Medizin
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Das Ziel der vorliegenden Studie bestand darin, die klinische Bewährung von Kompositfüllungen (Klasse I und II) des Materials Herculite® XRV (Kerr, Karlsruhe, D) im Seitenzahnbereich an einem ausreichend großen Patientenkollektiv (n = 109) mit 176 Füllungen über einen Nachbeobachtungszeitraum von insgesamt 36 Monaten zu untersuchen. Die Füllungsqualitäten wurden in vivo, mittels klinischer Untersuchung, Abformung und intraoraler Fotografie, als auch nach Abformung in vitro, anhand von Replikamodellen nach bestimmten Parametern bewertet. Als klinisch durchgehend akzeptabel kann man die Auswertungen der Anatomischen Form, der Farbanpassung, der Oberfläche und der Oberflächenqualität bezeichnen. Der Gesamtnotendurchschnitt lag hier zwischen 1,35 und 2,18. Materialüberschüsse im Sinne einer positiven Stufe spielten primär in den mesialen und distalen Füllungsarealen eine Rolle. Mesial fand sich ein sprunghafter Anstieg von Note 4-Füllungen von 6,7% (6 Monate) auf 29,4% (36 Monate). Eine analoge Situation zeigte sich im distalen Bereich. Trotzdem lag hier ein klinisch guter Gesamtnotendurchschnitt von 2,11 nach 36 Monaten vor. Gute Gesamtbewertungen erhielten auch die klinischen Parameter des abrasionsbedingten Materialverlustes. Zwar zeigte sich nach 36-monatiger Liegedauer ein Anstieg von Füllungen, die mit der Note 4 bewertet werden mussten; z. B. okklusale Füllungsareale: Hier wiesen nach 18 Monaten nur 2,47% die Note 4 auf, nach 36 Monaten erhöhte sich dieser Prozentsatz auf 15,52%. Die Gesamtdurchschnittsnote (6, 18 und 36 Monate) war aber auch hier mit 1,55 durchaus klinisch akzeptabel. Nach 6 Monaten wurden unabhängig von der Lokalisation noch zwischen 43,3 – 45,9% aller Füllungen mit der Note 1 versehen, d. h. die Füllungsränder als sehr gut eingestuft. Im letzten Untersuchungsintervall (36 Monaten) war der Anteil von Füllungsrändern, die mit "sehr gut" bewertet wurden, zwischen 0,0 – 3,7% gesunken. Es zeigte sich hier eine signifikante Verschlechterung der Füllungsrandsituation, sie sich in der Gesamtnote von 2,53 nach drei Jahren widerspiegelt. Die Randverfärbung wies nach einer Liegedauer von 36 Monaten eine Gesamtnote von 1,71 auf. Auch hier ein Ergebnis, das durchaus klinisch akzeptabel ist. Klinisch inakzeptabel war die Beurteilung des approximalen Kontaktpunktes. Hier war während des gesamten Beobachtungszeitraumes, ein hoher Anteil an Note 4-Bewertungen für den mesialen (bis zu 54,4%) und distalen Kontaktpunkt (bis zu 46,2%) festzustellen. Insgesamt fielen die Beurteilungen des mesialen Kontaktpunktes schlechter aus als die des distalen. Die klinische Untersuchung der Gingiva zeigte bei allen Untersuchungsintervallen (6, 18 und 36 Monaten) gute Ergebnisse. Gingivale Verhältnisse, die mit Note 4 eingestuft werden mussten (starke Entzündungszeichen) fanden in größerer Häufigkeit nach 18-monatiger Liegedauer. Nach 36 Monaten wurde wieder ein Rückgang des Anteils der Note 4-Bewertungen festgestellt. Die Gesamtdurchschnittsnote beträgt 1,47. Die vorliegende Studie belegt die Anwendbarkeit des Kompositmaterials Herculite® XRV (Kerr, Karlsruhe, D) bei Klasse I- und II-Restaurationen im Seitenzahnbereich, dokumentiert aber auch die nach wie vor, noch vorhandenen Problembereiche wie z. B. approximaler Kontaktpunkt, Materialüberschuss. Werden alle Voraussetzungen zur Verarbeitung berücksichtigt, können Komposite im okklusionsgetragenen Bereich ihren Einsatz finden. Allerdings müssen verarbeitungstechnische Parameter wie: - Kavitätendesign, - exakte marginale Adaption, - Kofferdam, - korrekte Anwendung des adäquaten Schmelz-Dentin-Haftvermittlers, - korrekte Applikations- und Polymerisationstechnik, - hygienefähige Verhältnisse und - sehr gute Mundhygiene bzw. Motivation konsequent bei der zahnärztlichen Behandlung berücksichtigt werden. Wenn diese Parameter beim Legen von Kompositfüllungen ihren festen Platz gefunden haben, kann den wenigen, in dieser Studie gefundenen "Problembereichen", erfolgreich entgegengewirkt werden.
Therapeutische Konzepte der Radioiodtherapie bei der Autoimmunhyperthyreose vom Typ Morbus Basedow
(2004)
In der vorliegenden Arbeit wurden retrospektiv Ergebnisse einer Radioiodtherapie bei 126 konsekutiven Patienten (19 Männer; 107 Frauen, Alter 50,9±14,6, Median 51,5 Jahre) analysiert, die im Zeitraum von 1992 bis 2001 wegen einer Autoimmuthyreopathie vom Typ M. Basedow in der Klinik für Nuklearmedizin der Gutenberg Universität Mainz behandelt wurden. Ziel der Arbeit war es, die Effektivität unterschiedlicher Therapieansätze zu vergleichen sowie Faktoren, welche einen Einfluss auf die Therapieergebnisse haben könnten, zu ermitteln, wobei Anamnese, Schilddrüsenvolumen, Stoffwechsellage und Thyreostase zum Zeitpunkt der Therapie besondere Berücksichtigung fanden. Bei 47 Patienten erfolgte die Radioiodtherapie nach einem funktionsoptimierten Konzept mit dem Ziel (150 Gy), eine Euthyreose zu erreichen. 79 Patienten wurden nach ablativem Konzept mit dem Ziel einer posttherapeutischen Hypothyreose behandelt. Die Dosis in dieser Gruppe betrug bei 19 Patienten 200 Gy; bei 29 Patienten 250 Gy; bei 15 Patienten 275 Gy und bei 16 Patienten 300 Gy. In 21% aller Fälle erfolgte die Therapie bei Erstmanifestation, bei 15% nach dem 1. Rezidiv und bei 64 % nach dem 2. Rezidiv. Bezüglich der Thyreostase, der Stoffwechsellage und des prätherapeutischen Radioiod-Uptakes waren die Gruppen nicht signifikant unterschiedlich. Entsprechend den Therapiekonzepten wurde bei funktionsorientiertem Konzept im Median 372 MBq als Aktivität errechnet und 400 MBq appliziert (14,3 MBq/ml). Für Patienten mit ablativem Therapiekonzept wurden im Median 514 MBq errechnet und 600 MBq appliziert (28,6 MBq/ml). Erreicht wurden in der ersten Gruppe Organdosen zwischen 80 und 380 Gy (Median 180 Gy). Bei 7 Patienten (14%) wurde dabei der angestrebte Bereich nicht erreicht, bei 27 Patienten (57%) erreicht und bei 13 Patienten (29%) überschritten. Der Variationskoeffizient lag bei 52%. In der Gruppe mit ablativem Ziel erreichten die Organdosen 56-685 Gy (Median 275 Gy). Bei 67 der 79 Patienten (85%) lag die erreichte Dosis wie geplant oder höher, bei 12 Patienten (15%) wurde die angestrebte Dosis nicht erreicht. Nur bei 3 der 47 Patienten (6%) wurde eine Euthyreose erreicht. Eine Hyperthyreose lag dagegen bei 22 Patienten (47%) vor. 22 Patienten (47%) wiesen posttherapeutisch eine Hypothyreose auf. Dagegen waren in der Gruppe mit ablativer Therapie 61 Patienten (77%) wie erwünscht hypothyreot und 18 (23%) hatten eine Resthyperthyreose. Patienten, die nach der ablativen Radioiodtherapie eine erwünschte Hypothyreose erreichten, hatten eine kürzere eff. HWZ und einen höherer Radioiod-Uptake (4,7 Tage; 52%) als Therapieversager (5,4 Tage; 49%) sowie ein geringeres Schilddrüsenvolumen nach der Behandlung (7,2±4,7 vs. 21,5±13,3 ml). Zehn Patienten nach ablativer Therapie (n=10) hatten trotz erreichter Dosis >250 Gy eine Resthyperthyreose. Das Schilddrüsenvolumen lag bei diesen Patienten zwischen 14 und 70 ml (Mittelwert: 29,5 ml). Die posttherapeutische Volumenreduktion war bei funktionsorientierter Therapie geringer als bei ablativem Konzept (um 55% vs. 65%). Die TRAK und anti-TPO-AK-Titer waren in beiden Gruppen gegenüber dem Ausgangswert angestiegen. Dabei waren die posttherapeutischen Konzentrationen bei funktionsoptimiertem Konzept höher als nach ablativer Therapie. Die Radioiodtherapie wurde in beiden Gruppen gut toleriert. Beschwerden durch eine strahleninduzierte Thyreoiditis zeigten sich bei 13 Patienten (10%), die mit Eiskrawatte und nichtsteroidale Antiphlogistika behandelt wurden. Unter Cortisonprophylaxe (n=29) wurde nur bei einem Patienten eine Verschlechterung der vorbestehenden EO beobachtet. Das Schilddrüsenvolumen wurde als wesentlicher, den Therapieerfolg bestimmender Parameter bei ablativem Konzept in der multivariaten Analyse identifiziert. So hatten Patienten mit einem Schilddrüsenvolumen ab 25 ml ein 10-fach höheres Risiko für ein Versagen der Radioiodtherapie in Relation zu Patienten, die eine Schilddrüse <25 ml hatten. Die Radioiodtherapie mit ablativen Dosen erweist sich in einem Iodmangelgebiet gegenüber der funktionsorientierten Behandlung als eine effektivere Therapie. Dieses Konzept geht mit niedrigerem Risiko der Verschlechterung einer vorbestehenden EO (unter Cortisonprophylaxe) einher. Es stellt sich bei diesem Konzept heraus, dass die Thyreostase in niedriger Dosierung keinen bedeutenden Einfluss auf den Therapieerfolg hatte. Die Auswertung der Daten bestätigt, dass die aktuell verwendete individuelle Dosisplanung mittels Radioiodtest eine präzise Abschätzung der notwendigen Aktivität erlaubt. Ausgehend von Ergebnissen diese Studie erscheint bei ablativem Konzept eine volumenadaptierte Korrektur der Zieldosis sinnvoll: während bei Schilddrüsenvolumina zwischen 25-40 ml eine Dosis von 250 Gy (entsprechend aktuellen Empfehlungen der Leitlinie der DGN) optimal ist, sollten bei Volumina > 40 ml höhere Zieldosen gewählt werden. Bei Patienten mit Schilddrüsenvolumina < 20 ml ist eine Dosis von 200 Gy ausreichend.
Die Aktivierung der Mitogen-aktivierten Proteinkinase (MAPK) spielt eine Schlüsselrolle in der Vermittlung proliferativer Effekte sowohl von Rezeptoren vom Tyrosinkinase-Typ (RTK) wie dem epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR), als auch von G-Protein gekoppelten Rezeptoren (GPCR). Die MAPK-Aktivierungsmechanismen durch GPCR sind im Gegensatz zum EGFR unzureichend verstanden und stark von Rezeptor- und Zelltyp abhängig. Ziel dieser Arbeit war die nähere Charakterisierung der Signaltransduktion des GPCR-zugehörigen Cholezystokinin (CCK)-Rezeptors bezüglich der Aktivierung der MAPK durch Western-Blot-Analysen in der Pankreasazinus-Karzinomzelllinie AR42J der Ratte. Die Ergebnisse zeigen eine Beteiligung des EGFR im Mechanismus der CCK-induzierten MAPK-Aktivierung mittels einer EGFR-Transaktivierung. Diese ist mit einer Tyrosinphosphorylierung des EGFR und von Shc sowie einer Komplexbildung der Adapterproteine Shc und Grb2 mit dem EGFR verbunden. Diese Vorgänge sind von der intrinsischen Tyrosinkinaseaktivität des EGFR abhängig. Neben dem EGFR konnte durch weitere Untersuchungen eine Aktivierung und Beteiligung von Tyrosinkinasen der Src-Familie (SFTK) an der CCK-induzierten MAPK-Aktivierung gezeigt werden. Dabei stellte sich heraus, dass die CCK-induzierte Shc-Tyrosinphosphorylierung und die EGFR-Shc-Grb2-Komplexbildung im Rahmen der EGFR-Transaktivierung SFTK-abhängig sind. Im Gegensatz dazu ist die EGFR-Tyrosinphosphorylierung SFTK-unabhängig. Diese Daten zeigen, dass die CCK-induzierte Signalvermittlung des EGFR die gemeinsame Aktivierung von SFTK und EGFR benötigt. Neben der EGFR-Transaktivierung konnte im Rahmen der CCK-induzierten MAPK-Aktivierung ein weiterer Signaltransduktionsweg charakterisiert werden, welcher die Aktivierung der Proteinkinase C (PKC) beinhaltet. Es konnte gezeigt werden, dass CCK in AR42J-Zellen eine Aktivierung der PKC-Isoformen alpha, delta und eta induziert. Eine Hemmung aller drei PKC-Isoformen führte zur Hemmung des MAPK-Signals, während die isolierte Hem-mung von PKC alpha und delta keine Effekte verursachte. Diese Resultate deuten darauf hin, dass PKCeta an der CCK-induzierten MAPK-Aktivierung beteiligt ist. Eine Beteiligung der PKC an der EGFR-Transaktivierung konnte nicht nachgewiesen werden. Demnach scheint der PKC-abhängige MAPK-Aktivierungsmechanismus parallel zum EGFR zu verlaufen und erst distal des EGFR mit dem EGFR/SFTK-abhängigen Signaltransduktionsweg zu konvergieren.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung der zuvor nicht bekannten Beeinflussung der Aktivität von bestimmten Antibiotika durch unterschiedliche Testnährmedien. Zu diesem Zweck wird die Aktivität von Moxifloxacin, Linezolid, Penicillin G, Oxacillin und Cefuroxim gegen Bakterienisolate der Spezies S. aureus, S. pneumoniae, E. faecalis und E. faecium in Bouillon und Blut getestet. Des Weiteren wird die Aktivität von Moxifloxacin und Linezolid gegen intrazellulär in humanen Granulozyten vorliegende Bakterienisolate der oben genannten Spezies geprüft. Die Ergebnisse und daraus folgende Empfehlungen lauten wie folgt: 1. Moxifloxacin und Linezolid haben eine gute Aktivität gegen die in dieser Studie untersuchten Bakterienisolate, unabhängig von der Empfindlichkeit oder Resistenz dieser Isolate gegen andere Antiinfektiva. Diese neuen Antibiotika könnten somit zur Behandlung von Infektionen mit Erregern der Spezies S. pneumoniae, S. aureus, E. faecalis und E. faecium zum Einsatz kommen. 2. Die Aktivität eines Antibiotikums kann in Bouillon und in Vollblut unterschiedlich sein. Moxifloxacin, Penicillin G und Oxacillin haben in Bouillon eine größere Aktivität als in Vollblut. Die Wirksamkeit von Linezolid und Cefuroxim sind sowohl in Bouillon als auch in Blut etwa vergleichbar. Da der Behandlungserfolg von der Aktivität eines Antibiotikums am Wirkort abhängt, sollte die Aktivität im entsprechenden Nährmedium getestet werden, um einem möglichen Therapieversagen vorzubeugen. 3. Moxifloxacin und Linezolid haben eine Wirksamkeit gegen intrazellulär in Granulozyten vorliegende S. aureus und Enterokokken-Isolate. Deshalb könnten sowohl Moxifloxacin als auch Linezolid für die Therapie von Infektionen mit intrazellulär vorliegenden S. aureus, E. faecalis und E. faecium dienen. Bei Verwendung von Moxifloxacin muss jedoch der intrazelluläre Aktivitätsverlust berücksichtigt werden und daher eine höhere Dosierung verabreicht werden.
In der vorliegenden Langzeitstudie wurden kleinvolumige Ankylos-Implantate mit progressiver Gewindegeometrie hinsichtlich ihrer Langzeitstabilität bei zahnlosen und teilbezahnten Patienten und solchen mit Einzelzahnersatz überprüft. Bei insgesamt 662 Patienten (264 Männer (37%) und 398 Frauen (63%)) im Alter von 54,37 ± 25,54 Jahren wurden 1458 schmale Ankylos-Implantate mit einem Durchmesser von 3.5 mm (A) und Länge von 8 bis 11 mm im Unterkiefer (49%) und Oberkiefer (51 %) eingesetzt. Nach einer Einheilphase von 3 - 6 Monaten wurden die integrierten Implantate mit 357 Einzelkronen (24,5%), mit 213 (14,6%) abnehmbaren und 888 (60,9%) festsitzenden Rekonstruktionen versorgt. Danach wurden die Implantate bei einer mittleren Belastungsdauer von 5 Jahren jährlich nachdokumentiert. Hier wurden die Daten zum Zeitpunkt der Eingliederung der prothetischen Versorgung (T0) und zum Zeitpunkt der letzten Nachuntersuchung nach 5 Jahren (T1) miteinander verglichen, um die Progredienz aller beobachteten Veränderungen abzuschätzen. Außerdem wurde die kumulative Erfolgsrate für Implantat-Untergruppen unterteilt nach Implantatlänge und Art der prothetischen Versorgung (unverblockt und primär oder sekundär verblockt) bestimmt. Die ossäre Integ'ration der Implantate wurde mit Hilfe von klinischen und radiologischen Parametern beurteilt. Bei den meisten Einzelimplantaten war während der Belastungsphase kein oder nur minimaler horizontaler (91,6%) und vertikaler Knochenabbau (88,24%) festzustellen. Die meisten verblockten Implantate zeigten auch keinen oder nur geringen horizontalen (83,74%) und vertikalen Knochenabbau (86,55%). Daraus kann man folgern, dass keines der hier untersuchten Implantate durch die verwendete prothetische Suprakonstruktion überbelastet war. Die Befunde des Periotests sprechen für eine günstigere Langzeitprognose der Implantate im Unterkiefer gegenüber denjenigen im Oberkiefer. Die Meßwerte der Sondierungstiefen lagen für alle untersuchten Implantate im Norrnbereich. Ebenso waren während der Belastungsphase keine auffaIligen Befunde zum modifizierten Plaqueindex und Blutungsindex festzustellen. Aufgrund von Kontrolluntersuchungen waren 85% der Einzelimplantate und 76% der verblockten Implantate in der Belastungsphase von einer keratinisierten Mukosa umgeben. Ebenso war der Großteil der Implantate (61 % der Einzelimplantate und 68% der verblockten Implantate) von einer Gingiva propria zwischen 1 - 4 mm umgeben. 24 (1,64%) von 1458 insertierten Implantaten gingen verloren (davon 9 Einzelimplantate (2 Implantate A9,5 und 7 Implantate A11) und 15 primär verblockte Implantate (A11)). Ungefahr die Hälfte der Verluste ereignete sich während der Einheilphase, der Rest im ersten bis vierten Jahr nach funktioneller Belastung. Unabhängig von der Implantatlänge und der prothetischen Versorgung ist die kumulative Fünfjahres-Erfolgsrate aller Implantate mit 98,4% als sehr hoch einzustufen.
Bei der hier vorgelegten Untersuchung wird die Serumkonzentrationen des Akute-Phase-Proteins Lipopolysaccharid-binding Protein (LBP) in einem Normalkollektiv und in Patientenkollektiven mit rheumatoider Arthritis (RA) und systemischem Lupus erythematodes (SLE) evaluiert. Neben dem Vergleich mit etablierten Akute-Phase-Markern, CRP und BSG, wurde der Bezug zu krankheitsrelevanten Laborparametern und Prognosefaktoren, den radiologischen Veränderungen bei der RA und der Nierenbeteiligung beim SLE, untersucht. Im Normalkollektiv beträgt der Referenzwert für LBP mit dem hier verwendeten Immunoassay von DPC Biermann 5,9 ± 4,1 ? g/ml, die absoluten Werte lagen zwischen 1,5 und 12,4 ? g/ml im Serum. Es konnten keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gefunden werden. Lediglich in der Population von 50-59-jährigen Männern war eine signifikante Erhöhung der LBP-Werte nachzuweisen. Im Patientenkollektiv mit rheumatoider Arthritis lagen die Serumkonzentrationen für LBP zwischen 2,9 - 26,4 ?g/ml, beim SLEKollektiv zwischen 2,9 – 15,5 ?g/ml. Die mittleren Serumkonzentrationen von LBP lagen damit in beiden Patientenkollektiven signifikant höher als im Normalkollektiv. Im Vergleich von LBP mit den Akute-Phase-Markern CRP und BSG der 1. und 2. Stunde konnten in den beiden untersuchten Patientenkollektiven jeweils hochsignifikante Ergebnisse nachgewiesen werden, p<0,0001. Bei den Aktivitätsparametern des SLE war eine signifikante Korrelation von LBP mit den Leukozytenwerten nachweisbar (r=0,324, p=0,014). Für C3, dsDNS-Antikörper und Thrombozyten ergaben sich keine signifikanten Korrelationen mit LBP. Die LBP-Konzentration im Serum von RA-Patienten korreliert signifikant mit den radiologischen Veränderungen, gemessen am Larsen- und Ratingen- Score. Diese Korrelation beträgt r=0,260, p=0,009 für den Larsen-Score und r=0,244, p=0,014 für den Ratingen-Score. Beim systemischem Lupus erythematodes konnte keine Korrelation von Lipopolysaccharid-binding Protein und der Nierenbeteiligung gezeigt werden. Sowohl in der Höhe der LBP-Werte, als auch in den dargestellten Korrelationen zeigen sich Unterschiede zwischen den Patientenkollektiven. Die mittleren LBP-Serumkonzentrationen sind beim Patientenkollektiv mit RA signifikant höher als beim SLE-Kollektiv. In beiden Patientenkollektiven finden sich aber gleich hohe Korrelationen zwischen LBP und den Akute- Phase-Markern, CRP und BSG. Diese Arbeit trägt zum besseren Verständnis der durch Lipopolysaccharidbinding Protein dargestellten Akute-Phase-Reaktion bei den beiden relativ häufigen rheumatischen Systemerkrankungen, der rheumatoiden Arthritis und dem systemischen Lupus erythematodes, bei. Dabei wurde auf die für die beiden Erkrankungen wichtigen prognostischen Parameter und den Schweregrad, gemessen an der Erosivität der RA und der Nierenbeteiligung beim SLE, eingegangen. Weitere Untersuchungen mit seriellen Messungen von Lipopolysaccharidbinding Protein erscheinen in beiden Patientenkollektiven erforderlich. Damit könnte die Gleichwertigkeit oder sogar Überlegenheit hinsichtlich der prädiktiven Aussagefähigkeit von LBP gegenüber CRP in Bezug auf die Krankheitsaktivität und –prognose der rheumatoiden Arthritis nachgewiesen werden. Beim systemischen Lupus erythematodes liefern Subgruppen mit Serositis, Synovialitis und Infektionen aufgrund der stärker aktivierten Akute- Phase-Reaktion vermutlich interessante Ansätze.
Poster Einleitung Im Rahmen effizienzsteigernder Maßnahmen sind klinische Behandlungspfade unter DRG- Bedingungen und im Rahmen der Qualitätssicherung wichtige Instrumente. Material und Methoden Aus der Analyse zweier erfahrungsbasierter klinischer Behandlungspfade in Frankfurt/D und Newcastle/GB wurde ein halbstandardisierter clinical pathway Carotisstenose entwickelt, der der heterogenen Befundkonstellation bei Aufnahme, den unterschiedlichen klinischen Stadien der Erkrankung und den individuellen Patientenbedürfnissen Rechnung trägt. Es wurden dazu zwei Gruppen mit je 25 konsekutiv in Frankfurt/D ( Gruppe FrankfurtI) und New Castle/GB ( Gruppe New Castle )operierten Patienten retrospektiv analysiert.Aus den retrospektiv erhobenen Daten wurde ein stadienbezogener und der Zuweisersituation gerecht werdender klinischer Behandlungspfad erstellt, der anhand von 20 konsekutiv operierten Patienten, davon 60 % im Stadium IV der Erkrankung, ( Gruppe FrankfurtII ) analysiert wurde. Ergebnisse In Frankfurt 1 wurde 21 mal eine Eversions-TEA und 4 mal eine TEA/ Patchplastik angewendet, 62 % der Patienten befanden sich im Stadium 1 der Erkrankung, ,65 % erhielten präoperativ eine i.a.DSA der supraaortalen Äste ,100% eine Duplexsonografie und eine CCT; postoperativ fielen insgesamt 12 Intensiv- Pflegetage an sowie eine Revision aufgrund einer Nachblutung. In der Gruppe New Castle befanden sich 68% der Patienten in einem klinischen Stadium 2,es wurde 25 mal offen thrombendarteriektomiert, davon 21 mal mit Direktnaht verschlossen und 4 mal mit Patchplastik, alle Patienten erhielten präoperativ eine CT- Angiografie und eine Duplexsonografie; postoperativ fiel 1 Intensivpflegetag an und eine Revision wegen Nachblutung. Die Morbiditäts-/ Mortalitätsrate betrug in beiden Gruppen 0%. Betriebswirtschaftlich wurden bei einer Liegedauer von durchschnittlich 10 Tagen in Frankfurt 1 tatsächliche Kosten von 2768.96€ pro Patient ermittelt, in New Castle,bei einer Liegedauer von durchschnittlich 5 Tagen und einer differenten Kostenstruktur von 2510.56 €. In der Gruppe Frankfurt 2 wurde 11mal eine TEA mit Patchplastik und 9 mal eine Eversions-TEA durchgeführt, alle Patienten erhielten präoperativ eine Duplexsonografie und eine CCT , postoperativ fielen insgesamt 6 Intensivtage an, es wurde nicht revidiert, die Morbiditäts-/Mortalitätsrate lag ebenfalls bei 0%. Durch Einführung eines klinischen Behandlungspfades wurde also die Liegedauer in Frankfurt um 40 % reduziert sowie die tatsächlichen Kosten auf 2384.41€ pro Fall und damit im Mittel um 14 % gemindert. Schlussfolgerung Unter DRG-Bedingungen trägt daher die Anwendung eines klinischen Behandlungspfades in der Carotischirurgie zu einer Verbesserung der Erlössituation ohne Qualitätseinbuße bei.
Fragestellung: Die meniscofemoralen Ligamente (MFL) ant. (Humphry) und post. (Wrisberg) begleiten inkonstant das hintere Kreuzband vom lateralen Meniskus zur medialen Femurkondyle, sie üben eine Außenmeniskusstellfunktion aus. Bisherige Literatur gibt eine stark variierende Inzidenzrate der MFL an, die durch eine hohe Fallzahl von untersuchten Kniegelenken in dieser Arbeit verifiziert werden soll.
Methoden: 122 frische, unversehrte Kniegelenke von 31 männlichen und 30 weiblichen Leichen des Sektionsgutes der Rechtsmedizin Frankfurt, wurden auf Inzidenz und Morpholgie von ant. und post. MFL untersucht, ein ventraler (n.Souryal) und dorsaler Nochweitenindex (NWI) erstellt sowie eine morphologische Typisierung der vorhandenen ant. und post. MFL vorgenommen
Ergebnisse: 96% der Kniegelenke zeigten ein oder beide MFL, davon post. MFL in 82% und ant. MFL in 58%. Beide Ligamente in beiden Knien einer Leiche kamen zu 33% vor. Statistisch wurde keine Korrelation zwischen Alter, Geschlecht, Seite und der Inzidenz der Ligamente gefunden. vNWI: w 0,22; m 0,24. dorsaler NWI: w 0,26; m 0,28. Einteilung des post. MFL (Wrisberg): Typ I Strang, Typ II Fächer, Typ III kein meniskaler Ansatz.
Schlussfolgerungen: Die Inzidenz und damit auch klinische Relevanz beider MFL liegt höher als bisher angenommen, z.B. in der Beurteilung von Knie-MRTs als falschpos. Rupturen oder in der klinischen Untersuchung als Abschwächung einer hinteren Schublade. Die Typisierung zeigt einen Zusammenhang des post. MFL mit einem dritten Kreuzband auf: nach Evolution des aufrechten Ganges und damit weniger Rotation im Kniegelenk bildet es sich zurück.
Der Untersuchungszeitraum von 9 Monaten und die Vergabe der Evaluation der Beratungsstelle der LZKH an die Poliklinik für Zahnerhaltungskunde des ZZMK der Universitätsklinik in Frankfurt (Carolinum) ergeben eine gute Vorraussetzung für eine repräsentative und objektive Beurteilung des bestehenden Services. Der bestehende Service der LZKH stellt eine gute Grundlage dar, was durch die positive Beurteilung der Ratsuchenden bestätigt wird. Diese zeigt, dass die bestehende Beratung die For-derungen des Präsidenten der LZKH nach einer unabhängigen und qualitativ hochwertigen Beratung bereits meist erfüllt. Möchte sich die Beratungsstelle allerdings gegen andere Konkurrenten, und vor allem gegen die geplante Beratungsstelle der Regierung behaupten [6], [25], [38], [57], [58], so muss der Service in einigen Punkten noch verbessert werden. Ein beträchtlicher Mangel stellte die Namensliste der Zahnärzte einer bestimmten Fachrichtung dar, die nur in den wenigsten Fällen mit der Spezialisierung des Zahnarztes übereinstimmte. Es müsste also für jedes Fachgebiet eine neue Liste erstellt werden, und diese in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Im Bereich „Behandlung unter Anästhesie“ ist dies bereits erfolgt und weitere sind laut Aussage der LZKH geplant. Die Hilfe bei Rechnungsfragen dauerte bei Einsendung der Unterlagen mit bis zu sechs Wochen eindeutig zu lange, denn der Patient muss die Rechnung meist innerhalb von 4 Wochen begleichen. Die Beraterinnen der LZKH können laut eigener Aussage allerdings auf Grund des hohen Arbeitsaufkommens, auch in ihren anderen Tätigkeitsbereichen, die Überprüfung nicht schneller durchführen. Zusätzliche Mitarbeiter/innen wären in diesem Fall die einzige Lösungsmöglichkeit. Um sich in Hessen zu etablieren und für jeden Bürger zur Verfügung stehen zu können, sollte eine wesentlich breit gefächerte in Information in verschiedensten Medien durchgeführt werden. Denn viele Anrufer gaben an, nur durch Zufall auf die Nummer der Hotline gestoßen zu sein. Dieser Zustand entspricht derzeit also nicht einem Service, der allen Bürgern zugänglich ist, wie es das Ministerium für Gesundheit gefordert hat. Des weiteren müsste der Zugriff auf die beratenden Zahnärzte besser organisiert werden, denn es gab einige Fälle, in denen eine Beratung durch einen Zahnarzt nötig gewesen wäre, aber zum Zeitpunkt der Anfrage kein Zahnarzt verfügbar war. Ein Einsatzplan der beratenden Zahnärzte oder ein pensionierter bzw. berufsunfähiger Zahnarzt, der sich jedoch auf dem neusten Stand der Zahnmedizin befindet, sind die Lösungsmöglichkeiten dieses Problems. Eine persönlichen Vorstellung mit eventueller kurzer Befundaufnahme durch einen Zahnarzt wäre absolut wünschenswert, da einige Probleme nur mit einer genauen Diagnose qualitativ hochwertig lösbar sind [18]. Dieser Service müsste jedoch nicht für alle Ratsuchenden zur Verfügung stehen, sondern nur für diejenigen, denen per Telefon keine zufriedenstellende Lösung angeboten werden konnte. Allerdings dürfte der Telefonservice nicht vernachlässigt werden, denn viele Ratsuchenden sehen in dessen schnellen Hilfe den Hauptvorteil, denn hier entfällt die Wartezeit auf einen Termin. Außerdem gibt es einige Patienten, die aus psychischen oder physischen Gründen keinen Arzt aufsuchen können und so die telefonische Beratung oft die einzige Möglichkeit darstellt, um an Informationen zu gelangen [30], [70]. Diese genannten Ergänzungen würden zu einer Optimierung des bestehenden Beratungsser-vices führen, wodurch sich die Beratungsstelle gegenüber anderen Anbietern und vor allem dem Plan der Regierung, weitere Beratungsstellen zu gründen, behaupten könnte. Die Durchführbarkeit ist allerdings eine Kostenfrage, denn die LZKH möchte auch weiterhin dem Patienten ihren Service kostenfrei anbieten. Aus diesem Grund muss der Vorstand der LZKH abwägen, welche Verbesserungsvorschläge mit den vorhandenen finanziellen Mitteln durchgeführt werden können. Die Fortschritte der Veränderungen und eventuell auftretende neue Aspekte sollten regelmäßig durch befragen der Ratsuchenden überprüft werden. Trotz der genannten Mängel, ist die Forderung der Regierung nach einer bundesweiten Beratungsstelle, die dem Patienten gesundheitliche Informationen sowie Beratung und Aufklärung bieten sollen [55], nicht angebracht. Denn diese Forderungen erfüllt der bestehende Service der LZKH bereits. Aber nicht nur in Hessen hat der Patient diese Möglichkeit der Informationsfindung, sondern auch in allen anderen Bundesländern [79]. Der Nachteil anderer Anbieter ist die fragliche fachliche Kompetenz [55], [80], wenn sie keine Berater einsetzen, die aus dem zahnmedizinischen Bereich stammen, bzw. diese nicht auf dem neusten Stand der zahnmedizinischen Entwicklung sind. Wird das Feld durch die Krankenkassen besetzt, so ist hier das Problem die Neutralität, da diese nicht wirtschaftlich unabhängig sind. Außerdem erfolgt hier, im Gegensatz zu den Landeszahnärztekammern, oftmals erst die Beratung, wenn bereits ein Behandlungsfehler erfolgt ist [17]. Die durch die Regierung geplanten Beratungsstellen weisen nicht nur eine fragliche Kompetenz auf, sondern sollen aus Mitteln der Krankenkassen, und somit also durch den Patienten, finanziert werden [50]. Der Präsident der LZKH sieht dies sehr kritisch und betonte in einem Interview gegenüber der Pressereferentin der LZKH, dass in Zeiten knapper Ressourcen im Gesundheitswesen der von Bundesgesundheitsministerin Fischer mit Millionenbeträgen aus Mitteln der GKV geplante Aufbau von Patientenberatungsstellen absolut unnötig und überflüssig ist. Aus diesen Gründen versucht nicht nur die LZKH, sondern auch einige andere Zahnärztekammern, wie zum Beispiel die Landeszahnärztekammer Sachsen [25] und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg [57], den Versuchen der Krankenkassen, Verbraucherorganisationen und Regierung mit einer besseren Alternative entgegenzutreten. Die Landeszahnärztekammer Hessen hat mit dieser Untersuchung einen wichtigen Schritt in Richtung Qualitätssicherung und Etablierung gegenüber anderer Anbieter unternommen. Voraussetzung ist allerdings, dass zumindest ein Teil der Verbesserungsvorschläge realisiert werden.