The limits of Cushitic
- Gegenstände der Untersuchung sind genetische Gliederung und historische Rekonstruktion im Kuschitischen. Nach dem Kriterium gemeinsamer sprachlicher Innovationen sind folgende Schlüsse möglich: (1) Ik ist keine kuschitische, nicht einmal eine afroasiatische Sprache. (2) Es ist durchaus nicht sicher, daß die Burji-Sidamo-Gruppe (Rift-Valley-Kuschitisch) mit dem Tieflandkuschitischen einen genetischen Zweig - das Ostkuschitische - bildet. Die Burji-Sidamo-Gruppe kannte am engsten mit dem Agaw verwandt sein und mit ihm einen anderen genetischen Zweig - das Hochlandkuschitische - bilden. (3) Die Iraqw-Gruppe - und mit ihr vermutlich das gesamte Südkuschitische - gehört zum Tieflandkuschitischen und bildet keinen selbständigen Zweig des Kuschitischen. (4) Obwohl das Beja zweifellos eine afroasiatische Sprache ist, ist jedoch nicht zuverlässig bewiesen, daß es zum Kuschitischen gehört. Seine genaue Stellung zum Kuschitischen (dem Kuschitischen nächstverwandter Zweig oder nicht einmal dies?) bleibt noch zu klären. Die Erörterung und Beweisführung beruht auf Rekonstruktionen des Verbalsystems und der Kasus, auf einem Systemvergleich der Determinationselemente und der Genitivmorpheme sowie auf anderen syntaktischen und morphologischen Merkmalen. Auch einige Prinzipien der linguistischen Typologie wurden herangezogen. Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse.
Author: | Robert Hetzron |
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URN: | urn:nbn:de:hebis:30-1101448 |
ISSN: | 0170-5946 |
Parent Title (German): | Sprache und Geschichte in Afrika |
Document Type: | Article |
Language: | English |
Date of Publication (online): | 2008/06/21 |
Year of first Publication: | 1980 |
Publishing Institution: | Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg |
Release Date: | 2008/06/21 |
Volume: | 2 |
Page Number: | 61 |
First Page: | 7 |
Last Page: | 126 |
HeBIS-PPN: | 362070091 |
Dewey Decimal Classification: | 4 Sprache / 49 Andere Sprachen / 490 Andere Sprachen |
Sammlungen: | Linguistik |
Afrika südlich der Sahara | |
Licence (German): | Archivex. zur Lesesaalplatznutzung § 52b UrhG |