• Treffer 8 von 21
Zurück zur Trefferliste

Iwein und Wigalois : der Weg zur Landesherrschaft

  • „Unter unsern Altdeutschen Gedichten wenigstens wüßte ich kein Paar zu nennen, das uns mit einer solchen Familienähnlichkeit überraschte wie der Iwein und Wigalois“, schreibt G. F. Benecke in der Einleitung seiner Wigalois-Ausgabe (S. XV). (…) Als vermittelnde Kategorie zwischen der literarischen Gestaltung der historischen Realität (sowohl auf der Produktions- wie der Rezeptionsseite) (…) [benutzt Volker Mertens] im Folgenden die Konzeption der „Lebensform“ (…): der erzählerisch mit wichtigen Signalen angedeuteten Lebenssituationen, des Handlungsrahmens und der Vorstellungen der Personen können die Zuhörer Selbst- oder Fremdidentifikationen entnehmen und so die erzählte Geschichte als Antwort auf die Aussage zu einer bestimmten historischen Situation verstehen.

Volltext Dateien herunterladen

Metadaten exportieren

Weitere Dienste

Teilen auf Twitter Suche bei Google Scholar
Metadaten
Verfasserangaben:Volker MertensGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-275082
ISSN:0016-8904
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Germanisch-Romanische Monatsschrift
Verlag:Heidelberg
Verlagsort:Winter
Herausgeber*in:Conrad Wiedemann
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):09.11.2012
Jahr der Erstveröffentlichung:1981
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:09.11.2012
GND-Schlagwort:Hartmann <von Aue> / Iwein; Wirnt <von Grafenberg> / Wigalois; Lebensform
Jahrgang:N.F. 31=62
Ausgabe / Heft:1
Seitenzahl:18
Erste Seite:14
Letzte Seite:31
HeBIS-PPN:358461197
Institute:Extern
DDC-Klassifikation:8 Literatur / 83 Deutsche und verwandte Literaturen / 830 Literaturen germanischer Sprachen; Deutsche Literatur
Sammlungen:Germanistik / GiNDok
Germanistik / GindokWeimar
BDSL-Klassifikation:08.00.00 Hochmittelalter / BDSL-Klassifikation: 08.00.00 Hochmittelalter > 08.05.00 Stoffe. Motive. Themen
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht