das Krümmungsradienverhältnis R/do gewählt wird. Die experimentell ermittelten Grenzkurven bilden die Grundlage für ein Verfahren, mit dessen Hilfe sich bei Vorgabe der wesentlichen Auslegungsdaten für Radialräder jeder Schnelläufigkeit das dazugehörige optimale Spaltweitenverhältnis (s / d 0)opt bestimmen läßt.
Zur mamlukischen Heraldik
(1972)
Ein wesentliches Kennzeichen mamlukischer Kunstwerke sind Kartuschen mit heraldischen Emblemen. Diese Wappen, die nicht nur den Herrschern vorbehalten blieben, sondern auch den Mamluken nach Beendigung der militärischen Ausbildung und ihrer Dienste am Hofe zusammen mit dem Offiziersrang vom Sultan verliehen wurden, kennzeichnen in der Regel den Träger bis zum Lebensende. Die im Auftrage der Mamlukenherrscher und ihrer Amire errichteten Architekturen und die hierfür als Einrichtung angefertigten Kunstgegenstände zeigen infolgedessen neben Inschriften mit Namen und Titeln des Bestellers sehr häufig auch dessen Wappen. In besonderem Maße gilt dies für die mamlukische Metropole: An den mehr als 220 erhaltenen mamluklschen Bauten in Kairo sind - zusammen mit den 30 hier erstmals publizierten Wappen - in mehr als 90 Fällen heraldische Embleme belegt); bei dem oft fragmentarischen Überlieferungszustand ist dies ein Hinweis, daß ehemals wohl fast alle mamlukischen Architekturen durch Wappen gekennzeichnet waren. Häufig wurde jedoch auf dle Nennung des Namens verzichtet, oder ist - wie an einigen Bauten in Kairo - nicht mehr erhalten, so daß neben stilistischen Kriterien im besonderen Maße auch Wappen als Grundlage bei zeitlichen Einordnungen eine wichtige Rolle zukommt. Schlüssel hierzu ist das 1933 erschienene Corpus von LEON ARI MAYER, das alle bis zu diesem Zeitpunkt bekannte Objekte mit Wappen enthält, die mit namentlich gekennzeichneten Inschriften versehen sind. Obwohl inzwischen zahlreiches neues Material bekanntgemacht wurde, insbesondere die Untersuchung von PAUL BALOG über die Heraldik auf den Münzen mamlukischer Sultane, fehlt bisher ein Abriß der Entwicklung der mamlukischen Wappen, auf deren Basis die Einordnung anonymer Wappen möglich wäre. Ausgehend von neu gefundenen bzw. unpublizierten Wappen an Kairoer Bauten und den damit zusammenhängenden Problemen soll hier deshalb versucht werden, die Abschnitte dieser Entwicklung stichwortartig zu umreißen. Diesem Versuch kommt entgegen, daß von den zahlreichen bekannten Wappen immerhin etwa 120 Formen, die von 26 Mamlukensultanen und mehr als 280 namentlich faßbaren Amiren belegt sind, zeitlich fixiert werden können. Durch dle Gruppierung dieses Materials nach primär formalen und parallel auch chronologischen Gesichtspunkten zeichnet sich deutlich eine stufenweise Entwicklung ab. Schwierigkeiten ergeben sich hierbei allerdings aus der komplizierten Struktur der regierenden Mamlukenkaste, der gesellschaftlichen Oberschicht also, der die Träger der Wappen angehören. Denn erstens werden die Wappen den befreiten Mamluken bereits am Anfang ihrer Beamtenlaufbahn als herrschaftlicher Amir verliehen, während die Objekte, die diese Wappen belegen, sehr häufig erst auf dem Höhepunkt der Karriere in Auftrag gegeben werden konnten und es sich demnach bei den über die Kunstwerke erschlossenen Zeitansätzen für Wappenformen oft um Daten handelt, die nicht den augenblicklichen Stand der Entwicklung widerspiegeln. Ein weiteres in Rechnung zu stellendes retardierendes Element ergibt sich aus dem Umstand, daß Wappen nicht nur von den Ehefrauen übernommen werden konnten, sondern auch den Töchtern und vor allem den Söhnen vererbt wurden. Letztere hatten deshalb meist keine eigenen Wappen, weil sie als freigeborene Söhne - natürlich bilden die Söhne der Herrscher eine Ausnahme - von der militärischen Eliteausbildung und damit vom Aufstieg in die höheren Staatsämter ausgeschlossen blieben, die Tätigkeit als religiöser Beamter oder in der Verwaltung im allgemeinen jedoch nicht zur Belehnung mit einem Wappen führte. In Hinblick auf die Heraldik hat dies oft anachronistisch anmutende altertümliche Wappenformen zur Folge.
Zur Thermodynamik der enthalpisch und der entropisch bedingten Entmischung von Polymerlösungen
(1972)
Die vorstehenden Darlegungen haben gezeigt, daß jede Form der Erweiterung der Mitbestimmung in kommunalen Versorgungsunternehmen über das vom Gesetz vorgesehene Maß hinaus de lege lata aus Rechtsgründen scheitern muß. Diese Rechtsgründe wurzeln allein im öffentlichen Recht. Die Sicherung der parlamentarischen Verantwortlichkeit der öffentlichen Verwaltung in allen ihren modernen Erscheinungsformen, also nicht nur im Bereich der Eingriffsverwaltung, sondern auch im Bereich der Leistungsverwaltung, führt dazu, alle Versuche, den Bediensteten des öffentlichen Dienstes direktiven Einfluß auf die Entscheidungen zu verschaffen, unzulässig sind. Das wurde im einzelnen für den Bereich der kommunalen Verkehrsund Energieversorgungsunternehmen nachgewiesen. Jedes direktive Mitbestimmungsrecht der Bediensteten oder sonstiger nicht parlamentarisch legitimierter dritter Personen an den Inhalten und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung würde zu einem Umbau des bestehenden demokratischen Repräsentativsystems führen. Wer dennoch eine direktive Mitbestimmung in öffentlichen Unternehmungen will, steht vor folgender Entscheidung: Er hat die Möglichkeit, den Mitbestimmungsträger selbst in den verfassungsrechtlichen Legitimationsprozeß einzubeziehen, wenn er das demokratische System bewahren will. D. h. er müßte die bestehenden freien Gewerkschaften in öffentlichrechtliche, der Staatsaufsicht unterliegende Verbände umstrukturieren. Wirkt die Gewerkschaft durch ihre Vertreter an der Ausübung öffentlicher Entscheidungskompetenzen mit, so nimmt sie durch ihre Repräsentanten öffentliche Kompetenzen wahr. Eine solche Einbeziehung in den öffentlichrechtlichen Entscheidungsprozeß ist jedoch, wenn der Grundsatz der demokratischen Legitimation öffentlicher Entscheidungskompetenzen im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG nicht verletzt werden soll, verfassungsrechtlich nur dann möglich, wenn auch die von den Arbeitnehmern beziehungsweise Gewerkschaften entsandten Repräsentanten im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG vom Volke und nicht bloß von einzelnen Gruppen des Volkes legitimiert sindo. Das ist nur möglich, wenn die betroffenen Gewerkschaften in öffentlichrechtliche Organisationen mit politischen Funktionen umgewandelt und an den Status politischer Parteien angenähert werden, die ihre Legitimation aus Wahlen herleiten. Welche Konsequenzen dies für den Koalitionsstatus der Gewerkschaften im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG hätte, soll an dieser Stelle nicht näher erörtert werden. Eine Alternative zu dieser Einbeziehung der Gewerkschaften in den öffentlichrechtlichen Legitimationsprozeß bestünde darin, diejenigen Bereiche, für die die Forderung nach paritätischer Mitbestimmung erhoben wird, aus den öffentlichen Bindungen radikal auszugliedern und sie zu kommerzialisieren, d. h. zu reprivatisieren. D. h. die öffentlichen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe müßten strikt den Grundsätzen einer normalen Wettbewerbswirtschaft unterworfen und aus den Bedingungen einer rechtlichen oder faktischen Monopolsituation herausgenommen werden. Das sei abschließend am Schulsystem als konkretem Beispiel demonstriert. Wird das Schulsystem paritätisch mitbestimmt, so unterliegen der paritätischen Mitbestimmung auch Entscheidungen, die die Zusammenlegung von Dienststellen zum Gegenstand haben, jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Reformvorstellungen der ÖTV verwirklicht werden. Mit der Mitbestimmung bei der Veränderung der Organisation von Dienststellen kann auf die gesamte Organisation der Behörde und damit im Schulsektor auf alle praktisch wichtigen Reformprozesse Einfluß genommen werden, da sich alle diese Prozesse als politische Entscheidungen auch in Organisationsveränderungen niederschlagen. Wird das Schulsystem einer solchen Mitbestimmung unterworfen, so kann man daraus nur die Konsequenz ziehen, das gesamte Schulsystem aus der unmittelbaren Einbeziehung in die öffentliche Verwaltung auszugliedern und es als selbständiges Dienstleistungsunternehmen neu zu organisieren, welches den Biirgern gegen Deckung seiner Kosten durch den Staat Ausbildungsleistungen zur Verfiigung stellt. Konsequenz einer solchen Ausgliederung müßte dann sein, daß der staatliche Haushalt dem System die Mittel in Form eines Globalhaushaltes zur Verfügung stellt und ihm damit den unmittelbaren Zugang zum öffentlichen Haushalt abschneidet. Weitere Konsequenz müßte sein, daß eine in diesem Sinne verselbständigte Biirokratie einer unmittelbaren externen Kontrolle durch Wahlen unterworfen wird, etwa in dem Sinne, daß der Behördenleiter sich der unmittelbaren Wahl durch die betroffene Bevölkerung stellt. Nur unter dieser Bedingung einer organisatorischen Verselbständigung bei gleichzeitiger Herstellung einer verfassungsrechtlich legitimierten Entscheidungskompetenz ist es möglich, den Kultusminister von der Verantwortung für die Leistungen freizuzeichnen, die von diesem Schulsystem erbracht werden. Mit anderen Worten: Die Einführung paritätischer Mitbestimmungsrechte beziiglich der Inhalte von Verwaltungsentscheidungen und Verwaltungskompetenzen müßte zu einer drastischen Reorganisation im öffentlichen Bereich führen. Die Darlegungen haben gezeigt, welche Grenzen bei der übertragung mitbestimmungsrechtlicher und mitbestimmungspolitischer Vorstellungen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft in den Bereich des öffentlichen Dienstes bestehen. Als entscheidender Unterschied hat sich herausgestellt, daß es bei der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in privaten Unternehmen im Rahmen einer marktwirtschaftlichen, durch den Wettbewerb gesteuerten Ordnung um die Teilhabe der Arbeitnehmer an einer privatrechtlich begriindeten autonomen Entscheidungskompetenz geht und daß diese privatrechtliche Entscheidungskompetenz mit den Vertretern privatrechtlicher Arbeitnehmerorganisationen geteilt werden kann, solange die externen Voraussetzungen aufrechterhalten werden, unter denen die autonome Entscheidungskompetenz rechtlich gesichert ist. Die politischen und rechtlichen Bedingungen einer Mitbestimmung im öffentlichen Bereich sind dagegen von denen der gewerblichen Wirtschaft grundverschieden. Hier wird eine Mitwirkung an der Ausübung politisch begriindeter Entscheidungskompetenzen gefordert. Eine solche Mitwirkung ist unter Aufrechterhaltung der bestehenden verfassungsrechtlichen Grundsätze aber nur möglich, wenn entweder die demokratische Legitimation der Entscheidungskompetenz (notfalls durch Einbeziehung des Mitbestimmungsträgers in den öffentlichrechtlichen demokratischen Legitimationsprozeß) erhalten bleibt oder wenn der Prozeß, fiir den eine paritätische Mitbestimmung gefordert wird, aus dem Bereich der öffentlichen Bindung entlassen wird. Ohne eine solche überführung öffentlicher Verwaltung in das Privatrecht mit allen seinen daraus folgenden Konsequenzen, nämlich Einordnung in eine durch Wettbewerb gesteuerte Marktwirtschaft, wäre die Einfiihrung paritätischer Mitbestimmung auch über Stimmbindungsverträge rechtswidrig.
Rechtlich geregelte Ausbildungsstrukturen haben sich bei der Entwicklung des Kochberufes recht spät entwickelt. Anders als bei typisch handwerklichen Berufen, die durch die Gewerbeordnung von 1869 geregelt waren, wurde der Koch den gewerblichen Arbeitern zugeordnet, auf welche diese Bestimmungen nicht zutrafen. Da es in einigen Ländern des Deutschen Reiches dennoch Innungen gab, war hier das Ausbildungswesen entsprechend geregelt und es ergaben sich große länderspezifische Unterschiede. Lange Zeit war das Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildenden ein rein privates,
dementsprechend groß waren die Unterschiede von Betrieb zu Betrieb und der Ausbeutung der Arbeitskraft der Lehrlinge waren keine Grenzen gesetzt. Verbindliche Prüfungen gab es kaum, weder für die Auszubildenden noch für die Ausbilder. Obwohl die Bestrebungen - besonders der Arbeitnehmerverbände - während der Weimarer Zeit sehr groß waren, ergab sich auch hier noch keine einheitliche Regelung des Lehrlingswesens - teilweise aufgrund der enormen politischen und wirtschaftlichen Probleme.
Erst während der Zeit des Nationalsozialismus - und hier besonders durch den Aufbau der Reicharbeitsgemeinschaft für Berufserziehung im deutschen Gaststättengewerbe - wurden einheitliche Ausbildungsstrukturen mit geregelter Lehrzeit und geregeltem Prüfungswesen eingeführt, auch die während der Berufsausbildung zu vermittelnden Inhalte wurden hier erstmals festgelegt. Das Berufsbild des Koches selbst wurde erst 1950 anerkannt - erstaunlich bei der langen Geschichte dieses Berufes. Die 50er und 60er Jahre waren geprägt von vielfältigen Diskussionen über das Berufsbild des Koches und die Arbeitsbedingungen im Hotel - und Gaststättengewerbe, die daraus resultierenden Veränderungen jedoch gering.
Einen "Meilenstein" stellte das Berufsbildungsgesetz von 1969 darf wo der Beruf des Koches als Ausbildungsberuf seine staatliche Anerkennung erfuhr. Hier wurden auch erstmals über das Berufsbild hinausgehende Berufsordnungsmittel (Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsordnungen) verbindlich festgelegt.
Definitiv verändert bzw. ergänzt wurde das Berufsbild des Koches durch die Ausbildungsverordnung von 1979, die auch heute noch gilt. Auch weitere Strukturmerkmale wie die Meisterprüfungsordnung und die Ausbildereignungsverordnung sind erst in jüngster Zeit erlassen worden.
Laut Auskunft der Industrie- und Handelskammer werden "gute Köche auch heute noch gesucht". Noch immer verhält es sich so, daß ein Großteil der Auszubildenden letztendlich einen anderen Beruf ergreift - teilweise aufgrund der immer noch als schlecht angesehenen Arbeitsbedigungen. Ein erhöhter Bedarf wird hervorgerufen durch Umstrukturierungen auf dem Verpflegungssektor und ein erhöhtes Konsumbedürfnis der Bevölkerung. Daß bestimmte Vorbereitungstätigkeiten, wie sie früher im Berufsbild mit aufgeführt wurden, teilweise in den industriellen Bereich verlagert worden sind, kann als Fortschritt begriffen werden und könnte eine wachsende Attraktivität des Berufes bewirken.
Aktuelle Auseinandersetzungen über die Ausbildung werden im Augenblick nicht geführt. Geblieben ist die Frage, wie die Durchführung der Ausbildungsverordnung gewährleistet werden kann: In vielen Betrieben verhält es sich immer noch so, daß Auszubildende als willkommene Hilfs-Arbeitskräfte begriffen werden und die vorgegebenen Ausbildungsziele vernachlässigt werden.
In der Klasse 7 ist den Schülern an Hand ausgewählter Ereignisse und Abläufe aus der Geschichte einiger Länder ein lebendiges Bild über die historische Entwicklung vom Ausgang des 15. Jahrhunderts bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts zu vermitteln. Nachdem die Schüler in der Klasse 6 einen Einblick in die Herausbildung und Entwicklung des Feudalismus in einigen Ländern Europas und Asiens gewonnen und Kenntnisse über die frühbürgerliche Revolution in Deutschland erworben haben, sollen sie nun mit dem historischen Prozefi des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus bekannt gemacht werden. Dabei sind die allgemeine Tendenz und die Dialektik dieser historischen Entwicklung sowie die Rolle der Volksmassen im Kampf der antifeudalen Kräfte - für die Herausbildung bürgerlicher Nationalstaaten überzeugend herauszuarbeiten und die besonderen Bedingungen zu klären, unter denen sich diese Entwicklung in Deutschland vollzog. Im Mittelpunkt des Unterrichts stehen dementsprechend folgende historische Ereignisse und Prozesse, über die sich die Schüler ein festes und dauerhaftes Wissen aneignen sollen: ...
Georg Pencz als Maler
(1966)
In der vorliegenden Arbeit wurde das Gebiet der konstanten maximalen K.G. bei der Kristallisation, der unterkühlten Sohmelze von Salol untersucht. Die Grenzflächenformen wurden bei verschiedenen Badtemperaturen bestimmt. Es hat sich gezeigt, daß sich die Grenzfläche bei kleinen Unterkühlungen konkav zur Schmelze krümmt. Mit abnehmender Badtemperatur nimmt die Krümmung zunächst bis zu einem Maximalwert zu. Dann nimmt sie laufend ab, durchläuft eine fast ebene Grenzflächenform, um sich bei noch stärkerer Unterkühlung konvex zur Schmelze zu wölben. Nimmt schließlich auch die K.G. bei großen Unterkühlungen ab, so nähert sich die Grenzflächenform wieder einer Ebene. Durch thermoelektrische Temperaturmessungen wurde festgestellt, daß an der Grenzfläche kein radiales Temperaturgefälle herrscht. Im ganzen Gebiet der konstanten maximalen K.G., die in einem breiten lntervall der Badtemperatur auftritt, ist die Grenzflächentemperatur konstant. Dies wird durch eine zwangsläufige Änderung der Grenzflächenform ermöglicht.
I. Kapitel: Spanisch-österreichische Einheit ; II. Kapitel: Die Besetzung der Pfalz ; III. Kapitel: Der mantuanische Erbfolgekrieg ; IV. Kapitel: Wallenstein ; V. Kapitel: Die Schlacht von Nördlingen ; VI. Kapitel: Die Kriegsjahre 1635 bis 1637 ; VII. Kapitel: Maria, Infantin von Spanien ; VIII. Kapitel: Der Fall Breisachs und der Siegeszug der Schweden ; IX. Kapitel: Die Gesandtschaft Carrettos ; X. Kapitel: Auf dem Wege zum Friedenskongreß ; XI. Kapitel: Friedenskongreß und Heiratspläne ...