Journal of religious culture = Journal für Religionskultur
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Das arabische Wort Allah entspricht dem deutschen Wort "Gott". Dabei handelt sich nicht nur um einen Eigennamen Gottes, also lediglich um eine Form der Anrede, sondern um den Begriff "Gott" in seinem vollen Inhalt. So verwenden auch die arabischen Christen für Gott das Wort Allah. Sprachlich besteht ein Zusammenhang mit dem hebräischen Elohim, aramäisch Aloy = Allah = Gott. Hier ist zu unterscheiden zwischen Allah und Ilah, wobei das letztere Wort für irgendeinen Gott steht, Allah aber für den einen bestimmten und einzigen Gott, der nach der islamischen Lehre schon im Juden- und Christentum bekannt war. Wenn der Prophet Muhammad von Allah spricht, ist daher immer dieser eine und einzige Gott gemeint und nicht eine unbestimmte Person unter mehreren. Im Begriff Gott ist also eine gemeinsame Grundlage des Judentums, Christentums und des Islam gegeben. Allerdings haben die Bibel und der Koran verschiedene Vorstellungen von Gott, was besonders in der Beschreibung seiner Eigenschaften zu Tage tritt. ...
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Bei der islamisch-mystischen Koranexegese (at-tafsir al-isari) handelt es sich um eine Schule der Koranauslegung. Die Koranexegeten, die dieser Schule angehören, interpretieren einzelne Verse des Korans durch kasf1 (wörtl. Enthüllung, Entdeckung) und ilham (Inspiration). Die Bedeutung dieser Verse wurde, nach ihrer Überzeugung, von Gott in ihre Herzen gelegt.
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Wie aus den Ausführungen über die Reise Moses mit ¾i±r im Koran hervorgeht, wird ¾i±r als ein hoch verehrter Wissender betrachtet, der von Gott belehrt worden ist. Dank dieser umfangreichen Lehre ist er zu den verborgenen inneren Wahrheiten der Erscheinungen vorgedrungen, während Moses keine Kenntnis davon hatte, obwohl er Prophet war. Es ist interessant zu bemerken, dass Moses trotz seiner hohen Stellung als Prophet, dem die Tora gegeben wurde, und trotz seiner Beschreibung als „kalÍm AllÁh“ dem Wissenden folgen und von ihm einen Teil seines Wissens lernen will. Diese Gefolgschaft Moses kann nicht allein durch seine große Bescheidenheit erklärt werden. Die Geschichte von ¾i±r zeigt, dass dessen Wissen höher eingestuft wird als das Wissen von Moses, da diesem ansonsten nicht gesagt worden wäre, dass der Wissende über einen höheren Grad des Wissens verfügt und er sich mit seinem Jünger auf die Suche nach ihm Wissenden machen solle. In den darauf bezogenen Versen gibt es keine näheren Angaben über die Beschaffenheit dieses Wissen, außer dass es von Gott stammt. Auch lassen die Bedingungen, welche ¾i±r Moses am Beginn der Reise stellt, auf den Charakter dieses Wissens schließen. Es ist bekannt, dass dieses Wissen nicht dem Wissen ähnlich sieht, welches durch Bücher erlernt werden kann. Das Wissen (Geheimlehre, versteckte Lehre) ist in den hier zur Diskussion stehenden Versen als eine Art Hingabe an Gott dargestellt. Es hat den Anschein, dass es der Mystik nahe steht und die Mystiker es durch ihnen eigene Methoden und innere Disziplinen zu erreichen suchen. ¾i±r ist auch aus diesem Grund eine unentbehrliche Figur für die islamischen Mystik und nimmt zurecht bei den Mystikern eine zentrale Stellung ein.
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Inhaltsverzeichnis Frau R.s Rückschau nach 25 Jahren Bethel - Religiöse Genossenschaften als prägende Kraft der Diakonie (bis ca. 1965) - Arbeitsschritte I. Der Patriarchalismus der Gründergeneration und ihrer Erben - Familienprinzip, Mutterhaus, Anstaltshaus - Das Pflegehaus Hebron als Beispiel - Religiöse Vormundschaft II. Das Ende der religiösen Bevormundung (um 1970) - Die Nachwuchskrise der Mutterhäuser - Veränderte Lebensentwürfe junger, christlicher Frauen in der Nachkriegszeit - Reaktionen Sareptas und Nazareths auf ihren Bedeutungsverlust im Betheler Anstaltsgefüge nach 1968 - Gastarbeiterinnen für die Hauswirtschaft (1960) - „Zivile Kräfte“ im Pflegebereich (um 1965) - Mangel an Fachlichkeit, Kooperationsbereitschaft und Kritikvermögen: Ein Votum für die Abschaffung der Hausväter in der Jugendhilfe (1970) - Neue Konzepte im Konflikt mit tradierter Religiosität III. Religiöse Selbstverantwortung und diakonische Unternehmensidentität - Entwicklungen in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel seit 1983 - Thesen zur gegenwärtigen Situation
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Wie aus den angeführten Informationen hervorgeht, hatten die vorislamischen Araber, obwohl allgemein Rechtsunsicherheit bei ihnen herrschte und es keine von allen Parteien anerkannten gerichtlichen und administrativen Instanzen gab, einige strafrechtliche Institutionen. Sie suchten Lösungen für ihre Streitigkeiten bei bestimmten Personen, die Êai¿, sayyid und kÁhin genannt wurden. Man weiß auch, dass einige Stammesoberhäupter richterliche Funktionen in ihrem Stamm ausübten. Außer ihrer persönlichen Macht besaßen diese Personen aber keine Sanktionskraft. Wenn eine der Konfliktparteien den Beschluß des Richters nicht akzeptierte, konnte man ihr gegenüber Vorwürfe erheben – ansonsten aber nichts ausrichten. Trotzdem wissen wir aus den Quellen, dass es unter den vorislamischen Arabern Persönlichkeiten gab, die für ihre richterlichen Kompetenzen bekannt waren und die schwierige Probleme sowohl zwischen den Konfliktparteien als auch zwischen den Stämmen gelöst haben. Wir wissen auch, dass die vorislamischen Araber die Hand des Diebes oder der Diebe abhackten. Man sagt, dass al-WalÍd b. Mu™Íra (st. 622 n. Chr.) derjenige gewesen sei, der zum ersten Mal diese Strafe vollzogen habe. Es werden in den Quellen auch etliche arabische Personen aus vorislamischer Zeit angeführt, die aufgrund von Diebstahl mit diese Strafe bedacht wurden. Darüber hinaus wurden Banditen und Räuber sehr hart bestraft. Der Islam hat alle diese Strafen vor dem Hintergrund seiner Lehre bewertet und in erneuerter oder modifizierter Form übernommen. Es zeichnen sich bei den vorislamischen Arabern zwei wichtige strafrechtliche Hauptinstitutionen ab: die Wiedervergeltung (qiÈÁÈ) und das Blutgeld (diya). Neben diesen beiden Einrichtungen gab es bei ihnen auch eine Schwur-(qasam)Institution, die vorsah, dass im Fall eines Mords verdächtige Personen, die sich in der Nähe der Leiche befanden, einen Schwur darauf zu leisten hatten, dass sie an dem Tod des Betroffenen keine Schuld trugen. Der Islam hat diese Form der Schwur-Institution vollständig adoptiert und die beiden strafrechtlichen Hauptinstitutionen mit einigen Modifizierungen übernommen. Es wird angenommen, dass die Aufnahme der Wiedervergeltung durch den Islam dazu dienen sollte, das Individuum zu stärken und die starken Stammesbindungen der Personen zu lockern. Denn es war nicht möglich, einen Staat aufzubauen, ohne die mächtigen Stammesbindungen zu schwächen resp. aufzulösen. Während dies offenbar durch das Prinzip der Wiedervergeltung bezweckt wurde, scheint die Ausweitung der Zahlung von Sühnegeld darauf gezielt zu haben, die Blutrache zu beschränken und ihre in der Gesellschaft Unruhe und Unsicherheit stiftende Wirkung einzudämmen.