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Newsletter No 36 Special Pesach edition, April 2008 / Australian Association of Jewish Studies
(2008)
Yiddish
(2008)
Weitere Informationen unter: http://www.dovidkatz.net/dovid/dovid_stylistics.htm
This version of the entry for Yiddish contains a moderate number of revisions made too late for inclusion in the printed version, which appears in vol. 1, pp. 979-987 of the Yivo Encyclopedia of Jews in Eastern Europe. Some of these changes were made in response to helpful comments by Dr. Alexander Beider of Paris to a previous online version posted on the YIVO website
Rezension folgender Werke: Ben Barkow, Raphael Gross, Michael Lenarz (Hg.): Novemberpogrom 1938. Die Augenzeugenberichte der Wiener Library London. Frankfurt am Main: Jüdischer Verlag 2008, 933 S., ISBN: 978-3-633-54233-8, EUR 39,80. Ramona Bräu, Thomas Wenzel: „ausgebrannt, ausgeplündert, ausgestoßen“. Die Pogrome gegen die jüdischen Bürger Thüringens im November 1938. Erfurt: Landeszentrale für politische Bildung Thüringen 2008, 192 S., ISBN: 978-3-937967-41-7, kostenlos. „Reichskristallnacht“ – der Pogrom im November 1938 in Stuttgart. Ein Quellen- und Arbeitsbuch für den Geschichtsunterricht. Bearb. v. Michael Hoffmann, Jürgen Lotterer und Roland Müller. Stuttgart: Stadtarchiv Stuttgart 2008, 50 S., kostenlos. Andreas Nachama, Uwe Neumärker, Hermann Simon (Hg.): „Es brennt!“ Antijüdischer Terror im November 1938. Berlin: Stiftung Topographie des Terrors 2008, 167 S., ISBN: 978-3-9811677-4-0, EUR 15,00. Mitchell G. Bard: 48 Hours of Kristallnacht. Night of Destruction, Dawn of the Holocaust. An Oral History. Guilford, Connecticut: The Lyons Press 2008, 240 S., ISBN: 978-1-59921-445-0, $ 19,95. Martin Ruch: Das Novemberpogrom 1938 und der Synagogenprozess 1948 in Offenburg. Verfolgte berichten, Täter stehen vor Gericht. Norderstedt: Books on Demand 2008, 120 S., ISBN: 978-3-8370-5338-8, EUR 14,80. Erhard Roy Wiehn: Zum Reichspogrom 1938. Die Ereignisse in Konstanz 70 Jahre danach zum Gedenken. Konstanz: Hartung-Gorre Verlag 2008, 155 S., ISBN 3-86628-165-X, EUR 14,80. Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten NRW (Hg.): Gewalt in der Region. Der Novemberpogrom 1938 in Rheinland und Westfalen. Düsseldorf u.a.: Landeszentrale für politische Bildung NRW 2008, 135 S., ISBN: 3-9807674-8-5, EUR 5,00. Hans D. Arntz: „Reichskristallnacht“. Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande – Gerichtsakten und Zeugenaussagen am Beispiel der Eifel und Voreifel. Aachen: Helios Verlag 2008, 196 S., ISBN: 978-3-938208-69-4, EUR 29,90. Bastian Fleermann, Angela Genger (Hg.): Novemberpogrom 1938 in Düsseldorf. Essen: Klartext Verlag 2008, 443 S., ISBN: 978-3-8375-0085-1, EUR 22,95. Sven F. Kellerhoff: „Kristallnacht“. Der Novemberpogrom 1938 und die Berliner Juden. Berlin: Berlin Story Verlag 2008, 95 S., ISBN: 978-3-929829-66-2, EUR 9,80. Heft
Aus den hier angeführten Berichten geht hervor, dass die Genese des islamischen Rechts mit der Offenbarung des Korans begonnen hat. Der Prophet bildete als Verkünder und Ausleger der himmlischen Botschaft und als Gesandter Gottes den Nukleus dieses Entstehungsprozesses. Er war der erste und oberste Richter im Islam. Aus allen Bereichen des Lebens wurden ihm von seinen Freunden Fragen und Probleme angetragen, und er hat unter Berufung auf die neue Lehre des Islamss rechtliche Entscheidungen dazu getroffen. Es wurden ihm jedoch nicht nur offene Probleme und rechtliche Fragen zur Lösung vorgetragen, sondern es kam ihm manchmal auch zu, rechtliche Bestimmungen zu bestätigen, welche die in der Rechtslehre bewanderten Prophetengefährten getroffen hatten. An dieser Stelle erfüllte der Prophet die Funktion einer Art Kassationsgerichts. Während die von dem Propheten bestätigten Bestimmungen als gültig anerkannt wurden, verloren die von ihm nicht bestätigten Regelungen ihre Gültigkeit. Neben diesen Bestimmungen äußerte sich der Prophet auch zu Gerichtsverfahren und Methode des islamischen Rechts. Während er in einigen Überlieferungen die Richter vor fehlerhaften Verhaltensweisen warnt, betont er in anderen die Bedeutung und Schwierigkeit dieses Amtes. Über die Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten gibt es unterschiedliche Angaben. Den islamischen Quellen zufolge wurden bereits von dem Propheten Richter ernannt, in den westlichen Quellen ist von der Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten keine Rede. Wenngleich die Person des Propheten für den Islam und seine Disziplinen unerläßlich ist und er als Gesandter Gottes als bester Exeget des Korans zu gelten hat, ist von Beginn seiner Prophetie an deutlich, dass die Offenbarungen, also die Verse des Korans, selbst noch unerläßlicher sind. Der Prophet ist mit diesen Versen verbunden und kann sich nicht unabhängig von ihnen verhalten. Daher sind die himmlischen Offenbarungen in diesem System als mächtigste Quelle und bedeutendster Referenzpunkt für jede rechtliche Entscheidung anzusehen.
Wie aus den angeführten Berichten hervorgeht, war die Eheschließung auch bei den vorislamischen Arabern ein wichtiger Schritt zur Institutionalisierung einer Familie. Wenn wir die unterschiedlichen Formen der Eheschließung bei den vorislamischen Arabern vergegenwärtigen: Nikah as–Sigar: Tauschehe, Nikah al-Maqt: Leviratehe, Nikah al-Istibda: Gehorsamsehe, Nikah al-Muta: Zeitehe, Nikah al-Hadn: Mätressenehe, Nikah as-Sabi: Raubehe und Nikah Taaddud al-Azwag: Polygamie –, stellen wir fest, dass alle diese Eheformen der vorislamischen Arabern lokal- und kulturspezifische Charakteristika aufweisen. Diese ausgeprägte kulturelle und örtliche Gebundenheit macht sich nicht nur bei den Eheschließungen, sondern auch bei den Ehescheidungen (Hula-Scheidung, Ila-Scheidung, Zihar-Scheidung) und anderen Einrichtungen bemerkbar. Zum großen Teil wurden diese Institutionen mit dem Islam fortgesetzt. Der Islam bewertete sie jedoch seiner Lehre entsprechend neu, übernahm einige der Einrichtungen, lehnte andere teilweise ab und verwarf manche gänzlich.
Wie aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht, bezieht sich das Islamische Recht auf Quellen, die in ihrer Rangordnung unterschiedlich eingestuft werden. Der Koran nimmt im Vergleich zu den anderen Quellen zweifelsohne die höchste Stellung ein. Seine rechtsrelevanten Verse sind bei allen rechtlichen Entscheidungen für die Rechtswissenschaftler unumstrit-ten der wichtigste Referenzpunkt. Die sunna ist nach dem Koran die zweitwichtigste Quelle des Islamischen Recht. Sie spielt bei der Auslegung des Koran sowie für Themen, die im Koran nicht behandelt werden, eine herausragende Rolle sowohl für das Islamische Recht als auch für die anderen Disziplinen des Islam. Auch die Bedeutung von igma (Konsens) und qiyas (Analogieschluss) als zwei weitere Hauptquellen des Islamischen Rechts sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Neben diesen primären verleihen die sekundären, also abgeleiteten, Quellen istihsan, istishab, istislah (al-masalih al-mursala), saru man qablana, urf und ada dem Islamischen Recht eine große Vielfalt und Flexibilität. Der mit einer Rechtsfrage betraute Islamrechtswissenschaftler wird stets versuchen, die geeignete Entscheidung ausgehend von diesen Quellen und unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Stellenwerts zu finden.
Bency Eichorn learns in kollel and, on the side, has been researching about various segulos. For his wedding he authored a book, Simchas Zion, discussing the segulah of keeping the afikomom from year-to-year. The post below is a small part of a much larger project on this segulah and has been adapted for the blog.
In den grundlegenden Quellen des Islam, d.h. in Koran und Hadith, gibt es keine klar formulierten Verbote, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen. Die Gründe für viele Interpretationen, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen, müssen in den geschichtlichen und sozialen Gegebenheiten der betreffenden Region gesucht werden. Viele Verbote sind traditionell und nicht theologisch bedingt. Wenn diese Verbote auch heute ihre Gültigkeit behalten sollen, so verstossen wir damit gegen das Menschenverständnis des Korans. Wir müssen aber akzeptieren, dass die Probleme der Frauen in der islamischen Welt noch nicht ausreichend gelöst sind. In den frühesten Koranversen wird das Lesen und Lernen für alle Menschen befohlen, damit sich Kultur und Wissen in der Gesellschaft verbreiten können. Wenn diese Vorschrift auch unter den Frauen ausreichend beachtet wird, dann werden sie ihre soziale Identität wiederfinden und ihre Rechte noch stärker verteidigen. Viele Aufgaben und Funktionen, die in unserer Gesellschaft von Männern ausgefüllt werden, werden zunehmend auch von Frauen übernommen. Heute sehen wir, dass Frauen mit einer soliden Ausbildung ihre Rechte besser verteidigen können und mit den Männern weniger Probleme haben. Als Ergebnis können wir festhalten, dass die Probleme der Frauen nicht von den Vorschriften der Religion, hier dem Islam, hervorgerufen werden, sondern aus kulturellen und traditionellen Gegebenheiten heraus entstehen. Für die Lösung dieser Probleme müssen der Koran und andere wichtige Quellen der Religion den Bedürfnissen der heutigen modernen Gesellschaft entsprechend neu interpretiert werden.
The phenomenon of ´Siva-Buddha cult in Bali is more pronounced than in other places such as in East Java, South East Asian, or even in India itself, where ´Siva-Buddha took place as a major re-ligious life of the masses. We found in Bali that the Sanghyang ´Siva-Buddha has been wor-shipped as Sanghyang Tunggal, i.e. One God. As it is well known that the main problem of the syncretism of ´Siva-Buddha Cult in the course of Indonsian’s history is how to determine the proper meaning of syncretism, wether it is did happen on the level of philosophy, theology, or on the ground of social activities. In this regard, Bali has been provided rich sources to overcome of these difficulties. Many traditional’s literature of Bali called lontar contains either similarities or deep ties of the two religious lifes. Moreover, it is mingled with various aspects of Balinese arts, traditions, cultures and local worship. As the result that syncretism of ´Siva-Buddha Cult in Bali is considered very unique in sense that the fact that the ´Siva-Buddha Cult is the existing religious life till mowadays. Balinese scholar, particularly the Hindu’s priests has been maintain the problem through the ages, so that, literatures has been wrote and publish in accordance to the ´Siva-Buddha Cult. But, unfortunately, as it is mainly pre-seved in the royal pamily, the masses of Bali did not aware about what does they had practiced in daily live. Actually, they had practices the cult of ´Siva-Buddha, but they do not aware about it. The present work is tray to sum up the worship of ´Siva-Buddha Cult in Balinese traditional in regard to it main problem of syncretism on the bases of Tantrayana’s teaching and their approach to the historical background.
Wie aus den angeführten Informationen hervorgeht, hatten die vorislamischen Araber, obwohl allgemein Rechtsunsicherheit bei ihnen herrschte und es keine von allen Parteien anerkannten gerichtlichen und administrativen Instanzen gab, einige strafrechtliche Institutionen. Sie suchten Lösungen für ihre Streitigkeiten bei bestimmten Personen, die Êai¿, sayyid und kÁhin genannt wurden. Man weiß auch, dass einige Stammesoberhäupter richterliche Funktionen in ihrem Stamm ausübten. Außer ihrer persönlichen Macht besaßen diese Personen aber keine Sanktionskraft. Wenn eine der Konfliktparteien den Beschluß des Richters nicht akzeptierte, konnte man ihr gegenüber Vorwürfe erheben – ansonsten aber nichts ausrichten. Trotzdem wissen wir aus den Quellen, dass es unter den vorislamischen Arabern Persönlichkeiten gab, die für ihre richterlichen Kompetenzen bekannt waren und die schwierige Probleme sowohl zwischen den Konfliktparteien als auch zwischen den Stämmen gelöst haben. Wir wissen auch, dass die vorislamischen Araber die Hand des Diebes oder der Diebe abhackten. Man sagt, dass al-WalÍd b. Mu™Íra (st. 622 n. Chr.) derjenige gewesen sei, der zum ersten Mal diese Strafe vollzogen habe. Es werden in den Quellen auch etliche arabische Personen aus vorislamischer Zeit angeführt, die aufgrund von Diebstahl mit diese Strafe bedacht wurden. Darüber hinaus wurden Banditen und Räuber sehr hart bestraft. Der Islam hat alle diese Strafen vor dem Hintergrund seiner Lehre bewertet und in erneuerter oder modifizierter Form übernommen. Es zeichnen sich bei den vorislamischen Arabern zwei wichtige strafrechtliche Hauptinstitutionen ab: die Wiedervergeltung (qiÈÁÈ) und das Blutgeld (diya). Neben diesen beiden Einrichtungen gab es bei ihnen auch eine Schwur-(qasam)Institution, die vorsah, dass im Fall eines Mords verdächtige Personen, die sich in der Nähe der Leiche befanden, einen Schwur darauf zu leisten hatten, dass sie an dem Tod des Betroffenen keine Schuld trugen. Der Islam hat diese Form der Schwur-Institution vollständig adoptiert und die beiden strafrechtlichen Hauptinstitutionen mit einigen Modifizierungen übernommen. Es wird angenommen, dass die Aufnahme der Wiedervergeltung durch den Islam dazu dienen sollte, das Individuum zu stärken und die starken Stammesbindungen der Personen zu lockern. Denn es war nicht möglich, einen Staat aufzubauen, ohne die mächtigen Stammesbindungen zu schwächen resp. aufzulösen. Während dies offenbar durch das Prinzip der Wiedervergeltung bezweckt wurde, scheint die Ausweitung der Zahlung von Sühnegeld darauf gezielt zu haben, die Blutrache zu beschränken und ihre in der Gesellschaft Unruhe und Unsicherheit stiftende Wirkung einzudämmen.
Wie aus den Ausführungen über die Reise Moses mit ¾i±r im Koran hervorgeht, wird ¾i±r als ein hoch verehrter Wissender betrachtet, der von Gott belehrt worden ist. Dank dieser umfangreichen Lehre ist er zu den verborgenen inneren Wahrheiten der Erscheinungen vorgedrungen, während Moses keine Kenntnis davon hatte, obwohl er Prophet war. Es ist interessant zu bemerken, dass Moses trotz seiner hohen Stellung als Prophet, dem die Tora gegeben wurde, und trotz seiner Beschreibung als „kalÍm AllÁh“ dem Wissenden folgen und von ihm einen Teil seines Wissens lernen will. Diese Gefolgschaft Moses kann nicht allein durch seine große Bescheidenheit erklärt werden. Die Geschichte von ¾i±r zeigt, dass dessen Wissen höher eingestuft wird als das Wissen von Moses, da diesem ansonsten nicht gesagt worden wäre, dass der Wissende über einen höheren Grad des Wissens verfügt und er sich mit seinem Jünger auf die Suche nach ihm Wissenden machen solle. In den darauf bezogenen Versen gibt es keine näheren Angaben über die Beschaffenheit dieses Wissen, außer dass es von Gott stammt. Auch lassen die Bedingungen, welche ¾i±r Moses am Beginn der Reise stellt, auf den Charakter dieses Wissens schließen. Es ist bekannt, dass dieses Wissen nicht dem Wissen ähnlich sieht, welches durch Bücher erlernt werden kann. Das Wissen (Geheimlehre, versteckte Lehre) ist in den hier zur Diskussion stehenden Versen als eine Art Hingabe an Gott dargestellt. Es hat den Anschein, dass es der Mystik nahe steht und die Mystiker es durch ihnen eigene Methoden und innere Disziplinen zu erreichen suchen. ¾i±r ist auch aus diesem Grund eine unentbehrliche Figur für die islamischen Mystik und nimmt zurecht bei den Mystikern eine zentrale Stellung ein.
Methodology and Objects: Methodologically, from a diachronic linguistics perspective regarding the concept of the shin, spirits in folk belief in China and neighbouring cultures, we compare texts that comprise meanings a) historically in the local language and b) compared to the meanings of equivalent terms in languages of other cultures. Comparing sources of this belief, we examine if and how the shin belief can serve as an example of communication across cultural borders including practical forms of worshipping. Argumentation: We argue that the concept of the shin is across cultural and national borders a result from folk culture transcending political or cultural borders transmitted via migration of ethnic groups. Although similar, mind concepts of different cultures and groups never melted; evidence for this independence gives the Islamic distinctive separation between shin and jinn in this area in the Chinese Quran and other spiritual Chinese writings. On the other hand, the practice of worshipping is similar. Conclusions: A spiritual concept like shin varies in practice in different areas. Central Asia as the melting pot of Chinese and Middle East culture shows the cultural practice of Shamanism with shin belief, complex mind concepts like in Daoism, and religions incorporating shin belief (Islam). Observed changes in the particular local languages show the continuity of the local set of meanings. Multilingual and multicultural areas such as Central Asia rather integrate new words to increase their thesaurus with new meanings than to change the set of previous existing meanings in the languages. Arabic as a language of conquerors in Central Asia is a typical example for such a language that serves as a tool to set up new meanings.
Die Frage nach dem Stellenwert der »jüdischen Religionswissenschaft « an der Universität Frankfurt lässt sich nur beantworten, wenn man deutlich macht, welche Haltung die Frankfurter Hochschule im Laufe ihrer Geschichte generell gegenüber der Errichtung Theologischer Fakultäten beziehungsweise der Einführung einer konfessionellen Lehre einnahm. Um es gleich vorweg zu sagen: Frankfurt war in den 1920er Jahren die einzige deutsche Universität, an der ein konfessionell gebundener Lehrauftrag für »Jüdische Religionswissenschaft und Ethik« existierte – ausgeführt wurde er von Martin Buber. Dem Kulturhistoriker Wolfgang Schivelbusch zufolge war die Frankfurter Universität in der Weimarer Republik die »bürgerlichste Hochschule in Deutschland«. Wie die Spitzenuniversitäten in Amerika verstand sie sich als eine moderne säkulare Bildungseinrichtung. Als einzige deutsche Hochschule besaß sie keine Theologische, dafür aber die landesweit erste Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät. Gegenüber dem Staat hatte sie sich dank des privaten Stiftergeistes eine große Unabhängigkeit bewahrt. Dagegen befürchteten die Mitglieder der deutschen Rektorenkonferenz geschichtslose amerikanische Verhältnisse, als sie im Vorfeld der Universitätsgründung erfuhren, dass die Frankfurter entschlossen waren, gegebenenfalls auf eine Theologische Fakultät zu verzichten. Sie mahnten den Bestand der »Kulturnation« an und verwiesen darauf, dass in Deutschland Theologische Fakultäten aufgrund staatsrechtlicher und kulturhistorischer Traditionen integraler Bestandteil der Universitätsverfassung seien. ...
Die fünf Aspekte der Scharia und die Menschenrechte : die Auslegung des Koran auf neuen Wegen
(2008)
Auch der Koran ist das Werk seiner Zeit; heute kann er nicht ausgelegt werden, ohne seinen historischen Kontext einzubeziehen. Doch noch dominiert ein starres Verständnis des Koran, das den eigentlichen Charakter des religiösen Textes verkennt. Eine kleine, international etablierte Gruppe von islamischen Theologen postuliert eine zeitgenössische innovative Koranexegese, die berücksichtigt, dass die Worte des Koran als eine lebendige Anrede an seine realen Adressaten in Offenbarungszeit und -ort gerichtet waren, nämlich an den Propheten Muhammad, seine Gefährten, die heidnischen Araber, Juden und Christen. So eröffnet sich ein neuer Blick auf die »heilige Schrift« der Muslime.