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In den letzten Jahrzehnten ist die Lyrik Hartmanns von Aue zunehmend in den Blickpunkt des Forschungsinteresses gerückt. Gelegentlich hat dies überraschende Kommentierungen bis hin zu gänzlich neuen Deutungen gezeitigt, deren Anliegen es ist, das konventionelle Hartmannbild um die in den bekannten Minneabsagen, dem dritten Kreuzlied (MF 218,5) und dem sog. ‘Unmutslied’ (MF 216,29), bereits vorbereitete Komponente einer Kritik an der höfischen Minne zu erweitern oder entsprechend schärfer zu profilieren. Eines der Lieder, die unter das Vorzeichen einer Kritik Hartmanns an Grundwerten der Hohen Minne geraten sind, ist das dreistrophige stæte- Lied, MF 211,27. Man hat sich angewöhnt, seine Aussagen als ‘ironisch’ zu verstehen, und beruft sich damit zunächst auf den unüberhörbar originellen Tenor des ersten Stollens seiner Eingangsstrophe. Dabei gründet sich der ‘Ironieverdacht’ auf die geläufig gewordene Voraussetzung einer schon mit der originären Konzeption gegebenen Einheit des dreistrophigen Liedes. Diese Voraussetzung gilt es im folgenden kritisch zu überprüfen.
Von den im Folgenden veröffentlichten Strophen finden sich in der weiterhin unentbehrlichen Reinmar-Ausgabe Gustav Roethes nur ein paar Zeilen. Es handelt sich um den Schlussteil der unten mit III. bezeichneten Strophe, die damit also nur partiell als unediert gelten kann (bei Roethe Nr. 252). Dieses Textstück hat Roethe nach einem Pergamentblatt ediert, das um 1855 von Wilhelm Crecelius zusammen mit anderen Fragmenten im Archiv der Fürsten von Ysenburg auf Schloss Büdingen entdeckt worden war. Er machte seine Funde 1856 in der ›Zeitschrift für deutsches Altertum‹ bekannt, unterließ allerdings bei dem dann von Roethe aufgenommenen Textfragment einen Hinweis auf Reinmar. Unter den von Crecelius veröffentlichten Funden waren auch einige Blätter, die derselben Handschrift angehört haben mussten wie das genannte Blatt. Bei seinen Nachforschungen im Büdinger Archiv waren Crecelius freilich mehrere Blätter entgangen. Eines dieser Blätter, das den fehlenden Anfangsteil der erwähnten Strophe enthält, tauchte im Jahr 1912 auf. Es wurde vom Archiv an Otto Behaghel nach Gießen zur Bestimmung gesandt, der es mit einer Transkription zurückschickte, jedoch die Zusammengehörigkeit der beiden Blätter und damit auch der beiden Textstücke nicht erkannt hatte. Erst bei der Arbeit am ›Repertorium der Sangsprüche und Meisterlieder‹ konnte 1986 der Zusammenhang festgestellt werden. Dabei ergab sich auch, dass der nunmehr vervollständigten Strophe zwei andere Strophen vorausgehen, die bis dahin vollkommen unbekannt waren. Sie werden hier nun erstmals gedruckt.
Die Übersetzung aus dem Mittelhochdeutschen als Hinführung zum Verständnis des Originals ist nicht nur das tägliche Brot in der mediävistischen Lehre, sie hat mittlerweile auch den Buchmarkt erobert. (…) Es scheint sich ein Konsens herausgebildet zu haben, wie dafür zu übersetzen ist: textdienlich, ohne Nachahmung der poetischen Form, v.a. der Reime, jedoch zeilengetreu, seltener sogar in reimlogischen Versen (…).
Der Wortschatz der germanischen Sprachen ist des öfteren verdächtigt worden, weitgehend nicht auf indogermanische Wurzeln rückführbar zu sein, wobei dieser Anteil so groß sei, daß er dazu berechtige, in ihm das Relikt eines voridg. Substrates zu sehen. Seit FEIST (1913:32) kursieren Listen germanischer Wörter nichtindogermanischer Herkunft, die – was entscheidend für das Postulat einer vorgermanischen, nichtindogermanischen Bevölkerung in den späteren germanischen Stammesgebieten an Nord- und Ostsee ist – bestimmten Sachbereichen angehören, von denen die Bereiche Schiffahrt, Fischfang, See – Meer – Küste, Tier- und Pflanzenbezeichnungen, Steingewinnung und Steinverarbeitung, Hausbautermini u.a. besonders oft genannt werden. [...] Eine solche Liste soll nun auch hier nicht untersucht werden, wohl aber soll der alt- und mittelhochdeutsche Wortschatz eines bestimmten Sachbereichs daraufhin überprüft werden, inwieweit ererbtes und entlehntes Wortgut in ihm feststellbar ist. Ferner soll bei den im Germanischen erfolgten Wortbildungen eine Rekonstruktion einer ursprünglichen – etymologischen – Bedeutung versucht und – wenn möglich – in eine Systematik gebracht werden. Das in diesem Glossar vorgelegte Verzeichnis der ahd. und mhd. Synonyme für das "Wasserfahrzeug" erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vor allem da entsprechende Nachschlagewerke bzw. vollständige Synonymenlexika fehlen; es sind also nur die Schiffsbezeichnungen enthalten, auf die ich im Laufe der Untersuchung stieß.