Zum Ordnungswert des § 136 InsO
- Zum Ordnungswert des § 136 InsO „Reform besteht in der Entfernung des Überflüssigen“. Das ist der Wahlspruch des Entwurfes zum MoMiG. Unsere unzeitgemäße GmbH soll eine Neugestalt erhalten, damit sie den aufkommenden Wettbewerb mit ihren europäischen Verwandten aushalte. Die Ära regionaler Sonderwege habe zu enden und das ist ein Verdikt vor allem über das national-eigensinnige Eigenkapitalersatzrecht: Dieses soll, vereinfacht gesagt, in seiner Sanktionsschärfe gemäßigt, in die InsO überführt und von dem unsicheren Krisenbegriff befreit werden. Wer so großräumig denkt, verliert sich über dem scheinbar Kleinen. Niemand fragt nach der Zukunft des § 136 InsO. Es wäre Unrecht zu glauben, hier werde nur die Rückgewähr stiller Einlagen für anfechtbar erklärt und das stehe neben dem Reformthema. Der Beitrag wird zeigen: dass erstens auch § 136 InsO in Wahrheit die heute mit dem Wort „Eigenkapitalersatz“ bezeichnete Ordnungsaufgabe zu lösen sucht und zweitens mit dem neuen Recht scharfe Wertungswidersprüche entstehen; diese sind drittens nur auf einem Weg zu beheben: durch Streichung des § 136 InsO.
Author: | Tim Florstedt |
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URN: | urn:nbn:de:hebis:30-51354 |
URL: | http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_072.pdf |
Parent Title (German): | Working paper series / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institute for Law and Finance ; 72 |
Series (Serial Number): | Working paper / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut for Law and Finance (72) |
Publisher: | Inst. for Law and Finance |
Place of publication: | Frankfurt am Main |
Document Type: | Working Paper |
Language: | German |
Year of Completion: | 2007 |
Year of first Publication: | 2007 |
Publishing Institution: | Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg |
Release Date: | 2007/11/24 |
HeBIS-PPN: | 19477788X |
Institutes: | Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft |
Dewey Decimal Classification: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Licence (German): | Deutsches Urheberrecht |