Geschichtswissenschaften
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Der im Jahr 2013 gegründete Arbeitskreis für spätmittelalterliche Wirtschaftsgeschichte veranstaltete seine zweite gemeinsame Tagung am 01./02. Dezember 2014 in Mannheim. Nachdem man sich ein Jahr zuvor unter dem Rahmenthema "Neue Methoden der spätmittelalterlichen Wirtschaftsgeschichte" getroffen hatte, lud der Arbeitskreis nun mit einem verstärkten Fokus auf „Theoretische und methodische Zugriffe auf die spätmittelalterliche Wirtschaftsgeschichte am Beispiel von Quellen zum Rechnungswesen“ zu einer weiteren Tagung ein.In ihrer Begrüßung erläuterte TANJA SKAMBRAKS (Mannheim) im Namen der Veranstalterinnen (Julia Bruch (Köln), Ulla Kypta (Frankfurt am Main), Tanja Skambraks (Mannheim)) die grundsätzlichen Ziele des Arbeitskreises und das Konzept der Konferenz. ...
La population juive de l’ Altreich diminua de 520 000 à 240 000 ressortissants de 1933 à 1938, mais avec les annexions effectuées par le Reich de 1938 à 1941, les effectifs de la communauté juive placée sous la domination allemande s’accrurent dans des proportions considérables. Or, comme le soulignent Gruner et Osterloh dans l’introduction, l’influence de l’extension territoriale de l’Allemagne sur la persécution des juifs n’avait encore jamais fait l’objet d’une investigation systématique. C’est désormais chose faite à travers les douze contributions réunies dans cet ouvrage, qui couvrent l’ensemble des annexions territoriales successives effectuées par le Reich depuis le rattachement de la Sarre, à la suite du plébiscite du 13 janvier 1935, aux annexions de facto d’Eupen-Malmédy, du Luxembourg et de l’Alsace-Lorraine au printemps 1940, en passant par l’Autriche, les Sudètes, le protectorat de Bohême-Moravie, le territoire de Memel, Dantzig et les territoires polonais occidentaux, et à l’exception de la Slovénie du Nord, à la suite du rétablissement en avril 1941 au profit du Reich des anciennes frontières méridionales cisleithanes de la Carinthie et de la Styrie, non documentée dans ce recueil. ...
Johannes Fried saves the programmatic aim of his book for the last chapter, but I’ll begin with it: unlike their counterparts in China or India or really any other center of historical civilizations, Europe has a particular disdain neither for its oldest period nor for the most recent but for the middle age (507). Some, and Fried chooses his countryman Immanuel Kant as their chief, regard the middle ages as an age lacking in the beauty of the ancient world and without the dedication to reason that his modern counterparts share. He holds Gothic architecture in particular contempt (506). Just as bad, Fried notes, are those who would romanticize the middle ages, ignoring the truly radical thought of characters like Meister Eckhart and William of Ockham, whose philosophical explorations set the stage for the most radical thought of what Kant would regard as his own era’s Enlightenment (508). In his masterful book titled simply The Middle Ages, Fried begins with Boethius and wends his way to Machiavelli in a campaign against such dismissals and such flattening accounts, telling a tale of political thought and philosophical exploration and most importantly of complexity at every step, a journey through Western Europe’s middle millennium that encourages the reader to think of the period as a truly fruitful period of intellectual, political, and social transformation. ...
Nein, in vorliegender Form hätte diese Doktorarbeit nie veröffentlicht werden dürfen, weist sie doch, hochgerechnet, eine sicherlich im vierstelligen Bereich liegende Zahl an Fehlern, Nachlässigkeiten, ja Schlampereien auf. Ein Leser, der sich bis zum bitteren Ende durchgekämpft hat, dürfte fassungslos auf einen Kampf zurückblicken, den der Autor seinerseits mit der, nein: gegen die deutsche Sprache führte, um dabei an elementaren Regeln der Grammatik, Zeichensetzung und bisweilen sogar an der Orthografie zu scheitern. A. Willershausen ist mithin nicht nur dem Genetiv und Dativ, sondern der deutschen Sprache überhaupt feind. Ähnlich sieht’s im Lateinischen und Französischen aus; oft sind nicht einmal gedruckte Texte korrekt wiedergegeben. Und ganz schlimm wird’s, wenn Deutsches und Französisches zusammenstoßen: "Vermittlung Gui de Boulognes […] Verhandlungen Talleyrands de Périgord auf der Poitier-Kampagnes" (S. 81, Anm. 349) ‒ "Sainte-Maria-Madelaine" (S. 196). Diese zwei Beispiele müssen hierfür aus Platzgründen genügen; generell gilt, dass mein Monita-Leporello sehr, sehr lang ist und bei Bedarf eingesehen werden kann. Doch jedem, der sich der Mühe der Lektüre nur eines einzigen Kapitels unterzieht, dürften die vielen Fehlleistungen ohnehin auffallen. Die Verantwortung für all das liegt natürlich beim Autor, aber sicher sind hier auch kritische Fragen an den Doktorvater und den Zweitgutachter sowie an einen Verlag zu stellen, der die Vorlage offensichtlich unbesehen, geschweige denn lektoriert zum Druck freigab. ...
Der vorliegende Band vereint insgesamt 33 Beiträge von Archäologen, Historikern und Kunsthistorikern zur Geschichte kultureller Wechselbeziehungen zwischen Skandinaviern und den lokalen Gesellschaften vorwiegend in Altrussland und der Normandie in französischer und englischer Sprache. Er geht zurück auf die im Jahre 2009 in Sankt-Petersburg, Nowgorod, Staraja Russa und Caen veranstaltete Doppeltagung eines Projekts, das nicht umsonst "Deux Normandies" getauft wurde: Sein Ziel ist es, auf dem Stand aktueller methodologischer und theoretischer Erkenntnisse über kulturelle Interaktion eine vergleichende Perspektive auf zwei sehr unterschiedlich strukturierte Randzonen der viking world – die Normandie und die nordwestliche Rusʼ – und ihre Entwicklung zu eröffnen. Dabei wird auch die spätere kollektive, regionale Erinnerung an Beziehungen zu Skandinavien und damit ihre Politisierung thematisiert. Aus dieser empirischen Ausrichtung und der daraus resultierenden Vielstimmigkeit bezieht der voluminöse Band einen Großteil seines innovativen und ausgesprochen anregenden Charakters. Zudem stellt allein schon die hier versammelte Expertise zu den wikingerzeitlichen skandinavischen "Diasporen" mehr als genug Grund zur intensiven Lektüre dar. Insbesondere gilt dies für den vermittelten Überblick über die einschlägige russischsprachige Forschung der letzten Jahrzehnte; hier erfüllen die jeweiligen Aufsätze eine unverzichtbare Brückenfunktion. ...
Die leitende These des folgenden Beitrages lautet: Die Christianisierung Sachsens und dessen Einbindung in das westliche Reich der Franken im 9. Jahrhundert wurde durch die Ordnung des Raumes nach römischen Vorbildern ermöglicht, von historiographischen wie eschatologischen Deutungen begleitet und überbaut sowie schließlich dauerhaft gefestigt durch die erzwungene oder auch freiwillige Akzeptanz der geschaffenen Zustände durch die sächsischen Oberschicht, welche spätestens in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts die in der tätigen Integration liegende Chance erkannt hatte. Auf die Begrifflichkeit wird zurückzukommen sein, denn sie beschreibt gleichermaßen die Grundlage der Durchsetzung weltlicher Herrschaft in fränkischer Weise über Sachsen. ...
Gelehrte bedürfen einander. Eine soziale Gruppe, die es nicht als ihre vornehmste Aufgabe ansieht, sich die materiellen Grundlagen des Lebens zu erarbeiten, ist auf Solidarität angewiesen. Nicht immer steht ein reicher Gönner, ein Mäzen, ein Patron zur Verfügung, der gewillt ist, antiquarische, philologische oder sonstige "zweckfreie" Interessen zu fördern. Der vom Schicksal Benachteiligte hofft in dem Fall auf die Unterstützung derer, die seine Interessen teilen und die materielle Bedrängnis aus eigenem Erleben nachvollziehen können. Gelehrte bedürfen ferner auch insoweit einander, als in der Regel nicht alle für die Realisierung eines wissenschaftlichen Vorhabens benötigten Informationen, Schriften und Artefakte vor Ort vorhanden sind. Also begibt man sich auf Reisen, zieht in ferne Länder in der Hoffnung, dort Gleichgesinnte zu treffen, die im Besitz der erstrebten ideellen Güter sind und dazu bereit, andere daran teilhaben zu lassen. ...
In modernen Marktgesellschaften bedürfen die Menschen zur Sicherung ihrer Lebensgrundlage regelmäßiger Einkommen. Diese erzielen sie in der Regel durch Erwerbstätigkeiten verschiedenster Art, in ihrer Mehrzahl durch Lohnarbeit. Ihr Lebensstandard hängt von Art und Umfang der Güter und Dienste ab, die sie mit ihrem Einkommen erwerben können.
"Ungerechtigkeit" und "Ungleichheit" waren zwei Schlüsselworte der nationalen wie internationalen Frauenbewegung im Hinblick auf die rechtliche Situation von Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ein von Stephan Meder und Christoph-Eric Mecke 2013 herausgegebener, ausgesprochen lesenswerter und sehr übersichtlich konzipierter Sammelband rückt nun ein bis dato in der Forschung eher vernachlässigtes Thema und Tätigkeitsfeld der Frauenbewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Mittelpunkt: das Familienrecht. Mit diesem Interesse stehen die beiden Herausgeber keinesfalls alleine da. Zwei weitere im selben Jahr erschienene Sammelbände, die ebenfalls sehr lohnende Lektüre bieten, lenken ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Familienrechts für Frauen. Die in Married Women and the Law zusammengestellten Aufsätze gehen der normativen und praktischen Bedeutung des für verheiratete Frauen in England und Nordamerika zentralen Rechtskonzepts der coverture vom Mittelalter bis zur "Flut von Reformen im späten 19. Jahrhundert" (4) auf den Grund. Unter coverture verstanden common law-Juristen die Idee, dass Frauen mit der Heirat ihre eigene rechtliche Identität verlören und von der ihres Mannes "bedeckt" (covered) würden. Daraus folgten hauptsächlich personen- und eigentumsrechtliche Einschränkungen für Ehefrauen. Sie verloren u.a. das Recht, Eigentum zu besitzen oder zu verwalten, Verträge einzugehen oder ohne ihren Ehemann eine Klage anzustrengen. Die Artikel in Gender Difference in European Legal Cultures weisen demgegenüber eine breitere thematische Vielfalt auf, was in der Fragestellung des Bandes begründet liegt. Im Fokus stehen hier "die rechtlichen Normen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen" (11). Es wird danach gefragt, "was die Funktion von Geschlecht in der Schaffung von Recht; und umgekehrt, was die Funktion von Recht in der Schaffung von Geschlecht" sei (11). Dabei geraten der europäische Subkontinent mit Ausnahme Russlands und der weitere Mittelmeerraum vom Mittelalter bis zur Neuzeit in den Blick. Die Fallbeispiele fallen zum Teil sehr unterschiedlich aus (u.a. jüdische Juristinnen, Abtreibung, Inter- und Transsexualität), ein Schwerpunkt zeigt sich aber im Bereich des Güterrechts. ...
Dass die in den letzten Jahren stattfindende Ausweitung der Rechtsgeschichte(n) durch globale und transnationale Perspektiven gerade in der Völkerrechtsgeschichte auf besonders fruchtbaren Boden fällt, liegt auf der Hand. Denn Regulierung, Normierung und Legitimation überregionaler Beziehungen bieten sich wie kaum ein anderes Themenfeld für eine Horizonterweiterung über den Nationalstaat hinaus an. Aus einer vornehmlich europäischen Völkerrechtsgeschichte werden damit Völkerrechtsgeschichten in der Dialektik von lokalen und globalen Bezugspunkten. ...