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Die Genese des islamischen Rechts zur Zeit des Propheten

  • Aus den hier angeführten Berichten geht hervor, dass die Genese des islamischen Rechts mit der Offenbarung des Korans begonnen hat. Der Prophet bildete als Verkünder und Ausleger der himmlischen Botschaft und als Gesandter Gottes den Nukleus dieses Entstehungsprozesses. Er war der erste und oberste Richter im Islam. Aus allen Bereichen des Lebens wurden ihm von seinen Freunden Fragen und Probleme angetragen, und er hat unter Berufung auf die neue Lehre des Islamss rechtliche Entscheidungen dazu getroffen. Es wurden ihm jedoch nicht nur offene Probleme und rechtliche Fragen zur Lösung vorgetragen, sondern es kam ihm manchmal auch zu, rechtliche Bestimmungen zu bestätigen, welche die in der Rechtslehre bewanderten Prophetengefährten getroffen hatten. An dieser Stelle erfüllte der Prophet die Funktion einer Art Kassationsgerichts. Während die von dem Propheten bestätigten Bestimmungen als gültig anerkannt wurden, verloren die von ihm nicht bestätigten Regelungen ihre Gültigkeit. Neben diesen Bestimmungen äußerte sich der Prophet auch zu Gerichtsverfahren und Methode des islamischen Rechts. Während er in einigen Überlieferungen die Richter vor fehlerhaften Verhaltensweisen warnt, betont er in anderen die Bedeutung und Schwierigkeit dieses Amtes. Über die Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten gibt es unterschiedliche Angaben. Den islamischen Quellen zufolge wurden bereits von dem Propheten Richter ernannt, in den westlichen Quellen ist von der Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten keine Rede. Wenngleich die Person des Propheten für den Islam und seine Disziplinen unerläßlich ist und er als Gesandter Gottes als bester Exeget des Korans zu gelten hat, ist von Beginn seiner Prophetie an deutlich, dass die Offenbarungen, also die Verse des Korans, selbst noch unerläßlicher sind. Der Prophet ist mit diesen Versen verbunden und kann sich nicht unabhängig von ihnen verhalten. Daher sind die himmlischen Offenbarungen in diesem System als mächtigste Quelle und bedeutendster Referenzpunkt für jede rechtliche Entscheidung anzusehen.

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Metadaten
Verfasserangaben:Hüseyin Ilker Çinar
URN:urn:nbn:de:hebis:30-58139
URL:http://web.uni-frankfurt.de/irenik/religionskultur.htm
ISSN:1434-5935
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Journal of religious culture = Journal für Religionskultur
Schriftenreihe (Bandnummer):Journal of religious culture = Journal für Religionskultur (115)
Verlag:Univ.
Verlagsort:Frankfurt am Main
Dokumentart:Ausgabe (Heft) zu einer Zeitschrift
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2008
Jahr der Erstveröffentlichung:2008
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:07.10.2008
Ausgabe / Heft:115
HeBIS-PPN:206488947
Institute:Angeschlossene und kooperierende Institutionen / Institut für Wissenschaftliche Irenik
DDC-Klassifikation:2 Religion / 29 Andere Religionen / 290 Andere Religionen
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht