CompaRe | Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
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Wie ich zeigen wollte, führt Oppenheimers Film "The Act of Killing" die obengenannten Schwierigkeiten im Umgang mit Täterzeugenschaft ins Extrem. Der Film verzichtet darauf, die Äußerungen der Täter aus dem Off zu kommentieren, zu überprüfen oder ihnen Kontra zu geben. Die Opfer sind – in den Zeugnissen der Täter wie auch in den Bildern des Films – auf gespenstische Weise abwesend. "The Look of Silence" nimmt zum ersten Film eine geradezu komplementäre Strategie ein: Er macht die Opfer als Subjekte sicht- und hörbar – aber nicht, indem er die Opfer in den Zeugenstand ruft, sondern indem er sie zu 'Zuhörern des Zeugnisses' macht. "The Act of Killing" und "The Look of Silence" können als zwei Teile eines Ganzen betrachtet werden, in dem die Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit eines Dialogs von Tätern und Opfern in Indonesien heute aufgezeigt wird. Zugleich zeigt das Doppelfilmprojekt, dass es dazu keine Alternative gibt, wenn die Wahrheit zur Sprache kommen soll.
Die Redewendung, sich 'ein Bild' der Geschichte – oder auch von einem bestimmten Ereignis – zu machen, hat in den vergangenen Jahrzehnten ihren metaphorischen Charakter verloren. Nicht nur in den populären Medien werden die Vorstellungen von der Vergangenheit zunehmend von visuellen Bildern beherrscht; auch die Methoden der Historiographie haben sich deutlich verändert. Neben den herkömmlichen, überwiegend schriftlichen Dokumenten finden immer mehr andersgeartete Hinterlassenschaften und Überlieferungen als historische Quellen Verwendung: alle denkbaren Artefakte, Bauten und Alltagsgegenstände, literarische Texte, mündliche Überlieferungen, Berichte von sogenannten Zeitzeugen, verschiedenste Arten von Bildern u.v.m. Je näher das in Frage stehende historische Geschehen der Gegenwart ist, umso mehr setzt sich sein Bild aus Photographien, Filmen und Zeugenbefragungen zusammen. Damit hat sich der quellenkritische Terminus des 'Zeugnisses' in der Geschichtswissenschaft enorm ausgeweitet. Auf das philologisch-editorische Konzept des (Text-)Zeugen zurückgehend, waren Zeugnisse ursprünglich 'gesicherte' Dokumente, d. h. Schriftstücke, deren Authentizität (im Sinne von Echtheit), Herkunft, Datierung, Autorschaft, Zweck, Adressat und Überlieferungswege quellenkritisch überprüft werden konnten. Mit der jüngsten Ausweitung und Vervielfältigung historischer Quellen wird nicht nur der Unterschied zwischen textuellen bzw. materiellen Zeugnissen einerseits und Personen- Zeugen andererseits eingeebnet, auch nimmt die ohnehin bestehende Vieldeutigkeit des Zeugnisbegriffes weiter zu, so dass sich die Konturen des Zeugnisbegriffes vollends zu verwischen drohen.