Rechtswissenschaft
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Kaum hat der Bundestag das Gesetz über die Öffnung der Ehe beschlossen, wird es schon verfassungsrechtlich diskutiert. Dass das Bundesverfassungsgericht es für verfassungswidrig erklären wird, ist wenig wahrscheinlich. Und das lässt sich auch ohne Rückgriff auf den historischen Willen des Verfassungsgebers überzeugend begründen.
Fällt nach der Einführung der Ehe für alle der grundgesetzliche und der zivilrechtliche Ehebegriff auseinander? Das wäre nicht nur für die Ehe für alle als eine politische Errungenschaft, sondern auch für das Grundgesetz selbst ausgesprochen unglücklich. Wenn der Gesetzgeber in diesem Sinne die Ehe für alle öffnet, kann das dementsprechend den verfassungsrechtlichen Ehebegriff nicht unberührt lassen.
Ein großes Rezeptionshindernis für die Geisteswissenschaften ist – neben der Publikationsflut der Gegenwart – seit eh und je die Sprachbarriere. Vieles wird schlicht nicht wahrgenommen, weil es in einer anderen Sprache als der eigenen geschrieben und veröffentlicht wurde. Ganze Kontinente literarischen Schaffens sind noch zu entdecken. Das Aufmerksamkeitsdefizit ist umso schmerzlicher, wenn die fremdsprachigen Schriften auf die Entwicklungen und Impulse unseres eigenen Sprachraums eingehen. Mit dem vorliegenden Band wird nicht nur, getrennt nach Länderberichten für Russland, Polen, Ungarn und Tschechien, ein Panorama der osteuropäischen Rechtsphilosophie vor allem der Zwischenkriegszeit (für Russland von 1882 bis 1919) gezeichnet, sondern es werden auch zahlreiche Primärquellen aus dieser Zeit erstmals ins Deutsche übersetzt. Das ist ein großer Gewinn. ...
As the numbers of people moving internationally increased in the nineteenth and early twentieth centuries, states tried more rigorously to regulate borders and counteract the problem of fugitives crossing international borders to evade arrest. This presented a legal challenge to domestic state power that increasingly defined its sovereignty on jurisdiction within borders. It is this issue and within this important era of globalization and law formation that Bradley Miller’s book examines how British North American colonies and post-Confederation Canada reacted to the problems posed by international fugitives through ideas and practices of extradition. His work goes beyond the traditional perspective of examining extradition treaties to view the practices of extradition in action, the everyday challenges states faced, and how the key concepts of sovereignty and international law were understood in relation to extradition. ...
Resulta especialmente pertinente reseñar esta compilación de artículos para el presente número de esta revista, cuyo Fokus está dedicado a los aportes de la historia del derecho desde una mirada multinormativa. En efecto, el libro que estamos reseñando, en tanto compilación de investigaciones sobre las formas de administración de justicia durante la temprana edad moderna en España y América, muestra en su conjunto la pertinencia de una historia del derecho que evidencie la coexistencia de diferentes tipos de normas jurídicas con códigos morales, reglas sociales y costumbres, así como de diversas autoridades, jurisdicciones y agentes que se disponen de determinada manera según el contexto local en el que interactúan. Distanciándose en cada caso de una preconcepción del derecho y la justicia que se extendía a lo largo del imperio hispánico como algo monolítico, los artículos muestran distintos escenarios cotidianos de formación de normas y de configuraciones posibles dentro de las acciones judiciales. Leído en su conjunto, este libro nos presenta una diversidad de recursos normativos que estaban disponibles y que eran de hecho utilizados en diferentes contextos y registros judiciales. ...
Der Sammelband von Claudia Garnier und Christine Vogel widmet sich vormoderner interkultureller Ritualpraxis. Dafür haben die beiden Historikerinnen ein einigermaßen abgegrenztes Feld gewählt, nämlich die im Untertitel genannte "diplomatische Interaktion an den östlichen Grenzen der Fürstengesellschaft", was vor allem das Großfürstentum bzw. Zarenreich Moskau sowie das Osmanische Reich umfasst. Garniers und Vogels Einführung (7–17) umreißt knapp und lesbar die Forschungsfragen des Bandes, der aus einer 2012 an der Universität Vechta abgehaltenen Tagung hervorgegangen ist. Dass der kompakte Band zwei Schwächen aufweist, ist Ergebnis der kongruenten Perspektiven seiner Beiträge, die zugleich seine Qualität begründen. ...
Endlich hat nun auch die Dissertationsliteratur ihren Rechtspluralismus. Gleich drei deutschsprachige juristische Dissertationen aus dem vergangenen Jahr tragen "Rechtspluralismus" im Titel. Das ist zwar nicht verwunderlich. Rechtspluralismus herrscht offenbar "überall" Aber es ist doch bemerkenswert. Denn die Konjunktur des Modewortes überschreitet eine neue Schwelle. Was in den 1970er Jahren fernab des juristischen Mainstreams begann, ist heute dissertationsfähig. ...
Einen schönen Einstieg in "Rechtspluralismus" bietet ein jüdischer Witz: Zum Rabbi kam ein Mann und lamentierte über seine Ehefrau. Sie erziehe die Kinder falsch und kümmere sich zu wenig um den Haushalt. Sie koche nicht gut und sonst allerlei gelinge ihr ebenfalls nicht. Daraufhin dachte der Rabbi kurz nach und sagte: "Ja, ja, sicher, Du hast Recht." Am Tag darauf kam die Frau zum Rabbi und beschwerte sich heftig über ihren Ehemann. Dieser kümmere sich zu Hause um gar nichts, liege nur faul herum und sonst sei auch nichts mit ihm anzufangen. Da dachte der Rabbi wieder kurz nach und antwortete: "Ja, ja, Du hast Recht." Beiden Gesprächen wohnte der Schüler des Rabbis bei. Dieser wunderte sich nun und fragte den Rabbi in vorwurfsvollem Ton: "Du kannst nicht geben Recht dem Einen und dann der Anderen. Das geht nicht, dass beide Recht haben." Da dachte der Rabbi wieder nach und sprach: "Ja, ja, Du hast auch Recht." ...
Synästhetische Normativität
(2017)
Im Herzen Frankreichs, südlich von Paris und Orléans, östlich von Blois, in einem ausgedehnten Waldgebiet liegt das Schloss von Chambord, das prächtige, das unvergleichliche Chambord, Prunk- und Jagdresidenz Franz’ I., architektonischer Höhe- und Wendepunkt der französischen Renaissance. Karl V., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und des allerchristlichsten Königs ewiger Rivale, soll das Schloss, als er es 1539 zu Gesicht bekam, gepriesen haben als den "Inbegriff dessen, was menschliche Kunst vermag.". ...