Journal of religious culture = Journal für Religionskultur
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In der Hindu Tradition zeigen sich zwei grundsätzlich unterschiedliche Strömungen. Einmal gibt es die Richtungen, die sich die Befreiung vom Joch des durch das eigene Werk, Karma, bestimmten Rads der Wiedergeburten, Samsara, aufs Panier geschrieben haben. Zum anderen gibt es die karmistische Religion, die genau das eigene Werk zum entscheidenden, wenn nicht gar alleinigen Kriterium menschlicher Existenz erhebt. Diese karmistische Religion bildete und bildet den geistigen Hintergrund der indo-asiatischen Kultur so sehr, daß sich ihre Gegner immer noch vor ihr rechtfertigen müssen. Während die karmistische Existenzdeutung besonders unter den Buddhisten und Jainas in voller Blüte steht, haben die großen Religionen der Shaivas, Vaishnavas und Shaktas schon früh in ihren zahllosen Bewegungen massiv gegen den Karmismus Front gemacht. Dennoch gilt die Karma-Samsara-Lehre als Beschreibung des Normalfalls der Existenzgestaltung. Die ist die stets vorausgesetzte Mechanik des Existenzprozesses. Aber als ein unaufhebbares Schicksal wird sie nicht mehr so ohne Weiters im Hindutum anerkannt. Die o.g. Bewegungen sind denn auch religiöse Revolten, die auf höchst unterschiedliche Weise gegen die absolute und allgemeine Geltung der Karma-Samsara-Lehre durchaus erfolgreich Widerstand leisten. Wie in den anderen Kulturen auch ist der Kampf zwischen beiden Religionen im Hindutum das zentrale Thema der geistigen Auseinandersetzung mit der eigenen Existenz. Diese so konträre Sichtsweisen der Existenz im Hindutum, d.h. die karmistische und antikarmistische Religion, sollen im Folgenden an je einem Fallbeispiel aus noch immer gültigen heiligen Schriften vorgestellt werden.
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"Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist" (Exodus 20,4): Dieses Gebot aus dem Dekalog hat die Religions- und Kulturgeschichte immer wieder berührt. Vor allem der reformierte Protestantismus rühmt sich seiner 'Bilderlosigkeit'. Was sind aber 'Bilder'? ...
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Der Titel bedarf einer besonderen Begründung! 800 Jahre Elisabeth von Thüringen: Katholische und Evangelische Kirche begehen z. B. in Hessen mit einer Fülle von Veranstaltungen 2007 das „Elisabethjahr“. Die Ev. Kirche in Kurhessen-Waldeck und die Ev. Kirche in Hessen und Nassau haben unter dem Titel „Krone, Brot und Rosen. 800 Jahre Elisabeth von Thüringen“ einen umfangreichen Veranstaltungskalender vorgelegt. Bereits an ihrem 775. Todestag lassen die hessischen Landeskirchen und Bistümer in ökumenischer Eintracht, aber mit unterschiedlicher Akzentuierung das Elisabethjahr beginnen. „In einem war man sich schnell einig: Elisabeth kann sicher nicht als moderne Sozialapostolin gedeutet werden, die auf die reine Mitmenschlichkeit setzte; dafür waren ihre Christusfrömmigkeit und ihre Christusnachfolge zu stark ausgeprägt; sie verband praktizierte Caritas mit tiefer Gottesbeziehung. Es gab aber ein hartes Ringen um ein gemeinsames Erscheinungsbild des Gedenkens. Das Attribut ‚heilig‘ war für die evangelische Seite nicht akzeptabel. Für Protestanten ist die fürstliche Wohltäterin nur Elisabeth von Thüringen, und so steht es auch auf dem Logo für evangelische Gedenkveranstaltungen. Auf dem Logo für ökumenisch verantwortete Veranstaltungen wird kompromißhaft zusammengefügt: ‚Heilige Elisabeth. Elisabeth von Thüringen‘ “ (Gernot Facius). Wenn ich im Folgenden weiter von der „Hl. Elisabeth“ rede, soll dieser Hintergrund nicht vergessen werden.
Spuren der Elisabeth-Verehrung finden sich aber nicht nur in Deutschland und in Ungarn. Auch in Italien, Portugal, Tschechien, ja sogar in Skandinavien und den baltischen Ländern erinnert man sich an die deutsche Nationalheilige des Mittelalters...
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Anonyme Protestanten?
(2014)
Selbst bei theologisch so verschiedenen Charakteren wie Dorothee Sölle und Paul Tillich wurden religionskulturelle Unterschiede zwischen Personen durch den Verweis auf Gemeinsamkeiten in ihrem Leben und Handeln als „anonyme Christen“ zumindest relativiert, wenn nicht gar durch diese umfassende Kategorie ganz eingezogen. Differenzen zwischen Selbsteinschätzung und Fremdwahrnehmung der betreffenden Personen spielen dann kaum noch eine wesentliche Rolle.
Im Rückblick auf zwei Jubiläen soll im Folgenden die Brauchbarkeit der Kategorie „Anonyme Christen“ am Sonderfall „Anonyme Protestanten“ überprüft werden.
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Jubiläen haben es in sich! In diesem Jahr werden wir vor allem an den großen Philosophen Immanuel Kant erinnert, der am 12.2.1804 in Königsberg in Preußen gestorben ist. Sein Denkmal am Königsberger Dom hat den Krieg und auch die Russen überstanden. Am populärsten ist bis heute Kants Erläuterung von „Aufklärung“: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung!“1 Nicht nur, daß die 1784 niedergeschriebene Abhandlung Kants nicht am Anfang der deutschen Aufklärung steht, sondern eher ihr Schwanengesang ist: In der Regel wird auch verschwiegen, daß der Autor selbst die prinzipielle Gültigkeit dieser Sätze entscheidend einschränkte, wenn er am Schluß seiner Abhandlung alle radikalen Konsequenzen ausdrücklich verwarf und das Grundgesetz des friderizianischen Preußen pries: „Räsonniert, soviel als ihr wollt, und worüber ihr wollt, nur gehorcht!“ Kant hat den Angriff Napoleons auf Europa, den Zusammenbruch Preußens und Österreichs nicht mehr erlebt. So ist ihm die bittere Erfahrung erspart geblieben, daß von den Idealen einer Revolution meistens nur verwirklicht wird, was machtpolitisch brauchbar ist...
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Ich beginne mit einer etwas vereinfachten Darstellung der sogenannten 'Letzten Dinge' (Eschata) in der traditionellen (neu)scholastischen Theologie (Vgl. Siegfried Meier, Sterben, Tod und Auferstehung, in: Schulinformationen, Paderborn, 30. Jg., Nr. 2, 2000, S. 61ff.). Diese geht davon aus, daß sich im Tod die unsterbliche Seele vom sterblichen Leib trennt. Der Leichnam verfällt, die Seele hingegen kommt ganz allein vor das Gericht Gottes. Daher nennt man dieses Gericht auch das besondere Gericht (iudicium particulare). Derjenige, der im Zustand der Heiligkeit verstorben ist und alle zeitlichen Sündenstrafen schon in diesem Leben abgebüßt hat, dessen Seele kommt sofort in den Himmel. Stirbt hingegen ein Mensch im Zustand der Todsünde, beginnt durch den Richterspruch Gottes die sofortige Verdammnis in der Hölle. Der mittelmäßige Mensch, der weder als Heiliger noch als Todsünder gestorben ist, muß eine Zeit der Läuterungsqualen im Fegefeuer erleiden. Schwere und Menge der noch nicht abgebüßten Sündenstrafen bestimmen die Dauer und Intensität des dortigen Aufenthaltes. Erst danach kann die Seele in den Himmel gelangen. Am letzten Tag der Weltgeschichte, dem sogenannten 'Jüngsten Tag', kommt es zur Auferstehung der Toten. Das bedeutet, daß die Seelen mit dem toten Körper wieder zu lebendigen Menschen vereinigt werden. Dann wird Gericht gehalten über den ganzen Menschen. Dieses Gericht wird daher als das allgemeine Gericht (iudicium universale) bezeichnet. Nach diesem Gericht gibt es nur noch Himmel und Hölle.
Was das Fegefeuer und den damit verbundenen Ablaß anbelangt, so haben sich die Reformatoren mit diesem Bild von Tod und Auferstehung kritisch auseinandergesetzt, was aber Gemeinsamkeiten, die auch im Blick auf gemeinsames Erbe antiker Philosophie begründet sind, nicht ausschließt...