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This regional study documents the life and the destruction of the Jewish community of Magdeburg, in the Prussian province of Saxony, between 1933 and 1945. As this is the first comprehensive and academic study of this community during the Nazi period, it has contributed to both the regional historiography of German Jewry and the historiography of the Shoah in Germany. In both respects it affords a further understanding of Jewish life in Nazi Germany. Commencing this study at the beginning of 1933 enables a comprehensive view to emerge of the community as it was on the eve of the Nazi assault. The study then analyses the spiralling events that led to its eventual destruction. The story of the Magdeburg Jewish community in both the public and private domains has been explored from the Nazi accession to power in 1933 up until April 1945, when only a handful of Jews in the city witnessed liberation. This study has combined both archival material and oral history to reconstruct the period. Secondary literature has largely been incorporated and used in a comparative sense and as reference material. This study has interpreted and viewed the period from an essentially Jewish perspective. That is to say, in documenting the experiences of the Jews of Magdeburg, this study has focused almost exclusively on how this population simultaneously lived and grappled with the deteriorating situation. Much attention has been placed on how it reacted and responded at key junctures in the processes of disenfranchisement, exclusion and finally destruction. This discussion also includes how and why Jews reached decisions to abandon their Heimat and what their experiences with departure were. In the final chapter of the community’s story, an exploration has been made of how the majority of those Jews who remained endured the final years of humiliation and stigmatisation. All but a few perished once the implementation of the ‘Final Solution’ reached Magdeburg in April 1942. The epilogue of this study charts the experiences of those who remained in the city, some of whom survived to tell their story.
In der vorliegenden Arbeit wird die enge Verbindung von Zeitvorstellungen und gesellschaftlicher Zeitorganisation zu gesellschaftlichen Zukunftsvorstellungen und individuellen Lebensperspektiven herausgearbeitet. Erfasst und analysiert werden auch jene Faktoren, die die Manipulationsmacht des Menschen und der gesellschaftlichen Systeme bei temporalen Gestaltungsvorhaben begrenzen. Kernaussage und zentrale Fragestellungen: Zeitbewusstsein und Zeitvorstellungen prägen die Vorstellungen von Zukunft. Bestimmte Formen von Zeit und gesellschaftlicher Zeitorganisation können die Entstehung und Entwicklung von Zukunftsvorstellungen hemmen oder fördern. Damit ragen Zeitbewusstsein und Zeitorganisation in die Wahrnehmung und Entwicklung von Zukunft hinein. Zentral ist u.a. die Form, in der Zeit zur Verfügung steht. Sind es immer nur kurze Momente, die für Reflexion, Retrospektion oder Prospektion zur Verfügung stehen oder längere zusammenhängende Sequenzen? Stehen solche Zeiten nur dem auf sich gestellten Individuum oder ganzen gesellschaftlichen Gruppen gemeinsam zur Verfügung? Liegen diese Zeiten so und sind sie so gestaltet, dass sie sinnvoll zur Entwicklung und Gestaltung von Zukunft genutzt werden können? Aufbau der Arbeit: Im ersten Kapitel wird das Thema expliziert und werden Aufbau, Methode und Grenzen der Fragestellung werden. Im zweiten Kapitel werden verschiedene Formen des Umgangs mit Zukunft und unterschiedliche Methoden der Vorausschau beschrieben. Dabei liegt der Fokus auf den zeitlichen Voraussetzungen für individuelle und kollektive Entwicklung von Zukunftsvorstellungen und für die demokratische Gestaltung von Zukunft. Im dritten Kapitel werden auf Basis naturwissenschaftlicher, medizinischer und psychologischer Quellen die zeitlichen Strukturen und Bedürfnisse des Menschen erläutert. Es wird dargestellt, wie diese bewusst und unbewusst auf Zeitvorstellungen und den Umgang mit Zeit und Zukunft einwirken. Der Bogen wird gespannt von der Naturzeit bis zu einer von Menschen in unterschiedlicher Form wahrgenommenen und gestalteten Zeit. Herausgearbeitet werden die negativen Folgen und die positiven Möglichkeiten unterschiedlicher Formen des Umgangs mit Zeit. Zugleich wird verdeutlicht, wie die Gestaltung von Zeit das Denken über Zukunft beeinflussen, ermöglichen oder blockieren kann. Im vierten Kapitel wird gezeigt, wie sich die gesellschaftliche Zeitorganisation und das Zeitbewusstsein historisch verändert haben, während Zukunftsvorstellungen und Zukunftsentwürfe sich gleichzeitig wandelten. Die historische Spanne reicht dabei von den handlungsorientierten Zeitvorstellungen primitiver Gesellschaften, über zyklische, naturnahe Zeitvorstellungen der Agrargesellschaften, bis zur Entstehung linearer Zeitvorstellungen in der Religion und weiter über die entwickelten linearen Zeitvorstellungen der bürgerlichen Gesellschaft hin zur fragmentierten oder digitalisierten Zeit der Gegenwart. Diese Entwicklung verläuft parallel zur Entwicklung der Zukunftsvorstellungen von einer klaren Handlungsorientierung, über Paradieseskonzeptionen und große gesellschaftliche Utopien, zu einer zunehmend individualisierten und verkürzten Vorstellung von Zukunft. Im Mittelpunkt der Analyse steht die enge Verbindung zwischen diesen beiden Elementen. Es wird betrachtet, wie auf frühere Phasen der Geschichte, in denen Zukunft in einem diesseitigen Sinn kaum eine Rolle spielte, Phasen folgen, in denen Zukunft als langfristige Gestaltung der Welt und des eigenen Lebens das Denken der Menschen präge, während heute die kurzfristige Gestaltung des individuellen Lebens im Vordergrund steht. In einem kurzen Schlusskapitel werden zwei zentrale Ergebnisse formuliert: 1. Der Mensch ist in zeitlicher Sicht grundsätzlich abhängig von den Zeiten der Natur. Die Natur (die innere und die äußere) ist rhythmisch strukturiert und diese Rhythmen sind gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Zeitformen und Bedürfnissen. Die Gesellschaft muss auf diese Vielfalt Rücksicht nehmen und sie in ihre Zeitorganisationsentscheidungen integrieren, um eine Balance von Stabilität und Flexibilität zu entwickeln. 2. Zeitvorstellungen und Zukunftsvorstellungen sind epochal unterschiedlich. Dabei prägt die jeweilige Zeitvorstellung zentral die Vorstellungen von Zukunft. Auch wenn heute immer mehrere Zeitvorstellungen nebeneinander existieren, die individuelle Wahl- und Orientierungsentscheidungen ermöglichen, gibt es doch dominante Vorstellungen von Zeit und eine gesellschaftliche Ordnung der Zeit, die diese Optionsvielfalt wesentlich verringern. Abschließend werden kurze Hinweise auf einen zukunftsfähigen Umgang mit Zeit und Zukunft unter den Stichworten Zukunftsgestaltung, Zeitbrachen, Chillout, individuelle Reflexion und Zukunftsoffenheit gegeben.
Im Rahmen des von der KfW Stiftung geförderten Artenschutzprojektes „Erhaltungskulturen von bedrohten Pflanzen in Hessen“ wurden in den Jahren 2014–2018 von 15 gefährdeten Pflanzenarten in verschiedenen Regionen Hessens Samen gesammelt und im Botanischen Garten der Stadt Frankfurt am Main vermehrt. In Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden, Forstämtern und Naturschutzverbänden wurden dokumentierte Wiederansiedlungsmaßnahmen oder Populationsstärkungen durchgeführt. Überzähliges Saatgut wurde im Botanischen Garten eingefroren und kann für zukünftige Artenschutzprojekte verwendet werden. Bei den 15 gefährdeten Arten handelt es sich um Allium strictum, Festuca albensis, Fumana procumbens, Iris spuria, Jurinea cyanoides, Mibora minima, Moenchia erecta, Nigella arvensis, Poa badensis, Scleranthus verticillatus, Sedum villosum, Spergula pentandra, Ventenata dubia, Veronica acinifolia und Vicia orobus. Alle diese Arten sind als Verantwortungsarten Bestandteil der hessischen Biodiversitätsstrategie. Im Jahr 2021, also drei Jahre nach dem Ende des Projektes, ergab eine Erfolgskontrolle folgendes Ergebnis: Von insgesamt 50 Wiederansiedlungsversuchen an 34 Orten sind immerhin 25 (50 %) erfolgreich. Weitere 5 (10 %) sind möglicherweise ebenfalls gelungen, jedoch sind die neu begründeten Populationen sehr klein. Eindeutig misslungen sind 20 (40 %). Die Gründe für das Misslingen sind meist klar erkennbar und werden thematisiert: Manchmal war der Zielort ungünstig gewählt, oder die verwendete Ansiedlungsmethode erwies sich als ungeeignet. Das Projekt konnte dazu beitragen, unser Wissen über Ökologie und Verbreitung sowie Gefährdung und Schutzbedarf dieser Verantwortungsarten teils erheblich zu vermehren. Damit leistet es auch einen Beitrag zum Schutz der bereits bestehenden Altpopulationen.
Das Gentiano-Koelerietum ist eine typische Pflanzengesellschaft der Rinder- und Schafhutungen auf kalkreichem oder kalkarmem, aber basenreichem Gestein. Die Standorte der Gesellschaft entsprechen zumeist den natürlichen Wuchsorten des Platterbsen- oder des Seggen-Buchen-Waldes. Extensive Beweidung, fehlende Düngung (geringes Stickstoffangebot), hoher Besonnungsgrad und eine mehr oder minder ausgeprägte Flachgründigkeit des kalk- beziehungsweise basenreichen Bodens sind die wesentlichen Standortsvoraussetzungen dieser Gesellschaft.
Der Beitrag des Medizinhistorikers U. Benzenhöfer analysiert den "Paracelsus"-Film des Regisseurs Georg W. Pabst aus dem Jahr 1943. Laut Drehbuch (Kurt Heuser) sollte Paracelsus als "deutscher Arzt" charakterisiert werden. Der Regisseur versuchte jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach, Elemente regimekritischer Gesinnung im Film unterzubringen.
Mit Ausnahme des Seggen-Buchen-Waldes (Carici-Fagetum Moor 1952), der an trockenwarmen Standorten auf skelettreichen Rendzinen wächst und meist kleinräumige Sonderstandorte einnimmt, handelt es sich bei den übrigen Buchen-Waldgesellschaften um zonale, potentiell großflächige Vegetationseinheiten. Auch in der realen Vegetation Hessens bestimmen sie das Bild vieler Landesteile - vor allem in den Mittelgebirgen -, freilich oft durch forstliche Eingriffe strukturell verändert und durch Ausbringen standorts- und gebietsfremder Gehölzarten gestört. Die floristische Ausprägung der artenreichen Waldgersten- und Flattergras-Buchen-Wälder wird in erster Linie durch den Trophiegrad der Böden, mithin durch den geologischen Untergrund bestimmt. Geologie und soziologische Gliederung sind daher eng korreliert.
Der Verband Tilio-Acerion (Klika 1955: 322) umfaßt Linden-Ahorn-Ulmen-Wälder der weitgehend konsolidierten Blockschutthalden, Steilhänge und Schluchtlagen. Derartige Sonderstandorte und mit ihnen die azonalen Edellaubholz-Bestände kommen sowohl aktuell als auch in einer potentiellen Naturlandschaft meist nur kleinflächig inmitten von Buchen-Wäldern vor. In Hessen sind sie nur in den höheren Mittelgebirgen etwas häufiger anzutreffen. Der größte Teil unserer Aufnahmen stammt denn auch von submontan-montanen Höhenlagen oberhalb 500 m.
Läßt man die azidoklinen und meist gleichmäßig durchfeuchteten Binsen-Pfeifengras- Wiesen ("Junco-Molinietum" auct.) beiseite, so umfaßt der Verband Molinion caeruleae Koch 1926 nach unserer Auffassung mehr oder minder ausgeprägt wechselfeuchte Wiesen nährstoffarmer, basenarmer bis relativ basenreicher Standorte. Entgegen einer verbreiteten Ansicht (so beispielsweise Ellenberg 1978: 771) ist die Bewirtschaftungsweise "herbstliche Streumahd" hingegen kein obligatorisches Kriterium der Wiesen dieses Verbandes. Bei den hessischen Beständen handelt es sich vielmehr um je nach Standort und Wetterlage ein- bis zweimal jährlich gemähte Heuwiesen. Nicht die Artenzusammensetzung, sondern lediglich die Vitalität und Stetigkeit einzelner Arten, namentlich des Pfeifengrases (Molinia caerulea), werden durch Mahdfrequenz und -zeitpunkt erheblich beeinflußt.
Das ostmitteleuropäische Areal klimazonaler Eichen-Hainbuchen-Wälder reicht bekanntlich nicht bis nach Hessen. Vielmehr sind naturnahe Bestände hierzulande meist auf grund- oder stauwasserbeeinflußte Böden in Talmulden und Beckenlandschaften beschränkt. Bohn (1981: 78) gibt den Flächenanteil potentieller Eichen-Hainbuchen-Wälder in seinem Untersuchungsgebiet (östliches Mittelhessen) mit immerhin 11,5 % an. Da die klimatisch günstig gelegenen Auenlandschaften jedoch meist frühzeitig besiedelt, gerodet und die Wälder dort durch Wiesen und Weiden ersetzt wurden, haben Eichen-Hainbuchen-Wälder nur noch geringe Anteile an der aktuellen Vegetation und gehören "zu den am stärksten dezimierten Waldgesellschaften des Gebiets" (Bohn 1981: 78).
Vorausgeschickt sei, daß mit den von uns erhobenen Vegetationsaufnahmen keinesfalls das gesamte Spektrum meso- und thermophiler Saumgesellschaften repräsentiert ist, das in Hessen anzutreffen ist. So fehlen beispielsweise Gesellschaften bodensaurer Standorte und auch manche bemerkenswerte Vegetationseinheiten lokaler bis regionaler Verbreitung, die teilweise sogar anhand hessischer Bestände beschrieben worden
sind (siehe Knapp 1976).
Bis vor kurzem definierte das Grundgesetz die Grundstrukturen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sei es im Bund, sei es in den Ländern. Heute wirken jedoch supranationale und internationale Institutionen machtvoll auf das soziale Zusammenleben in Deutschland ein. Zudem besteht eine neue Offenheit gegenüber Hoheitsakten anderer Staaten. Diese Europäisierung und Internationalisierung des Landes führen zur Frage, wie nunmehr die Grundstrukturen des öffentlichen Rechts in Deutschland begriffen werden sollen.
Diese Grundstrukturen sind Gegenstand dieses Beitrags, und zwar im Sinne von Grundprinzipien, welche alle in Deutschland wirksame öffentliche Gewalt einbinden. Der Beitrag kann dabei, entsprechend dem Stand der Erkenntnis, nur wenig gesichertes Wissen unterbreiten. Eine systematische, praxisleitende und vor allem prinzipiengesteuerte Dogmatik eines Rechts der Menschheit, eines kosmopolitischen Rechts, eines globalen Rechts, eines Weltrechts, eines Weltinnenrechts, eines transnationalen Rechts, ja selbst des Völkerrechts oder auch nur des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraums, also etwas in Ansätzen dem deutschen Staatsrecht Vergleichbares, erscheint jenseits der Möglichkeiten, jedenfalls des Horizonts unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund unterbreitet dieser Beitrag sein Verständnis des neuen Forschungsfeldes (I.), verankert die relevanten Prinzipien positivrechtlich und skizziert sie in ihrem Gestaltungsanspruch (II.), und erörtert ihr gegenseitiges Verhältnis, um dadurch die Gesamtkonstellation zu beleuchten (III.).
Ein Feuchtgebiet auf basenreichem Standort in der nordwestniedersächsischen Altmoränenlandschaft
(1995)
Ein interessantes Feuchtgebiet im altpleistozänen Tiefland Nordwestdeutschlands wurde in der Vegetationsperiode 1994 pflanzensoziologisch bearbeitet. Neben Gesellschaften der Nasswiesen (Calthion, Molinio-Arrhenatheretea) wurden insbesondere Kleinseggenrieder (Scheuchzerio-Caricetea) angetroffen. Dabei konnte ein Vorkommen des Parnassio-Caricetum nigrae dokumentiert werden. Das synsytematische Problem der Klassenabgrenzung zwischen Molinio-Arrhenatheretea und Scheuchzerio-Caricetea wird behandelt. Auf Grundlage einer Literaturauswertung wird ein Vorschlag für eine Negativabgrenzung der Scheuchzerio-Caricetea gegenüber den Molinio-Arrhenatheretea zur Diskussion gestellt. Im untersuchten Gebiet kommen zahlreiche seltene und gefährdete Pflanzenarten vor. Für acht dieser Arten wurden Verbreitungskarten für das westliche Niedersachsen erstellt. Die Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz wird herausgestellt und auf notwendige Maßnahmen für seinen Erhalt hingewiesen.
Erlen-Bruchwälder und Grauweiden-Gebüsche unterscheiden sich in ihrer Artenzusammensetzung deutlich von den übrigen Wald- und Gebüsch-Gesellschaften Mitteleuropas. Sie werden deshalb in einer eigenen Klasse (Alnetea glutinosae Braun- Blanquet & Tüxen 1943) und Ordnung (Alnetalia glutinosae Tüxen 1937) zusammengefaßt, denen die beiden Verbände Salicion cinereae (Grauweiden-Gebüsche) und Alnion glutinosae (Erlen-Bruchwälder) zugehören.
Aufgrund der raschen Fortschritte in der Entwicklung der Informationstechnologie kann der Staat mit immer geringerem Aufwand immer schwerwiegender in Grundrechte eingreifen. Bei der staatlichen Überwachung der Telekommunikation stehen sich Sicherheits- und Freiheitsinteressen gegenüber. Durch die kontinuierliche Ausweitung der Überwachungsbefugnisse in den vergangenen Jahrzehnten konnten sich die Sicherheitsinteressen immer weiter in den Vordergrund schieben. Inzwischen ist die vorsorgliche Speicherung sämtlicher Telekommunikations-Verkehrsdaten in der Diskussion. Angesichts der allgemeinen Entwicklung hin zu mehr Überwachung, deren Ende nicht absehbar ist, ist es für eine freiheitliche Gesellschaft von größter Bedeutung, ob dem staatlichen Zugriff auf die Telekommunikation in Deutschland rechtliche Grenzen gesetzt sind und welche dies sind. Der Autor beschreibt aus Sicht des Staates, der Bürger und der betroffenen Unternehmen das Konfliktfeld, in dem sich Regelungen über den staatlichen Zugriff auf Telekommunikationsdaten bewegen. Anschließend werden die rechtlichen Anforderungen an staatliche Zugriffe auf Telekommunikationsdaten diskutiert und entwickelt. Hierbei geht der Autor exemplarisch auch darauf ein, ob vorhandene und geplante Regelungen und Verfahren diesen Anforderungen gerecht werden. Vertieft wird die rechtliche Zulässigkeit einer generellen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten unter dem Aspekt der Freiheitsgrundrechte und des Gleichheitssatzes erörtert. Der Autor stellt fest, dass eine generelle Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten aus mehreren Gründen mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist. Weil diese Unvereinbarkeit insbesondere in der Verdachtsunabhängigkeit einer generellen Verkehrsdatenspeicherung begründet ist, besteht sie unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung einer solchen Regelung im Einzelnen. Nach Auffassung des Autors liegt keine besondere Dringlichkeitssituation vor, in der die sofortige Einführung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung geboten wäre.
Wenige Phasen in der Kulturgeschichte Deutschlands sind so sehr durch die Präsenz eines prophetischen Diskurses gekennzeichnet gewesen wie das erste Drittel des 20. Jahrhunderts. In der Zeit vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs und in den Jahren der Weimarer Republik, die einmal die "Krisenjahre der Klassischen Moderne" genannt wurden, taucht eine Vielzahl von selbsternannten Geistersehern, Wunderwirkern und Heilsbringern auf, die auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Zusammenlebens Abhilfe und Erlösung versprechen. Die Allgegenwärtigkeit dieses Versprechens lässt daran zweifeln, dass der von Heilssuche getragene prophetische Diskurs im Rücken einer sich fortentwickelnden Wissenschaftskultur stattgefunden hat. Vielmehr gehört sein Erlösungsversprechen zu den "beherrschenden Gedanken" der damaligen Zeit und bezeugt die prekäre Koexistenz von Wissenschaft einerseits und Prophetie andererseits. "Es sei", schreibt der Philosoph Max Scheler am Ende der Weimarer Republik, "eine beispiellose Sehnsucht nach Führerschaft allüberall lebendig", die eine entsprechende Anzahl von Propheten, Heilanden und Weltverbesserern mit sich bringt. Angesichts dieser geistesgeschichtlichen Lage konnte eine Erinnerungsfeier für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges, um ein Beispiel aus dem Jahr 1922 anzuführen, leicht in die Frage münden: "Wann kommt der Retter Deutschlands?" Der Historiker Klaus Schreiner hat diese Frage, die Honoratioren aus einem kleinen Kurort in der Lüneburger Heide aufgeworfen haben, zum Titel einer umfangreichen Studie über den politischen Messianismus in der Weimarer Republik gemacht. [...]
Vom "Messias der Dichtung" soll im Folgenden die Rede sein. Wie sich zeigen wird, ist mit dieser Figur, über deren Besonderheiten und Begrenztheiten hinaus, zugleich das "Verlangen nach einem Messias der starken Hand für das Ganze" verbunden.
Der Weltfrieden hängt heute mehr denn je von der Kommunikation zwischen den Menschen unterschiedlichster Kulturen ab. Jenseits der Dialoge des Westens und Ostens, des Nordens und Südens liegt das Dynamit von interkulturellen Konflikten. Obgleich zumeist lokal begrenzt, zerreißen sie mit ihrer Sprengkraft Blöcke. Kriege, Entkolonialisierungskämpfe, ökologische und soziale Krisen können ab dem 20. Jahrhundert unversehens ein globales Ausmaß annehmen. ...
In der vorliegenden Arbeit wurden neue Interaktionspartner des einwärtsrektifizierenden, renalen ROMK-Kaliumkanals identifiziert und funktionell in Xenopus Oozyten untersucht. Zunächst wurde mit Hilfe eines modifizierten Hefe-Zwei-Hybrid-Systems und dem zytosolischen C-Terminus von ROMK als Köderprotein eine cDNS-Bibliothek der humanen Niere durchmustert. Eine Besonderheit hierbei war, daß das Köderprotein im Gegensatz zu dem herkömmlichen Hefe-Zwei-Hybrid-System in der nativen, tetrameren Konformation vorlag. Die Interaktion der isolierten Proteine mit dem ROMK-C-Terminus wurde anschließend in der Hefe in direkten Bindungsstudien bestätigt. Auf diese Weise konnten 25 neue Interaktionspartner für ROMK gefunden werden. Aufgrund ihrer teilweise bekannten Funktionen und Strukturen wurden einige, insbesondere das Golgi-Protein Golgin-160, das Adapterprotein GRB7 und die Serin/Threonin-Proteinphosphatase-Untereinheit PP2A B56β, für eine weitergehende Charakterisierung ausgewählt. Die vermutete Beteiligung von Golgin-160 am vesikulären Membrantransport machte die gefundene Interaktion mit ROMK besonders interessant, da über den Transport des Kanals vom Endoplasmatischen Retikulum über den Golgi-Apparat bis an die Zelloberfläche nur wenig bekannt ist. Zunächst konnte die Bindung von Golgin-160 an das ROMK Kanalprotein durch Koimmunpräzipitation beider Proteine aus Lysaten transfizierter Säugerzellen unterstützt werden. Immunfluoreszenzmikroskopische Untersuchungen bestätigten weiterhin, daß beide Proteine tatsächlich und ausschließlich im Bereich des Golgi-Apparats kolokalisiert sind. Dies verstärkte die Vermutung, daß Golgin-160 am Membrantransport von ROMK beteiligt ist. Funktionelle Untersuchungen in Xenopus Oozyten mit Hilfe der Zwei-Elektroden-Spannungsklemme ergaben nach Koexpression beider Proteine reproduzierbar eine Verdopplung der ROMK-Stromamplitude. Mittels einer Chemolumineszenz-Oberflächenexpressionsanalyse konnte dies auf eine Zunahme der Dichte des Kanalproteins in der Plasmamembran zurückgeführt werden. Ähnliche Resultate wurden auch für das nahe verwandte Kir2.1-Kanalprotein erhalten. Diese Untersuchungen zeigten zudem, daß nur das Kanalprotein an der Zelloberfläche, nicht aber die Gesamtmenge des Proteins in der Zelle erhöht war. Dementsprechend waren auch die biophysikalischen und pharmakologischen Eigenschaften des ROMK-Kanals durch das koexprimierte Golgin-160 nicht verändert. Um die Bedeutung der gefundenen Interaktion näher zu untersuchen, wurden Bindungsstudien mit C-terminalen Bartter-Mutanten von ROMK durchgeführt. Alle untersuchten Punkt- und Trunkationsmutanten waren noch zur Bindung von Golgin-160 fähig, und zwei Punktmutanten konnten durch Golgin-160 auch funktionell stimuliert werden. Daraus kann geschlossen werden, daß diese hochkonservierten Aminosäurereste des Kanalproteins nicht an der Bindung von Golgin-160 beteiligt sind, und daß der defekte Membrantransport dieser krankheitsverursachenden Mutanten nicht auf einer gestörten Interaktion mit dem untersuchten Golgi-Protein beruht. Mit diesen Untersuchungen wurde erstmalig gezeigt, daß Golgin-160 am Golgi-Apparat selektiv mit transportierten Membranproteinen interagiert und dadurch deren Zelloberflächenexpression reguliert. Eine spezifische Rolle beim Transport von Oberflächenproteinen zur Plasmamembran wird durch das Ergebnis unterstrichen, daß auch die Oberflächenexpression der entfernt verwandten Kv1.5- und Kv4.3-Kanalproteine stimuliert wird, aber nicht die des HERGKaliumkanals. In weiteren funktionellen Untersuchungen konnten auch für GRB7 und PP2A B56β erstmalig Einflüsse auf die ROMK-Kanalaktivität gezeigt werden. Die Koexpression von GRB7 führte sowohl bei ROMK als auch bei verwandten Kir2-Kanalproteinen zu einer Verringerung der Stromamplitude. Bei PP2A B56β war der Effekt von der Expressionshöhe dieser regulatorischen Phosphatase- Untereinheit abhängig. So waren die ROMK-Ströme bei geringen Mengen an injizierter PP2A B56β erhöht, nach Injektion größerer Mengen dagegen reduziert. Die Regulation der ROMK-Kanalaktivität wird größtenteils durch die Kontrolle der Kanaldichte an der Zelloberfläche erzielt. Da unterschiedliche Signalwege die Häufigkeit des Kanalproteins an der Zelloberfläche modulieren können, kann vermutet werden, daß nicht nur Golgin-160 sondern auch GRB7 und PP2A B56β an der Regulation der Oberflächenexpression von ROMK beteiligt sind (Abb. 36). Die Identifizierung dieser neuen Interaktionspartner stellt deshalb einen ersten wichtigen Schritt bei der Aufklärung der dieser Regulation zugrundeliegenden molekularen Mechanismen dar.
Es gehört zur Dialektik der Aufklärung bereits im 18. Jahrhundert, daß [die] Rationalisierungen des Leibes eine Fülle von sowohl ästhetischen wie medizinischen Kritiken und Alternativen hervortrieb, von denen hier ein Strang näher charakterisiert werden soll, nämlich die Leibkonzepte, die auf vormoderne Semiotiken des Körpers zurückgehen, auf hermetische medizinische Traditionen zumal. Kann man die mechanistische Medizin und moralische Disziplin als Strategien der "Entsemiotisierung" verstehen, so zeigen sich am Ende des Jahrhunderts und dann in der Romantik Spuren einer "Resemiotisierung" des Leibes. In heutiger Perspektive interessiert sie darum, weil, wie Thure von Uexküll vermutet, wir an die Grenze des naturwissenschaftlichen Paradigmas der Medizin gestoßen sind und uns in der Phase der Vorbereitung eines neuen, nämlich semiotischen Paradigmas befinden.
Natur und Subjekt
(1988)
Natur und Subjekt sind Erzeugnis und Leistung, historisch zu entschlüsseln, aber nicht durch die Magie des Ursprungs zu zitieren. Die hier vorgelegten Aufsätze versuchen, dieser Ausgangslage zu entsprechen. Zwischen den Bezauberungen der Ursprungsmythologien Natur als Schöpfung; Subjektivität als "Wesen" des Menschen- und den Hypertrophien der Subiekt-Philosophie, die in verkürzte Rationalität ihr Zentrum setzt und von dort das Ganze der Natur als ihr Reich wie den Besitztitel eines Souveräns aufschlägt: zwischen diesen ebenso falschen wie wirkungsmächtigen Traditionen war dem historischen (Maulwurfs)-Gang des Subjekts und der Natur nachzugehen. Dieser Wendung zurück in die Geschichte entspricht, daß vorderhand keine Chance darin gesehen wird, Spielräume auf kleinstem gemeinsamem Nenner für die kommunikativen Fähigkeiten des Menschen zu suchen unter den Bedingungen zunehmend perfekterer Technisierung und Medialisierung der sprachlichen und vor allem visuellen Austauschprozesse. Es gibt diese Spielräume, sie sollten auch verteidigt werden, auch wenn sie, beim Stand der Dinge, Luxus einer Minderheit sind Ebensowenig wird in den Hohlräumen und Widerspruchszonen, den Relais- und Steuerräumen der sozialen Systeme nach Bedingungen funktionaler Innovationen, Differenzierungen und Optimierungen geforscht. Darin will jemand, der von der Kunst und Kulturgeschichte her sich der Philosophie nähert, seine Aufgabe nicht sehen.
Die vorliegende Arbeit konnte nur einen ersten Überblick und keine erschöpfenden Antworten zum Thema Stadtsanierung in Frankfurt 1933 - 1945 geben. Aufgrund fehlender Forschungsarbeiten mußte der Abschnitt bis 1933 eine eigene Studie in der Studie werden, um die Kontinuitäten und Brüche in der Sanierungsarbeit der Stadtverwaltung aufzuzeigen. Eine Kontinuität bilden Maßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege, die unabhängig von anderen Planungen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts durchgeführt wurden. Die Instandhaltung und Restaurierung wertvoller historischer Bausubstanz verlief immer in einer gewissen Parallelität zu anderen Sanierungsvorhaben. Manchmal war sie Teil oder Streitpunkt dieser Vorhaben, ihre grundsätzliche Berechtigung wurde aber nie in Frage gestellt, auch wenn ihr Stellenwert unterschiedlich beurteilt wurde. Im Wilhelminischen Frankfurt wurde sie unabhängig von anderen Sanierungsmaßnahmen auf klassische Kulturdenkmäler wie Kirchen u.ä. angewandt und erst nach und nach entwickelte sich auch das Bewußtsein in der Altstadt ein schützenswertes Bauensemble zu sehen. Daneben wurden unter primär verkehrsbedingten Gesichtspunkten die Straßendurchbrüche geschlagen. Wohnungsreformerische Schritte blieben vornehmlich der privaten Initiative überlassen und berührten die Altstadt nicht entscheidend. In der Weimarer Republik wurden unter der Federfuhrung Ernst Mays die Zielsetzungen verschoben. Sein Sanierungsprogramm war „eines der ersten Beispiele utilitaristischer Denkmalpflege- und Erhaltungspolitik im Zusammenhang mit Stadterneuerung". Nach und nach sollten die alten Häuser abgerissen und nur kunsthistorisch wertvolle Bausubstanz erhalten werden. Die Bewohner der Altstadt sollten in die neuen Stadtrandsiedlungen ziehen und damit zu einer Dezentralisation und Auflockerung der Innenstadt beitragen. Sachzwänge und politische Widerstände ließen das ambitionierte Projekt zum Großteil unausgeführt. Die Notwendigkeit schneller Erfolge ließ die kommunalpolitisch eher schlecht vorbereiteten Nationalsozialisten auf die Altstadtsanierungspläne zurückgreifen. Der schleppende Verlauf der Finanzieningsbewilligung und des Planungsverfahrens machten die Ziele Arbeitsbeschaffung und Ankurbelung der Wirtschaft obsolet. In Anknüpfung an die Ideen der Jahrhundertwende begannen bald verkehrspolitische Überlegungen, die Planungen zu durchdringen und entscheidend zu prägen. Eine gute Verkehrsinfrastruktur sollte, zusammen mit einer Umsiedelung eines Teils der Bewohner, die wirtschaftliche Kraft und Bedeutung der Altstadt anheben. Wirtschaftsfragen spielten auch insofern eine Rolle, als die Altstadt, einem Freilichtmuseum gleich, zur Fremdenverkehrswerbung benutzt werden sollte. Auch immer wiederkehrend war das Motiv der Beseitigung vermeintlicher Widerstandsnester durch Sanierungen, denn angeblich wohnten dort ja, wie es in den Akten hieß, die „Sendlinge Moskaus". In der Tat konnten die linken Parteien dort einige Wahlerfolge verbuchen, wie in anderen Stadtvierteln aber auch, genauso wie später die NSDAP. Aber zusammen mit reißerischen Zeitungsberichten über Kriminalität und Verelendung, ließen sich über die Altstadt sehr wohl kleinbürgerliche Bedrohungsvorstellungen und Feindbilder mobilisieren. Trotzdem, und trotz der Interpretation, daß dann mit Hilfe der Sanierung die Nationalsozialisten ihre Tatkraft unter Beweis stellen wollten, indem sie symbolträchtig aus "Schmutz und Verfall' eine "Handwerkeridylle" schaffen wollten, ist anzunehmen, daß dieser Punkt auch nebensächlich war und reinen Hilfsargumentcharakter hatte - jedenfalls spiegelt es sich so in den Akten über interne Besprechungen und Planungen wieder. Ähnlich verhält es sich mit der Verbesserung der Wohnsituation. Es wurden in der Altstadt mehr Wohnungen abgerissen als Ersatzwohnraum geschaffen, und die Zahl der eigentlichen Wohnraumsanierungen war verschwindend gering. Dies spiegelte sich auch in einer Denkschrift des Bauamtsleiters wieder, der eine Wohnraumknappheit oder gar -not in Frankfurt völlig bestritt. Schlechte Wohnverhältnisse wurden beliebig als Argumentationshilfe herbeizitiert, ohne ein echtes Anliegen zu verkörpern. Der Kriegsausbruch und die Zerstörung der Altstadt beendeten all diese Pläne abrupt. Besonders schmerzhaft vermißt man allerdings eine gründliche Auswertung der Bestände im Bundesarchiv zu diesem Thema, schließlich wäre es mehr als interessant Genaueres über die Motivationen der Reichsregierung für das zwar nicht sehr kostenintensive, aber doch quantitativ eher umfangreiche Programm zu erfahren. Die bisherigen bruchstückhaften Veröffentlichungen deuten jedenfalls auch auf eine sehr kontroverse Sichtweise der Beteiligten bezüglich der Zielsetzungen der Altstadtsanierungen hin. Ebenso fehlt für einen repräsentativen Vergleich mit anderen zeitgenössischen Sanierungsvorhaben eine ausreichende Anzahl von Fallstudien. Von 80 Städten die Gelder beantragten und rund 60, denen diese auch bewilligt wurden oder die auf eigene Kosten sanierten, sind nicht einmal zehn erforscht. In einer weiterführenden Untersuchung könnte es sich auch als nützlich erweisen, die Ergebnisse in den Rahmen der Debatte zum Thema "Nationalsozialismus und Modernisierung" zu stellen - denn spiegelt sich hier nicht sehr sinnfällig das wider, was der Historiker Jeffrey Herf als „reactionary modernisrm" bezeichnete: Ein fortschrittsorientiertes Verkehrskonzept, das seine bauliche Ausgestaltung in einer romantisierend-altertümelnden Form erfuhr.
Virtual currencies have gained popularity as part of the digital transformation of the financial system. In particular stablecoins are becoming increasingly popular with consumers. The tokens, which are pegged to a value and - according to their name - promise price stability, pose significant risks from which consumers need to be protected. This article focuses first on consumerspecific risks (B.) and German consumer protection law and in particular on the applicability of a right of withdrawal from the acquisition of stablecoins (C.). Subsequently, the EU legislator’s effort to minimize price stability as well as transparency and exchangeability risks, the Markets in Crypto-assets Regulation (2023/1114), is examined in terms of its consumer protection instruments (D.).
Unbekannte Essays von Robert Musil : Versuch einer Zuweisung anonymer Beiträge im "Losen Vogel"
(2001)
Nicht mit einer Signatur oder vergleichbaren "Zeichen" versehene d.h. anonyme Erscheinungen sind in einer Zeit der Namen eine besondere Herausforderung. In den bildenden Künsten hat sie neben Hilfsnamen wie "Meister mit den Bandrollen" oder "Petrarca-Meister" zu einer Fülle von Attributionen geführt; vor allem, weil der Markt, auf dem die Gier einzelner und der Museen nach großen Namen den großen Preis macht, danach lechzt; so dass sich der Betrachter eines Rembrandt, van Gogh usw. nicht zu Unrecht immer wieder einmal fragt, ob das stolz von einer Galerie herausgestellte Bild denn auch tatsächlich echt sei; und weil er überdies weiß, wie auch in jüngster Zeit renommierte Museen und Auktionshäuser mit ausgewiesenen Experten auf Fälschungen hereinfielen und statt durch Forschung durch bloßen Zufall dahinter kamen. Oder weil er weiß, dass die zahllosen Zuschreibungen zahlreiche Abschreibungen nach sich zogen, etwa die Anzahl der erhaltenen eigenhändigen Gemälde Rembrandts sich von 1935 festgestellten über 600 zunächst um ein rundes Drittel und inzwischen nochmals verringert hat. - Ohne jeden Zweifel: Wäre der "Lose Vogel" eine Sammlung 1911 bis 1914 entstandener und erworbener Gemälde, noch das kleinste davon wäre längst attribuiert und die Attribution diskutiert. Im Wissen um die Probleme des Attribuierens auf dem Gebiet der bildenden Künste habe ich die Herausforderung angenommen und bin das Wagnis eingegangen. Ein Teil der hier mitgeteilten Attributionen ist skizzenhaft entstanden im Zusammenhang mit den textkritischen Untersuchungen zu Kafka. Bei der Rolle, die Blei für Kafka spielt, musste dabei auch die Zeitschrift der Anonymen "Der Lose Vogel" genauer angesehen werden; denn viele der jungen Leute, die Blei gefördert hat oder die mit ihm in Kontakt waren - Carl Einstein, Karl Klammer, Robert Musil, René Schickele, Kurt Tucholsky u. a. – wählen wie Blei selbst irgendwann einmal ein Pseudonym, ein Kryptonym oder die Anonymität.
Die Zigarettenalben entwickelten sich in den 1930er Jahren zu einem vitalen Instrument der Wirtschafts- und Gesellschaftskommunikation. Da sowohl die Zigarettenindustrie als auch das NS-Regime manipulativ auf soziale Gruppen einwirken wollten, war es folgerichtig, dass Wirtschaft und Politik das beliebte Massenmedium als Kommunikationsinstrument einsetzten, um von dem propagandistischen Synergieeffekt zu profitieren. In den Zigarettenbildern mit NS-Inhalten manifestiert sich die Assimilation ökonomischer und propagandistischer Interessen, die seit Beginn der Professionalisierung von Werbung und Propaganda eingesetzt hatte. Die NS-Propaganda knüpfte bei der strategischen und operativen Planung an die Forschung der Weimarer Zeit an, die sich mit den sozialpsychologischen Grundlagen der Propaganda, Massenkommunikation und Werbewirkung sowie der Propaganda der Entente während des Ersten Weltkrieges auseinandergesetzt hatte.
Die kommunikationspolitische Allianz zwischen Politik und Wirtschaft beruhte nicht auf gesellschaftspolitischer Konformität, sondern auf einem vielschichtigen, beidseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Die Beteiligung der Zigarettenindustrie an der NS-Propaganda war bis auf wenige Ausnahmen kein Ausdruck einer politischen Gesinnung, sondern rein monetären Motiven geschuldet oder wie bei Reemtsma auch unternehmenspolitische Strategie. Letztendlich profitierten die Zigarettenfabrikanten wirtschaftlich, denn sie konnten an dem gesellschaftpolitischen Interesse der Bevölkerung in Bezug auf NS-Themen im Rahmen der Sammelwerke partizipieren. Aber auch das NS-Regime profitierte wirtschaftlich. Neben den finanziellen Vorteilteilnahmen und der Multiplikation der NS-Ideologie profitierte das NS-Regime von den Zigarettenbildern auch als psychologisches Instrument der Truppenbetreuung, denn das Oberkommando der Wehrmacht erachtete die Zigarettenbilder für die Betreuung der Soldaten als unerlässlich.
Mit der Nutzung der Zigarettenalben begab sich aber auch das NS-Regime in Abhängigkeit zur Zigarettenindustrie, denn Populärkultur erfordert effektive Produktionsmittel und Distributionskanäle, die die Multiplikation der Medien gewährleisten sowie ambitionierte Unternehmer, die eine Gewinnmaximierung verfolgen. Das RMVP musste der Wirtschaft daher einen gewissen Freiraum bei der Themenwahl belassen, damit das Medium insgesamt nicht an Akzeptanz bei der Bevölkerung verlor. Angesichts der Tatsache, dass die so genannte Bekenntnisliteratur bei der Bevölkerung nie auf große Resonanz gestoßen und ab 1934 kaum noch nachgefragt war, bildeten die Zigarettenalben eine der wenigen Plattformen, auf der das NS-Regime über soziale Schichten hinweg Bevölkerung erreichen konnte. Die Einflussnahme des NS-Regimes war damit ebenso begrenzt, wie die der Unternehmen, denn beide mussten den sozialpsychologischen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. Sowohl Wirtschaft als auch Politik mussten, um Akzeptanz zu finden, die Themen bedienen, die vom Rezipienten nachgefragt wurden.
Die Untersuchungen belegen, dass die Zigarettenalben, die in den 1930er Jahren publiziert wurden, nicht ausschließlich zur Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verwendet wurden, sondern auch von Gemeinschaften genutzt wurden, die ihre spezifischen politischen und ideologischen Interessen vertreten wollten. Neben den Vertretern des sozialistischen Lagers war es die SA, die die Zigarettenalben als Sprachrohr für ihre eigenen Interessen in Anspruch nahm. Bei der Parteiarmee war es insbesondere der sozialistisch geprägte Flügel um Ernst Röhm, der mit den Alben der sympathisierenden Firma Sturm seine Interessen vertrat, die primär darin bestanden, eine Partizipation an der Macht zu legitimieren und einzufordern. Darüber hinaus boten die Zigarettenalben der Parteiarmee die Möglichkeit, die eigene Historie in der deutschen Geschichte zu verorten und eine Traditionslinie bis zu den Freiheitskriegen zu ziehen. Damit konnte die SA mit den Sturm-Alben sowohl eine faschistische Bewegungskultur etablieren, als auch eine eigene Historie installieren. Die SA und ihre Mitglieder erhielten so einen Identifikationsraum, der ihnen die Möglichkeit bot, sich als selbstbewusste und eigenständige Organisation zu definieren.
Die Lenkungshoheit über die Medien und die nationalen Symbole erlaubte es dem NS-Regime, die kommunikationspolitischen Maßnahmen stringent nach den eigenen politischen Zielen auszurichten. Da die Autonomie des Öffentlichkeitssystems völlig aufgehoben und alle Publikationen der staatlichen Kontrolle unterlagen, mussten auch die Zigarettenfabrikanten die Inhalte der Sammelalben regimekonform ausrichten. Den-noch konnten weder Politik noch Industrie bei der Kommunikationspolitik völlig autark agieren, denn aufgrund der Wechselbeziehung zwischen Kommunikator und Rezipient waren beide Parteien gezwungen, die Bedürfnisse der Bevölkerung und ihre sozialpsychologischen Identifikationsräume zu berücksichtigen. Die Propaganda des Nationalsozialismus war daher, wie in den Kommunikationswissenschaften vielfach dargestellt, kein dispositionales Konzept, bei dem das Individuum einem Reiz-Reaktions-Schema folgt.
Die Berücksichtigung der sozialpsychologischen Bedürfnisse der Rezipienten wurde insbesondere bei der Integrationspropanda verfolgt.
In Publikationen zur Frauenliteratur der Weimarer Zeit finden sich, direkt oder mittelbar formuliert, zwei Thesen: Dass zum einen die politisch engagierte Frau in den Romanen eine selten anzutreffende Figur sei und dass zum anderen die Schriftstellerinnen jener Zeit sich politisch eher rückwärtsgewandt verhalten und geäußert hätten. In einer differenzierten Untersuchung wird mit einer Fülle von Beispielen belegt, dass tatsächlich aber vom Ersten Weltkrieg bis zum Ende der Republik zahlreiche Schriftstellerinnen die politischen Vorkommnisse beobachteten, direkt kommentierten oder literarisch ausgestalteten. Den Begriff „rückwärts gewandt“ problematisierend wird erläutert, dass diese Einstufung weder ohne weiteres bestätigt noch verneint werden kann, da Wertbegriffe wie „fortschrittlich“ oder „reaktionär“ nicht eindeutig und zweifelsfrei definiert werden können.
Dieser Beitrag stellt das transnationale Rohstoffrecht und seine Entwicklung aus einer Konfliktperspektive dar und setzt es in Beziehung zu geopolitischen Transformationen und Wandlungen des Entwicklungsbegriffs. Sachlicher Gegenstand dieses Unterfangens sind erschöpfliche Vorkommen von Rohstoffen in Entwicklungsländern, ihre Ausbeutung und der Handel mit den gewonnenen Rohstoffen. Der Fokus liegt auf Mineralien, Öl und Gas. Der Text ist ein Versuch, Verantwortlichkeiten verschiedener Akteure für anhaltende Armut trotz Rohstoffreichtums greifbarer zu machen.
In dieser Arbeit werden Untersuchungen über die Anwendbarkeit von vier Methoden zur selektiven Einführung von Radikalen in DNA vorgestellt. Hierzu wurde die EPR-Spektroskopie (Elektronen-paramagnetische Resonanz) benutzt. Die selektive Einführung und Erzeugung von Radikalen in DNA ist nötig, um J-Kopplungen in DNA zu untersuchen. Vor dem Fernziel der Bestimmung der Austauschkopplungskonstanten J in biradikalischer DNA und deren Korrelation mit der charge-transfer-Geschwindigkeitskonstanten kCT stellen diese Untersuchungen einen wichtigen Ausgangspunkt dar. Stabile aromatische Nitroxide. Simulationen von Raumtemperatur-CW-X-Band-EPRSpektren fünf verschiedener aromatischer Nitroxide, welche potentielle DNA-Interkalatoren sind, wurden durchgeführt. Die aromatischen Nitroxide zeigen aufgelöste Hyperfeinkopplungen, welche zu dem Schluss führen, dass die Spindichte in hohem Maße delokalisiert ist, was die Verwendung dieser Verbindungen zur Messung von J-Kopplungen in biradikalischer DNA erlaubt. Transiente Guanin-Radikale. Transiente Guanin-Radikale werden in DNA selektiv durch die Flash-Quench-Technik erzeugt, bei der optisch anregbare Ruthenium-Interkalatoren verwendet werden. Transiente Thymyl-Radikale aus UV-bestrahltem 4'-Pivaloyl-Thymidin. Es werden photoinduzierte Prozesse untersucht, welche durch Bestrahlung von Thymin-Nukleosiden, die an der 4’-Position die optisch spaltbare Pivaloyl-Gruppe tragen, erzeugt werden. Dieses Nukleosid wurde speziell dafür entworfen, um Elektronenlöcher in DNA zu injizieren. In dieser Arbeit wird gezeigt, dass diese Verbindung benutzt werden kann, um selektiv eine Thymin-Base zu reduzieren. Transiente Thymyl-Radikale erzeugt durch ein neuartig modifiziertes Thymin nach UV-Bestrahlung. Photoinduzierte Prozesse, welche durch Bestrahlung eines ähnlichen Thymidin-Nukleosids erzeugt wurden, werden hier untersucht. Dieses Thymidin- Nukleosid wurde modifiziert, indem die optisch spaltbare Pivaloyl-Gruppe an eine Seitenkette angehängt wurde, welche an der C6-Position der Thymin-Base sitzt. Die Thymin-Base wurde speziell dafür entworfen, um Elektronen in DNA zu injizieren. In dieser Arbeit wurde bestätigt, dass ein Überschuss-Elektron selektiv auf eine Thymin-Base transferiert werden kann.
Der Speierling ist eine südeuropäisch-submediterrane Baumart. Wegen seiner essbaren und als Weinzusatz nutzbaren Früchte wird er seit dem Altertum kultiviert. Dadurch ist der Status in Mitteleuropa teilweise unklar. In Deutschland befindet sich der Speierling an der Arealnordgrenze. Er kommt hier als Waldbaum selten an wärmebegünstigten und zumeist basenreichen Standorten vor, insbesondere im Zusammenhang mit ehemaliger Nieder- oder Mittelwaldnutzung. In Hessen hat der Speierling keine ursprünglichen Vorkommen. Die Vorkommen im Rhein-Main-Tiefland (Region SW) sind kulturbedingt oder es handelt sich dabei um spontane Einzelvorkommen. Die bisher als indigen angesehenen Vorkommen im Oberen Mittelrheintal, Rheingaugebirge, Wispertaunus (alle Region NW) und Rheingau (Region SW) werden aufgrund von Quellenrecherchen neu bewertet und als Kulturrelikte (Verwilderung) angesehen (Statusvorschläge: T für die Regionen Nordwest und Südwest).
Diese Klasse umfaßt die von Seggen und Binsen beherrschte Vegetation nährstoffarmer Niedermoore, Sümpfe und Rieselfluren. Die Standorte weisen einen bis meist an die Bodenoberfläche reichenden Grundwasserstand sowie oligo- bis mesotrophe Bedingungen auf. In Hessen kommen von dieser Klasse vermutlich nur noch Gesellschaften der Verbände Caricion fuscae Koch 1926 em. Vanden Berghen in Lebrun & al. 1949 (Caricetum fuscae) und Caricion davallianae Klika 1934 (Caricetum davallianae, Carex-panicea-Gesellschaft) vor; wahrscheinlich ausgestorben sind die Gesellschaften des Caricion lasiocarpae Vanden Berghen in Lebrun & al. 1949.
Im Rahmen einer Festveranstaltung auf dem Campus Bockenheim wurde das 40-jährige Bestehen der U3L gefeiert und der 100. Geburtstag Günther Böhmes gewürdigt. Die Vorträge zeigten die bisherige Entwicklung auf und stellten Überlegungen für die Zukunft vor. Austausch und gemeinsamer Ausblick waren ebenfalls Teil des Programms. Die Tagung wurde durch eine Fotoausstellung und ein Get-together abgerundet. Grußworte sprachen Dr. Nargess Eskandari-Grünberg, Bürgermeisterin der Stadt Frankfurt a. M., Prof. Dr. Enrico Schleiff, Präsident der Goethe-Universität, Prof. Dr. Christian Winter, Vorsitzender der U3L, sowie Thomas Bertram, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftliche Weiterbildung für Ältere
(BAG WiWA).
Was hat das Internet mit der Welt der Mode zu tun? In beiden Bereichen könnte das Recht, wie wir es kennen, auf dem Rückzug sein – wobei das bei der Kleiderordnung tatsächlich schon länger so ist. Das Völkerrecht dagegen gilt mittlerweile als fast schon zu stark. Und vielleicht kehren die Gebote der Religionen in einem neuen – womöglich „popkulturellen“ – Gewand wieder. Auch auf der jüngsten Internationalen Jahreskonferenz des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ gaben dessen Wissenschaftler und kooperierende Gäste Einblicke in aktuelle Forschungsthemen.
Der Aufsatz setzt sich mit Möglichkeiten und Grenzen der sog. neuen Medien (mit besonderer Berücksichtigung von Hypermedia) im Hinblick auf ihren Einsatz bei der universitären Linguistik-Vermittlung auseinander. Es werden sowohl allgemeine Überlegungen zur sinnvollen Anwendung der neueren technischen Errungenschaften in der linguistischen Lehre angestellt als auch spezielle Erfahrungen und Einsichten anhand der Konzipierung und Erstellung einer 1999 erschienenen CD-ROM zum Thema "Linguistik und Gesellschaft" - die erste hypermediale ausgesprochen linguistische CD-ROM in Ungarn - dargelegt. Zudem erörtert der Beitrag Arbeitsaspekte für die demnächst erscheinende CD-ROM "Sprachwissenschaftliche Grundfragen".
Entgegen der Vielschichtigkeit und Komplexität pädagogischen Denkens und Handelns im Vormärz zeigen sich in der Forschungslage jedoch Desiderate. So wurden pädagogische Themen bis dato nur wenig wahrgenommen. Ausgehend von diesem Befund fokussiert der vorliegende Thementeil des Jahrbuchs das Thema "Zwischen Emanzipation und Sozialdisziplinierung. Pädagogik im Vormärz". In den folgenden Beiträgen werden pädagogische Handlungs- und Themenfelder aus verschiedenen disziplinären Perspektiven aufgegriffen. Dabei wird es deutlich, dass im pädagogischen Diskurs des Vormärz nicht nur verschiedene Positionen unter Aufnahme der gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Situation gegeneinander geführt, sondern dass auch verschiedene Modi und Medien der Artikulation genutzt wurden. Der vormärzliche Diskurs über Erziehung und Bildung ist daher Gegenstand verschiedener Disziplinen und geht über den Interessenbereich der Erziehungswissenschaft deutlich hinaus. Er ist auch ein geschichtswissenschaftliches, literaturwissenschaftliches, kulturwissenschaftliches, philosophisches und theologisches Thema, was sich in den Beiträgen dieses Jahrbuchs niederschlägt.
Das Ziel des Beitrags besteht darin, jene Formelideale in der Mathematik und in der Ökonomik zu identifizieren, um anschließend Überlegungen darüber anzustellen, auf welche Art und Weise diese Ideale den logischen Spielraum der Problemlösung erweitern oder einengen. Ganz entscheidend hierfür ist das Verhältnis von Internalitäten und Externalitäten; also ob bzw. welche Umweltbezüge in der Formelsprache eingeschlossen oder ausgeschlossen werden. Die Analyse erfolgt aus wissenssoziologischer Perspektive, die die mathematische, mit Blick auf die Ökonomik vorsichtiger formuliert: die pseudo-mathematische Formelsprache als eine spezifische Semantik versteht. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Semantik, die sich der durch die gesellschaftliche Differenzierung ausgelösten Komplexitätssteigerung anpasst. Die Evolution der mathematischen und wirtschaftswissenschaftlichen Semantik befolgt zudem, so meine These, paradigmatische Ideale, die in den spezifischen Disziplinen angelegt sind. Dies spiegelt sich in der Art und Weise wider, wie in den jeweiligen Disziplinen auf mathematisch-kalkulatorischer Modellebene einerseits eine Geschlossenheit und Binnenreferenzialität des Formelhorizonts und andererseits eine Projektionsfläche für die Entdeckung von Zusammenhängen und das Auffinden formaler Muster generiert wird. Die Ausgangsannahme im Hinblick auf die Ökonomik ist, dass auch die Operationsweise ökonomischer Modelle, insofern sie auf mathematischer Grundlage gebildet werden, auf einer Binnenreferenzialität beruht. Die Stringenz solcher Modellierungen wird gerade deswegen zum vorherrschenden Gütekriterium, weil sie nicht nur jegliche Externalitäten im Sinne einer Irritation des formalen Modells ausschließt, sondern zugleich Beobachtungseffekte durch Sinnüberschüsse ermöglicht, die durch eine Entdeckung formaler Muster aktualisiert werden. Im ersten Schritt wird hierzu das Formelideal der reinen Mathematik auf der Grundlage wissenssoziologischer Überlegungen und mathematischer Selbstreflexionen herausgearbeitet. Daran anschließend wird das Formelideal pseudo-mathematischer Modelle in der Ökonomik untersucht. Die Basis bilden vor allem William Stanley Jevons' und Alfred Marshalls wegweisende Überlegungen zur Mathematisierung der Ökonomik. Die Beobachtungen werden abschließend auf den Aspekt des Erweiterns oder Einengens des logischen Spielraums zur Problemlösung in der Mathematik und der Ökonomik hin zugespitzt.
Die von Wolfgang Ludwig hinterlassene Pflanzensammlung im Marburger Herbar wurde aufbereitet und dokumentiert. Vorgestellt werden Belege aus der in über 70 Jahren (1938–2010) entstandenen Sammlung, die für die hessische Flora bislang nicht bekannt waren sowie Belege zu inzwischen ausgestorbenen, sehr seltenen oder sonstigen bemerkenswerten Arten.
Hybridhaftung im Internet
(2014)
In den Informationstechnologien zeichnen sich Verschiebungen der rechtlichen Verantwortungszurechnung ab, die auf tiefgreifende Veränderungen der bisherigen, individualistisch ausgerichteten Handlungstheorie des Rechts hindeuten. Verantwortungszuschreibungen für technische Risiken müssen demnach zunehmend von subjektiv-orientierten Zurechnungsfragen nach individueller Verursachung und Verschulden abstrahieren, in diesem Sinne also objektiviert und kollektiviert werden. Diese Entwicklungen werden besonders an den für „mittelbare Rechtsverletzungen“ eingesetzten Haftungsmodellen der immaterialgüterrechtlichen Störer- und Täterhaftung erkennbar. Die vielfältigen, kaum noch systematisierbaren Einzelfälle von Schutzrechtsverletzungen im Internet zeigen dabei, dass Fragen nach technischen Verantwortlichkeiten und zumutbaren Prüfpflichten von Intermediären allenfalls durch ein technologisch informiertes Recht zu beantworten sind. Es bedarf daher einer technologisch aufgeklärten Sicht, die über rein rechtsdogmatische oder ökonomische Betrachtungen hinausweist. Die technologische Aufklärung zielt auf eine Kritik des Wissens. Sie erweitert das systemtheoretische Kritikprogramm der soziologischen Aufklärung um eine techniksoziologische Perspektive, wie sie insbesondere in den Science and Technology Studies zu finden ist.
Die zunehmende Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche der Gesellschaft mit neuen digitalen Technologien, insbesondere mit künstlicher Intelligenz, hat zur Entstehung von smarten Ordnungen geführt. Darunter werden Ordnungen verstanden, die darauf ausgerichtet sind, durch intelligentes Design und mit Hilfe algorithmischer Operationen Abweichungen von ihren Normen zu minimieren oder ganz unmöglich zu machen. Der Beitrag erläutert einige Beispiele smarter Ordnungen und zeigt auf, dass zumindest im Grundsatz zwischen einer algorithmisch optimierten, normadressatenorientierten Prävention und einer adressatensubstituierenden Präemption abweichenden Verhaltens durch digitale Technologien unterschieden werden kann. Den Schwerpunkt des Beitrags bildet sodann die Frage ob und, gegebenenfalls, in welchem Sinne, smarte Ordnungen überhaupt noch normative Ordnungen sind. Im Verlauf der Analyse zeigt sich, dass Rechtsordnungen und andere normative Ordnungen zwar das Ziel einer effektiven Durchsetzung ihrer Normen verfolgen, aber nicht das Ideal vollständiger Nicht-Abweichung. Es wird deutlich, dass es zu den wesentlichen Aspekten normativer Ordnungen gehört, dass sie an Personen adressiert sind, die sie sich als autonome und zugleich fehlbare Personen zu eigen machen müssen und dabei unvermeidlich über die faktische Freiheit zur Normabweichung verfügen. Smarte Ordnungen hingegen erfüllen diese Kriterien nicht oder nur in geringem Maße. Letztlich sind sie nur in einem schwachen Sinne normativ, soweit die in technischen Prozessen implementierte Normativität für die Betroffenen noch präsent ist. In dem Maße jedoch, wie Normativität und ihre technische Realisation sich vermischen, bis ihre erfahrbare Präsenz abnimmt, verlieren sie ihren normativen Charakter.
The essay argues that anti-suit injunctions granted in disputes on standard-essential patents are inconsistent with the general standards governing anti-suit injunctions. The section on anti-suit injunction demonstrates that the case law on anti-suit injunctions is not comparable to disputes over standard essential patents. In contrast, anti-anti-suit injunctions are a legitimate response to an extraterritorial assertion of jurisdiction by foreign courts. Under EU law, the courts of member states might even be required to issue anti-anti-suit injunctions to protect their exclusive jurisdiction over patents.
In den Jahren 2016 und 2017 wurde eine umfassende Bestandsaufnahme der hessischen Vorkommen der Draht-Segge (Carex diandra) durchgeführt. Von allen nach 1980 bekannt gewordenen konnten nur noch zwei Vorkommen bestätigt werden; damit gehört die Draht-Segge heute zu den seltensten Pflanzensippen in Hessen. Für die verbliebenen Bestände werden Vorschläge zur Sicherung und Erhaltung gemacht sowie Anregungen zur Entwicklung gegeben.
Im Jahre 2014 wurde eine umfassende Bestandsaufnahme der hessischen Vorkommen der Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris) durchgeführt. Dabei konnten zahlreiche Vorkommen südlich des Mains nicht mehr bestätigt werden, während die individuen- und flächenmäßig größten Bestände nördlich des Mains in der Wetterau gefunden wurden. Im Vergleich zu allen von früher bekannten Vorkommen ist ein erheblicher Rückgang der Sumpf-Platterbse festzustellen. Für die verbliebenen Bestände werden Vorschläge zur Sicherung und Erhaltung gemacht sowie Anregungen zur Entwicklung gegeben.
Die Verbreitung von Mibora minima in Hessen wurde im Jahre 1999 untersucht. Das heutige Verbreitungsgebiet umfasst nur noch ein Viertel der historischen Angaben mit einem Schwerpunkt in der westlichen Untermainebene. Die optimalen Wuchsorte sind lockere, kalkfreie und vegetationsarme Sande. Je weiter die Vegetationsbedeckung sich schließt, um so ungünstiger werden offenbar die Keimungs- und Entwicklungsbedingungen. Aktuelle Gefährdungen sind Nutzungsintensivierung, Nutzungswandel und Überbauung oder Sukzession. Nur durch geeignete Bewirtschaftungsverträge kann der Status quo erhalten werden und die Schaffung geeigneter Bedingungen in unmittelbarer Nachbarschaft mag eine Ausbreitung begünstigen.
In den letzten Jahren wird im Hochschulfach Deutsch als Fremdsprache eine intensive Diskussion hinsichtlich gewisser Defizite bei der Kulturvermittlung geführt, die das Ziel verfolgt, kulturbezogene Inhalte in den DaF-Unterricht zu (re)integrieren. Im Beitrag wird auf die Gründe des wenig zufriedenstellenden Ist-Zustandes eingegangen und auf die wichtige Rolle kulturwissenschaftlicher Theoriebildung für den DaF-Unterricht und das Potenzial des Konzeptes der Linguistic Landscapes hingewiesen, das auf kulturwissenschaftlicher Basis bereits ausgearbeitet ist und neue Perspektiven für einen Fremdsprachenunterricht eröffnet, der den engen Zusammenhang von Sprache und Kultur akzentuieren möchte. Im zweiten Teil des Beitrags wird das didaktische Potenzial dieses Konzepts an einigen konkreten Unterrichtsvorschlägen verdeutlicht.
Die linguistic landscapes als alltägliches Phänomen vermitteln neben der unmittelbaren Konfrontation mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit auch Einblicke in die spezifischen, kulturell vorstrukturierten Kommunikationssituationen, die auch für den Fremdsprachenunterricht interessante Impulse bieten können. Der Beitrag befasst sich mit den linguistic landscapes als wissenschaftlichem Paradigma in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das aktuelle Paradigma gelegt, das auch für das Forschungsfeld des Fremdsprachenlernens und -lehrens eine erweiterte empirische Basis schafft. Im Anschluss daran wird das sprachdidaktische Potential von Sprachlandschaften fokussiert, indem auf die sprachliche Vielfalt eingegangen wird, die in der Stadt Brünn überall im öffentlichen Raum feststellbar ist. Das Projekt "Linguistic landscapes von Brünn (Brno)" spiegelt nicht nur die Sprachkontakte und die Sprachenpolitik in diesem Raum wider, sondern macht auch die hier ablaufenden Kulturkontakte transparent und zeigt, wie der öffentliche Raum als Diskursplattform genutzt wird.
Franz Th. Schuett hat ein umfangreiches und eigenstaendiges Werk geschaffen. Er kopierte keinen Kuenstler und blieb sich treu. Er war nicht innovativ, aber in seinem Rahmen war er wandlungsfaehig. Trotz aller positiver und kulturell stimulierenden Einfluessen und namhafter Lehrer in den Anfangsjahren, blieb bei ihm die Kreativitaet, sicherlich auch wegen Flucht und Vertreibung, auf der Strecke.Es gibt Anlehnungen im Fruehwerk an den veristischen Fluegel der Neuen Sachlichkeit. Motivisch war er nicht so praegnant wie seine Vorbilder Dix, Schlichter und Grosz. In der Strichfuehrung im Fruehwerk aehnelte er George Grosz. Er arbeitete zeitgemaess. In den Kriegsjahren bzw. bis 1947 erarbeitete er sich die Aquarelltechnik. Es entstanden stimmungsvolle Landschaftsbilder. Es stellte sich heraus, das unkontrollierbare der Technik lag ihm nicht, er war und blieb Zeichner. In den 50er Jahren probierte er verschiedene Zeichenmethoden. Ab 1954 bis 1959 versuchte er noch einmal einen Anlauf mit dem Kolorit und es entstanden stark farbige Temperablaetter, die neben realistischen Bildentwuerfen auch surreale Szenen beinhalteten. Erst in den 60er Jahren fand er wieder zu einer zeitgenössischen Ausdruckskraft. Er setzte nun seit den 30er Jahren erstmals wieder seine Motive in Oeltechnik um. Von 1938 bis 1960 musste er erneut einen zeitgenössischen Ausdruck entwickeln. Die allgemein vielfaeltigen realistischen Kunstrichtungen ab den 60er Jahren verhalfen seinem leicht sozialkritischen Realismus zum Durchbruch. Die nun beginnenden haeufigen Ausstellungen --ob Einzel- oder Beteiligungen – zeigten, dass er sich in der regionalen Kunstszene durchsetzte. Dieser Erfolg hielt bis zu seinem Lebensende 1990 an. In den 70er Jahren produzierte er weniger Bildwerke, aber in keinem Jahrzehnt nahm er an so vielen Ausstellungen teil. Es entstanden nun vermehrt Landschaften und er machte sich Gedanken zur Umweltproblematik. Er entwarf einiger Bilder zu dieser Thematik. Auch besann er sich auf fruehere Motive. Diese Rueckgriffe wurden aber weiter durchdacht. In den 80er Jahren entstanden weitflaechige, grosszuegige und von warmem Licht umhuellte Landschaften, die an Hopper erinnern können. Im Gegensatz zu frueheren Arbeiten hatte er endlich die kleinteiligen Strukturen und Dekors abgelegt und sich in diesem Jahrzehnt zum ersten Mal mit dem Licht und seinen Reflexen auseinandergesetzt. Er öffnete den Hintergrund in diesen Landschaften. In frueheren Perioden war selbst bei panorama-artigen Komposition der Landschaft der Bildhintergrund verriegelt. Die Arbeiten wirkten spröde, da er die Landschaft als Struktur oder Ornament sah. Die Bestaetigung seiner Arbeiten, die er in seinen letzten Jahren erfahren hatte, lenkte ihn zu solch harmonischen Oelbildern. Das Motiv der Dirnen -- seine frivolen Maedchen -- durchzieht sein gesamtes Werk. In der Art, wie er sie darstellte in seiner Formsprache, in ihrer Ueppigkeit und ihrer unbeschwerten Ausstrahlung, waren sie seine Bildschöpfung. Auch sie waren in den einzelnen Werkperioden einer Entwicklung unterlegen. Zu Anfang schienen sie unbeschwert und in den 60er und 70er Jahren stellte er sie dann dick, feist und mit bösem Gesichtsausdruck dar. In den 70ern reizte ihn das Motiv weniger, da er seine Damen nun aelter werden liess. Die Gesichter wurden verschlossener und abweisender abgebildet und Mitte der 70er Jahre wichen sie den Puppendarstellungen. Sein Realismus war keine beissende Anklage, keine vordergruendige, eher eine unterschwellige Kritik. Er kritisierte die Eitelkeit und Ruecksichtslosigkeit der Menschen. Er dachte und fuehlte mit den Schwaecheren unserer Gesellschaft. In vielen Arbeiten lag ein melancholischer Tenor, sodass er beim Betrachter Mitleid fuer die gezeigten Verhaeltnisse erweckte. So erweist sich Schuett als Nachfahre der Spaetexpressionisten, die ihre Kunst als ein aufklaerendes Medium verstanden. Schuett war zu Lebzeiten kein verschollener oder vergessener Kuenstler. Aber nachdem ein Grossteil seines Werkes in den Depots der Museen liegt, droht seinem Werk und damit ihm die Vergessenheit. Vielleicht kann diese Aufarbeitung des Werkes von Franz Th. Schuett den musealen Institutionen Anlass sein, ihm wieder -- vielleicht zu seinem 100. Geburtstag im Jahre 2008 -- eine Wuerdigung erfahren zu lassen.
Steinschutt- und Geröllgesellschaften besiedeln mehr oder weniger bewegte Halden aus Fein-, Grob- oder Blockschutt. Nur Pflanzen, die über genügend Reservestoffe verfügen, können nach ihrer Keimung aus den tieferen, feinerdereicheren Schichten der Halden bis zu den oberen Stein-Luft-Schichten durchstoßen. Zahlreiche Steinschutt- und Geröllpflanzen haben sich durch die Fähigkeit zur Internodienstreckung unter Lichtmangel diesen spezifischen Bodenverhältnissen angepaßt. Ein ausgedehntes und tiefreichendes Wurzelsystem dient den Haldenbewohnern sowohl zur Verankerung auf den bewegten Standorten als auch zur ausreichenden Wasserversorgung. Mehrere Arten zeichnen sich darüberhinaus durch eine hohe Regenerationsfähigkeit nach Verletzungen aus (vergleiche Jenny-Lips 1930: 138f., Wilmanns 1978: 125).
Die vorrangig durch kleine Farne charakterisierten Gesellschaften entwickeln sich in feinerdearmen Klüften, Spalten und Fugen natürlicher Felsen oder geeigneter Sekundärbiotope.
Die bezeichneten Arten sind Dunkelkeimer; sie benötigen nach der Keimung für das erste Streckenwachstum ein ausreichendes Nährstoffreservoir, bevor sie ihr weiteres Wachstum über die Photosynthese sichern können (Dierssen 1983: 24).
Die Arbeit gibt einen Einblick in die Rolle, die Wochenschau und Wahlwerbung während der 1920er Jahre im Zuge der politischen Propagandaarbeit in der ersten deutschen Demokratie einnahmen. Zu diesem Zweck werden nicht nur politische Filme analysiert, sondern es wird auch ein Blick auf die Verbindungen der Weimarer Politik in die Filmbranche und die vorherrschende Zensurpraxis geworfen.
This paper explores the various personal and intellectual links between Edmund Husserl, Rudolf and Walter Eucken. Our interdisciplinary approach gives an insight into Husserl’s transcendental phenomenology, Walter Eucken’s Ordoliberalism as well as in the interdependency between phenomenology and economics for which Rudolf Eucken’s philosophy of intellectual life plays an important role. Particular affiliations between phenomenology and economics can be found in the following topics: epistemology, the idea of man, the comprehension of liberty and the importance of legal or social orders, institutional rules and frameworks of regulations.
"Unsere Väter hatten vielleicht noch die Zeit, sich zu beschäftigen mit den Idealen einer objektiven Wissenschaft und einer Kunst, die um ihrer selbst willen besteht. Wir dagegen befinden uns ganz eindeutig in einer Lage, in der nicht dieses oder jenes, sondern in der die Totalität unseres Lebens in Frage steht." - Diese Zeilen, die eine tiefe historische Kluft behaupten, welche die gefährliche Gegenwart der Moderne von der sekurierten Welt der Väter trennt, stammen aus dem 1932 veröffentlichten Buch 'Der Arbeiter. Gestalt und Herrschaft". Ihr Verfasser, der ehemalige Frontkämpfer und Autor Ernst Jünger, zieht in dieser in Kreisen der sogenannten "Konservativen Revolution" - diskursiv einflußreichen Schrift eine vorläufige Bilanz seiner nunmehr über zehn Jahre währenden Auseinandersetzung mit der Frage nach den Lebensbedingungen in der von ihm mit einer "mit Blut gespeisten Turbine" gleichgesetzten Moderne. Ihren Ausgangspunkt bei der Beschreibung und Analyse moderner Lebensverhältnisse nehmen Jüngers Überlegungen in dem mehr als dreihundert Seiten umfassenden Essay im Ersten Weltkrieg, jener epochalen "Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts" mit ihrem für das deutsche Selbstverständnis so verheerenden Ausgang. Dieser Krieg wurde in Jüngers wie auch in vielen anderen deutschsprachigen Texten der nachwilhelminischen Ära - zu denken ist hier zum Beispiel an Thomas Manns 'Der Zauberberg', an Robert Musils 'Der Mann ohne Eigenschaften' oder auch an Oswald Spenglers 'Der Untergang des Abendlandes' - als eine tiefgreifende Schwellenerfahrung gedeutet, die das lange 19. Jahrhundert vom nun angebrochenen 20. Jahrhundert trenne und die gezeigt habe, daß das in den letzten beiden Jahrzehnten von soziokulturellen und politischen Umwälzungen schwer gezeichnete Europa in ein neues, postliberales Zeitalter eingetreten sei. "Dem Zustand, den der Krieg hinterlassen hat," so Jüngers Resümee in der Endphase der Weimarer Republik, "ist ein seltsamer Gegensatz eigentümlich zwischen der Lage des Menschen und den Mitteln, über die er verfügt. Man hat sich daran gewöhnt, in Erscheinungen wie der Arbeitslosigkeit, der Wohnungsnot, dem Versagen der Industrie und Wirtschaft eine Art von Naturereignis zu sehen. Diese Erscheinungen sind jedoch nichts anderes als Symptome für den Verfall der liberalen Ordnung."
Exemplarisch anhand der Offenbacher Lohwald-Siedlung, einem klassischen sozialen Brennpunkt, der sich in den vergangenen drei Jahrzehnten vom Obdachlosen-Asyl hin zu einem modernen Ghetto verwandelt hat, werden Lebenssituation, Lebensentwürfe und die Lebensperspektiven jugendlicher Brennpunkt-BewohnerInnen beschrieben. Hierzu werden die Entwicklungsgeschichte und die Beschreibung der räumlichen Segregation des Wohngebietes sowie Angaben zur Sozial- und Infrastruktur des Stadtteils und die Beschreibung der Lebens- und Sozialisationsbedingungen ebenso herangezogen wie die analytische Betrachtung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen und die Selbsteinschätzungen und -deutungen junger Lohwald-BewohnerInnen, die im Rahmen einer empirischen Untersuchung ermittelt wurden. Zwar ergab die Gesamtuntersuchung, dass der Charakter der Lohwald-Siedlung als ein nach innen und aussen relativ geschlossenes Ghetto brüchig und nach beiden Seiten hin durchlässig geworden ist, und dass diese Entwicklung sich auch in den jugendlichen Orientierungsmustern niederschlägt. Doch dies ist nicht gleichbedeutend, dass sich dadurch der Brennpunktcharakter der Siedlung aufgelöst hat. Für viele junge Menschen ist Aufwachsen im sozialen Brennpunkt nach wie vor gleichbedeutend mit Unterversorgung, Beeinträchtigung, Benachteiligung und Stigmatisierung sowie fehlender Förderung in wesentlichen basalen Bereichen. Das Zusammenkommen defizitärer familiärer Sozialisation und einer häufig problempotenzierenden Sozialisation durch die Gleichaltrigengruppe (Peergroup) unter den Bedingungen begrenzter Erlebnis-, Erfahrungs- und Erkenntnismöglichkeiten, fehlender Lernfelder und mangelnder Erfolgs- sowie Anerkennungsmöglichkeiten haben u.a. zur Folge, dass wichtige Einstellungs- und Verhaltensmuster und Schlüsselqualifikationen fehlen bzw. nicht ausreichend ausgeprägt sind, um den unterschiedlichsten Anforderungen eines Lebens außerhalb des sozialen Brennpunktes und einer sich immer rascher wandelnden Gesellschaft entsprechen zu können. Doch nicht nur die subjektiven Dispositionen sondern auch die objektiv-gesellschaftlichen Bedingungen, die sich aus der Dynamik gesellschaftlichen Wandels ergeben erhöhen für viele Brennpunkjugendlichen die Wahrscheinlichkeit der Aufrechterhaltung ihrer Randgruppenexistenz und somit ihres Verbleibs im unteren Drittel, wenn nicht Zehntel der Gesellschaft. Dem entgegenzuwirken ist nicht nur Aufgabe von Sozialpolitik sondern auch von Sozialarbeit. Ausgehend von den ermittelten Bedarfen vor Ort werden Theorie und Praxis eines zielgruppenorientierten Konzeptes von Jugendarbeit vorgestellt, das sich nach wie vor dem emanzipatorischen Anspruch verpflichtet sieht, zur Persönlichkeitsentwicklung- und Bewusst- seinsbildung beizutragen. Nicht nur weil dies den Erfordernissen des gegenwärtigen Arbeitsmarktes entspricht oder zu einem gelingenderen Umgang mit den Anforderungen führt, die sich aus den gesellschaftlichen Strukturwandlungsprozessen ergeben, sondern weil dies als wichtiger Beitrag zu verstehen ist, junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich, ihre Umwelt, ihre Situation und deren Ursachen aber auch ihre Zukunftsperspektiven verstehen und tendenziell auch verändern zu können. Es geht also um die Begründung und Beschreibung einer Jugendarbeit, die zur Bewusstmachung und Eröffnung von Handlungsfeldern führt. Anhand der Theorie, des Konzeptes und der Praxis erlebnisorientierter Jugend(kultur)arbeit im Lohwald und deren Evaluation u.a. durch empirische Befunde wird nicht nur aufgezeigt, dass eine solche Jugendarbeit erfolgreich sein kann, sondern auch, das die Debatten um die sozialisatorische und politische Produktivität von Jugendarbeit nach wie vor aktuell sind.
Die in diesem Kapitel behandelten Pflanzengesellschaften der Klassen Artemisietea Lohmeyer, Preising & Tüxen in Tüxen 1950 und Chenopodietea Braun-Blanquet in Braun-Blanquet & Mitarbeiter 1952 (ausgenommen: Ackerunkrautgesellschaften der Ordnung Polygono-Chenopodietalia Tüxen & Lohmeyer in Tüxen 1950, vergleiche dort) besiedeln vom Menschen geschaffene oder zumindest beeinflußte Standorte, die allerdings weder forst- noch landwirtschaftlich genutzt werden. Die Amplitude der Eigenschaften dieser Standorte ist groß: sie reicht von feucht bis trocken, von nährstoffreich bis nährstoffarm, von schattig bis sonnig; entsprechend hoch ist die Zahl der Ruderalpflanzengesellschaften. Unser Aufnahmematerial repräsentiert nur einen kleinen Ausschnitt dieser Vegetationsvielfalt: Viele Assoziationen, aber auch einige Verbände sind durch die Aufnahmen nur unzureichend oder gar nicht dokumentiert. Wir möchten daher auf folgende Arbeiten aufmerksam machen, in denen Ruderalpflanzengesellschaften
Hessens beschrieben werden: Knapp (1961, Vegetation der Eisenbahnanlagen), Knapp (1963, 1977, Ruderalvegetation ländlicher Gebiete), Knapp & Stoffers (1962, Uferstaudenvegetation), Dierschke (1973, 1974, nitrophytische Saumgesellschaften), Kienast (1978), Hülbusch (1979), Krah (1988, (Ruderalvegetation der Stadt Kassel), A. Fischer (1988, Ruderalvegetation der Stadt Gießen).
Nach einigen fehlgeschiagenen Versuchen, in der Frankfurter Nidda-Aue eine große Parkanlage einzurichten, entwickelten Planer und Politiker in den 80er Jahren ein Konzept, um unter dem Motto „Natur in der Stadt" und mit der Hilfe einer Gartenschau ein bisher vorwlegend agrarisch und gartenbaulich genutztes Areal in eine naturnahe Grünanlage zu verwandeln. Der vorliegende Beitrag rekonstruiert in kritischer Weise den Planungs- und Realisierungsprozess vom Ausgangszustand über die BUGA'89 bis hin zur Anlage des Volksparks Niddatal. Etwa zehn Jahre nach Ende der Parkeinrichtung werden die unterschiedlichen Aspekte der Fläche hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit und ihrer Potentiale für die Stadtnatur betrachtet. Dabei zeigt sich, dass die unmittelbar auf den Menschen bezogenen Planungszieie durchweg erreicht wurden, bei den auf die Natur abzielenden Vorstellungen aber Defizite festzustellen sind. Drastisch formuliert besteht der ökologische Wert der Maßnahmen derzeit vorrangig in der Bewahrung des Areals vor Bebauung. Die Lebensraumqualität für Pflanzen und Tiere sowie Naturnahe der neuangelegten Bereiche ist bisher noch relativ gering, nicht zuletzt aufgrund der massiven Eingriffe im Rahmen der Bauarbeiten. Auf längere Sicht werden dem Volkspark Niddatal aber sehr gute Chancen einer für urbane Verhältnisse naturnahen Entwicklung zuerkannt.
Zweizahn-Melden-Ufergesellschaften : Bidentetea tripartitae Tüxen, Lohmeyer & Preising in Tüxen 1943
(1990)
Zweizahn-Melden-Ufergesellschaften besiedeln Standorte, die vom Winter bis in das Frühjahr hinein lange unter Wasser stehen und wo nach Rückzug des Hochwassers offene Böden zurückbleiben oder neue Sedimente abgelagert werden. Auf diesen häufig sehr nährstoffreichen (stickstoffreichen) Schlammböden, die erst spät im Jahr abzutrocknen beginnen, entwickelt sich innerhalb von nur drei bis fünf Monaten eine Pioniervegetation aus Sommerannuellen, die im August und September optimal entwickelte Aspekte zeigt und danach rasch abstirbt. Flußmelden-Gesellschaften (Verband Chenopodion rubri) besiedeln vor allem Flußufer, während Zweizahn-Gesellschaften (Verband Bidention tripartitae) häufiger an Teich- und Grabenufern, nassen Wegrändern sowie landwirtschaftlich beeinflußten Plätzen wachsen.
Inhalt Vorbemerkung I. Einleitung: Das Unbehagen an der modernen Kultur 1. Fragmentierung und Erlösung 2. Die Eigenart der ästhetisch-literarischen Moderne 3. Zum Gegenstand der vorliegenden Untersuchung II. Die Umwertung der Werte 1. Die "Generation von 1890" und die Anfänge der soziologischen Nietzsche-Rezeption in Deutschland 2. Die "kopernikanische Wende" innerhalb der Kultur- und Moralphilosophie 3. Zur Soziologie des "Ressentiments" und des "asketischen Ideals" 4. Die Genesis des "kapitalistischen Geistes" als moderner "Sklavenaufstand in der Moral" III. Die ästhetische Wiederverzauberung der Welt 1. Wechselwirkungen zwischen Kunst- und Kulturgeschichte um 1900 2. Von der "soziologischen Ästhetik" zum Gesamtkunstwerk der Moderne 3. Zur Rolle des Kunstgewerbes innerhalb einer "ästhetischen Nationalökonomie" 4. Die "Soziologie der Cultur-Inhalte" im Spannungsverhältnis zwischen Materialästhetik und Kunstreligion 5. Die Aufhebung der Kunst in einer neuen gemeinschaftsstiftenden Lebenspraxis IV. Die Rehabilitierung der Liebe 1. Zur Genealogie der modernen "Geschlechterfrage" 2. Männliche Wissenschaft und "weibliche Kultur" 3. Die Kulturwerte des asketischen Protestantismus und die "Neue Ethik" 4. Mystik und Erotik 5. Geselligkeit und Koketterie V. Die Krise der Wissenschaft und die Suche nach einer neuen Kultursynthese 1. Die "Ideen von 1914" und der Erste Weltkrieg 2. Die "geistige Revolution" in der Wissenschaft 3. Wissenssoziologie als Einheit von Kultur- und Realsoziologie 4. Erkennen als "freischwebender Prozeß" Literaturverzeichnis
"Geborene Opfer" : Bausteine für eine Geschichte der Viktimologie – das Beispiel Hans von Hentig
(2009)
Die Entdeckung der Opferperspektive gilt in Strafrecht und Kriminologie gemeinhin als eine Errungenschaft der allerjüngsten Vergangenheit. So sei erst vor kurzem das Opfer als "Rechtsgutsträger" erkannt worden und damit aus dem "rechtlichen Nichts" erwacht. Das strafrechtsdogmatische Interesse am Opfer wird begleitet durch einen parallel laufenden kriminologischen Diskurs. Unter der Bezeichnung Viktimologie beschäftigt sich ein ganzer Zweig der kriminologischen Forschung mit dem Verbrechensopfer. Die Viktimologie selbst bestimmt dabei den Zeitpunkt ihrer Geburt auf die Jahrhundertmitte des 20. Jahrhunderts: Erst mit dem kriminologischen Methodenwechsel nach dem Zweiten Weltkrieg, als sich die Kriminologie von ihrer klassischen Fixierung auf statische Anlage- und Umweltelemente gelöst und sich der Dynamik der Verbrechensentstehung gewidmet habe, seien auch Aussagen über die Interaktion zwischen Täter und Opfer, die sog. "Täter-Opfer-Beziehung", möglich geworden. In der Literatur herrscht dabei die Ansicht vor, dass der aus Deutschland in die USA emigrierte Kriminologe Hans von Hentig erstmals in einem Beitrag für die "Kölnische Zeitung" vom 4.9.1934, später dann durch seinen Aufsatz "Remarks on the Interaction of Perpetrator and Victim" aus dem Jahr 1940, vor allem aber mit dem vierten Abschnitt seines 1948 erschienenen Buches "The Criminal and his Victim" die Viktimologie aus der Taufe gehoben habe. Teilweise wird dieses Verdienst auch anderen Autoren zugeschrieben, vor allem Benjamin Mendelsohn, einem rumänisch-israelischen Anwalt, der bereits 1937 erste Arbeiten über das Verhältnis des Vergewaltigers zu seinem Opfer publizierte. ...
A sound and well-functioning legal system will encourage growth in investment and create opportunities for investors. Trademarks as part of intellectual property play an important role in the future development of a country. A mark or symbol is needed in order to give products and services identity and to distinguish them and their qualities from identical or similar products and services of a competitor.
This research studies, examines and analyses the degree, nature and function of trademark protection within the legal system of Afghanistan and compare them with the Paris, Madrid and TRIPs agreements. It has been divided into four chapters: Chapter one provides general information and an overview of the current legal system of Afghanistan. Chapter two studies and analyses international agreements pertaining to the legal protection of trademark. It also critically assesses the ATML compatibility with these agreements: and answers the research question of to what extent the ATML provisions are compatible with them. Chapter three provides information on the different purposes of trademarks from a development perspective and compares the purposes provided by the ATML. Finally, chapter four assesses and examines the acquisition, assignment and termination of trademarks. The conclusions and findings of the thesis are the final section of this research.
Afghanistan, as a transitioning economy, has not developed a solid legal and practical foundation for providing comprehensive protection mechanisms for trademarks as have been articulated in developed countries and international agreements. Accordingly, the Afghan government has not entirely integrated these needs into its legal system and there are some inconsistencies of the ATML with these agreements.
One more challenge is the lack of appropriate legal institutions for issuing, managing, administering and protecting of trademarks. The establishment of a well-functioning administrative institution will serve to fulfil the objectives of the laws. Therefore, the CBR office holds the administrative responsibility for processing the registration of trademarks.
However, the methods and facilities of the CBR office remain outdated, and the office does not have the capacity to provide applicants with up-to-date administrative and technical facilities.
Therefore, legal protection of trademark in Afghanistan is linked not only to the existence of a well functioning of laws, regulations, clear procedures, mechanism and guidelines but also to an efficient and well-functioning administrative office.
Mit der vorliegenden Arbeit wird für den südöstlichen Taunus und sein Vorland erstmals eine umfassende monographische Bearbeitung von Flora und Vegetation des Grünlands auf Basis umfangreicher Geländeerhebungen und Literaturrecherchen vorgelegt. Die wesentlichen Ziele der Untersuchung sind: • Darstellung der aktuellen und historischen Vorkommen und räumlichen Verbreitung von Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften und Nutzungsintensitäten des Grünlands. • Darstellung der historischen Entwicklung des Grünlands und der sozioökonomischen Situation der Landwirtschaft. • Gefärdungseinstufung der Pflanzenarten und -gesellschaften (Rote Liste). • Kritische Bewertung des derzeitigen Stands der floristisch-vegetationskundlichen Landesforschung. • Bereitstellung von fachlichen Grundlagen für den praktischen Naturschutz, für Naturschutzbehörden, Planungsbüros, regionale Naturschutzforschung und die interessierte Öffentlichkeit. Das 1105 km2 große Untersuchungsgebiet liegt in nordwestlichen Rhein-Main-Gebiet und erstreckt sich von Wiesbaden im Südwesten und Bad Nauheim im Nordosten bzw. Schmitten im Nordwesten und Frankfurt im Südosten. Es umfasst mit dem Hebungsgebiet des Taunus (größte Höhe 878,5 m ü. NN) und dem Senkungsgebiet des Rhein-Main-Tieflands (tiefster Punkt 84 m ü. NN) zwei sehr unterschiedliche geowissenschaftliche Landschaftstypen, die im einzelnen 33 verschiedene naturräumliche Teileinheiten umfassen...
Die Untersuchung wurde im Lichte der aktuellen Diskussion um die Grundlagenkrise der Juristenausbildung durchgeführt. Hierbei wird der Anspruch erhoben, die Perspektive von Promotionsstudierenden ebenfalls zu berücksichtigen. Mit einer rechtsmethodologischen Herangehensweise wird nämlich nachgewiesen, dass die analoge (bzw. entsprechende) Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB auf sonstige Gestaltungsrechte mit dem Willen des Gesetzgebers nicht übereinstimmt. Die Konsequenzen der Ablehnung der Anwendbarkeit des § 770 Abs. 1 BGB auf sonstige Gestaltungsrechte werden ebenso besprochen wie Wertungs- und Theoriefragen in diesem Zusammenhang. Aus dieser „methodenehrlichen“ Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen werden sodann Schlussfolgerungen für die Stärkung der Grundlagenfächer gezogen.
Glatthafer-Wiesen besiedeln hinsichtlich der Wasserversorgung mittlere Standorte. Sie finden sich auf mäßig trockenen bis frischen oder leicht wechselfeuchten Böden. Das Nährstoffangebot kann abhängig von den natürlichen Gegebenheiten oder der Bewirtschaftung (Düngung) sehr verschieden sein, was sich in einer großen Variabilität der Bestände verschiedener Standorte ausdrückt. So gehören Wiesen stark eutropher, kräftig gedüngter Böden ebenso der Assoziation an wie magere, physiognomisch von diesen stark abweichende Bestände armer Standorte, die zu den Borstgras-Rasen (Violion caninae) vermitteln.
Die Wälder des Verbandes Quercion robori-sessiliflorae sind im ozeanisch-subozeanischen Europa verbreitet; nach Osten werden sie von Nadelwäldern, namentlich von Kiefern-Wäldern des Verbandes Dicrano-Pinion Matuszkiewicz 1962 mit kontinentalborealem Areal abgelöst (Matuszkiewicz 1962, 1984). Die Quercion-Wälder besiedeln in Hessen nur kleine Flächen und sind im wesentlichen auf Sonderstandorte beschränkt.
Die im Vergleich mit den Getreideäckern späte Bodenbearbeitung und Bestellung der Felder, auf denen Hackfrüchte und Mais kultiviert werden, führt zur Entwicklung eigenständiger Unkrautgesellschaften. Diese Bewirtschaftung begünstigt die Ausbildung von Pflanzenbeständen mit einem hohen Anteil von Wärmekeimern, die erst im fortgeschrittenen Frühjahr auflaufen. Auf den Getreideäckern werden diese Arten von der zu dieser Jahreszeit schon recht dichten Vegetation durch Beschattung und Konkurrenz zurückgehalten oder gelangen teilweise gar nicht zur Keimung. Die späte Bodenbearbeitung hat andererseits zur Folge, daß Unkräuter, die unter niedrigen Temperaturen oder sehr kurzen Tageslängen keimen und vor allem für Wintergetreideäcker bezeichnend sind, nach der Bestellung kaum mehr auflaufen und den Hackfruchtflächen weitgehend fehlen.
Die Klasse Rhamno-Prunetea-spinosae umfaßt Hecken- und Gebüschgesellschaften trockener bis frischer Standorte. Dies können sowohl natürliche Gehölzbestände sein als auch Ersatzgesellschaften von Wäldern der Klasse Querco-Fagetea (einschließlich der submediterranen Flaumeichen-Wälder). Während natürliche Gebüsche sehr selten an Extremstandorten auftreten, auf denen die Entwicklung eines Waldes nicht möglich ist, oder sich ebenso selten an natürlichen Waldgrenzen - beispielsweise an Flüssen oder Felskanten - finden, sind sekundäre anthropogene Bestände in Form von Sukzessionsgebüschen, Waldmänteln und Hecken viel häufiger und in allen Landschaften Mitteleuropas anzutreffen.
Im Verband Alno-Padion sind Erlen- und Eschen-reiche Bach- und Quellwälder, die dauerfeuchte, wechselnasse oder periodisch überschwemmte Standorte besiedeln sowie Eichen-Ulmen-Wälder der Überschwemmungsbereiche großer Flußtäler zusammengefaßt. Der Verband ist aufgrund vieler gemeinsamer Kennarten mit den Buchen-Waldgesellschaften in die Ordnung Fagetalia zu stellen, obwohl die gegen Nässe empfindliche Buche (Fagus sylvatica) den Auenwäldern fehlt und sich so die Baumschicht aus ganz anderen Arten zusammensetzt.
Die Arbeit behandelt die Vegetation der Wiesen im Gladenbacher Bergland (Lahn-Dill-Bergland) in Westhessen. Als Grundlage zum Verständnis der Entwicklung und Dynamik der Wiesenbiozönosen wird zuerst die Wiesenwirtschaft im Gebiet in Vergangenheit und Gegenwart dargestellt. Im vegetationskundliehen Teil folgt die Beschreibung der Pflanzengesellschaften und - unter überregionalen Gesichtspunkten - die Diskussion ihrer Systematik, Ökologie und Verbreitung.
Es werden sieben Wiesengesellschaften und deren Untereinheiten behandelt: Auf mittleren Böden des Tieflandes bis in Höhen von 500 m wachsen Bestände des Arrhenathereturn, die in den höchsten Lagen des Gebietes auf vergleichbaren Standorten von einer Anemone-nemorosa-Arrhenatheretalia-Gesellschaft ersetzt werden. Ausgeprägt wechselfeuchte ungedüngte Heuwiesen besiedeln Bestände des Molinietum, die in Westhessen an ihrem nordwestlichen Arealrand auftreten. Feuchtstandorte mit ausgeglichener Wasserversorgung tragen Gesellschaften des Verbandes Calthion: Quellnasse, wasserzügige Wiesenböden werden von der Crepis-paludosa-Juncus-acutiflorus-Gesellschaft besiedelt. Auf feuchten bis wechselfeuchten basenreichen Standorten wachsen Wiesenbestände des Valeriano-Cirsietum-oleracei. Basenarme dauerfeuchte Boden besiedelt unterhalb 300 m Meereshöhe das Bromo-Senecionetum-aquaticae, in höheren Lagen eine Calthion-Basalgesellschaft. Dank der extensiven Landnutzung ist die Wiesenvegetation im Untersuchungsgebiet bis heute auf ausgedehnten Flächen floristisch sehr gut entwickelt.
Der Australische Gänsefuß (Chenopodium pumilio) ist ein Neophyt, der in Südhessen erstmals 1947 gesammelt wurde. Deutschlandweit stellt die Region einen Schwerpunkt seiner heutigen Verbreitung dar. Fundpunkte aus der Literatur, aber auch aus bislang unveröffentlichtem Material vor allem aus der Arbeitsgruppe Biotopkartierung am Forschungsinstitut Senckenberg in Frankfurt am Main sowie Belege aus dem Herbarium Senckenbergianum wurden zu einer Übersicht zusammengetragen, anhand derer die Ausbreitung in Südhessen nachvollzogen werden kann. Die ältesten Funde liegen in Frankfurt, Maintal, Neu-Isenburg und Darmstadt. Zum Stand der aktuellen Verbreitung werden erste Ergebnisse einer noch bis 2005 laufenden Neophyten-Rasterkartierung des Stadtgebietes von Frankfurt am Main dargestellt. Dort wurde Chenopodium pumilio bereits in 57 von 1071 untersuchten Rasterfeldern nachgewiesen.
Ziele der vorliegenden Arbeit waren einerseits die Inventarisierung der Neo- und Archäophyten, die im Stadtgebiet von Frankfurt am Main im Zeitraum 1700-2006 nachweisbar sind, und die Analyse der Veränderungen während dieses Zeitraumes, andererseits die Untersuchung möglicher Auswirkungen von Neo- und Archäophyten auf die Biodiversität am Beispiel von Brachestandorten. Zur Inventarisierung wurde eine Kombination aus Literatur- und Herbarrecherche im Herbarium Senckenbergianum (FR) mit Feldarbeit in Form einer Rasterkartierung zwischen September 2002 und September 2005 mit Nachträgen aus dem Jahr 2006 durchgeführt. 609 Arten (unter Berücksichtigung von Unterarten/Varietäten 634 Sippen) aus 84 Familien wurden über den Gesamtzeitraum nachgewiesen, wobei mehr als 75 % der Sippen zu 20 Familien gehören. Die erfassten Sippen wurden nach ihrer Einwanderungsgeschichte, Einwanderungsweise und ihrem Einbürgerungsgrad bewertet. 54 % aller Sippen erwiesen sich als Ergasiophygophyten. Aktuell wurden 462 anthropochore Sippen nachgewiesen. Die Familie mit den meisten anthropochoren Vertretern sind sowohl aktuell als auch im Gesamtzeitraum die Asteraceae, die auch auf Brachen eine heruasragende Stellung einnehmen. Der gesamte Untersuchungszeitraum wurde in neun Abschnitte untergliedert. Die Häufigkeit jeder Sippe wurde für die einzelnen Abschnitte in einer sechsstufigen Skala, die sich an die Ergebnisse der Rasterkartierung anlehnt, eingeschätzt. Dadurch wurde es erstmals möglich die starke Zunahme der Neophyten in der Stadtflora sowie den Rückgang von Archäophyten für einen Zeitraum von 300 Jahren quantitativ darzustellen. Untersuchungen zur Diversität erfolgten auf Brachestandorten im Stadtgebiet. Dazu wurden 2003 und 2004 insgesamt 220 Vegetationsaufnahmen nach Braun-Blanquet durchgeführt. Die Probeflächen wurden nach geschätztem Alter in vier Kategorien unterteilt und mit Hilfe von Diversitätsindizes (Evenness, Simpsonund Shannon-Index) verglichen. Es zeigte sich, dass die Diversität auf jungen, d.h. 1-2 Jahre alten Brachen, am höchsten ist und mit zunehmendem Alter abnimmt. Brachen, die erst im Untersuchungsjahr angelegt worden waren, zeigten die größte Variabilität. Auf nährstoffreichen Böden war die Diversität besonders hoch, auf nährstoffarmen Böden extrem niedrig. Brachen, die älter als 5 Jahre waren, zeigten die geringste Diversität und die niedrigsten Zahlen von Archäo- und Neophytenarten. Die höchste Gesamtartenzahl auf 25 m² betrug 58, wobei maximal 16 Archäophyten- und 19 Neophytenarten, im Mittel jedoch nur drei Archäophyten- und vier Neophytenarten, nachgewiesen wurden. Zwischen der Gesamtartenzahl auf Brachen und der Artenzahl von Neo- und Archäophyten ließ sich kein signifikanter Zusammenhang feststellen. Allerdings sind Neophyten auf Brachen aller Altersklassen gleich erfolgreich, während Archäophyten ihren Schwerpunkt auf jungen Brachen haben und mit zunehmendem Brachealter zurückgehen. Die beiden am häufigsten auf Brachen gefundenen Sippen sind die indigenen Hypericum perforatum und Artemisia vulagris. Der Neophyt Fallopia x bohemica und das einheimische Calamagrostis epigejos sind als einzige im Untersuchungsgebiet in der Lage Einart-Bestände zu bilden. Andere, auf den ersten Blick von einer Art (z.B. Solidago canadensis) dominierte Flächen, wiesen bei näherer Untersuchung eine für Brachen durchschnittliche Diversität auf. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass jungen Brachen bis zum 3. Jahr eine besondere Bedeutung in der Stadtökologie zukommt. Sie bieten z.B. Segetalarten Lebens- und Rückzugsraum. Die Diversität alter Brachen beruht auf ihrem Mosaik verschiedener Lebensräume, die mit dieser Untersuchung nicht erfasst werden konnten.
Thema dieser geistesgeschichtlichen Arbeit ist der knapp zehn Jahre alte, die wissenschaftslichen Fachgrenzen weit überschreitende und bis in die Tagespolitik hineinreichende Historikerstreit. Der Autor stellt diese Kontroverse in ein weites Bezugsfeld von früheren, ähnlichen Kontroversen und geschichtswissenschaftlichen Fallstudien der frühen Bundesrepublik. Eine leitende These lautet: Im Historikerstreit Mitte der achtziger Jahre sei es nicht nur um die Fragen der Einordnung des Nationalsozialismus gegangen, sondern im Kern um ein kollektives politisches Bewusstsein, um die Inhalte und Notwendigkeit einer nationalen Identität der Deutschen wurde die eigentliche Kontroverse in Westdeutschland geführt." Gerd R. Ueberschär
Der Beitrag stellt dar, wie Online-Plattformen in den Bereichen Urheberrecht, Hassrede und Desinformation in der EU reguliert wurden. Die Analyse ergibt einen Regulierungskreislauf, der in vier Phasen ablief. Bis zum Jahrtausendwechsel war es die Legislative, die einen allgemeinen gesetzlichen Rahmen für die Online-Kommunikation in Gestalt von Äußerungsverboten und Haftungsprivilegierungen definierte. Dieser Rahmen wurde im folgenden Jahrzehnt von den Betreibern der neu entstehenden Plattformen unter Ausnutzung ihres privatautonomen Gestaltungsspielraums implementiert. In der dritten Phase ab ca. 2010 verschärften die Judikative und die Exekutive die sich aus dem allgemeinen gesetzlichen Rahmen ergebenden Mindestanforderungen an die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, Hassrede und Desinformation. In der vorläufig letzten Phase des Regulierungskreislaufs ab 2017/2018 ergriff wieder der Gesetzgeber die Initiative, indem die Standards, die in den Phasen zwei und drei entwickelt worden waren, kodifiziert und teilweise nochmals angehoben wurden. Damit ist der Kreislauf der unionalen Plattformregulierung allerdings nicht zu seinem Ende gekommen. Vielmehr ist bereits erkennbar, dass sich nun wieder eine eher experimentell-tastende Phase privatautonomer Implementierung und ko-regulativer Fortentwicklung des neuen gesetzlichen Rahmens anschließt. Der Beitrag schließt mit einer kurzen Bewertung dieser Entwicklung hin zu mehr hoheitlicher Kommunikationskontrolle.
In den letzten zwei Jahrzehnten sind Anmeldungen von Rechten des geistigen Eigentums (intellectual property, IP) bzw. Verletzungsklagen wiederholt an der unzureichenden Bestimmtheit des exklusiv beanspruchten Gegenstands gescheitert. Ihren Ausgang nahm diese Entwicklung im Markenrecht mit Entscheidungen des EuGH (Stichworte: Sieckmann, Heidelberger Bauchemie, Dyson, IP Translator, Oy Hartwall) und später auch des BGH (Stichwort: UHU). Die markenrechtlichen Grundsätze strahlten auf das Designrecht (Stichworte: Sporthelm, Mast-Jägermeister) und zuletzt auch auf das Urheberrecht (Stichwort: Levola) aus. Im Folgenden werden die maßgeblichen Urteile zur Schutzfähigkeit von Zeichen, Designs und Werken zusammengetragen und systematisiert. Dabei treten zwei Aspekte eines Bestimmtheitsgebots zu Tage, die, wie abschließend zu zeigen sein wird, auch im Patentrecht gelten
Der Beitrag nimmt kritisch zum gegenwärtig anhängigen EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) Stellung. Die Kernthese lautet: Big Tech muss reguliert werden, aber nicht wie im DSA vorgesehen. Zur Untermauerung dieser Position werden fünf grundlegend problematische Aspekte des DSA benannt. Es wird gezeigt, dass die derzeit verhandelten Fassungen des DSA (1) die Vertragsfreiheit nicht kommunikationsmächtiger Vermittlungsdienste missachten, (2) automatisiertes Overblocking begünstigen, (3) auch legale, aber in unspezifischer Weise „schädliche“ Äußerungen ins Visier nehmen, (4) einen vagen und für die Kommunikationsregulierung generell unpassenden Risikopräventionsansatz verfolgen und (5) eine Kommunikationsüberwachungsbürokratie errichten, die ihrerseits keinen zureichenden öffentlich-demokratischen Kontrollen unterliegt. Als Reaktion auf diese Befunde wird vorgeschlagen, (1) nur sehr großen Online-Plattformen inhaltliche Vorgaben im Hinblick auf ihre AGB zu machen, (2) die Verpflichtung/Berechtigung zum Einsatz automatischer Moderationssysteme auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu beschränken, (3) im DSA auch keine indirekten Pflichten zur Unterdrückung legaler, aber „schädlicher“ Inhalte vorzusehen, (4) das systemische Risiko des Art. 26 Abs. 1 Buchst. c DSA ersatzlos zu streichen und (5) die DSA-Bürokratie staatsfern auszugestalten und einer parlamentarischen Kontrolle zu unterwerfen.
Der Beitrag bietet eine Übersicht der unionalen und deutschen Rechtsbegriffe zur Bezeichnung von Diensten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Neben Rechtsquellen der ersten Regulierungsgeneration (insbes. E-Commerce- und InfoSoc-Richtlinie) werden 26 Gesetze bzw. Gesetzesvorschläge aus den letzten fünf Jahren in die Bestandsaufnahme einbezogen. Die einzelnen Dienstebegriffe werden erläutert und nach Maßgabe ihrer technisch-sozialen Funktion klassifiziert. Die vergleichende Analyse arbeitet Unterschiede und Überschneidungen sowie allgemeine dogmatische Grundsätze heraus, etwa zur Beurteilung multifunktionaler Dienste. Besonderes Augenmerk gilt Diensten wie sozialen Netzwerken und Messengern, deren juristische Einordnung ungeklärt ist. Der Beitrag schließt mit begrifflichen Reformvorschlägen für das künftige Digitalrecht.
Der Beitrag bietet einen Überblick über den entstehungsgeschichtlichen Hintergrund sowie den Inhalt des ursprünglichen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) 2017, seine Wirkungen in der Praxis und die Änderungen durch die NetzDG-Reform 2021. Es wird gezeigt, dass aus einem Regelwerk mit engem Fokus auf die Durchsetzung des Strafrechts in OnlineNetzwerken ein Plattformregulierungsgesetz wurde, das sowohl Löschgebote (Strafrecht) als auch Löschverbote (Meinungsfreiheit) prozeduralisiert. Während das NetzDG 2017 keinen nennenswerten Niederschlag in gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen fand und inzwischen auch kaum noch eine Rolle in der Löschpraxis der Netzwerke spielt, dürfte es dazu beigetragen haben, dass die Netzwerkbetreiber ihre privaten Kommunikationsregeln verschärft haben. Hintergrund für diese „Flucht in die AGB“ ist, dass die großen Netzwerkbetreiber und der Gesetzgeber dasselbe Nahziel verfolgen: Einer Verrohung der Debattenkultur soll aus ökonomischen bzw. gesellschaftspolitischen Gründen entgegengewirkt werden. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf den Digital Services Act (DSA), mit dem der Compliance-Ansatz des NetzDG europäisiert würde.
Der Beitrag stellt zunächst dar, dass und warum dem geltenden UWG ein schlüssiger innerer Zusammenhang fehlt, und zwar sowohl im Hinblick auf den Prüfungsaufbau für Ansprüche als auch im Hinblick auf die im Gesetz zum Tragen kommenden materiellen Systematisierungskriterien. Sodann wird ein Vorschlag für einen alternativen Gesetzesaufbau unterbreitet, der am unverändert richtigen Gedanken festhält, wonach Wettbewerbsverhalten in seinen komplexen Auswirkungen auf sämtliche Marktteilnehmer ganzheitlich zu erfassen und zu regulieren ist, während die Orientierung an Gruppen von Marktteilnehmern zwangsläufig zu Abgrenzungsproblemen führt. Folglich bilden im unterbreiteten Vorschlag nicht die Schutzsubjekte des UWG, sondern der Unwertgehalt der geschäftlichen Handlung (Irreführung, Aggressivität, sonstige Wettbewerbsverfälschung) das primäre Systematisierungskriterium. Übergeordnetes Ziel des Vorschlags ist es, die methodengerechte Anwendung des geschriebenen Rechts zu erleichtern und auf diese Weise gesetzesferne Eigenrationalitäten der Praxis einzuhegen.
Die Bedeutung der AKM-Entscheidung des EuGH für das Recht der Kabelweitersendung in Deutschland
(2017)
Der Beitrag erörtert die Auswirkungen der »AKM/Zürs.net«-Entscheidung des EuGH für die Praxis der Kabelweitersendung in Deutschland. Aus dem Urteil folgt, dass die integrale Kabelweitersendung der öffentlich-rechtlichen und privaten deutschen Fernsehsender im Inland kein neues Publikum erreicht und daher nicht gesondert erlaubnispflichtig ist. Bei ausländischen Sendern kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
Der Beitrag bietet eine Übersicht zu den Zusammenhängen zwischen Immaterialgüterrechten (IP [intellectual property]-Rechte), Privatautonomie und Innovation. Demnach beruht das IP-Recht auf der Annahme, dass erst die Kombination aus fungiblen Ausschließlichkeitsrechten und Privatautonomie – also die juristische Form der Marktwirtschaft – einen innovationsförderlichen Effekt verspricht. Dementsprechend kombiniert das geltende Recht ein hohes materielles IP-Schutzniveau mit einer weitreichenden Anerkennung der Privatautonomie der Berechtigten. Dieser Regulierungsansatz hat den Vorteil, dass sehr anpassungsfähige Rahmenbedingungen für Innovationen geschaffen werden. Wer für seine Innovation eine umfassende Exklusivität benötigt, kann unter Geltung der beiden genannten Prinzipien ebenso operieren wie Akteure, die auf IP-Schutz teilweise oder ganz verzichten möchten, weil ihnen dies unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen vorzugswürdig erscheint. Und doch erläutert der Beitrag, dass die naheliegende Folgerung zu kurz greift, der Gesetzgeber könne sich darauf beschränken, möglichst umfassende und zugleich fungible IP-Rechte zu kodifizieren, da der Markt stets für eine effiziente und auch sonst sozial wünschenswerte Ressourcenallokation sorge. Denn die mit ausschließlichen IP-Rechten verbundenen Transaktionskosten stehen diesem Ziel nicht selten im Wege. Damit zeigt sich, dass keine noch so elaborierte Vertragsrechtstheorie die Frage nach dem Sinn des logisch vorrangigen Eigentums erübrigt.
Marktverhalten folgt nicht allein rationalen Kosten-Nutzen-Kalkülen. Vielmehr kann mit Jens Beckert zwischen der marktermöglichenden, der marktbegleitenden und der marktbegrenzenden Sittlichkeit der Wirtschaft unterschieden werden. Der Beitrag erörtert anhand der Bedeutung der Corporate Social Responsibility (CSR) im US-Recht, inwieweit diese ethischen Normen des Wirtschaftens verrechtlicht sind, also durch Rechtsvorschriften sanktioniert werden. Im Ergebnis wird sich ein Zusammenhang zwischen der Rechtsrelevanz sittlicher Maßstäbe und ihrer Komplementarität mit dem wettbewerblichen Marktgeschehen ergeben. Die marktermöglichende Sittlichkeit genießt demnach intensiven Rechtsschutz, der jedoch immer lückenhafter wird, je stärker die marktbegrenzende Dimension ethischer Normen zu Tage tritt.
Der Beitrag ist der urheberrechtlichen Einordnung des sog. Internet Protocol Television (IPTV) gewidmet. In einem ersten Abschnitt werden technische, organisatorisch-wirtschaftliche und juristische Unterschiede zwischen dieser Übertragungstechnologie und dem sog. Internet-TV herausgearbeitet. Sodann wird nach Maßgabe der SatCabRL 93/83 geprüft, ob die Ausübungsregeln der §§ 20b, 87 V UrhG nur für klassisches Kabelfernsehen oder auch für IPTV gelten. Das Ergebnis lautet, dass IPTV unter die §§ 20b, 87 V UrhG fällt, soweit sein Einsatz nach der AKM-Entscheidung des EuGH überhaupt eine erlaubnispflichtige öffentliche Wiedergabe darstellt.
The long-standing battle between economic nationalism and globalism has again taken center stage in geopolitics. This article applies this dichotomy to the law and policy of international intellectual property (IP). Most commentators see IP as a prime example of globalization. The article challenges this view on several levels. In a nutshell, it claims that economic nationalist concerns about domestic industries and economic development lie at the heart of the global IP system. To support this argument, the article summarizes and categorizes IP policies adopted by selected European countries, the European Union, and the U.S. Section I presents three types of inbound IP policies that aim to foster local economic development and innovation. Section II adds three versions of outbound IP policies that, in contrast, target foreign countries and markets. Concluding section III traces a dialectic virtuous circle of economic nationalist motives leading to global legal structures and identifies the function and legal structure of IP as the reason for the resilience and even dominance of economic nationalist motives in international IP politics. IP concerns exclusive private rights that are territorially limited creatures of (supra-)national statutes. These legal structures make up the economic nationalist DNA of IP.
This article provides an overview and critical assessment of WIPO ALERT. It locates this initiative in the broader context of transnational IP enforcement schemes on the Internet. These initiatives are classified into two categories according to their point of attachment and geographical effect. Whereas source-related measures (e.g. website takedowns) tend to have a transnational and possibly even a global effect, recipient-related measures (e.g. website and ad blockings) typically mirror the territorially fragmented IPR landscape. This fragmentation is where WIPO ALERT comes into play. It can be understood as a matching service which interconnects holders of information about copyright infringing websites (“Authorized Contributors”) and actors of the online ad industry who want to avoid these outlets (“Authorized Users”). The critical assessment of WIPO ALERT calls for more transparency and the establishment of uniform substantive and procedural standards that have to be met if a new “site of concern” is added to the global ad blacklist.
On the basis of the economic theory of network effects, this article provides a novel explanation of the so-called patent paradox, i.e. the question why the propensity to patent is so strong when the expected average value of most patents is low. It demonstrates that the patent system of a country resembles a telephone network or a social media platform. Patents are perceived as nodes in a virtual network that, as a whole, exhibits network effects. It is explained why patents are not independent of other patents but that they complement each other in several ways both within and beyond markets and fields of technology, and that patents thus create synchronization value over and above individual interests of patent holders in exclusivity. As a consequence, the more patents there are, the more valuable it is to also seek patents, and vice versa. Since patents thus display increasing returns to adoption, the willingness to pay for the next patent slopes upwards. This explains why, after a phase of early instability and a certain tipping point, many countries’ patent systems expanded quickly and eventually became a rigid standard (“lock-in”). The concluding section raises the question what regulatory measures are suitable to effectively address the ensuing anticommons effects.
Die rechtshistorische Forschung konzentriert sich auf die Herausbildung spezifisch juristischer Figuren wie das frühneuzeitliche Privileg oder das spätere „geistige Eigentum“. Die Geschichte des urheberrechtlichen Werkbegriffs – immerhin der Gegenstand der „Werkherrschaft“ des Urhebers – hat demgegenüber verhältnismäßig wenig Aufmerksamkeit erfahren. Dabei ist letztlich unstreitig, dass auch die Vorstellung eines von seinen Verkörperungen unabhängigen und daher abstrakt-immateriellen, eigentumsfähigen Werks keine gegebene Wirklichkeit darstellt, sondern erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts etabliert ist. Der Beitrag historisiert das Urheberrecht ausgehend von seiner – so die Hypothese – vorgestellten Wirklichkeit. Betrachtet werden drei Vorbedingungen, die das juristische Reden und Denken in Kategorien eines abstrakt-unkörperlichen, eigentumsfähigen Werks und damit zugleich das „geistige Eigentum“ an diesem Werk möglich gemacht haben: Reproduktionstechnologien, das Ideal des genialen Werks und die dezentral-anonyme Marktwirtschaft.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist einseitig auf die Löschung rechtswidriger Inhalte ausgerichtet. Vorzugswürdig erscheint demgegenüber ein ganzheitlicher Regulierungsansatz, der darauf abzielt, dass Anbieter großer Universalplattformen gleichermaßen rechtswidrige Inhalte löschen und rechtmäßige Kommunikation nicht willkürlich beeinträchtigen. Dazu wird hier ein konkreter Entwurf zur Änderung des NetzDG nebst Begründung vorgelegt.
Der Beitrag nimmt zu den Entscheidungen des BGH v. 21.2.2019 in Sachen HHole (for Mannheim) u.a., wonach die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werks eine „andere Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 UrhG darstellt, kritisch Stellung. Hinterfragt wird insbesondere, worauf sich Entstellungen oder Beeinträchtigungen gem. § 14 UrhG beziehen, was also unter einem „Werk“ gem. § 14 UrhG zu verstehen ist.
Die Geschichte des Urheberrechts ist die Geschichte seiner Expansion. In diesem Beitrag wird die Expansionsgeschichte des Urheberrechts, in der das Urheberrechtsgesetz 1965 letztlich nur eine, wenn auch wichtige Episode darstellt, in Anlehnung an Thesen des 1944 erschienenen, wirtschaftssoziologischen Klassikers „The Great Transformation. Politische und ökonomische Ursprünge von Gesellschaften und Wirtschaftssystemen“ von Karl Polanyi gedeutet. Im Zentrum steht dabei der Gedanke, dass in einer Informationsgesellschaft, deren Wirtschaft auf Märkten und Wettbewerb beruht, alle neuen Technologien und hiermit verknüpften immateriellen Leistungsergebnisse über Ausschließlichkeitsrechte zugeordnet werden müssen, damit gewährleistet ist, dass alle relevanten In- und Outputfaktoren handelbar sind, so dass ihre jeweiligen Erzeuger marktbasierte Einkünfte erzielen können. Der Aufsatz erläutert, dass sich diese Kommodifizierungslogik in der jüngeren deutschen Urheberrechtsgeschichte nachweisen lässt. Auf die soziologische und rechtliche Relevanz der entgegengesetzten Zugangsnorm wird im Schlussteil hingewiesen.