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Russlands Vorgehen auf der Krim ist kein Fall für die Schutzverantwortung

  • Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.

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Verfasserangaben:Gregor Hofmann
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-358075
URL:https://bretterblog.wordpress.com/2014/05/21/russland-krim-schutzverantwortung/
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Bretterblog
Dokumentart:Bericht
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):21.05.2014
Datum der Erstveröffentlichung:21.05.2014
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:04.12.2014
Freies Schlagwort / Tag:Krim; Libyen; Responsibility to protect; Russland; Schutzverantwortung; Ukraine
HeBIS-PPN:352936819
Institute:Gesellschaftswissenschaften / Gesellschaftswissenschaften
Angeschlossene und kooperierende Institutionen / Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 30 Sozialwissenschaften, Soziologie / 300 Sozialwissenschaften
Sammlungen:Universitätspublikationen
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung 3.0